„Demokratiefördergesetz“ – Was versteht Bundesregierung konkret unter „Verhöhnung des Staates“?
Innenministerin Nancy #Faeser hatte am 13. Februar erklärt: „Diejenigen, die den #Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Doch war bisher in diesem Kontext das #Verhöhnen, also sich über Staat und seine Institutionen lustig machen, elementarer und nicht strafbewehrter Bestandteil der politischen und medialen Kultur der #Bundesrepublik. Vor diesem Hintergrund wollten die #NachDenkSeiten auf der #Bundespressekonferenz wissen, was die Ministerin konkret unter „Verhöhnen des Staates“ versteht und wie sie dies jetzt #verfassungskonform strafrechtlich verfolgen will.
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