#geoblocking

danie10@squeet.me

What to Do When a Video Streaming Service Blocks Your VPN

Phone screen showing VPN app showing it is connected
If a streaming service blocks your VPN, start by choosing a new server location. Then, test some alternative VPN protocols, and consider getting a dedicated VPN. Note that these steps require a premium VPN service—a cheap or free option won’t cut it.

It is not just ExpressVPN does works with streaming (although it is certainly one of the best), as I’ve successfully been using the premium ProtonVPN service, and NordVPN apparently also works well. Bottom line, though, is that a premium service is usually required for Netflix and similar streaming to work well outside of the geographic areas. Netflix is the most difficult streaming service to work with, as it is quite aggressive in combatting everything (even just anyone using a VPN for privacy).

A VPN for privacy is a different requirement from a VPN needed for a video streaming service, so in many cases for just privacy the free ProtonVPN service, for example, will work perfectly well (but not for streaming services).

See https://www.reviewgeek.com/154589/what-to-do-when-a-streaming-service-blocks-your-vpn/
#Blog, #geoblocking, #streaming, #technology, #VPN

anonymiss@despora.de

You can watch the series "The Swarm" for free via German #TV server in 4k if you want...

In #Germany, you have a publicly financed #television program where you can #stream everything ad-free. Sounds fantastic, but that's how it is. All you have to do is bypass the #geoblocking.

If you have a #VPN to Germany then use it. Otherwise use the #TOR #browser with an exit node in Germany.


Here are the download URIs for the first 3 episodes

The Swarm 1 English audio:
* 4k (very big)
* hd (1.18 GB)
* sd (219 MB)

The Swarm 2 English audio:
* 4k (very big)
* hd (1.88 GB)
* sd (224 MB)

The Swarm 3 English audio:
* 4k (very big)
* hd (1.92 GB)
* sd (231 MB)

The other episodes will follow next week ...


#streaming #entertainment #free #filesharing #video #swarm #theSwarm #FrankSchätzing #scifi #ocean #sea #coast #disaster

solarkater@despora.de

si je met des posts sur des #movie en #Arte cela ne veut pas dire que je suis addict/fan/hincha de cette chaîne...
les documentaires le mardi sur les grandes corporatifs etc frôlent l'hypocrisie... beaucoup de documentaire sur la nature etc sont risible/pauvres
les éloges de l #EU sont fake news ... des institutions non-démocatiques, corrompu, bouffé/alimenté par les lobbies etc etc
mais quand même il y a des films que valent la peine
dû au #geoblocking y a pas d'autres sources en Allemagne ... avec 1000 MBits ds mon village je n'arrive pas à voir des films d'ailleurs... la toile a été pris pour une menace par nos politiciens/nnes pendant un quart de siècles et cela va continuer....
#Algerie en plusieurs langues...
https://www.arte.tv/de/videos/102945-000-A/im-visier-des-terrors/

aktionfsa@diasp.eu

25.10.2022 "Unzureichendes Geoblocking" vor dem EuGH

Legal - illegal - scheißegal

Diese Worte sind das Ergebnis der Lektüre eines Artikels bei Heise.de über ein Verfahren vor dem EuGH, ob der Betreiber einer Streaming-Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern haftet, wenn dieser Nutzer auf ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) zurückgreift, um Maßnahmen zum Geoblocking zu umgehen. Auch Heise nennt das Verfahren und die Rechtslage knifflig - und das ist noch stark untertrieben.

In dieser Thematik begegnen sich nationales Recht und EU Recht - das sollte zu klären sein, aber bei den Streaming Angeboten kommen oft auch noch US-Konzerne mit ins Spiel. Darüber hinaus geht es auch grundsätzlich um das Verhältnis von Copyright und Informationsfreiheit und zu allerletzt sind die technischen Einzelheiten im Fall nicht unerheblich - welchen Aufwand treibt ein Nutzer um das Geoblocking zu umgehen.

Der Fall

Der letzte Punkt ist im aktuellen Fall unerheblich, denn es klagt in der Rechtssache C-423/21 die serbischen Produktionsfirma Grand Production gegen GO4YU, einem anderen serbischen Online-Unternehmen, das eine Streaming-Plattform betreibt. Der Vorwurf gegen die in der EU ansässigen Tochtergesellschaften GO4YU GmbH und MTEL Austria GmbH in Österreich lautet nun, dass sie Inhalte von Grand Production nicht außerhalb von Serbien und Montenegro im Internet verbreiten dürfte. Nutzer könnten jedoch mit Vitual Private Networks (VPN) das Geoblocking von GO4YU umgehen und auf die Inhalte zugreifen.

Statement des Generalanwalts

  • Generalanwalt Szpunar stellte nun fest, dass GO4YU Belgrad die Filme von Grand Produktion auf seinem Streaming-Portal öffentlich wiedergebe und so grundsätzlich dafür haften müsste.
  • Szpunar bejahte auch die Frage der Zuständigkeit des EuGH für einen Vorgang außerhalb der EU.
  • Wenn Nutzer eine Sperre durch ein VPN austricksen, sind sie es, die geschützte Inhalte missbrauchen. Der Plattformbetreiber sei hier also weitgehend außen vor.
  • Allerdings könnte der Anbieter haftbar sein, wenn er "absichtlich eine unwirksame Geosperre" anwenden würde. Hier käme der oben genannte "technische Aspekt" zum Tragen, der bisher keine Rolle spielte ...
  • Die beklagten östereichischen Tochtergesellschaften seien außen vor, da sie selbst keine Streaming Anbieter seien.
  • Ob das erstinstanzliche österreichische Gericht überhaupt eine Klage hätte annehmen dürfen über die Begrenzung eines Streaming-Angebots in einem Drittstaat, lässt der Generalanwalt wohlweislich offen.

Fazit

Meist folgt das Urteil beim EuGH den Anträgen der Generalanwälte und es ist anzunehmen, dass es für den Kläger eine Niederlage und die Beklagten eine Ermahnung und die Aufforderung zu "wirksamem Geoblocking" geben dürfte, womit wir wieder beim oben genannten und nicht abstrakt zu diskutierendem "technischen Aspekt" wären. Jedes technische System lässt sich mit genügendem Aufwand umgehen ...

Wichtiger an dem Fall sollte jedoch der ebenfalls abstrakte Bezug zur geplanten EU Chatkontrolle und den Upload-Filtern sein. Mit Artikel 17 der neuen Urheberrichtlinie kommt die damit verknüpfte Haftung sozialer Netzwerke und großer Inhalte-Plattformen in den Blick. Online-Plattformen haften danach künftig mit wenigen Ausnahmen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer. Siehe dazu auch Artikel 13/17: heise online warnt vor negativen Auswirkungen der geplanten EU-Urheberrechtsreform

Aus Nutzersicht können wir die "Abgehobenheit" des ganzen Verfahren begrüßen, denn anders als es Deutschland mit seiner "Störerhaftung" jahrelang vergeblich versucht hat, sind die Nutzer glücklicherweise dank VPN und Tor-Netzwerk aus dem Fokus der klagewilligen Unternehmen weitgehend verschwunden.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Streaming-EuGH-klaert-Haftung-fuer-Urheberrechtsverstoesse-bei-VPN-Einsatz-7316871.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qs
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8189-20221025-unzureichendes-geoblocking-vor-dem-eugh.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8189-20221025-unzureichendes-geoblocking-vor-dem-eugh.htm
Tags: #Geoblocking #VPN #Serbien #Österreich #KlageEuGH #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Störerhaftung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Verhaltensänderung #Copyright