#gegenanzeige

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10.01.2023 Polizisten beim Lügen erwischt II
Gelöschtes Überwachungsvideo wieder hergestellt

Vor recht genau einem Monat hatten wir berichten müssen, wie falsche Beschuldigungen durch Polizeibeamte gegenüber einem Feuerwehrmann durch eine Videoaufnahme aufgeklärt werden konnten (Siehe Polizisten beim Lügen erwischt ). In dem heute beschriebenen Fall war die Wahrheitsfindung durch die Löschung des Überwachungsvideos noch schwieriger.

Die Kameras vor der Polizeiwache in Idstein (Rheingau-Taunus-Kreis) nehmen den Platz vor dem Haus dauerhaft auf und werden automatisch nach 21 Tagen durch neue Aufnahmen überschrieben. Nachdem dort ein Mensch von 2 Polizisten und einer Polizistin begleitet aus dem Haus tritt, wird dieser von den Polizisten wegen angeblichen Widerstands zu Boden gebracht, geschlagen, über den Boden geschleift und ein Beamter/ eine Beamtin drückt das Knie in seinen Hals - so zeigt es das gelöschte und wieder hergestellte Video.

Obwohl dieses Video sicher(?) auch von den Polizisten angesehen wurde, behaupteten diese, dass der Widerstand gegen die Beamten geleistet hätte und zeigten ihn an. Sein Anwalt forderte sofort die Beschlagnahme der Videoüberwachung. Das wurde in den besagten 21 Tagen nicht durchgeführt.

Es ist der Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden zu danken, dass die Videoaufnahmen aufwendig rekonstruiert worden sind. Interessant wird nun, ob die Beamten ihre Aussagen und ihre Anzeige gegen das Opfer zurückziehen und welche Konsequenzen ihre gemeinsame Falschaussage für sie haben wird.

Mehr dazu bei https://www.fr.de/rhein-main/videos-ueberfuehren-polizisten-92008374.html
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Tags: #Polizeigewalt #Grundrechte #Menschenrechte #Versammlungsrecht #Diskriminierung #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Polizei #Lügen #Polizei #Körperverletzung #Parteilichkeit #Gegenanzeige #Videoüberwachung #Rekonstruktion #Hessen

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08.12.2022 Polizisten beim Lügen erwischt

Beamte beschuldigen Beamten

Leider gibt es wieder einen Fall, in dem Polizisten eine Beschuldigung erfanden, um ihre Gewaltanwendung gegen Unbeteiligte zu rechtfertigen. Mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tätlichkeit und Körperverletzung - bei Verurteilung Gefängnis für 3-5 Jahre - waren Polizeibeamte in Hamburg gegen einen Feuerwehrmann, ebenfalls Beamter, vorgegangen.

Dabei hatten eben diese Polizisten den Beschuldigten und seine Freunde Ende Dezember 2021 im Vorfeld der Corona-Spaziergänge eingekreist und ihnen den Weg versperrt. Im Zuge der verbalen Ansprache soll der Feuerwehrmann einen Faustschlag gegen einen Polizisten ausgeführt haben und wird "zu Boden gebracht". Er trägt eine Reihe von Verletzungen davon.

Am letzten Prozesstag legt der Verteidiger des Feuerwehrmann ein Video vor, welches die Anschuldigungen der Polizei widerlegt. Der Feuerwehrmann wird freigespochen und die taz schreibt abschließend: Die Staatsanwältin kündigte an, nun gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts einer uneidlichen Falschaussage vor Gericht und gefährlicher Körperverletzung im Amt zu ermitteln.

Neben der ungrechtfertigten Gewaltanwendung und dem Lügengebäude der üblichen Gegenanzeigen verweist der Fall auch auf eine mögliche Mitverantwortung der Innenbehörde von Hamburg, die die Protest-„Spaziergänge“ gegen die Corona-Schutzmaßnahmen zu anmeldepflichtigen Demonstrationen erklärt hatte. Polizeipräsident Ralf Martin Meyer hatte im Vorfeld erklärt, sich nicht [zum Spazierengehen?] anzumelden, sei eine Straftat. So war der Auftrag der Polizei Menschen dahingehend anzusprechen und Ansammlungen zu zerstreuen. Ob 3-4 Menschen schon eine Ansammlung darstellen?

Mehr dazu bei https://taz.de/Angeblicher-Angriff-auf-Beamte/!5895590/
und die Sammlung der taz zu Polizeigewalt und Rassismus https://taz.de/Schwerpunkt-Polizeigewalt-und-Rassismus/!t5008089//
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigewalt&sel=meta

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