#verfassungswidrig

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18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
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tom_s@friendica.ambag.es

Corona-Urteil von Osnabrück: „Das alleine hätte noch vor einem Jahr (…) die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt“

Das #Verwaltungsgericht #Osnabrück hatte vergangene Woche Teile des #Infektionsschutzgesetzes als möglicherweise #verfassungswidrig und die #Unabhängigkeit des #RKI als fraglich bezeichnet – auch unter Berufung auf die RKI-#Protokolle. Kann das Urteil und der Verweis der Sache ans #Bundesverfassungsgericht den verantwortungslosen Widerstand gegen die #Corona-Aufarbeitung schwächen?

https://www.nachdenkseiten.de/?p=121119

brainwavelost@nerdpol.ch

»Wurde der #Volksverhetzungsparagraph in der Vergangenheit viel zu selten gegen die Leugnung und Verharmlosung der Verbrechen des #Faschismus eingesetzt, so soll er jetzt als Waffe gegen alle die genutzt werden, die die Aufrüstungs- und Kriegspolitik, die die NATO-Gefolgschaft der Bundesregierung ablehnen. Das ist Teil einer Politik des reaktionären Staatsumbaus, die wir auf allen Ebenen, auch auf der juristischen, bekämpfen. Wir gehen davon aus, dass die Neufassung des Gesetzes #verfassungswidrig ist.«
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