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15.12.2023 Volksbewegung schafft neue Grundrechte

40 Jahre Volkzählungsurteil

Heute vor 40 Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gesetz zu einer Volkszählung in der Bundesrepublik für nichtig. Vorangegangen waren diesem wegweisenden Urteil Auseinandersetzungen darüber, wie weit der Staat in die Privatsphäre der Bürger eingreifen darf. Während die Bundesregierung als auch alle Landesregierungen mit Ausnahme des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg das Volkszählungsgesetz für verfassungsgemäß hielten, waren im ganzen Land Initiativen gegen das Vorhaben entstanden.

Die Menschen befürchteten den Missbrauch der gesammelten Daten, die erstmals mit Computern abgeglichen werden sollten und sie ahnten, dass sie zum "gläsernen Bürger" werden würden. Aktuelle Slogans waren damals z.B.

  • "Politiker fragen – Bürger antworten nicht" oder
  • "Meine Daten gehören mir"

Im Urteil vom 15.12.83 stellte das BVerfG an zentraler Stelle der Entscheidung (unter C II 1 a) fest:

"Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […]

Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."

Auch wenn Facebook und Google über diese Worte heute lachen - und sie tagtäglich ignorieren - dies ist durch den Richterspruch höchstes Verfassungsrecht und zu einem Grundrecht in unserem Land geworden. Das Gericht erinnert auch mit Blick auf die damals üblichen und heute noch immer vorkommenden Berufsverbotsverfahren mit folgenden Worten an die Gefahren von unkontrollierten Datenerhebungen:

"Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten."

Und was wurde aus der Volkszählung?

  • Das Gesetz zur Volkszählung 1983 war mit dem Urteil nichtig.
  • Im Jahr 1987 fand eine modifizierte Volkszählung statt, gegen die nur noch kleine Gruppen Widerstand leisteten. Diese stellte fest, dass 76.700 Menschen weniger in der Bundesrepublik wohnten als zuvor angenommen. Außerdem stellte man fest, dass es rund eine Million Wohnungen weniger gab als angenommen. Aus letzterem Ergebnis folgte wenigstens in Hessen ein Wohnungsbauprogramm.
  • 2011 gab es dann einen EU-weiten Zensus, der erstmals Gesamtdeutschland umfaßte. Nur 10% der Bevölkerung wurden befragt, ansonsten wurden die Daten aus den Melderegistern abgeglichen. Trotzdem protestierten wir als Aktion Freiheit statt Angst e.V. gegen einige Fragestellungen (Zensus 2011).
  • Der für 2021 vorgesehene EU-weite Zensus fiel der Pandemie zum Opfer.

Fazit

Das Urteil vor 40 Jahren legte das Fundament für ein Reihe zentraler Grundrechte

... und führte über das deutsche BDSG letzendlich zur EU-weit geltenden DSGVO.

Über die auf EU Ebene folgenden und teilweise kritisch zu betrachtenden Entwicklungen zu

  • Data Service Act - DSA: gültig seit Anfang Sommer 23
  • Data Act - DA: kurz vor letzten Änderungen
  • Data Governance Act - DGA: gültig seit 23.9.23
  • Artificial Intelligence Act AIA: noch in der Diskussion

... hatten wir unter der Überschrift Datenkapitalismus by Default bereits angefangen zu berichten.

Mehr dazu bei https://de.wikipedia.org/wiki/Volksz%C3%A4hlungsurteil
und https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/248750/vor-30-jahren-protest-gegen-volkszaehlung/
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23.08.2023 Polizistin bei der Letzten Generation

Disziplinarverfahren wegen Vorträgen in der Freizeit

Nachdem eine Polizistin im Juni vor Kollegen an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) in Münster einen Vortrag über ihr Engagement bei der Letzten Generation hielt, wird ihr "nahegelegt" die Unifom abzulegen. Nzz.ch schreibt, sie beteilige sich nicht an Protestaktionen und klebe sich nicht auf die Strasse. "Das war nie meine Rolle bei der Letzten Generation." Stattdessen arbeite sie im Vernetzungsteam, das sich um Kontakte in die Gesellschaft bemühe.

Auch Beamte haben das Recht auf politische Betätigung. Sie unterliegen aber dem sogenannten Mässigungsgebot. Wie sie sagt, hält sie ihren Beruf und ihr privates Engagement für miteinander vereinbar.

Solange die Letzte Generation als Vereinigung nicht verboten und auch nicht als eine kriminelle Vereinigung festgestellt wurde, sollte man annehmen, dass ihr Engagement für ihren Dienstherrn unerheblich sei. Dem ist nicht so, denn nun läuft ein Disziplinarverfahren gegen sie, in dem geprüft wird, "ob eine Dienstpflichtverletzung vorliegt".

Worin sollte diese liegen, wenn sie ihren Dienst immer ohne Mangel ausgeführt hat und nur in ihrer Freizeit über den Klimawandel diskutiert hat?

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/disziplinarverfahren-gegen-klimaextremistin-bei-der-bundespolizei-ld.1752554
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Erbebentote klagen an

Aufarbeitung massenhafter Korruption dringend notwendig

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet über ein grau-blaues Gebäude mit der Aufschrift TMMOB inmitten eines Wohnviertels der türkischen Stadt Kahramanmaras. Während alle Häuser drumherum nur noch Trümmer sind, steht das TMMOB Gebäude äußerlich unbeschadet. Das Haus ist eine der vielen Zweigstellen des Türk Mühendis ve Mimar Odaları Birligi, kurz TMMOB – des Zusammenschlusses der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern.

Mahir Ulutas, der Vorstandsvorsitzenden der türkischen Kammer der Elektroingenieure (EMO) kann dazu gegenüber RND nur feststellen: "Wissenschaft und Technik reichen aus, um Bauwerke zu bauen, die ein so großes Erdbeben überstehen. Solange Wissenschaft und Technik zum Wohle der Menschen eingesetzt werden!"

Inzwischen über 47.000 Tote und unzählige Verletzte klagen nun die vorsätzlichen Versäumnisse und die Folgen der Korruption in der türkischen Gesellschaft an.

  • Viele Gebäude in der Türkei waren und sind nicht erdbebensicher.
  • Viele Bauten sind illegal errichtet worden.
  • Mit der Präsidentschaft Erdogans hat sich das Problem noch verschlimmert.
  • 2019 wies die TMMOB darauf hin, dass allein in Istanbul die Hälfte der 1,6 Millionen Gebäude illegal und ohne ordnungsgemäße Ingenieurleistungen errichtet wurde.

Mit TMMOB wurde die Wissenschaft entmachtet

RND schreibt: 2013 unterstützte der TMMOB Verband die Gezi-Proteste, woraufhin er schließlich mit einem eilig durchgedrückten Mitternachtsgesetz kaltgestellt wurde. Die TMMOB wurde fortan von jeglicher Beteiligung an Stadtplanungsprozessen und ihrer Befugnis zur Genehmigung von Plänen entbunden.

Nun haben die türkischen Wähler im Mai die theoretische Möglichkeit das System des Machtmissbrauchs und der Korruption abzuwählen, vorausgesetzt Präsident Erdogan nutzt die katastrophale Lage nicht dazu die Wahlen abzusagen. Wenn nach den Wahlen die Chance bestände die "Versäumnisse" der Vergangenheit aufzuarbeiten, dann wären neben tausenden Prozessen wegen Missachtung der Bauvorschriften auch Maßnahmen zu ergreifen, um die noch stehenden Gebäude irgendwie "zu ertüchtigen".

Das alles kostet viel Einsatz und Geld und wäre neben dem Wiederaufbau zu leisten - eine gewaltige Aufgabe für die jetzige Opposition aus CHP und HDP.

Mehr dazu bei https://www.rnd.de/panorama/warum-ein-buerogebaeude-in-kahramanmaras-das-tuerkei-erdbeben-unbeschadet-ueberstand-KIFTXBQ2WJBDXK6IKJWQCPOFJA.html

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Tags: #Erbebentote #Türkei #Syrien #AKP #CHP #HDP #Architektenkammer #Wissenschaft #Bauvorschriften #Korruption #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berufsverbote #Verhaltensänderung

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13.02.2023 Keine EU Gelder mehr an Ungarn!

Das Schloss vom Ministerpräsidentenhund

Zwischen dem Ibiza-Skandal-Land Österreich und der Ukraine, in der Rangliste der Korruption auf Platz 122 von 180, liegt die Nr. 1 bei der Korruption in der EU. Anja Jardine hat das System Fidesz in einem langen lesenswerten Bericht auf nzz.ch detailliert auseinander genommen. Angefangen bei der Schulzeit des Victor Orban auf dem Dorf bis zur perfekt organisierten Korruption im 2. Anlauf.

Die erste Amtszeit der Fidesz Partei konnte noch durch die Menschen in Ungarn durch die Wahl 2002 beendet werden. Im 2. Anlauf war die Partei viel geschickter, so dass die Opposition jetzt nur noch eine Alibifunktion haben kann, ohne irgend einen Einfluss auf die inzwischen gleichgeschalteten Medien. Weiterhin ist Kritik erlaubt, dringt aber nicht mehr an die Öffentlichkeit. Die Kritiker werden mundtot gemacht, in dem ihnen die Lebensgrundlage entzogen wird.

Von Amtszeit zu Amtszeit werden die Kandidaten der Fidesz vom Ministerpräsidenten selbst erneut handverlesen. Nur wer sein "Casting" übersteht, kommt auf die Wahlliste. Und wer dann einen Posten bekommt, der hat dann auch ausgesorgt.

Zurück zum Ministerpräsidentenhund

Das System funktioniert inzwischen so gut, dass die angehäuften Reichtümer kaum sichtbar werden. So lässt sich der Besitzer des denkmalgeschützten ehemaligen Landsitz des Erzherzogs Joseph nur als Victor Orban identifizieren, weil sein Hund für die Hundesteuer dort gemeldet ist. Die Besitztümer sind so groß, dass man ihnen von außen weder ansieht, was dort gebaut wurde, noch wer dort residiert. Das Überfliegen von Privatbesitz mit Drohnen wurde vorsichtshalber unter Strafe gestellt.

Für alle Details empfehlen wir das Lesen des Berichts von Anja Jardine. Es geht um perfekt organisierte Korruption, die sie so beschreibt:

  • 2,5 bis 5 Milliarden Euro werden jährlich von der EU überwiesen, etwa 3% des BIP.
  • Ohne dieses Geld wäre die Wirtschaft längs zusammengebrochen.
  • Zwischen 2005 und 2021 gehen etwa 20% des Wertes aller öffentlichen Aufträge – die grundsätzlich zur Hälfte aus EU-Mitteln gedeckt werden – an 12 regierungsnahe Personen, Verwandtschaft und ein kleiner enger Freundeskreis.
  • 2018 forderte Orban sämtliche Oligarchen, die im Besitz von Medien waren, auf, diese einer Stiftung zu übertragen, insgesamt mehr als 400 Titel, die heute zentral gelenkt werden. Zusammen mit den Staatsmedien verbreiten diese etwa 80% aller Medien das Orbansche Weltbild.
  • u.v.m.

Lesen! - und darüber nachdenken, warum der Bundesrat mit seinen CDU/CSU Vertretern z.Zt. auch bei uns das gerade vom Bundestag beschlossene Whistleblower Gesetz blockiert ...

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/gesellschaft/koenig-orbans-reich-ld.1723532
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Tags: #Korruption #EU #Ungarn #Österreich #Ukraine #Fidesz #Orban #Medien #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Berufsverbote #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Bestechung

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #repression #verfassungsschutz #radikalenerlass #berufsverbote #hufeinsen #rinks #lechts #spd #fdgo

Gegen Rechts antäuschen und nach Links ausschlagen. Kennt man....

Radikalenerlass reloaded?

....es ist zu befürchten, dass 50 Jahre nach dem Radikalenerlass das Instrument der Regelanfrage durch den Verfassungsschutz wieder eingeführt wird – nicht zuletzt wegen der entbrannten Diskussion nach der Großrazzia vom 7. Dezember, über die von Zeit bis Spiegel, von NDR bis SWR exklusiv und ausführlichst berichtet wurde. [...] Sowohl beim „Verfassungstreue-Check“ in Brandenburg als auch bei Faesers Beweislastumkehr bei Verdacht auf Demokratiefeindschaft ist zentrale Prämisse das umstrittene Extremismuskonzept. Entscheidend ist ausschließlich eine angenommene Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Definitionshoheit über Abweichungen hiervon üben in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden aus. Sie bestimmen, was extremistisch ist und was nicht. Der Kampf gegen Faschismus kann das sein, Klima-Aktivismus und selbst das Sammeln von Unterschriften zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen können unter Extremismus-Verdacht stehen.

Im Zuge der Corona-Proteste hat der Verfassungsschutz eine neue Form des Extremismus erfunden: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Was darunter zukünftig zu verstehen sein wird, dürfte von jeweiligen politischen Konjunkturen abhängen. Heute sind es Reichsbürger, morgen vielleicht jene, die gegen Sanktionen gegen Russland sind, übermorgen vielleicht Klima-Aktivisten.

Mit Gewalt und Umsturz muss das alles jedenfalls nichts zu tun haben. Statt bewaffnete rechtsradikale Elitesoldaten dürften wie in der Vergangenheit die Mehrzahl der Betroffenen völlig gewaltfrei Handelnde sein. In den 1970ern und 1980ern durften ca. 2.500 Menschen keine Beamten werden bzw. wurden aus dem Staatsdienst entfernt. Lehrer, Universitätsangestellte, Richter und sogar Lokführer sowie Briefträger. Nahezu vollständig kamen sie aus dem linken politischen Spektrum, und genauso nahezu vollständig wurde keinem von ihnen eine gewalttätige Durchsetzung der politischen Ziele vorgeworfen. Wegen des Extremismuskonzepts könnten auch dieses Mal wieder Linke ins Visier geraten, auch wenn sämtliche Verschwörergruppen der vergangenen Jahre ausschließlich aus Rechten und Rechtsradikalen bestanden.
- vollständiger Artikel: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/radikalenerlass-reloaded-nany-faesers-plaene-fuer-die-ueberpruefung-von-beamten

aktionfsa@diasp.eu

Willkürliche Verhaftungen von Frauenrechtlerinnen

Hausdurchsuchungen und Verhaftungen in der Türkei

Erst am letzten Sonntag konnten wir verfolgen, wie brutal die türkische Polizei gegen DemonstrantInnen am 1. Mai vorgegangen ist. Nun erreicht uns über die Internationale Liga für Menschenrechte (ILMR) die Nachricht, dass es bereits im März vor allem in den kurdischen Gebieten der Türkei zu willkürlichen Festnahmen gekommen ist.

In Diyarbakır wurden willkürlich Wohnungen von 24 Frauenrechtlerinnen dursucht und diese festgenommen. 11 von ihnen wurden verhaftet. Die ILMR berichtet:

Die Beobachtungsstelle für den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (FIDH-OMCT), die Menschenrechtsvereinigung (İnsan Hakları Derneği-İHD) und die Menschenrechtsstiftung der Türkei (HRFT, Türkiye İnsan Hakları Vakfı-TİHV) verurteilen diesen neuen Angriff auf Frauenrechtsverteidigerinnen in der Türkei und fordern die Behörden auf, sie unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Sie fordern die türkische Regierung auf, die gerichtlichen Schikanen gegen alle Menschenrechtsverteidigerinnen, einschließlich kurdischer Frauenrechtsverteidigerinnen, einzustellen.

Die menschenrechtswidrigen Schikanen gingen auch nach der Verhaftung weiter. Für die inhaftierten Frauen wurde ein 24-stündiges Besuchsverbot für Anwälte verhängt. Frauenrechtsverteidigerinnen in Diyarbakır sind nicht zum ersten Mal zur Zielscheibe der türkischen Polizei geworden. Ähnliche Razzien und Verhaftungswellen gab es bereits im Mai 2020, Juli 2020 und April 2021 im Rahmen von Ermittlungen gegen Aktivitäten der TJA und der Rosa Women’s Association. Diese Ermittlungen führten zur Inhaftierung und Verurteilung mehrerer Frauenrechtsverteidigerinnen unter verschiedenen fadenscheinigen Anschuldigungen, unter anderem auf der Grundlage der türkischen Antiterror-Gesetzgebung, die systematisch dazu missbraucht wird, Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalistinnen, Dissidentinnen und Oppositionspolitikerinnen, insbesondere HDP-Mitglieder, gerichtlich zu verfolgen.

Die ILMR schließt ihren Bericht mit den Worten

Die Internationale Liga für Menschenrechte unterstützt die Forderungen ihrer Schwesterligen in der FIDH von bedingungsloser Freilassung der willkürlich inhaftierten Kurdinnen und unterstreicht ihre selbstverständlichen Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

2018 verlieh die Liga der kurdischen Co-Bürgermeisterin von Cizre Leyla Imret die Carl-von-Ossietzky-Medaille. Sie hatte sich seit 2014 für die Menschenrechte der kurdischen Bevölkerung sowie für eine friedliche und gerechte Lösung des Konfliktes mit der türkischen Zentralregierung eingesetzt. Nach ihrer zwangsweisen Amtsenthebung wegen unhaltbarer Terrorismusvorwürfe und nach mehrmaliger Inhaftierung sah sie sich 2017 gezwungen, aus der Türkei nach Deutschland zu flüchten.

Wir möchten in diesem Zusammenhang an einen weiteren vergessenen menschenrechtswidrigen "Nebenkriegsschauplatz" erinnern - die Bombardierungen von kurdischen Dörfern durch Türkische Truppen im Nordirak vor 3 Wochen.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/2022/tuerkei-willkuerliche-verhaftung-von-frauenrechtsverteidigerinnen-in-diyarbakir
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31.12.2021 Fünfzig Jahre Berufsverbote in der BRD

"Datenkraken im Öffentlichen Dienst"

Vor einem Jahre titelten wir noch "Fast 50 Jahre Berufsverbote", nun ist es soweit. Am 28. Januar 1972 unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Dieser führte dazu, dass rund 3,5 Millionen Bewerberinnen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft wurden. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Nach 40 Jahren andauernder Überwachung endete das wohl längste Verfahren in diesem Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es bestätige die Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, den sogenannten "Verfassungsschutz".

Der betroffene Journalist und Autor Rolf Gössner schreibt uns dazu heute:

Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz"

Genau vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach 15jähriger Verfahrensdauer in letzter Instanz rechtskräftig festgestellt, dass meine vier Jahrzehnte lange Dauerüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.

Im Frühjahr diesen Jahres sind die Urteilsgründe bekannt geworden sowie die Antwort der damaligen CDU/CSU-SPD-Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: Die Regierung sah darin keinerlei Veranlassung, irgendwelche politischen, rechtlichen oder "wiedergutmachenden" Konsequenzen aus diesem klaren Urteil und aus jahrzehntelanger staatlicher Verletzung von Grundrechten und Berufsgeheimnissen zu ziehen.

Und es ist mehr als fraglich, ob die neue Ampelkoalition mit dieser Causa anders umzugehen gedenkt und ob sie endlich notwendige Konsequenzen aus dieser Skandalgeschichte zieht.

Angesichts der bisherigen "Arroganz der Macht" (Ulla Jelpke, Ex-MdB, Die Linke) freue ich mich umso mehr über den langjährigen starken psychischen Rückhalt aus meinem sozialen Umfeld sowie über die empathischen und solidarischen Reaktionen aus allen möglichen Teilen der Gesellschaft, von nahen und fernen Bekannten, Schriftsteller- und Künstler:innen, aus Politik, Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie von Bürger- und Menschenrechtsgruppen im In- und Ausland. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön- all das hat mein Durchhaltevermögen über 15 Verfahrensjahre hinweg jedenfalls ernorm beflügelt.

Die Tatsache, dass über meine Überwachungsgeschichte im Laufe der Jahre und Jahrzehnte recht häufig in ganz unterschiedlichen Medien kritisch berichtet und zahlreiche Interviews geführt worden sind, zeigt, dass es zwar ein herausragender Fall war, der öffentliches Aufsehen erregte - aber wir vergessen dabei allzu leicht, dass es auch andere bedrückende Überwachungsfälle gibt, die nicht vor Gericht landeten und nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Und wir vergessen allzu leicht jene Menschen, die von Berufsverboten hart in ihren Lebensentwürfen betroffen waren und immer noch sind, wozu der "Verfassungschutz" ganz wesentlich beigetragen hatte.

Im kommenden Jahr 2022 jährt sich zum 50. Mal der sog. Radikalenerlass von 1972 als Ausgangsbeschluss einer zwei Jahrzehnte währenden Berufsverbote-Politik (1970er und 80er Jahre; http://www.berufsverbote.de/ ). Diese Politik darf sich nicht wiederholen - eine Gefahr, die (u.a.) ausweislich des Koalitionsvertrags der Ampelregierungsparteien nicht auszuschließen ist. Die oft existentiellen Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Gesellschaft müssen 2022 endlich aufgearbeitet und die Betroffenen schnellstens rehabilitiert und entschädigt werden.

Am Montag 17. Januar 2022 um 23:15 Uhr ist in der ARD die Ausstrahlung der 45minütigen von Hermann G. Abmayr angekündigt
https://www.fernsehserien.de/geschichte-im-ersten/folgen/jagd-auf-verfassungsfeinde-der-radikalenerlass-und-seine-opfer-1523633
...
Im weiteren berichtet Rolf Gössner über seine kürzliche Buchpublikation "Datenkraken im Öffentlichen Dienst" - mit Gastbeiträgen von Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Heribert Prantl. Dieses Buch, das im Mai 2021 erschienen ist, wurde folgendermaßen angekündigt: Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner hat sein neues Buch "DATENKRAKEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST" vorgelegt – eine "Laudatio" auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat. Das Buch zeichnet den bundesdeutschen Weg in den präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat nach.

Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, diesen Weg als Fehlentwicklung zu entlarven und für eine Umkehr zu arbeiten. Wir wünschen Rolf Gössner alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

Vergessen wir nicht, dass die "Tradition" der Berufsverbote nicht mit Willy Brandts Unterschrift begann, der Obrigkeitsstaat hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor 184 Jahren unterschrieb Ernst August I. von Hannover die Entlassungsurkunden für die "Göttinger Sieben", sieben Professoren, darunter Wilhelm und Jacob Grimm. Die Sieben hatten es gewagt im November 1837 gegen die Absetzung der Hannoveranischen Verfassung zu protestieren.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/
und alles unsere Artikel zu den Berufsverboten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Berufsverbot&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7879-20211231-fuenfzig-jahre-berufsverbote-in-der-brd.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7879-20211231-fuenfzig-jahre-berufsverbote-in-der-brd.htm
Tags: #Berufsverbote #BRD #Deutschland #RolfGössner #Datenkraken #Disziplinarverfahren #Entlassungen #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Anpassung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Radikalenerlass #Meinungsfreiheit

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18.09.2021 Gemeinsam auf die Straße

Öffentlich statt Privat !

Aktion Freiheit statt Angst e.V. ruft zusammen mit vielen andern Organisationen dazu auf heute in Berlin

Gemeinsam auf die Straße

zu gehen. Seid dabei, heute 18.09.21 ab 14h am Berliner Hauptbahnhof, Washingtonplatz

  • Öffentlich statt Privat: Für Rekommunalisierungen und gegen Privatisierungen!
  • Investieren statt Sparen: Ausbau der Öffentlichen Daseinsvorsorge!
  • Keine Rendite mit Gesundheit, Wasser, Wohnen, Bildung und S-Bahn!

Dazu haben wir uns auf einen gemeinsamen Aufruf geeinigt:

Die neoliberale Politik des Einsparens und Privatisierens lebensnotwendiger Bereiche ist gescheitert! Die dramatischen Folgen sind offensichtlich:

  • Krankenhäuser werden geschlossen.
  • Es gibt nicht genug Schulgebäude und viele verkommen.
  • Es gibt Arbeitskräftemangel in der Pflege, dem Gesundheitswesen, den Gesundheitsämtern, in Erziehung, Bildung, Sozialarbeit uvm.
  • Die Mieten in der Stadt sind unbezahlbar, das zerstört unsere Stadt.
  • Der Wasserversorger Berlins leistet Gewinnabführung und verhindert öffentliches Investitionsmonitoring, statt in die „Pflege der grünen Lungen der Stadt“ zu investieren.
  • Die Armut nimmt zu.

Seit Jahren engagieren sich Aktivist*Innen, für eine Rekommunalisierung von Betrieben zur Sicherung der Daseinsvorsorge, für den Erhalt einer S-Bahn für Alle in öffentlicher Hand, gegen eine schleichende Privatisierung der Schulgebäude und für eine Gesundheitsversorgung, die sich nicht an einer Profitmaximierung orientiert. Privatisierungen müssen gestoppt und wesentliche Bereiche zurück in die öffentliche Hand überführt werden. Der dringend benötigte Ausbau des ÖPNV erfordert einen in öffentlicher Hand organisierten Nahverkehr – eine Privatisierung der S-Bahn muss verhindert werden. Renditeorientierung verhindert Zukunftsinvestitionen und einen billigen Nahverkehr.

Private Rechtsformen haben in den letzten Jahren verstärkt in öffentlichem Eigentum Einzug gehalten und hebeln Mitbestimmung aus. Selbst öffentliche Unternehmen drücken Löhne und orientieren nur auf Gewinnausschüttungen an den Landeshaushalt. Das muss beendet und demokratische Entscheidung in öffentlichen Betrieben deutlich ausgebaut werden. Die öffentliche Hand muss sich am Gemeinwohl aller orientieren.

Die Mietenbewegung machte deutlich, dass die Menschen bezahlbaren Wohnraum brauchen und er in öffentliche Hand gehört. Mehr als 340 000 Unterschriften für „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ zeigen, wie viel Rückhalt das in der Bevölkerung hat. Gegen ihren Volksentscheid wird es eine massive Gegenkampagne geben, die wir kontern müssen.

Die Pandemie verschärfte die Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, wie Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten. Zu Recht wehrt sich das Personal gegen die schlechten Arbeitsbedingungen und die skandalöse Lohnpolitik, in der trotz gleicher Arbeit unterschiedliche Tarifverträge selbst unter dem Dach von kommunalen Betrieben in einem Rot-Rot-Grün geführten Bundesland zur Praxis gehören. Sie brauchen Unterstützung im Kampf für mehr Personal und den TVÖD für alle.

Lehrer*innen haben den Kampf für tarifliche Personalbemessung der Berliner Krankenhausbewegung als Vorbild genommen und wollen für mehr Personal und kleinere Klassen kämpfen. Darüber hinaus setzen sich bei Schule in Not Eltern, alle an Schule Beschäftigten und Schüler*innen für die Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen an den Schulen ein.

Wir brauchen Milliardeninvestitionen in Gesundheit, Bildung, Infrastruktur und Soziales. Das kann finanziert werden, wenn der massive Reichtum von Unternehmen und Vermögenden höher besteuert wird, Steuerschlupflöcher unterbunden werden und die Schuldenbremse fällt. Das Geld muss da geholt werden, wo hohe Profite gemacht wurden und deren Reichtum auf Armut und Mittellosigkeit von Vielen basiert: Bei Milliardären und Multimillionären.

Für einen erfolgreichen gemeinsamen Kampf ist eine Verbindung von sozialen Bewegungen und gewerkschaftlichen Kräften unverzichtbar.

Nach dem 26. September drohen Sparpakete, die bereits vereinzelt angekündigt werden. Dagegen müssen wir uns gemeinsam wehren! Der Kampf für unsere Ziele wird also auch nach den Wahlen weitergehen müssen.

Ob Initiativen gegen Privatisierung oder für bessere Bildung, Pflegekräfte, Mietaktivist*innen oder Gewerkschafter*innen, wir müssen zusammenhalten und gemeinsam kämpfen. Deshalb gehen wir am 18. September gemeinsam auf die Straße.

Wir wollen viele sein - seid dabei!

Mehr dazu bei https://gemeinsamaufdiestrasse.de
und der Aufruf in türkischer Sprache https://gemeinsamaufdiestrasse.de/cagri-haydi-birlikte-sokaga
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Demonstrationsrecht auch bei uns bedroht

Entsetzen über jetzt veröffentlichtes BVerfG-Urteil ist groß

Rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht die Einkesselung von unliebsamen Demonstrierenden?

Aktion Freiheit statt Angst ist entsetzt über die Meldung, dass das BVerfG sich nicht mit der verfassungswidrigen Einkesselung von Demonstranten bei der Demo gegen die Frankfurter Finanzwelt befassen will. Damit ist unser Demonstrationsrecht gefährdet - das ist fast so gefährlich, wie die Abschaffung des Versammlungsrechts in Polen.

Wir verweisen dazu auf einen Kommentar von Elke Steven vom Grundrechtekomitee:

Das BVerfG http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/11/rk20161102_1bvr028915.html entschied am 2. November 2016, veröffentlichtam 14. Dezember 2016, dass es die Klage eines Betroffenen, der am 1. Juni 2013 in Frankfurt mit fast 1.000 weiteren Personen eingekesselt wurde, nicht zur Entscheidung annimmt https://www.neues-deutschland.de/artikel/1035389.verfassungsgericht-polizei-darf-auch-unschuldige-einkesseln.html .

Kurz nach Beginn der Großdemonstration gegen das europäische Krisenregime stürmte die Polizei damals in den vorderen Teil der Demonstration und separierte eine Gruppe von fast 1.000 Demonstrierenden. Die Personalien wurden festgestellt. Erst nach neun Stunden war der Kessel aufgelöst, und die restliche Demonstration konnte zumindest noch den kurzen Weg zurück zum Bahnhof gemeinsam zurücklegen. Die Demonstration durch die Stadt hatte die Polizei mit ihrer Aktion verhindert.

Allerdings – in völliger Ignoranz gegenüber dem Zusammenhalt in einer Demonstration, der von vielen Gruppen in langen Gesprächen und in schwierigen Absprachen vereinbart worden war – bot sie von vorneherein an, die „restlichen“ mehrere tausenden Demonstrierenden könnten ihre Demonstration fortsetzen.

Das Entsetzen über das jetzt veröffentlichte Urteil ist groß. Mit seiner Entscheidung der Nicht-Annahme scheint das BVerfG mit der eigenen Tradition seiner Beschlüsse zum Versammlungsrecht zu brechen. Ein Kessel wird gerechtfertigt, friedliche Demonstrierende müssen damit rechnen, eingekesselt zu werden und ihre Personalien feststellen zu lassen. Es soll möglich werden, dass die Polizei einen Teil einer Demonstration als gewalttätig definiert.

Weiterlesen: http://www.grundrechtekomitee.de/node/829
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/5854-20161224-demonstrationsrecht-auch-bei-uns-bedroht.htm

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