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18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
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17.02.2022 NSU2.0: Gab es Hilfestellung aus Polizeikreisen?

Fragen zum Verfahren gegen NSU 2.0 Briefeschreiber

Über drei Jahre soll der Angeklagte Alexander Horst M. „NSU 2.0“-Drohschreiben an Anwält:innen, Politiker:innen oder Journalist:innen verschickt haben. Darin verstieg er sich in wüsten, rassistischen Beschimpfungen und unterschrieb die Briefe mit NSU 2.0 in Anlehnung an die Mörderbande um Schäpe, Böhnhardt und Mundlos.

Wieder ein Einzeltäter?

Neben der Verurteilung der Taten ist es nun Aufgabe des Gerichts zu klären, ob der Angeklagte bei seinen Taten Hilfe erhalten hat. Zentraler offener Punkt ist dabei eine mögliche Zusammenarbeit oder das Wegschauen durch Polizeibeamte oder Verfassungsschützer, wie bei NSU 1.0. Aus seinen Briefen ist zu ersehen, dass er viele Einzelheiten zu den Adressaten auf noch unbekannten Wegen in Erfahrung gebracht haben muss.

So berichtet die taz, dass der Angeklagte am 2. August 2018 an die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız schrieb. Der Brief enthielt private Daten, die "zufällig" kurz zuvor im 1. Polizeirevier in Frankfurt/Main abgefragt wurden. Ähnlich geschah es später auf anderen Polizeiwachen bei Drohschreiben gegen die Linkenchefin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Die Abfrage der Daten zu Başay-Yıldız erfolgte im Polizeicomputersystem sogar 17 Mal. Sie erfolgte über sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken gleichzeitig - ein seltsames Geschehen bei einem *Einzeltäter.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Frankfurter Polizeibeamten, auch gegen einen Beamten, der im Revier mit rechten Chats auffiel - aber bisher ohne Ergebnis. Die Opfer der Drohschreiben fordern weitere Ermittlungen in diese Richtung und die Verfolgung der Tatsache, dass der Angeklagte eine Schusswaffe und Würgehölzer besessen hat. Sie glauben nicht an einen "verwirrten Einzeltäter".

Mehr dazu bei https://taz.de/Vor-Prozessstart-zu-NSU-20-Drohserie/!5834911/
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15.10.2021 Diskussion zum NSU-Komplex

Vieles bleibt unaufgeklärt

Auf einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration stellte sich am Donnerstag der Präsident des Bundesamts für den Verfassungsschutz der Diskussion zur Aufklärung der Verbrechen des NSU.Auch er konnte nicht behaupten, dass nun alles aufgeklärt worden sei. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger räumte er Fehler ein und benannte diese auch. So sei Verdacht, dass die Täter der Morde aus dem Umfeld der Opfer gekommen sei, einer der größten Fehler und hätte die Aufklärung maßgeblich verzögert.

Die nzz hat diese offenen Fragen zusammengetragen:

  • Gab es neben den vier Helfern, die mit Zschäpe verurteilt wurden, noch weitere Unterstützer?
  • Wurden wirklich alle Morde von Böhnhardt und Mundlos begangen?
  • Stammten die Mittel, aus denen sich der NSU finanzierte, tatsächlich nur aus Banküberfällen, oder hatte der Staat die Mordtaten am Ende durch V-Leute gar mitfinanziert?

Haldenwang sagte auf der Veranstaltung, dass die Fehler bei den Ermittlungen ihn demütig machten. Der Inlandgeheimdienst habe in den letzten Jahren daraus Konsequenzen gezogen und einen "grossen Reformprozess" angestossen. Er versicherte, dass V-Leute nun sorgfältiger ausgewählt und geführt würden.

Die Nebenklägerin und Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ist trotzdem mit der Aufklärung der eigenen Rolle durch den Verfassungsschutz nicht zufrieden. Die nzz zitierte sie: Sie könne "zig Beispiele" dafür nennen, dass der Inlandsgeheimdienst Unterlagen, die zur Aufklärung hätten beitragen können, entweder nicht freigegeben oder zerstört habe. So sei etwa die Personalakte eines V-Mannes vernichtet worden, der Kontakte zu Böhnhardt und Mundlos unterhalten und für den Zschäpe zeitweise gearbeitet habe. ... Ebenfalls ungeklärt ist immer noch die Anwesenheit eines Verfassungsschützers beim Mord an Halit Yozgat, der im April 2006 als neuntes Opfer des NSU in einem Kasseler Internetcafé durch zwei Kopfschüsse getötet wurde.

Im Fall der Aktenvernichtung bestätigte der Verfassungschutzchef, dass der für die Vernichtung von Akten verantwortliche Beamte zur Rechenschaft gezogen worden sei. An der Aufklärung der vielen anderen Fragen muss weiter gearbeitet werden.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/thomas-haldenwang-rechnet-nicht-damit-die-verbliebenen-raetsel-um-den-nsu-noch-loesen-zu-koennen-ld.1650351
und https://www.nzz.ch/international/nsu-prozess-fuenf-antworten-zu-den-ungereimtheiten-ld.1402297
und alle unsere Artikel zum NSU https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=nsu+nazi&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7800-20211015-diskussion-zum-nsu-komplex.htm
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