05.09.2024 Mitgegangen - mitgefangen?
Urteile im Rondenbarg-Prozess
7 Jahre nach den G20 Protesten in Hamburg sind nun 2 Teilnehmer der Demo im sogenannten Rondenbarg-Prozess durch das Hamburger Landgericht, die selbst keine Straftaten begangen hatten, wegen Landfriedensbruchs und Beihilfe zu versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichem Angriff auf Polizist:innen und Sachbeschädigung verurteilt worden.
Dieses Urteil darf keinen Bestand haben, denn es würde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit stark einschränken. Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert das Urteil. Die Richterin versuchte die "Gesinnungsnähe" der Angeklagten durch ihre in schwarzer Kleidung mit Kapuze zu begründen.
Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) argumentiert gegenüber netzpolitik.org: "Die Teilnahme an einer Demonstration in ähnlicher dunkler Kleidung kann für eine Beteiligung an Gewalttaten und Bedrohungen nicht genügen. Eine solche Auslegung beschränkt die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 des Grundgesetzes unangemessen."
Weiter führt sie aus: "Die Entscheidung weitet die Strafbarkeit nach § 125 StGB deutlich aus und kann so Menschen von der Teilnahme an Protestveranstaltungen abschrecken." Nun bleibt nach 7 Jahren Prozess nur noch die Revision vor dem Bundesgerichtshof.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/versammlungsfreiheit-mit-dabei-ist-halb-gefangen/
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