#taschenmesser

oliver@societas.online

Im Moment sind viele Deutsche der Meinung, dass man der #Ukraine (mehr) #Waffen liefern solle, auch schwere Waffen, damit diese ihr Recht auf #Selbstverteidigung ausüben könne.

So weit, so gut. Aber wie sieht es denn in diesem Staat, der #BRD aus? Hier ist es so, dass #Waffen nicht gern gesehen sind. Das #Waffengesetz gilt sogar für viele Gebrauchsgegenstände, die keine Waffen sind. Zum Beispiel: #Taschenmesser. Ein solches ist nicht per se eine Waffe, denn entscheidend ist die Zweckbestimmung. Und normalerweise ist ein Taschenmesser nicht dazu bestimmt, die "Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen", wie es im juristischen Jargon heißt. Bei einem Dolch oder Kampfmesser ist das etwas anderes. Taschenmesser können Waffen sein, wenn sie entsprechend gestaltet sind. Gerade sog. #Einhandmesser (Führungsverbot nach § 42a) sind in Verruf geraten, obwohl auch da nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass sie dafür bestimmt sind Menschen zu verletzen. Aber wie das im deutschen Waffenrecht so ist: Es reicht mitunter, wen ein Gegenstand geeignet ist Menschen zu verletzen und was noch wichtiger ist: wenn andere Menschen Angst vor solchen Gegenständen haben. Eine objektive Gefährlichkeit ist nicht maßgebend. Das zeigt sich zum Beispiel beim Verbot des #Balisong oder auch "Butterfly"-Messer: Das ist objektiv nicht gefährlicher als andere Taschenmesser, aber trotzdem hat man es verboten. Die Popularität, die solche Messer eine Zeit lang hatten, spielt da sicherlich auch eine Rolle.

In Deutschland ist es sogar verboten Schlagstöcke oder sog. Bauernwaffen (wie z. B. eine Tonfa) zu führen. Und nicht nur das: sogar Spielzeugwaffen - oder genauer: Anscheinswaffen - dürfen nicht geführt werden. Für z. B. Einhandmesser gilt, dass sie nur für sozial anerkannte Zwecke geführt werden dürfen. Also z. B. der Angler, der ein Anglermesser dabei hat. Schreckschusswaffen dürfen nur mit einem kleinen Waffenschein geführt werden. Soft-Nunchakus, das sind leichte Nunchakus mit Schaumstoffummantelung - sind in Deutschland komplett verboten.

Aber eigentlich wollte ich auf die Selbstverteidigung hinaus: Denn diese ist in Deutschland kein sozial anerkannter Zweck. Mit anderen Worten: Niemand darf z. B. ein Einhandmesser führen, weil er sich damit verteidigen möchte. Nun sind Messer sowieso nicht besonders gut für die Selbstverteidigung geeignet, aber es ist auch bei Schlagstöcken so. Ausnahmen gelten hier für z. B. Taxifahrer oder Fernfahrer. Eine normale Privatperson darf aber keinen Schlagstock im Auto spazieren fahren, denn das fällt auch unter "Führen".

Wer glaubt, dass man z. B. einen Einbrecher einfach attackieren darf, der irrt. In Deutschland ist das Notwehrrecht da recht klar: so lange ein Einbrecher einen nicht angreift, darf man dem kein Haar krümmen. Sollte man von einem Einbrecher allerdings angegriffen werden, so darf man sich verteidigen - aber nur im Rahmen des Notwehrrechts. Bedeutet: nur so lange der Angriff andauert. Aber ich will da gar nicht auf Details eingehen.

Während wir Waffen zur "Selbstverteidigung" in Kriegsgebiete liefern, sind wir hier in der Selbstverteidigung stark eingeschränkt. Kriminelle scheren sich nicht ums Recht, die holen sich einfach Waffen. Und diese Waffen können dann gegen euch eingesetzt werden und ihr dürft keine Waffe dabei haben, um euch selbst gegen einen kriminellen Übergriff zu wehren.

Ist schon komisch, oder?