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Meta führt Abogebühren ein

Geld oder Daten!

"Umsonst" war gestern. Der Meta-Konzern von Marc Zuckerberg macht ernst: Entweder schließen die Nutzer ein Abo ab, oder sie können die Plattformen nur mit personalisierter Werbung nutzen.

Fortschritt oder totale Abhänigkeit?

Für das persönliche Bewußtsein der Nutzer könnte es ein helles Lichtlein zur Weihnachtszeit sein, denn nun müssen sie kapieren, das es dort nichts umsonst gibt. Mit einem Abo von z.Zt, geplanten 9,99 bis 12,99 Euro im Monat wird einem gewaltig das Geld aus der Tasche gezogen - und viele werden nach einem Probeabo hoffentlich das rechtzeitige kündigen nicht vergessen ...

Ab dem 1. März 2024 werden für jedes Zusatzkonto dann weitere sechs beziehungsweise acht Euro fällig, schreibt tagesschau.de. Diese neue Regelung gilt bisher nur in der EU und in vier weiteren Ländern.

Warum trifft es die EU?

Falsche Frage, es trifft nicht die EU, sondern die EU hat Zuckerberg hart getroffen und zwar mit den Schrems Urteilen des EuGH (Kampf gegen Facebook geht weiter). Wieder zitieren wir tagesschau.de: Danach verstößt Meta mit seinen Plattformen Instagram und Facebook bereits seit fünf Jahren gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Laut dieser müssem Nutzerinnen und Nutzer aktiv und informiert und freiwillig einwilligen bevor personenbezogenen Daten von ihnen gesammelt und verarbeitet werden dürfen.

Fünf Jahre hat Meta diese Urteile einfach ausgessen und argumentiert, sie hätten die Einwillung all ihrer Nutzer bereits bei deren Anmeldung erhalten. Nachdem nun die zuständige irische Datenschutzbehörde Meta im Januar mit einem Bußgeld von 390 Millionen Euro belegte, steuert man dort um.

Erfreulich ist, dass nach einer nichtrepräsentativen Umfrage unter NutzerInnen das Abo als viel zu teuer angesehen wird. Es ist also zu hoffen, dass Viele von diesen Diensten Abstand nehmen werden.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/instagram-werbung-zahlungspflichtig-daten-100.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3xM
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aktionfsa@diasp.eu

27.11.2021 Kampf gegen Facebook geht weiter

Korrupte irische Datenschutzbehörde?

Das möchte der österreicher Jurist Max Schrems gern geklärt haben und hat deshalb die irische Datenschutzbehörde (DPC) bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Sein Vorwurf lautet, sie verlange von ihm eine Verschwiegenheitserklärung und verweigere ihm "vertraulichen Dokumente aus seinem Verfahren" gegen Facebook zu veröffentlichen.

Seit der Gültigkeit der DSGVO in der EU klagt Schrems um zu klären, auf welcher Rechtsgrundlage Facebook die Daten seiner NutzerInnen verarbeiten darf. Nach seiner Ansicht erlaubt die DSGVO nicht, dass Facebook die Nutzung seines sozialen Netzwerks an deren Zustimmung zur Datennutzung für Werbezwecke koppelt.

Die irische Behörde DPC behindert und verschleppt selbst nach Ansicht des deutschen Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Verfahren gegen Facebook. Max Schrems wirft der DPC sogar vor, sich heimlich mit Facebook abzustimmen und damit parteiisch für den Konzern zu agieren.

Nun hat die DPC nach Jahren wenigstens endlich schriftlich festgestellt, dass es Facebook an Transparenz mangele, von weiteren Schritten ist jedoch nichts zu hören. Deshalb drängt Schrems nun den Europäischen Datenschutzausschuss, die Kontrollbehörde für die Einhaltung der DSGVO, gegen diese Minimal-Maßnahme der DPC Einspruch zu erheben.

Seine Klage gegen die DPC vor Gerichten in Österreich war notwendig geworden, nachdem diese ihm öffentliche Veranstaltungen mit Lesungen von Texten aus seinen Verfahren in Irland verbieten wollte. Er sieht die DPC als Handlanger von Facebook und nicht mehr als neutrale Instanz.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/eskalation-im-facebook-verfahren-schrems-zeigt-irische-datenschutzbehoerde-an/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7844-20211127-kampf-gegen-facebook-geht-weiter.htm
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Tags: #DSGVO #Datenkraken #Facebook #DPC #Klage #Irland #MaxSchrems #EU #aSozialeNetzwerke #Verhaltensänderung #USA #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Datensicherheit #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung #Verhaltensänderung