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23.08.2023 Polizistin bei der Letzten Generation

Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit

Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.

Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.

Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".

Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
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