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30.04.2024 Spaltung der spanischen Gesellschaft überwinden

"Spaniens Ministerpräsident Sánchez in Bedrängnis"

... titelt Tagesschau.de und sieht diesen nach den Vorwürfen der Korruption gegen seine Frau als geschwächt. Sicher war sein Rückzug für 4 Tage ungewöhnlich, aber er hat nun nicht, wie von der rechten Opposition erhofft, seinen Rücktritt bekannt gegeben, sondern ganz klar die Fronten benannt, die sich in Spanien gegenüber stehen.

In einigen europäischen Staaten haben die rechten Kräfte die Macht übernommen (Ungarn, Italien), in anderen Ländern kann es dazu kommen. Und wenn man dann die Gegner nicht benennt, kann es schnell zu spät sein.

Was war geschehen?

Zurück nach Spanien: Ausgangspunkt war eine Anzeige der Gewerkschaft "Manos Limpias" ("Saubere Hände") gegen die Ehefrau von Regierungschef Pedro Sánchez wegen Einflussnahme und Korruption. Als "Beweis" wurde ein Zeitungsartikel vorgelegt, der diese Korruptionsvorwürfe behauptet. Da keine weiteren "Beweise" vorhanden sind, wurde das Verfahren nun eingestellt.

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gilt nämlich: "Die bloße Veröffentlichung von Informationen in den Medien kann nicht die Einleitung eines Strafverfahrens zur Untersuchung des Sachverhalts rechtfertigen, wenn es keine zugänglichen und stichhaltigen Beweise für deren Begehung gibt." Das ist nicht nur logisch, sondern mit Blick auch auf den Blätterwald der deutschen Klatschpresse selbstverständlich. Denn wäre alles, was dort geschrieben wird justiziabel, müssten die Gerichte noch mehr Überstunden machen.

Doch zurück zu den poltischen Umtrieben, die angebliche Gewerkschaft "Manos Limpias" ist hauptsächlich mit "Lawfare", also Kriegsführung mit juristischen Mitteln beschäftigt. Das Ausschalten politischer Gegner mittels Strafverfahren ist deren Hauptanliegen, gewerkschaftliche Arbeit bisher nicht nachweisbar. Der 82 Jahre alte Gründer der "Manos Limpias", Miguel Bernard, ist als Rechtsextremist bekannt. "Er war Franco-Sympathisant und tatsächlich einer der engsten Mitarbeiter von Blas Piñar, dem Führer der extremen Rechten während der spanischen Übergangsphase zur parlamentarischen Demokratie - in einer Partei namens Fuerza Nueva", so Parlamentsreporterin Velasco.

Insofern ist es klar, dass Sanchez nicht nur den Angriff der Rechtsextremen als Versuch die Regierung zu stürzen verurteilt, sondern, dass er auch die konservative Partei und die Kirche kritisiert, die sich dieses Theaters bedient haben, um die Menschen in Spanien gegen die Regierung aufzuhetzen. Für ihn geht es jetzt darum, in der restlichen Amtszeit die Vorhaben sozialer Reformen und im Abtreibungsrecht gegen Konservative und Kirche durchzusetzen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/ausland/europa/sanchez-spanien-ruecktritt-frau-demos-102.html
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"Moral ist kein klimapolitisches Leitinstrument"

Klimapolitik lässt sich nicht auf die Konsumenten abschieben, sagt Umweltexperte Kai Niebert. Nachhaltiges Leben muss etwas Normales werden – durch Leitplanken.#Nachhaltigkeit #Konsum,Lebensweise #Klimapolitik #Soziales
Moral ist kein klimapolitisches Leitinstrument

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10.04.2024 Ersatzfreiheitsstrafen abschaffen!

10. April Fredom Day

Zum heutigen "Freedom Day" appelliert freiheitsfonds.de an die Kommunen und Länder die Strafverfolgung für das Schwarzfahren abzuschaffen. Erster Ansprechpartner für diesen Appell ist Bundesjustizminister Buschmann, der den von den Nazis 1935 ins StGB aufgenommenen Tatbestand § 265a jederzeit löschen könnte.

Freiheitsfonds.de stellen fest: Tausende Menschen landen jedes Jahr im Gefängnis, weil sie sich kein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr leisten konnten. Bis zu ein Jahr sitzen die Leute in Haft. Die Betroffenen sind überwiegend arbeitslos (87%), ohne festen Wohnsitz (15%) und suizidgefährdet (15%).

Mehr als zwei Drittel der Bevölkerung (69%) unterstützen die Abschaffung dieses Wahnsinns. Wegen nichtgezahlter 60€ müssen Menschen ins Gefängnis. Ihr dortiger Aufenthalt kostet den Steuerzahler rund 200€. Deshalb sammelt freiheitsfonds.de seit Jahren Geld, um die säumigen Zahler aus dem Gefängnis zu holen.

Bis heute wurden durch diese Aktion für den Steuerzahler 12,9 Millionen Euro eingespart, 911 Personen freigekauft und 166 Haftjahre lösten sich für die Betroffenen in Wohlgefallen auf.

Ein positives Signal kommt bereits seit Jahren aus Bremerhaven, wo die Bremerhavener Verkehrsbetriebe seit 2012 keine Strafanträge wegen fehlender Tickets stellten. Freiheitsfonds.de zitiert hierzu Hans-Jürgen Jahnke, Prokurist bei Bremerhaven Bus in der Taz: "Der Aufwand, den wir allein betreiben müssen, um Adressen herauszufinden, steht in keinem Verhältnis zum finanziellen Nutzen."

Mehr dazu bei https://freiheitsfonds.de/
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28.03.2024 Diskriminierendes Rechtssystem

Bagatellkriminalität und das Strafbefehlsverfahren

Die Vereinigung Hessischer Strafverteidiger*innen e.V. haben in Hessen ein Pilot- und Forschungsprojekt zum Strafbefehlsverfahren gestartet, um festzustellen, ob durch dieses Verfahren insbesondere die so genannten sozial Schwachen betroffen werden. Dies ist wichtig, weil die Anzahl der Strafbefehle allein beim Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2022 bei 8.754 lag und im vergangenen Jahr schon fast 10.000 überschritt.

Dazu muss man wissen, dass rechtskräftige Strafbefehle einem Urteil gleich sind. Mit einem – durchaus umstrittenen – Strafbefehl verhängt in der Regel ein Amtsrichter im schriftlichen Verfahren eine Strafe, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, schreibt Legal Tribune Online. Es handelt sich in der Regel um Bagatellkriminalität, wie kleine Ladendiebstähle, Fahren ohne Fahrerlaubnis, kleinere Körperverletzungsdelikte oder die Nutzung des ÖPNV ohne gültigen Fahrschein.

Damit sind Strafbefehlsverfahren eine große Arbeitserleichterung für die Gerichte. Die Frage bleibt allerdings, ob dabei das Rechtssystem auf der Strecke bleibt. Insbesondere Menschen, die diese Strafbefehle nicht genau lesen, nicht über einen Widerspruch nachdenken oder gar den Brief ungeöffnet wegwerfen, bleiben auf der Strecke. So kommt es bei nicht Bezahlen des Strafbefehls oft zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) werten das Strafbefehlsverfahren auch nur in engen Grenzen für zulässig. Beklagte verzichten in solchen Verfahren auf die mündliche Verhandlung und jegliche inhaltliche Auseinandersetzung zum Tathergang und der Beweiswürdigung. Trotzdem steht am Ende ein rechtsgültiges Urteil.

Auf die Ergebnisse der Studie kann man gespannt sein. Fraglich ist, welche Folgen es haben wird, wenn sich der vermutete Verdacht der Diskriminierung bestätigt und wie viele Jahre es dauern wird, bis sich "etwas" ändert.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/justiz/j/justiz-strafbefehl-forschung-amtsgericht-frankfurt-strafverteidiger/
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