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26.02.2024 Testballon "Bezahlkarte"

Wer darf wo und wann und was einkaufen?

Seit Wochen wird in den Medien eine neue "Sau durchs Dorf getrieben", die Bezahlkarte für Geflüchtete. Als erstes sei ein für alle Mal festgestellt, dass Flüchtlinge Menschen sind, denen die gleichen Grundrechte zustehen, wie allen Menschen.

Bargeldabschaffung stückchenweise

Wir sehen in diesem Testballon, der in einigen Städten bereits über das Teststadium hinaus ist, auch einen Versuch Bevölkerungsgruppen von der Verwendung von Bargeld auszuschließen. Ähnliche Maßnahmen lassen sich, wenn die Infrastruktur dafür steht und der Unwillen der Betreiber der Geschäfte überwunden ist, auf weitere Gruppen, z.B. Empfänger von Sozialhilfe, erweitern.

Was die Karte in jedem Fall bringt, ist Diskriminierung. Diese beginnt, damit, dass man beim Vorzeigen als zu dieser Gruppe zugehörig erkannt wird. Im weiteren können Einschränkungen beim Kauf bestimmter Waren, wie Alkohol oder Tabakwaren einprogrammiert werden. Ein Umtausch in Bargeld ist sicher verboten.

Die Diskriminierung wird noch verstärkt, durch die deutsche Gründlichkeit, die auch nach Ansicht des Migrationsforschers Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück nicht dazu führt, dass es landesweit einheitliche Regeln geben wird: "Ganz ohne Zweifel bleibt es ein Flickenteppich, denn die Bundesländer können jeweils entscheiden auf welche Art und Weise sie die Karte nutzen. Und es wird auch so sein, dass in den Bundesländern die Kommunen noch eigene Regelungen schaffen."

Über den "Erfolg" damit Flüchtlingsströme zu verringern, wollen wir gar nicht spekulieren. Wir wollen die Aufmerksamkeit lieber auf einen Mastodon Kommentar zum Thema lenken:

Glaubt eigentlich irgend jemand, dass die Typen, die gerade non stop von angeblich faulen Bürgergeldempfängern schwadronieren, diese jetzt an Geflüchteten ausprobierten Bezahlkarten, mit denen man nur genehme Dinge in genehmigten Regionen bezahlen kann, später nicht auch auf euch anwenden, wenn ihr mal arbeitslos, altersarm oder sonst wie auf sogenannte staatliche Hilfe angewiesen seid?

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer noch einmal das Augenmerk auf die die Menschenwürde (Art. 1 GG) verletzende Tatsache zu richten: Es wird mit dieser weiteren Zwangsdigitalisierung bestimmt, was die Betreffenden einkaufen dürfen und wo und evtl. wann sie es tun dürfen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/streit-bezahlkarte-asylsuchende-100.html
und https://mstdn.social/@NaMi/111908604297723851
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