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Völkerrechtler zum Krieg im Nahen Osten: „Müssen Rechtsverstöße benennen“ - taz.de

Es ist nach dem humanitären #Völkerrecht nicht verboten, bei Angriffen gegen zulässige militärische Ziele auch Zivilpersonen oder zivile Objekte in Mitleidenschaft zu ziehen. Das wird leider allzu häufig missverstanden. Die Regel, die im Übrigen für #Israel als Nichtvertragsmitglied der Genfer Zusatzprotokolle gar nicht verbindlich ist, besagt nur, dass bei einem Angriff auf ein zulässiges militärisches Ziel, bei dem zu erwarten ist, dass Zivilpersonen oder zivile Objekte in Mitleidenschaft gezogen werden, diese sogenannten #Kollateralschäden nicht in einem exzessiven Missverhältnis zum angestrebten militärischen Erfolg stehen dürfen. Selbst hohe Verluste unter der #Zivilbevölkerung müssen also nicht per se rechtswidrig sein.
https://taz.de/Voelkerrechtler-zum-Krieg-im-Nahen-Osten/!5966524/

#gaza #hamas #internationalesRecht #kriegsverbrechen #antisemitismus
ps auf die hamas-kriegsverbechen, wie zb geiselnahme von zivilist!nnen, menschliche schutzschilde, vergewaltigung als kriegswaffe, gezielter beschuss von zivilist!nnen etc geht der gute übrigen nicht ein, weil die hamas zweifelsfrei(!) kriegsverbechen begeht, da is nix strittig oder irgendwie unklar!