Keine Abschiebungen in nichtsichere Drittstaaten
Menschenrechte kennen keine Grenzen
Deshalb heißen sie ja auch Menschenrechte und nicht "Rechte der Deutschstämmigen". Die Bundesrepublik Deutschland und eigentlich auch die EU sehen sich als weltweite Verteidiger der Menschenrechte und sollten in ihren Taten und Äußerungen darauf bedacht sein, nicht populistischen Sprüchen hinterher zu laufen. Insofern sehen wir es nicht als eine Schwäche an, dass das links abgebildete Gerät in unserer Rechtsprechung keinen Platz mehr hat, sondern als eine Errungenschaft.
Aus diesem Grund zitieren wir hier die gestrige Pressemitteilung des FLÜCHTLINGSRAT BERLIN e.V., in dem wir seit Jahren mitarbeiten.
Berliner Flüchtlingsrat kritisiert Vorstoß von Senatorin Iris Spranger scharf
Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert die Äußerungen von Berlins Innensenatorin Spranger und Bundesinnenministerin Faeser, nach denen Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan für Straftäter*innen geprüft werden sollen, scharf.
Natürlich müssten Gewalttäter*innen, egal ob geflüchtet oder nicht, nach geltenden strafrechtlichen Rahmen verurteilt werden. Aber: „Straftäter*innen in Kriegsgebiete abzuschieben, ist ein Verstoß gegen fundamentale Menschenrechte und bedeutet zudem eine Doppelbestrafung, die in unserem System rechtswidrig ist“, so Mariella Lampe vom Flüchtlingsrat Berlin. „Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Menschen nie wieder solche Gräueltaten gegen andere begehen können. Das erreicht man aber nicht, indem man sie in ein Land abschiebt, dessen Rechtsstaat nicht funktioniert und nach dem Motto agiert: aus den Augen, aus dem Sinn“.
Es ist inakzeptabel, dass solche tragischen Extremfälle zum Anlass genommen werden, zu Recht bestehende bundeseinheitliche Beschlüsse wie Abschiebeverbote in Kriegs- und Krisengebiete in Frage zu stellen. In diesen Zeiten sollten die Gedanken bei den Opfern von Gewaltverbrechen sein und diese nicht für politisches Kalkül und zum Stimmenfang benutzt werden.
Der Flüchtlingsrat Berlin sieht in dem Vorstoß daher die Gefahr einer weiteren Aushöhlung des deutschen Rechtsstaates zugunsten einer wahrgenommenen scheinbaren Handlungsfähigkeit der Politik.
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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