#hessen

jabgoe2089@hub.netzgemeinde.eu

na super. die grünen versuchen in die "merkel-lücke" zu stoßen und verzichten dabei dann auf alle wähler, die so ähnlich sind wie ich. ob sich das rechnet? werden wähler sagen: > mann, die grünen machen ja jetzt eine vernünftige politik wie die cdu, dann wähle ich doch grüne anstelle von cdu!

ich würde ein bier drauf wetten, dass so was nicht passiert.

#politik #Bündnis90-DieGrünen #hessen

Image/photoManuel 'HonkHase' Atug wrote the following post Sat, 28 Sep 2024 20:21:03 +0200

Grüne aus Hessen wollen nichts mehr von Bürgerrechten wissen. 😠

Hessens Grüne geben bei #Vorratsdatenspeicherung nach

""Wir wollen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen und gleichzeitig die Verfolgung und Ahndung schwerer Straftaten möglich machen" - so teilten es der frühere Vize-Regierungschef Tarek Al-Wazir als rechtspolitischer Sprecher der Grünen im Landtag und Vanessa Gronemann als innenpolitische Sprecherin mit."

https://www.hessenschau.de/politik/hessens-gruene-geben-bei-speicherung-von-ip-adressen-nach-v1,gruene-vorratsdatenspeicherung-100.html

aktionfsa@diasp.eu

18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3CQ
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