(Insbesondere für Ungeimpfte vielleicht nicht verkehrt, sich das mal auszudrucken, solange es noch im Netz ist...)
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𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐠𝐞𝐬𝐮𝐧𝐝𝐡𝐞𝐢𝐭𝐬𝐦𝐢𝐧𝐢𝐬𝐭𝐞𝐫𝐢𝐮𝐦 𝟐𝟓.𝟎𝟔.𝟐𝟎𝟐𝟏 𝐳𝐮𝐦 𝐓𝐡𝐞𝐦𝐚 𝐕𝐞𝐫𝐝𝐢𝐞𝐧𝐬𝐭𝐚𝐮𝐬𝐟𝐚𝐥𝐥-𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡ä𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 / 𝐀𝐮𝐬𝐬𝐜𝐡𝐥𝐮𝐬𝐬 𝐯𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐄𝐧𝐭𝐬𝐜𝐡ä𝐝𝐢𝐠𝐮𝐧𝐠 𝐛𝐞𝐢 𝐂𝐨𝐯𝐢𝐝𝟏𝟗-𝐄𝐫𝐤𝐫𝐚𝐧𝐤𝐮𝐧𝐠/ 𝐐𝐮𝐚𝐫𝐚𝐧𝐭ä𝐧𝐞-𝐀𝐛𝐬𝐨𝐧𝐝𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠:
<Grundsätzlich dürfte ein Anspruchsausschluss jedenfalls dann in Betracht kommen, wenn eine Schutzimpfung gegen COVID-19 im konkreten Fall möglich sowie zumutbar war und den Betreffenden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit **vor einer Absonderungsanordnung bzw. einem Tätigkeitsverbot bewahrt hätte*. Dabei ist zu beachten, dass auch geimpfte Personen nach wie vor Adressat einer Absonderung werden können (z.B. bei Auftritt typischer Symptome, Reinfektion oder in besonders gelagerten Einzelfällen).
Erfolgt die Absonderung wegen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, **kann nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht angenommen werden, dass eine Impfung die Infektion verhindert hätte.*
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium 25.Juni 2021 - Ansprüche auf Ersatz des Verdienstausfalls für Arbeitnehmer und Selbständige)
-> Punkt 3, letzter Absatz: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf