#personalisierung

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#kultur #wissenschaft #politik #philosophie #moral #diskurs #entsachlichung #personalisierung #schwarzweiß

Der Westen hat, und das ist ein so alter Trick, die Moral eingeführt, um über Politik nicht reden zu müssen. Moral, weil sie unter allen möglichen Standpunkten ausgerechnet den herzzerreißenden wählt, macht sich selber handlungsunfähig; deshalb ist sie so beliebt. Einen Vorgang moralisieren heißt, ihm seinen Inhalt nehmen.”
- Ronald M. Schernikau

Das Gift der Moralisierung

Philosophie: Anklage und Personalisierung anstelle von sachbezogener Diskussion gefährden die soziale Gemeinschaft. Der Philosoph Michael Andrick über die ständige Moralisierung gesellschaftlicher Debatten – und was das mit uns macht

[...] Moralin ist ein kulturelles Virus, es besteht also in einer Verhaltensweise unter Menschen, die das soziale Leben so schädigt wie ein biologisches Virus den Körper; verbreitet sich diese Verhaltensweise, weiten sich auch ihre schädlichen Folgen aus. Den Wirkmechanismus (oder das Schadensprinzip) von Moralin zu kennen, ist grundlegend, um die Behandlung der Erkrankung falls nötig bei uns selbst, in unserem Umfeld und gesamtgesellschaftlich auf der richtigen Diagnose aufzubauen.

Das Kulturvirus Moralin verbreitet sich über die Äußerungen der Infizierten. Diese sind meistens mündlich oder schriftlich, können aber manchmal auch in demonstrativen, auf Konfrontation statt auf Austausch angelegten Handlungen bestehen.

Wird eine Mehrheit oder eine ausreichend große Minderheit mit diskursiver Macht mit Moralin angesteckt, so können wir auch davon sprechen, dass eine ganze Kultur infiziert ist. Schließlich sind es Menschen in Berufen mit Reichweite wie Journalisten, Politiker, Lehrer, Entertainer, Professoren, Künstler und Verbandsfunktionäre, die mit ihren Äußerungen und Aktivitäten die Kultur eines Landes maßgeblich prägen. Deutschland ist Moralin-Seuchengebiet [...]

Der Akt der Moralisierung verändert unverzüglich sowohl unsere Betrachtungsweise der anderen als auch unsere Haltung zur aktuellen Situation. Emotional erleben wir Moralisierung einer bisher sachbezogenen Diskussion wie einen plötzlichen Ortswechsel aus gemäßigten Breiten in große Kälte oder Hitze. In diesen neuen Gefilden, so spüren wir, gelten andere Spielregeln als vor der Moralin-Injektion; es geht schlagartig und dramatisch um mich, nicht mehr um etwas, das sich in sicherer Entfernung außerhalb befindet.

Personalisierung und Anklage, die beiden unmittelbaren Resultate jeder Moralisierung, inspirieren die Gesprächspartner zu immer weiteren Aussagen und Aktionen, die derselben Logik folgen – und dieses spalterische Handeln kann dann prinzipiell bis zur realen Spaltung, das heißt bis zum Untergang der sozialen Gemeinschaft eskalieren, in der es auftritt.

Die vernichtete Gemeinschaft muss nicht gleich die gesamte Gesellschaft sein; es ist vielmehr wahrscheinlich, dass erst Familien, Vereine, Parteien und andere Gliederungen durch Moralisierung zugrunde gerichtet werden, bevor die Gesellschaft dann als ganze auseinanderfällt. Eine Moralitis-Epidemie beginnt wie eine Influenzaepidemie mit einzelnen Übertragungen des Erregers vom einen zum anderen.
- https://www.freitag.de/autoren/michael-andrick/debattenkultur-das-gift-der-moralisierung

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

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Der schlimmste Hitler aller Zeiten

Putin ist eigentlich Hitler und möchte bis nach Lissabon vordringen. Seine Geliebte bekommt währenddessen offenbar ein Kind von ihm. Und synchron dazu liest man, dass er sterbenskrank sei und unter Umständen nicht mehr viel Zeit habe. Selten war Dämonisierung so facettenreich und lächerlich zugleich.

...Bereits 2014 schrieb Henry Kissinger, dass »die Dämonisierung Putins keine Politik, sondern Alibi für das Fehlen einer solchen« sei. Nun ist zugegebenermaßen Kissinger kein Ausbund an Menschenliebe und Fürsorge gewesen in seiner aktiven Zeit als Präsidentenflüsterer, ein nicht ganz zufriedenstellender Leumund also. Deshalb muss diese Einschätzung aber doch noch lange nicht falsch sein. Was hier allerdings für eine dämonisierende Politik gilt, muss gleichbedeutend für den Journalismus sein: Die Dämonisierung Putins ist kein Journalismus, sondern Alibi für das Fehlen eines solchen. Denn sie widerspricht der Chronistenpflicht, vermittelt uns und der Nachwelt ein rundum manipuliertes Bild von dieser Person des Zeitgeschehens.

"Die Dämonisierung Putins ist kein Journalismus, sondern Alibi für das Fehlen eines solchen."

Exakt dasselbe gilt übrigens für die Demokratie: Die Dämonisierung Putins ist keine wehrhafte Demokratie, sondern Alibi für das Fehlen einer solchen. Nehmen wir nur mal das Bild, mit dem dieser Artikel hier flankiert wurde: Vor einigen Wochen hätte es vermutlich Probleme gegeben, dieses Bild in den sozialen Netzwerken hochzuladen. Jetzt sieht es anders aus, Facebook hat seine Agenda verändert, die Beleidigung Putins ist nun explizit erlaubt. Man darf sogar Todeswünsche trommeln. Die sonst so strenge und prüde Etikette wurde gelockert, weil es hier um Freiheitswerte gegen einen Mann geht, der das absolut Böse, den Teufel darstellt.

Journalisten sind nicht unwesentlich an der Geschichtsschreibung beteiligt. Ihre Texte gelten als Quellen, Historiker rekurrieren ihre Artikel und Zeitdokumente. Dabei übernehmen sie gewollt oder ungewollt auch manche Position, die das Zeitgeschehen bestimmten. Geschichtsschreibung war immer auch ein Stück weit Erzählung, war allweil von Vorurteilen oder Gegenwartstendenzen geprägt. Aber zum blanken Märchen ist sie selten verkommen. Diese Gefahr besteht allerdings im Falle Putins: Seine Person könnte als Märchenerzählung überdauern.
- Vollständiger Artikel: https://overton-magazin.de/kommentar/politik-kommentar/der-schlimmste-hitler-aller-zeiten/

berndfm@pod.geraspora.de

"Wen interessiert es?", fragen sich hierzulande 60,7 Millionen Smartphone NutzerInnen. Für ein bisschen Interaktivität und Interoperabilität verkaufen wir unsere Intimsphäre, und machen unsere Kinder nackig.

Wir beklagen uns über ein paar wenige Grundrechtseinschränkungen in einer epdidemischen Lage von nationaler Tragweite und haben unsere Privatsphäre längst freiwillig aufgegeben. Wir üben unser Recht auf informationelle Selbstbestimmung dergestalt aus, dass wir mit jedem Smartphone, mit jedem Festnetztelefon alles über uns preisgeben.

» [...] Datenschutz heißt nicht Schutz der Daten, sondern Schutz der Personen hinter den Daten und damit auch Schutz der demokratischen Gesellschaft. Denn Datenschutz dient der Umsetzung der Grundrechte, vor allem aus Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Artikel 7 (Recht auf Privatsphäre) der Europäischen Grundrechtscharta und der informationellen Selbstbestimmung nach dem deutschen Grundgesetz.

Die Grundrechte garantieren die Freiheiten des Bürgers und die Teilhabe an der demokratischen Gesellschaft. Der Datenschutz übernimmt dabei die Funktion, der Machtasymmetrie zu begegnen, die sich durch Nutzung von Daten zwischen Organisationen und einzelnen Personen ergibt.
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Aus diesem Grund ist nach der DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten untersagt, soweit es keinen speziellen Rechtfertigungsgrund hierfür gibt. Kinder genießen dabei besonderen Schutz, der bei Eingriffen in deren Rechte berücksichtigt werden muss.
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Die Nutzung von Office 365 ist wie die Nutzung von Windows 10 erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Die Tätigkeitsberichte der Landesämter für Datenschutz [...] sowie die niederländische Datenschutzbehörde sehen die Verwendung von Microsoft-Produkten Windows 10 oder Office 365 als nicht oder nur bedingt datenschutzkonform an.
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Bereits die Möglichkeit einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt nach hiesiger Ansicht im Verhältnis Lehrer und Schule eine grobe Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften dar.

Die Voreinstellung der Erhebung personenbezogener Daten zum Zweck einer Personalisierung von Werbung stellt einen weiteren Verstoß datenschutzrechtlicher Vorschriften dar. Zudem hat sich herausgestellt, dass die Deaktivierung der Option nicht gesichert wurde.
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Stehen alle diese Nutzungsdaten zur Verfügung, lässt sich ein vollständiges Verhaltensprofil im Zusammenhang der Nutzung erstellen.
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Da es sich bei den hier von dem Anwender bearbeiteten Daten neben dem Lehrmaterial maßgeblich um Schülerdaten handelt, lässt sich ein verantwortlicher und datenschutzkonformer Umgang mit den Daten auf diese Weise nicht garantieren.
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Es ist demnach gegen das Urteil des EuGH weiter von einer Datenübertragung in das außereuropäische Ausland auszugehen.
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Im Rahmen des Angebots lassen sich klare Verantwortliche im Sinne der DSGVO nicht feststellen. Eine Aufklärung erfolgt nicht. Es liegt eine provozierte Verantwortungsdiffusion vor.

Die Verantwortlichen stellen keine nach Artikel 12 ff. DSGVO notwendige Informationen über Art und Umfang der Erhebung personenbezogener Daten zur Verfügung.

Das nach Artikel 30 DSGVO erforderliche Verarbeitungsverzeichnis liegt nicht vor. Auch die nach Artikel 35 DSGVO erforderliche Datenschutz-Folgenabschätzung liegt nicht vor.
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Aufgrund unbekannter Softwarelizenzen, unklarer Zuweisungen von Softwarebestandteilen, ausufernder Nutzungsbedingungen und teils fehlender, teils überbordender unverständlicher Datenschutzerklärungen bestehen Zweifel darüber, wer für jeweilige Programmteile und Nutzungsarten verantwortlich im Sinne der DSGVO ist, welche Daten konkret erhoben und wo diese gespeichert werden.
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Durch die Nutzung von Office 365 und Windows 10 kommt es zu nicht einsehbaren und schwer oder nicht zu kontrollierenden Datenabflüssen. Diese umfassen im Fall der Nutzung eines privaten Rechners damit sowohl dienstliche als auch private Daten.
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Lehrer verarbeiten bei der Nutzung des Softwarepakets personenbezogene Daten der Schüler. Diese gelten im Sinne der DSGVO als besonders schützenswerte Daten.
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Office 365 überträgt wie Windows 10 nach der Datenschutzerklärung von Microsoft voreingestellt Telemetriedaten und personenbezogenen Daten an Microsoft.
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Da Lehrer*innen die Software im Rahmen eines Dienstverhältnisses und hier auf Weisung eines Dienstherren nutzen und Schüler*innen (beziehungsweise deren Eltern) die Software im Rahmen der Schulpflicht, ist eine Freiwilligkeit einer über die im Rahmen dieser Zwecke notwendigen Datenverarbeitung nicht vorstellbar.

Soweit von Anwender*innen im Rahmen der Dienstpflicht oder Schulpflicht, gleich ob es sich um Lehrer*innen oder Schüler*innen handelt, eine Zustimmung zur Datenverarbeitung gefordert wird, dürfte dies die Grundsätze der DSGVO verletzen.
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Im Ergebnis lassen sich neben den oben benannten Versäumnissen bei der Beachtung der DSGVO in der Konstruktion des Angebotes zentrale Problemfelder durch Verschleierung der Verantwortlichkeiten und der daraus folgenden Verantwortungsdiffusion feststellen.

Aufgrund der Verletzungen des Datenschutzrechts ist eine Nutzung von Office 365 unter den festgestellten Umständen weder für Lehrer*innen noch für Schüler*innen und Eltern anzuraten. [...] «

Oliver Rosbach [1] :: NETZPOLITIK.ORG :: 03.11.2020 :: Office 365 in der Schule - Grobe Verletzungen datenschutzrechtlicher Vorschriften :: https://netzpolitik.org/2020/office-365-in-der-schule-grobe-verletzungen-datenschutzrechtlicher-vorschriften/

[1]: Oliver Rosbach, Mag. Art. Phil., Rechtsanwalt. Er studierte Geschichtswissenschaft und Soziologie an der Freien Universität Berlin sowie Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er forscht neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Nürnberg über die Entstehung und Bedingungen der Zivilgesellschaft.

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