#genesene

aktionfsa@diasp.eu

15.09.2021 Kann eine 2G-Regelung verfassungsgemäß sein?

Geht das Hausrecht über das Antidiskriminierungsgesetz?

Diese Frage müssen Gerichte in den nächsten Jahren klären, den jetzt von der Regelung Betroffenen hilft das wenig. Die beiden unterstehenden Links führen einige Argumente dafür und dagegen ins Feld. Dem können wir nur einige Fragen hinzufügen.

  • Seit 20 Monaten wird von "der Jugend" gefordert "die Alten" zu schützen und dafür ihren Lebenstil zurückzufahren. Nun konnte Jede/r der es wollte eine Impfung erhalten und sollte nach Angaben der Pharmakonzerne damit zu 90% mehr geschützt sein als ein Ungeimpfter.
  • Welche Gefahr stellt der Ungeimpfte dann noch dar, wenn er sich zuätzlich mit einem Test als nicht infiziert legitimiert hat?
  • Wie kann man Menschen aus Zusammenkünften (Veranstaltungen oder Gaststätten) ausschließen, die sich aufgrund einer Erkrankung nicht impfen lassen dürfen?
  • (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und Antidiskriminierungsgesetz) Wie müssen sich Kinder fühlen, wenn sie "der Grund" sind, dass sie mit ihren geimpften Eltern einen Raum nicht betreten dürfen? Haben wir bisher nur von "Randgruppen" (Kranke, Kinder,...) gesprochen, so gibt es noch etwa 2 Millionen Genesene in Deutschland, die von ihrem Glück nichts wissen - und es deshalb auch nicht belegen können. Diese Menschen - zumindest der Anteil, der sich nicht trotz Corona Erkrankung hat impfen lassen - werden durch eine 2G-Regelung ebenfalls vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, ohne dass ihnen "ein Vorwurf" gemacht werden könnte.

Wir sehen in den Schnellschüssen in Hamburg und jetzt auch in Brandenburg und Berlin zum Einen nur ein fragwürdiges Entgegenkommen gegenüber den von der Corona-Krise gebeutelten Unternehmen, aber viel schlimmer einen weiteren Keil, der zu einer unnötigen Spaltung der Gesellschaft führen kann.

Mehr dazu bei https://www.rnd.de/politik/corona-2g-regelung-wie-gerecht-ist-das-modell-ethikexperten-geben-antworten-EHBDSQGZZFCQTKMG4BZD2PPY6Y.html
und https://www.deutschlandfunk.de/2g-modell-in-hamburg-fragwuerdiger-beitrag-zum.720.de.html?dram:article_id=502200
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7769-20210915-kann-eine-2g-regelung-verfassungsgemaess-sein.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7769-20210915-kann-eine-2g-regelung-verfassungsgemaess-sein.htm
Tags: #2GRegelung #Diskriminierung #Gleichbehandlung #Corona #Studie #UniMainz #Dunkelziffer #Genesene #Infektionen #Medien #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Gesundheit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verhaltensänderung #Gesundheitsdaten #Maßnahmen

aktionfsa@diasp.eu

31.08.2021 Impfen ist kein Ersatz für Arbeitsschutz
Gesundheitsdaten von Beschäftigten unterliegen dem Datenschutz

"Die Forderung nach Selbstauskunft über den eigenen Impfstatus ist ein No-go" stellt Anja Piel, Mitglied des Vorstands des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) fest. Davon mag es bei Beschäftigten im Gesundheitswesen besondere Bedingungen geben, wenn diese in gefährdeten Bereichen arbeiten.

Impfen ist aber kein Ersatz für Arbeitsschutz. Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz. Der Arbeitgeber hat kein Recht danach zu fragen. Technische und organisatorische Maßnahmen,wie etwa die Ermöglichung von Home Office, haben Vorrang.

Der Arbeitsschutz muss unabhängig vom Impfstatus der Beschäftigten die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten. Das gilt nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis; auch die Arbeitgeber und den Gesundheitsminister wird bereits erreicht haben, dass Geimpfte wie Ungeimpfte das Corona-Virus übertragen können, da die eingesetzten Impfstoffe eine Übertragung eben nicht zuverlässig verhindern können.

Wir meinen: Auch eine Corona App, wie sie auch heißen mag, ist die Privatsache eines Menschen und geht niemanden sonst an - auch nicht den Arbeitgeber.

Mehr dazu bei https://ddrm.de/beschaeftigten-datenschutz-die-forderung-nach-selbstauskunft-ueber-den-eigenen-impfstatus-ist-ein-no-go/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7754-20210831-impfen-ist-kein-ersatz-fuer-arbeitsschutz.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7754-20210831-impfen-ist-kein-ersatz-fuer-arbeitsschutz.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Corona #Geimpfte #Genesene #Getestete2G #3G #Verhaltensänderung #Grundrechte #Menschenrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

aktionfsa@diasp.eu

Welche Gefahr stellen negativ Getestete dar?

Ist 2G grundrechtskonform?

Nein, es geht nicht um die Abschaltung von des 2G-Mobilfunkstandards in diesem Sommer - darüber werden wir in den nächsten Tagen in einem Artikel zu 5G berichten. Aber Hamburg hat als erstes Bundesland ein 2G-Corona-Regel eingeführt.

Danach dürfen Gewerbeteibende entscheiden, dass sie ihr Geschäft nur für Geimpfte und Genesene öffnen und alle anderern, also auch die negativ Getesteten, nicht bedienen. Telepolis hat zu dem grundrechtlich relevanten Thema den Staatsrechtler Henrik Eibenstein interviewt.

Da es sich nicht um eine "staatliche Verordnung zu Ungunsten negativ Getesteter" handelt sondern "nur" die freie Entscheidung des Gewerbetreibenden, mit wem er Geschäfte tätigen will, sieht er zwar verschiedene rechtliche Grauzonen aber kein generelles rechtliches NEIN zu dem Vorgehen.

Wie üblich, werden die Gerichte in den nächsten Monaten dazu entscheiden. Welche Handlungsmöglichkeiten Betroffene haben, beschreibt der Staatsrechtler im Interview.

Wir sehen in seinem Satz "Es gehört zur Freiheit des Einzelnen, für sich selbst Risiken zu übernehmen" in jedem Fall ein Plädoyer gegen die 2G Regel, auch wenn wir dem Gewerbetreibenden ebenfalls das Recht einräumen wollen, selbst zu entscheiden, mit wem er Geschäffte machen will. Aber diesen Recht muss beschränkt sein, wenn er dadurch andere Menschen diskriminiert. Das gilt erst recht, wenn diese Menschen keine Chance haben, zu einem anderen Geschäft zu wechseln, da auch dort diese "Regel" angewendet wird.

Der Satz hatte allerdings noch den Nachsatz "... insoweit hierbei nicht auch Dritte geschädigt werden". Diese Dritten wären nach der Logik der Regierung aber "nur andere Ungeimpfte", also Menschen, die für sich diese Freiheit gewählt haben. Solange die Keule des "überlasteten Gesundheitswesens" nicht droht, sprächen eigentlich alle Argumente gegen eine 2G Regel.

Gerichte werden sich mit der Rechtfertigung einer solch tiefgreifenden Ungleichbehandlung auseinandersetzen müssen. Deshalb halten wir die Wahrscheinlichkeit für groß, dass diese (hoffentlich bald) die 2G Regel kippen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Es-gehoert-zur-Freiheit-des-Einzelnen-fuer-sich-selbst-Risiken-zu-uebernehmen-6176706.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7753-20210830-welche-gefahr-stellen-negativ-getestete-dar.htm
Link im Tor-Netzwerk: nnksciarbrfsg3ud.onion/de/articles/7753-20210830-welche-gefahr-stellen-negativ-getestete-dar.htm
Tags: #Corona #Geimpfte #Genesene #Getestete2G #3G #Verhaltensänderung #Grundrechte #Menschenrechte #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Freiheit