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Die »Earth for All«-Initiative formuliert Ideen für eine nachhaltige Zukunft. Der integrale Ansatz überzeugt, einige Szenarien wirken aber zu schön, um wahr zu sein. Eine Rezension

Die »Earth for All«-Initiative plädiert für ein integrales Konzept der Nachhaltigkeit. In Teilen etwas optimistisch, aber durchaus inspirierend. Eine Rezension (Rezension zu Earth for All Deutschland von Club of Rome & Wuppertal Institut (Hrsg.))#Nachhaltigkeit #planetareGrenzen #ClubofRome #WuppertalInstitut #Klimakrise #Wachstum #ArmutWohlstand #Energiewende #Lebensmittel #Ernährung #Gerechtigkeit #Geschlechter #GrenzendesWachstums #ErdeUmwelt #Biologie #ITTech #Kultur
»Earth for All Deutschland«: Fünf Kehrtwenden für Deutschland

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27.11.2023 Fünfzig Jahre nach der "Ölkrise"

Damals, als die Politik noch handelte

(Bild: Magnussen, Friedrich CC BY-SA 3.0 DE) Bis 1973 gab nur die Maxime "je mehr und schneller, desto besser". Erst in der sogenannten "Ölkrise" im Herbst 1973 - ungefähr ein Jahr nach Erscheinen des Berichts zu den "Grenzen des Wachstum" des Club of Rome - gab es ein (kleines) Umdenken. In Westdeutschland verordnete die sozialliberale Regierung von Willy Brandt vier autofreie Sonntage ab dem 25. November. Außerdem galt für die vier Wochen zudem Tempo 100 auf Autobahnen und 80 km/h auf der Landstraße.

Die "Grenzen des Wachstums" waren der Mehrhet zu dieser Zeit nicht bewußt. Es ging in erster Linie darum, gegen die Preiserhöhungen der arabischen Staaten ein Zeichen zu setzen. Deren Preispolitik sollte mit Sparappellen abgewendet werden.

Immerhin stellte Heise.de fest: 70 Prozent der Bevölkerung sollen damals ihren Energieverbrauch eingeschränkt haben. Die Menschen sparten Strom, regelten die Heizungen herunter und fuhren langsamer. Heute passiert das nicht mehr freiwillig, sondern nur noch bei denen, wo das Geld wirklich vor dem Monatsende alle ist.

Damals - wie heute?

Schaut man auf das Ergebnis der Sparmaßnahmen, so ergibt sich, dass Schätzungen zufolge das Sonntagsfahrverbot rund knapp 10% Benzinersparnis bewirkt hat – in etwa so viel wie das Verhalten der Bürger nach den Sparappellen im Winter 2022. Allerdings gingen oder radelten viele Deutsche damals fröhlich auf Autobahnen und Straßen, während heute Maßnahmen wie ein Tempolimit, geschweige denn ein autofreier Sonntag im Mainstream nicht diskussionswürdig sind.

Bereits bei der 2. "Ölpreiskrise" 1979 waren wirkliche Maßnahmen nicht mehr drin - es blieb bei Sparappellen und Preiserhöhungen. Heute kann ein arabischer Staat den Journalisten Kashoggi in seiner Botschaft zerstückeln, deshalb wird die enge Freundschaft - im Klartext Abhängigkeit - und der Import von Öl und Gas von dort nicht in Frage gestellt.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Die-Oelkrise-von-1973-Anstoss-zu-einer-modernen-Energiepolitik-9355654.html
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Gemeinsame Erklärung zu Klimaprotesten

Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, Green Legal Impact e.V., Lawyers4Future, ClientEarth, die Humanistische Union und das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. haben in einer gemeinsamen Erklärung davor gewarnt die Klimaproteste grundlos zu kriminalisieren.

Statt endlich gegen den umweltschädlichen (Auto-) Verkehr vorzugehen, dessen Emissionen trotz aller (kaum sichtbaren) Maßnahmen weiter steigt und das von allen Staaten der Erde auf internationalen Konferenzen gemeinsam beschlossene 1,5° Ziel gefährdet, werden diejenigen kriminalisiert, die sich für das Ziel einsetzen, die auf 8 Milliarden Menschen angewachsene Erdbevölkerung auch noch in 10 Jahren ausreichend zu ernähren.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es deshalb abschließend:

Die Dringlichkeit des Problems erkennen!

Die Verantwortlichen sollten sich mit dem Ruf der Protestierenden nach wirksamen Maßnahmen gegen die drohende Klimakatastrophe auseinandersetzen und endlich ihren verfassungsrechtlichen Pflichten nachkommen. Klimaschutz ist Menschenrecht, das haben Gerichte rund um die Welt bereits entschieden – und dieses Menschenrecht hat jeder Staat zu achten. Die "Letzte Generation" wählt drastische Mittel, um auf das bis heute andauernde, drastische Versagen der Klimaschutzpolitik hinzuweisen. Die Dringlichkeit der Klimakrise haben die meist jungen Betroffenen nicht zu verantworten.

Motivation, Ziele und Kontext entscheidend - Ermittlungsmaßnahmen müssen Verhältnismäßigkeit wahren

Zur juristischen Beurteilung heißt es:

Mit dem Vorwurf der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" nach § 129 StGB fahren die Strafverfolgungsbehörden schweres Geschütz gegen gewaltfreien Klimaprotest auf, der mit der Einhaltung der Klimaschutzziele ein verfassungs- und völkerrechtlich legitimiertes Anliegen verfolgt. Angesichts der weitreichenden Grundrechtseingriffe, die durch diesen Vorwurf gerechtfertigt werden, halten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin nach § 129 StGB gegen Menschen aus der Bewegung "Letzte Generation" für unverhältnismäßig.

Die strafrechtliche Verfolgung von Mitgliedern der Bewegung "Letzte Generation" hat eine neue Qualität erreicht. Am vergangenen Dienstag, den 13.12., kam es zu elf Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahmung von Handys, Laptops und Plakaten. Der Vorwurf lautet "Bildung einer kriminellen Vereinigung" gemäß § 129 Abs. 1 StGB, außerdem Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB), Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Nötigung (§ 240 StGB). Medienberichten zufolge wurden Ermittlungen gegen insgesamt 34 Beschuldigte in acht Bundesländern eingeleitet, nachdem seit Mai bei mehreren Protestaktionen an der PCK-Raffinerie in Schwedt Ventile zugedreht und der Öl-Zufluss damit kurzzeitig unterbrochen worden sein soll. Zwei Wochen vor den Hausdurchsuchungen hatten mehrere Landesminister auf der Innenministerkonferenz Ermittlungen nach § 129 StGB gefordert.

Die Unterzeichnenden kritisieren dieses Vorgehen, denn bereits das Vorliegen des Anfangsverdachts bezüglich der Bildung einer kriminellen Vereinigung erscheint zweifelhaft. Der Tatbestand setzt voraus, dass eine Gruppe die Begehung von schweren Straftaten bezweckt, von denen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Das trifft auf das Festkleben an Straßen, Gemälden und Flughäfen als bislang wichtigster Protestform der "Letzten Generationen" schon im Ansatz nicht zu. Ob Sitzblockaden und andere Formen des zivilen Ungehorsams überhaupt strafbares Verhalten darstellen, ist fraglich – Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wertungsoffenen juristischen Fragen der Verwerflichkeit und eines rechtfertigenden Klimanotstandes zuletzt unterschiedlich beantwortet und Protestierende vereinzelt freigesprochen. Jedenfalls aber haben die mit den Sitzblockaden verbundenen Vorwürfe kein ausreichendes Gewicht, um Vorwürfe nach § 129 StGB begründen zu können.

Ähnlich sieht es bei dem Zudrehen von Ventilen an der Raffinerie in Schwedt aus. Weder wurden durch die kurzzeitige Unterbrechung der Versorgung einer Raffinerie Menschen gefährdet, noch die öffentliche Sicherheit in erheblichem Maße beeinträchtigt. Auch zu Sachbeschädigungen kam es nicht.

Gerade weil der Vorwurf nach § 129 StGB weitreichende Ermittlungsmaßnahmen ermöglicht, die mit schweren Grundrechtseingriffen verbunden sind, fordert auch der BGH die strikte Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Bewertung der Zwecke einer Vereinigung. Ob die Schwelle zu einer kriminellen Vereinigung im Sinne der Vorschrift überschritten wird, ist nicht allein anhand der begangenen Straftaten, sondern anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände zu bewerten ...

Die "Letzte Generation" weist mit ihrem Protest auf etwas hin, das auch Barack Obama und Annalena Baerbock genau so formuliert haben: Dass wir zu der letzten Generation gehören, die die katastrophalen Auswirkungen des Klimawandels noch stoppen kann. "Die nächsten acht Jahre sind entscheidend", erkennt selbst Bundeskanzler Olaf Scholz. Trotzdem reichen weder global noch national die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen aus, um die globalen Klimaziele sowie den in Deutschland verfassungsrechtlich vorgegebenen Reduktionspfad einzuhalten. Das wurde unlängst durch das Zweijahresgutachten des Expertenrates für Klimafragen bestätigt, der einen Paradigmenwechsel in der deutschen Klimaschutzpolitik anmahnt. Derweil hat der voranschreitende Klimawandel bereits in vielen Teilen der Erde verheerende Konsequenzen. Angesichts dieser Entwicklungen richtet sich die "Letzte Generation" an die Politik. Die Bewegung fordert im Grunde nicht mehr, als die Einhaltung des Klimaschutzgesetzes und der völker- und verfassungsrechtlichen Pflicht, den globalen Temperaturanstieg auf 1,5° C zu begrenzen. ...

Leider reihen sich die Ermittlungen in andere staatliche Maßnahmen gegen die "Letzte Generation" ein, wie die wahrscheinlich verfassungswidrige Anordnung eines 30-tägigem Gewahrsams in Bayern. In ihrer Gesamtheit erwecken diese Maßnahmen den Eindruck einer Instrumentalisierung des Ordnungs- und Strafrechts für die Delegitimierung und Einschüchterung von unliebsamem Protest. Das ist eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig.

Repression sollte nicht die Antwort des Staats auf eine Klimabewegung sein, die den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen einfordert und an die Einhaltung von Gesetz und Recht erinnert.

Mehr dazu bei https://www.grundrechtekomitee.de/details/klimaschutz-statt-repression-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz-gilt-auch-im-umgang-mit-der-letzten-generation
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Akkikacki - 2022-03-02 11:18:39 GMT

An alle jungen Leute:
Eure Großeltern und Eltern werden Euch erzählen, dass man es ja nicht gewusst hätte. Genau genommen hätte man es gar nicht wissen können. Und man konnte ja auch gar nichts tun dagegen… und seit mal nicht so undankbar, wir haben Euch schließlich jeden Tag die 3km mit dem bequemen Riesenauto in die Schule gefahren! (Ok, das haben wir nicht in den 70ern gemacht, als es die meisten wirklich noch nicht wussten, sondern erst 40 Jahre später…)

https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/zeitzeichen/zeitzeichen-grenzen-des-wachstums-club-auf-rome-100.html

#Klimakatastrophe