Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

CETA – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Schon lange waren die sogenannten "Freihandelverträge", wie TTIP, CETA, JEFTA, TISA, Mercosur u.v.a. aus den Schlagzeilen verschwunden. Während TTIP durch den Widerstand der Menschen in allen Ländern der EU gescheitert war, kam CETA zu einem Abschluss, in dem die EU den Vertrag mit Canada einfach in Kraft gesetzt hatte, ohne dass alle Zustimmungen aus den Gebieten der EU vorlagen. Dagegen wurde und wird vor verschiedenen Gerichten geklagt.

Nun hat das BVerfG entschieden

Dazu schreibt uns Mehr-Demokratie: Nach fünf Jahren langen Wartens ging es jetzt plötzlich ganz schnell: Heute früh (15.3.) um 8:30 Uhr bekamen wir die Entscheidung per Mail zugestellt.

Beim schnellen Lesen erstmal ein Schock: Die vorläufige Anwendung von CETA ist verfassungskonform. Unsere Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundestags zu CETA sei unzulässig.

Was? Nicht nur unbegründet, sondern auch unzulässig?! Hat jetzt das Verfassungsgericht wirklich alles durchgewunken? Erstmal durchatmen und das Urteil zu Ende lesen… die spannenden Punkte in den Urteilen sind meist auf den letzten Seiten zu finden.

Und tatsächlich zeigt der zweite Blick: Das Gericht hat einige wichtige Feststellungen getroffen, die es ohne unsere Klage nicht gegeben hätte.

  • Die CETA-Ausschüsse dürfen nicht ohne demokratische Rückbindung an Bundesregierung und Bundestag entscheiden – das ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde. Sonst hätten die CETA-Organe einfach Beschlüsse fassen können, ohne dass wir es in Deutschland auch nur mitbekommen.
  • Der deutsche Vertreter oder die deutsche Vertreterin im Ministerrat hat jetzt bei Entscheidungen im wichtigsten Ausschuss sogar ein Vetorecht.
  • Die Verfassungsbeschwerde zu CETA selbst ist nur deshalb unzulässig, weil sie zu früh kam. Denn bisher liegt vom Bundestag noch kein konkretes deutsches Zustimmungsgesetz vor.
  • Wenn so ein Gesetz verabschiedet wird, können wir – mit überschaubarem Aufwand – erneut vor Gericht ziehen.
  • Zu Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage, weil sie jetzt noch nicht angewendet werden.

Der Beschluss des Gerichts ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief für die Verabschiedung von CETA.

Ohne unsere Verfassungsbeschwerde – mit 125.000 Unterstützerinnen und Unterstützern übrigens die größte der deutschen Geschichte – wäre CETA ein noch größeres Demokratieproblem. Wir haben erstritten: Wenn Bundesregierung und Bundestag wollen, können Sie Einfluss auf die Entscheidungen in den CETA-Ausschüssen nehmen.

Doch bei den Schiedsgerichten ist noch alles offen. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren.

In der Opposition lehnten die Grünen ein Schiedsgerichtssystem ab. Das steht auch im heutigen Urteil (Randnotiz 115 – 120). Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht sogar, dass die missbräuchliche Anwendung von Schiedsgerichten verhindert werden soll. Wir prüfen genau, ob und wie die Bundesregierung dies nun umsetzt. Und wollen jetzt mit den Grünen und der SPD ins Gespräch gehen.

Wenn dann das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundestag vorliegt, entscheiden wir, ob wir noch einmal vor Gericht ziehen müssen. Dafür brauchen wir einen langen Atem. Wir bitten Sie also: Fördern Sie Mehr Demokratie ab sofort mit einem regelmäßigen Beitrag.

Wir werden weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass durch CETA eine neue und demokratisch schlecht legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag von uns Bürgerinnen und Bürgern in Europa beeinflusst.

Mit herzlichen Grüßen
Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://mehr-demokratie.de
und das Urteil des BVerfG https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html

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