#scharia

feuerwaechter@diasp.eu

Das Recht ist bindend!

Neues Altes von der Religion des Friedens. Vielleicht erinnert sich noch jemand als wir im Kampf um unsere Freiheit am Hindukush kapituliert haben und flüchtend Afghanistan verlassen haben. Afghanisten ist jetzt frei.

Der derzeitige Taliban-Chef, Hibatullah Achundsada,hat seinen neuesten Erlass durch seinen Sprecher, Zabihullah Mujahid, verkünden lassen: Er hat das islamische Recht, inklusive des Strafenktaloges der Scharia, also die üblichen öffentlichen Hinrichtungen, Steinigungen, Auspeitschungen, Amputationen etc., für bindend erklärt. Kein Grund zur Besorgnis, alles ganz normaler Islam wie es geschrieben steht und der daher als fremde Kultur selbstverständlich unbedingt respektiert und als Bereicherung gesehen werden muss.

https://www.feuerwaechter.org/2022/11/das-recht-ist-bindend/

#Gesellschaft, #Islam, #Politik, #Theofiktion
Tags: #Afghanistan, #Hibatullah-Achundsada, #Scharia, #Zabihullah-Mujahid

abdullah@pod.geraspora.de
Schon etwas älter (2011). Am liebsten würde ich gleich alles zitieren, so gut gefällt mir diese sehr differenzierte Diskussion. Um den hiesigen Rahmen nicht zu sprengen, nur jeweils ein Ausschnitt von Aussagen der jeweils Beteiligten und wieder einmal der Hinweis, dass der ganze Text lesenswert ist, siehe https://www.iz3w.org/zeitschrift/ausgaben/323_islamophobie_islamismus/fab

Kritik ja! Aber woran?

Eine Debatte über #Rassismus, #Ressentiment und #Islamkritik Von Birgit Rommelspacher, Lothar Galow-Bergemann, Markus Mersault und Ismail Küpeli

Iz3w: Gibt es in der gegenwärtigen Debatte über den Islam(ismus) einen antimuslimischen Rassismus? Wenn ja, worin besteht er und was ist das Spezifische an ihm?

Birgit Rommelspacher:
... viel an der so genannten „Islamkritik“ ist als ein Rassismus zu werten, da es sich hier um überwiegend pauschalisierende und abwertende Äußerungen handelt, die die Betroffenen als Kollektiv diskreditieren. Dabei werden viele Menschen einfach als Muslime apostrophiert, unabhängig davon, ob sie sich selbst so verstehen. Es wird in der Regel nicht zwischen unterschiedlichen Strömungen innerhalb des Islam differenziert, und es kommen so gut wie nie die Betroffenen selbst zu Wort. So werden etwa im Zusammenhang mit der Frauenfrage die muslimischen feministischen Bewegungen so gut wie nicht zur Kenntnis genommen. [...] Nun finden wir Pauschalisierung und Stereotypisierung allenthalben, ob es - um ein klassisches Beispiel zu nennen – etwa um Ressentiments der Bayern gegen die Preußen geht und umgekehrt, oder heutzutage bei der Diskussion um die so genannte Deutschenfeindlichkeit. Der Unterschied zum Rassismus ist der, dass dieser auf ein gesellschaftliches Verhältnis abzielt: das heißt, dass durch die Diskreditierung auch real die Chancen der Betreffenden in der Gesellschaft beeinträchtigt werden. So wurde beispielsweise das islamische Kopftuch als ein Zeichen von Frauenunterdrückung gedeutet und in der Hälfte der Bundesländer im Öffentlichen Dienst verboten, was, wie kürzlich eine Berliner Untersuchung zeigte, dazu führte, dass muslimische Frauen generell deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.

Lothar Galow-Bergemann / Markus Mersault:
Damit Kritik nicht hilflos ihrem Gegenstand gegenübersteht, bedarf es der Arbeit an und mit Begriffen, die jenem Gegenstand gerecht werden und seine wesentlichen Elemente auch tatsächlich benennen. Wir sprechen daher vom antimuslimischen Ressentiment statt von Rassismus, weil wir glauben dass spezifische Ressentiments gegen Menschen existieren, die als Muslime identifiziert werden. [...] Es lassen sich auch traditionell rassistische Elemente ausmachen, etwa die imaginierte Minderwertigkeit von Moslems, die sich auf ein vormaliges oder gegenwärtiges Produktivitätsgefälle beruft.

Aber zugleich weisen antimuslimische Ressentiments über rassistische Elemente hinaus, wenn sie - um nur zwei Spezifika zu nennen - in verschwörungsphantasierendem Duktus sich vor der „Gebärmutter als Waffe des Islam“ fürchten und die westliche Gesellschaft vor islamischer Überflutung und Unterjochung retten wollen. [...] Zum anderen manifestiert sich im antimuslimischen Ressentiment, wie es in Deutschland kursiert, die gescheiterte Vergangenheitsbewältigung. Es bietet Entlastung, indem es Deutschen eine moralische Sanierung ermöglicht: Die Benennung des auch in der islamischen Welt virulenten Antisemitismus dient dem Zweck, das absolut Böse woanders auszumachen und so die deutsche Identität zu rehabilitieren. Auch erscheinen die Deutschen nunmehr als moderne Opfer an der Seite der wahren Opfer, nämlich der Juden. Beide Elemente finden sich im Rassismus typischerweise nicht.

Ismail Küpeli:
Grundsätzlich kann die Feindschaft gegenüber Muslimen in Deutschland durchaus als Rassismus bezeichnet werden, wenn man von „Rassismus ohne Rassen“ (in Anschluss an Balibar/ Hall) ausgeht. Hier sind zwei Kriterien zentral: Erstens die Kategorisierung von Menschen aufgrund kultureller Eigenschaften, die als fest und relativ unveränderlich definiert werden. Zweitens die Ausgrenzung von Menschen aufgrund dieser Kategorisierung. Diese beiden Aspekte finden sich bei der Feindschaft gegen Muslime in Deutschland wieder. Dabei ist es recht unerheblich, dass statt „Rasse“ von „Kultur“ gesprochen wird, wenn „Kultur“ als etwas Essentielles und Unveränderliches verstanden wird.

Zu den erwähnten Islamkritikerinnen: Sie und viele andere, wie etwa Necla Kelek oder Mina Ahadi, sollten als politisch Handelnde ernst genommen werden, unabhängig von Lebensgeschichten. Wenn sie den Islam mit Faschismus gleichsetzen (Ahadi) oder den Muslimen in Europa eine „geheime Agenda“ zur Durchsetzung der Scharia unterstellen (Kelek, Hirsi Ali), dann gibt es keine Basis für eine gemeinsame emanzipatorische Praxis mit solchen „KritikerInnen“. Eine solche „Kritik“ dient nur dazu, die weitere Ausgrenzung der Muslime zu legitimieren. Und spätestens wenn „IslamkritikerInnen“ mit rechten Akteuren kooperieren, wie etwa mit Geert Wilders (Hirsi Ali), Udo Ulfkotte (Ahadi) und Thilo Sarrazin (Kelek), dann gibt es allen Anlass, sich deutlich abzusetzen.

#islam #religion #gesellschaft #politik #islamophobie #antisemitismus #fundamentalismus #scharia #debatte #islamdebatte

abdullah@pod.geraspora.de

Islam: Wo stehe ich im liberal-konservativen Kontinuum?

Vor einiger Zeit habe ich Seyran Ateşs Buch "Selam, Frau Imamin" gelesen, und mir fiel wie schon in anderem Zusammenhang auf, dass die Autorin einen Kanon liberaler Grundsätze scheinbar kritiklos herunterbetet. Ich will Ateş nicht unterstellen, dass sie uns etwas vormacht, aber ich habe mich gefragt, welches Bild eine Auflistung meiner Grundsätze diesbezüglich ergeben würde. Wo bin ich liberal, wo eher konservativ?

Im Folgenden also eine Liste, die allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.

Religionsfreiheit

Die einzige Einschränkung, die ich für Religionsfreiheit geltend mache, ist die, dass Religionen eben diese Freiheit für die anderen nicht untergraben dürfen (keine Toleranz für Intoleranz). Theologische Abgrenzungen sind selbstverständlich erlaubt. Im übrigen bin ich der Ansicht, dass der jeweilige religiöse Überbau nicht das ist, was menschlich gesehen zählt.

Diese Freiheit gilt für mich auch innerhalb des Islam. Die Leute dürfen gerne jeder Richtung angehören, der sie angehören wollen. Es darf sich auch Muslim nennen, wer will -- gegebenenfalls grenze ich mich davon ab.

Schwierig wird letzteres natürlich, wenn es um so etwas wie die Islamkonferenz geht. Wahrscheinlich muss auf einer solchen Konferenz überhaupt erst einmal definiert werden, was der Islam in diesem Zusammenhang sein soll und wo die Grenzen zu anderen Religionen und Weltanschauungen liegen. Insofern macht es auch Sinn, dort einen Hamed Abdel-Samad einzuladen, der wahrscheinlich zwar Atheist ist und definitiv Mohammed als Propheten ablehnt (damit begibt er sich aus meiner Sicht außerhalb des Islam als Religion), andererseits aber Mitglied einer Gruppe namens "Säkulare Muslime" ist.

Kleidung

Ich bin gegen Kopftuchge- und -verbote außerhalb entsprechender religiöser Gruppierungen. Ich kann mir auch eine Mitarbeiterin einer staatlichen Stelle mit Kopftuch vorstellen.

Was Kinder angeht, gibt es im traditionellen Islam kein Kopftuchgebot für Mädchen vor der Pubertät. Der einzige Zusammenhang, in dem ich dafür Verständnis habe, ist der Moscheebesuch, aber auch nur, weil ich mir vorstellen kann, dass manche Mädchen dort gerne wie die Erwachsenen gekleidet sein wollen, denn erwartet wird es auch in konservativen Moscheen meines Wissens nicht. Es ist zu vermuten, dass in Familien, die ihre kleinen Töchter im Alltag Kopftücher tragen lassen -- was ich im übrigen so bisher nicht wahrgenommen habe -- auch ansonsten etwas nicht stimmt. Pubertät hin oder her: Das Tragen eines Kopftuchs sollte eine freie Entscheidung der jeweiligen Person sein.

Was ich tragen würde, wenn ich selbst eine Frau wäre, weiß ich nicht. Als Mann richte ich mich weitgehend nach den traditionellen Vorschriften, mit gelegentlichen Ausnahmen (zum Beispiel Schwimmbadbesuch). Das heißt, ich trage keine engen Hosen und achte darauf, dass ich vom Knie bis zum Nabel bedeckt bin. Damit falle ich als Mann in dieser Gesellschaft natürlich nicht weiter auf. Als Frau hieße das analog aber wohl: Kopftuch, zumindest nach hinten gebunden, lange Ärmel, weite Kleidung. Ich habe keine Ahnung, ob ich im Alltag so herumlaufen würde. Beim Gebet würde ich solche Kleidung aber wohl schon tragen. Eventuell würde ich auch experimentieren, wer weiß?

Sexualität

Hier gilt für mich ähnliches wie bei der Religionsfreiheit: Niemand soll verletzt werden.

Im Rahmen des Islam kann ich mir sexuelle Beziehungen zwischen allen Geschlechtern vorstellen, solange zwischen den Beteiligten klare Abmachungen getroffen werden. Bezogen auf mich selbst bin ich ein Befürworter der Monogamie. Für polygame Verhältnisse sollte sichergestellt sein, dass Gleichberechtigung zwischen den Partnern gilt.

Gender

Ich bin für die Gleichberechtigung der Geschlechter vor dem Gesetz, unabhängig davon, wieviele mögliche Geschlechter man annimmt. Andere Auffassungen sind meiner Meinung nach nicht mehr zeitgemäß. Wer innerhalb einer religiösen Gruppe eine Ungleichberechtigung gemäß den Regeln des traditionellen Islam praktiziert, zum Beispiel im Ehe- oder Erbrecht, darf dies gerne tun. Dies geschieht dann aber aufgrund gegenseitiger Übereinkunft, und die Beteiligten sollten als handelnde Subjekte prinzipiell in ihren Rechten geschützt sein. Dazu gehört, dass der jeweils benachteiligte Part im Zweifelsfall vor dem Gesetz Recht erhält, sprich, die Gesetzgebung hebelt die religiösen Praktiken aus.

Wie dies im rituellen Bereich aussieht, ist noch einmal eine andere Frage. Dürfen Frauen und Männer gemischt beten? Darf eine Frau einer gemischten oder auch rein männlichen Gruppe vorbeten? Hier, so muss ich zugeben, habe ich mangels Erfahrung keine wirklich klare Meinung. Ich würde das alles aber gerne einmal ausprobieren. Außerdem weise ich darauf hin, dass in der großen Moschee in Mekka gemischtgeschlechtlich gebetet wird. Also sollte das wohl auch hierzulande legitim sein. Ich sehe aber auch ein, dass es immer Gruppen geben wird, die beim Gebet die traditionelle Geschlechtertrennung durchführen werden, mit einem männlichen Imam und den Männern vor den Frauen. Auch dies sollte als Praxis legitim sein.

Scharia

Scharia im Sinn einer politischen Ordnung auf religiös-islamischer Grundlage lehne ich ab. Im Sinn der religiösen Strukturierung des täglichen und gemeinschaftlichen Lebens kann der Islam allerdings fast nicht ohne sie. Alles, was ich hier geschrieben habe, sind letztlich Fragen der Interpretation der Scharia.

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