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03.08.2023 Bußgeld wegen Liste mit sensiblen Daten

Was darf eine Arbeitgeberin?

In unserem Wirtschaftssystem ist das eine ganze Menge: Sie hat ein Weisungsrecht, kann die Arbeit verteilen und anordnen, aber sie darf dazu keine Listen mit sensiblen Daten der Beschäftigten anlegen - besonders dann nicht, wenn diese Daten dazu genutzt werden sollen ArbeitnehmerInnen zu diskriminieren oder gar auszusortieren.

Deshalb hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp nun ein Bußgeld über 215.000 Euro gegen den Dienstleister Humboldt Forum Service GmbH in der Stiftung Humboldt Forum verhängt. Diese Firma soll eine Art schwarze Liste über Mitarbeiter in der Probezeit geführt haben.

Darin wurde für mögliche Kündigungen zum Ende der Probezeit unzulässigerweise vermerkt:

  • sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter,
  • ob gesundheitliche und außerbetriebliche Gründe einer flexiblen Schichteinteilung entgegenstehen,
  • die regelmäßige Teilnahme an einer Psychotherapie,
  • das Interesse der KollegInnen an einer Betriebsratsgründung.

Hätte in der Firma schon ein Betriebsrat bestanden, hätte dieser die Geschäftsführung auf seine illegale Handlung aufmerksam machen und diese unterbinden können. Ob der Bußgeldbescheid in dieser Höhe rechtskräftig wird, muss sich noch zeigen.

Wichtig ist in jedem Fall, dass die Berliner Datenschutzbehörde tätig geworden ist. Auch wichtig ist, dass der Vorgang überhaupt bekannt geworden ist. Er wurde von der Stiftung Humboldt Forum an die Datenschutzbeauftragte gemeldet. Danke den Whistleblowern!

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2023/08/datenschuetzerin-verhaengt-bussgeld-wegen-liste-zu-mitarbeitern-.html
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