#geheimdienste

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11.12.2024 Schleswig-Holstein auf Abwegen

Katastrophales "Sicherheits- und Migrationspaket"

"Es ist nicht alles Gold was glänzt." Vor wenigen Tagen hatten wir die schwarz-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein noch gelobt, wegen des geplanten Umstiegs der Arbeitsplätze in der Verwaltung auf das quelloffene Betriebssystem Linux.

Nun ist es an der Zeit diese Regierung wegen ihres "Sicherheits- und Migrationspakets" zu verdammen, denn es beinhaltet u.a.

  • verschiedene Arten der biometrischen Gesichtserkennung,
  • Abgleich der Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen des Internets mit den polizeilichen Fahndungsdaten,
  • dann hat die Polizei ein eigenes Clearview oder PimEyes,
  • das ist ein klarer Verstoß gegen EU-Datenschutzregeln,
  • aber die EU-KI-Verordnung verbietet "die Verwendung von KI-Systemen für die Gesichtserkennung",
  • Einsatz von Überwachungstechnik bei Großveranstaltungen oder an Kriminalitätsschwerpunkten,
  • Einsatz von Staatstrojanern in Form der sog. „Quellen-TKÜ“.

Dieser Katalog aus dem Gruselkabinett in Kiel wiegt um einiges schwerer als die wünschenswerte mögliche Einführung von Linux.

Ist das der Vorgeschmack auf eine mögliche schwarze-grüne Koalition im Bund?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/schwarz-gruene-landesregierung-schleswig-holstein-fuehrt-gleich-mehrere-arten-von-gesichtserkennung-ein/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ek
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Schleswig-Holstein #Sicherheitspaket #Migrationspaket #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #KI-Act #AI #Staatstrojaner #QuellenTKÜ #Smartphone #Handy

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30.11.2024 Polizei will schneller einbrechen können

Autohersteller sollen Zweitschlüssel rausgeben

... hatten wir vor einer Woche bereits gemeldet. Nun sind wir auf einen weiteren Artikel zu dem Thema gestoßen und haben noch ein paar Anmerkungen gefunden, die wir doch für wichtig halten.

Die Vorgeschichte war, dass die Justizministerin von Baden-Württemberg fordert, dass Autohersteller einen Zweitschlüssel herausgeben müssen damit Sicherheitsbehörden leichter in Autos einbrechen oder diese innen verwanzen können. So weit - so nicht gut.

Die "Argumente" der Justizministerin, zitiert nach swr

  • Dort - [in Kfz] - würden Gespräche von Verdächtigen nicht nur unverschlüsselt ausgeleitet, sie würden auch relativ offen geführt.
  • Die Mitwirkung der Hersteller bei der Überwindung von Diebstahlalarmanlagen oder anderweitiger Warnfunktionen ... ist daher unabdingbar.
  • ... [es sei] nicht hinnehmbar, bei derart elementaren Ermittlungsinstrumenten auf das Wohlwollen und die Kooperationsbereitschaft der Kfz-Hersteller angewiesen zu sein."

Mit welchem Selbstverständnis und welchem Bewußtsein über unsere Grundrechte laufen solche Menschen herum?

Mehr dazu bei https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/bw-autobauer-sollen-polizei-beim-abhoeren-helfen-100.html
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Tags: #Autoherstellen #Zweitschlüssel #keyless #Kfz #Sicherheit #Polizei #Geheimdienste #verwanzen #durchsuchen #Autoklau #Justizminister #Verbraucherdatenschutz #Datenskandale #Verhaltensänderung #Grundrechte #Privatsphäre

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23.11.2024 Autohersteller sollen Zweitschlüssel rausgeben

Polizei will einfacher einbrechen können

Unsere Sicherheitsbehörden scheinen auf Abwege geraten zu sein, denn auf der aktuellen Justizministerkonferenz forderte die Justizministerin von Baden-Württemberg, dass Autohersteller einen Zweitschlüssel herausgeben müssen. Die seit Jahrzehnten üblichen Tricks der Autodiebe, wie man ein Kfz aufbricht, funktionieren nicht mehr. Deshlab haben sich die Autodiebe auch schon umgestellt, siehe Digitaler Autoklau mit sauberen Händen und Keyless Cars erfreuen die Autoschieber.

Strafverfolgungsbehörden haben dagegen Probleme in die Fahrzeuge von Verdächtigen zu gelangen. Deshalb will das grün-schwarz regierte Baden-Württemberg nun durchsetzen, dass die Autohersteller den Strafverfolgungsbehörden auf Anforderung einen Zweitschlüssel oder Zugangscode zum Auto zu übergeben haben, wenn sie dieses durchsuchen oder verwanzen wollen.

Auf jeden Fall sind die Strafverfolgungsbehörden mit der "unzureichenden Kooperationsbereitschaft" der Autohersteller unzufrieden, was nach ihrer Meinung nur durch eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung geändert werden könnte.

Merke: "Sicherheit" definieren die Sicherheitsbehörden scheinbar immer so, wie es ihnen gerade passt und zu viel Sicherheit passt ihnen in diesem Fall überhaupt nicht ...
Schauen wir mal, wann die Forderung auch für unsere Wohnungstüren gestellt wird.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/justizministerkonferenz-ermittler-sollen-zweitschluessel-bekommen-um-autos-einfacher-verwanzen-zu-koennen/
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20.11.2024 Kaufen Spione bei Datenhändlern?

Wohin fährt der Panzer?

Schon oft haben wir darauf hingewiesen, dass aus den Standortdaten unserer elektronischen Geräte unsere Lebensgewohnheiten ausspioniert werden können. Solche Daten kann man einfach bei den bekannten Datenhändlern kaufen. Das erscheint viel billiger als menschliche Spione einzusetzen.

Das kann man nämlich auch machen, wenn man an den Vorgängen in und um militärische Stützpunkte näher betrachten möchte. So berichtet Netzpolitik.org, dass Databroker die Standortdaten von Millionen Handys in Deutschland verkaufen – darunter sind auch Geräte von Menschen, die Zugang zu militärischen Arealen wie Grafenwöhr haben:

"Ein Datensatz, der dem Recherche-Team vorliegt, zeigt beispielsweise, wie ein Gerät über viele Stunden auf Range 301 unterwegs ist. Das ist eine Panzerschießbahn auf dem Truppenübungsplatz. ... der Datensatz mit mehr als 190.000 Standort-Signalen aus dem Militärgelände und die Kennungen von 1.257 Geräten [wurden] gesammelt über einen Zeitraum von gut zwei Monaten."

An weiteren 13 besonders sensiblen Standorten von Militär und Geheimdiensten in Deutschland finden sich die Daten von Hunderttausenden Signalen von Tausenden Geräten. Damit lassen sich Wege in den Anlagen ausspionieren, wie auch Dienstpläne. Damit fällt die Sorglosigkeit beim Umgang mit angeblich nur zu Werbezwecken gesammelten Daten auf die Politiker zurück, die den unbegrenzten Handel mit unseren Daten einfach geschehen lassen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/databroker-files-wie-datenhaendler-nato-und-us-militaer-blossstellen/
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09.11.2024 Whistleblower aus einem US Geheimdienst

Interview mit Thomas Drake

Seit unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 die weltweite Überwachung der Menschen öffentlich machte, haben wir nur von wenigen Whistleblowern aus den US Geheimdiensten oder dem Militär gehört. Wir erinnern uns noch gut an den 2021 von der US Justiz verfolgten Drohnenpiloten Daniel Hale.

Nun hat die Junge Welt den Whistleblower Thomas Drake interviewt. Darin erzählt Drake die Geschichte der NSA, eines Geheimdienstes, der im Herbst 1952 so geheim allein durch einen Erlass des US Präsidenten gegründet wurde, dass seine Existenz eine ganze Weile lang im Verborgenen blieb.

In seinem Interview gibt er nicht nur Geschichtsunterricht, sondern weist uns auf die bevorstehenden Gefahren durch die allumfassende Überwachung hin. Künftig - und auch bereits jetzt - wird diese Überwachung durch künstliche Intelligenz (KI) - beliebig erweitert.

Seit 9/11 arbeiten die US Geheimdienste nach dem Heuhaufenprinzip - alles wird gesammelt - und dann werden die "Stecknadeln" gesucht. In der Regel weisen wir an dieser Stelle immer auf die False Positives, die fälschlicherweise Verdächtigten, hin, die dann gezwungen sind ihre Unschuld zu beweisen, wenn sie nicht wie bei den Drohnenmorden üblich einfach zu Kollatealschäden erklärt werden.

Insbesondere beunruhigt ihn Überwachungs-KI in Verbindung mit moderner Kriegführung. Zitat: KI ist keine wirkliche Intelligenz, sondern ein großes Sprachmodell. Es sind Algorithmen, die über Rückkopplungsschleifen verfügen, um die Effizienz der Zielerfassung zu erhöhen. Dann werden diese im Feld eingesetzt. Die KI wird Ziele finden. Das Tragische daran ist, dass man eine Menge Unschuldige töten wird. Genau diese Kritik haben wir auch in unserer Reihe zur KI (Teil 1) aufgenommen und werden sie in den folgenden Teilen aus ethischer Sicht betrachten.

Auch Thomas Drake weist bei dieser schrecklichen Tatsache auf den mit dem Daniel-Ellsberg-Preis ausgezeichneten Whistleblower Daniel Hale hin, der enthüllt hatte, dass 90 Prozent der Opfer früher KI-Targeting-Algorithmen völlig unschuldig waren.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/487063.whistleblower-im-us-geheimdienst-das-mantra-war-sammelt-einfach-alles.html
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Tags: #KI #AI #künstlicheIntelligenz #ThomasDrake #NSA #Geheimdienste #USA #Missbrauch #Kollateralschaden #Drohnenkrieg #Lauschangriff #Überwachung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #DataMining #Heuhaufen #Datenbanken

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10.10.2024 Recht auf Anonymität wieder herstellen

Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel

Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch.

Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org.

Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird.

Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest.

Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".

Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ...
Philip Dingeldey von der Humanistischen Union sagt: „Das Recht auf Anonymität von Demonstrierenden oder Versammelten wiegt höher als etwaige polizeiliche Wünsche nach einer erleichterten Strafverfolgung ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/
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Tags: #Gesichtserkennung #Vermummungsverbot #Polizei #Geheimdienste #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Feindeslisten #Faschisten #Rassismus #Datenschutz #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Videoüberwachung #Rasterfahndung

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28.09.2024 Geheimdienste vernebeln und manipulieren

Glenn Greenwald veröffentlicht neue Dokumente

Neben ihrer üblichen Tätigkeit der Aufklärung sind die NSA und ihre westlichen Verbündeten scheinbar auch schwer mit dem Vernebeln und Manipulieren der Realität beschäftigt.

Infiltrieren, kontrollieren, manipulieren

Das behauptet Glenn Greenwald unter Berufung auf Dokumente unseres Ehrenmitglieds und NSA-Whistleblowers Edward Snowden. Diese hatte der US-Fernsehsender NBC in den vergangenen Wochen enthüllt. So gibt es Dokumente, dass

  • der GCHQ falsches Material ins Internet lädt, um die Reputation einer Zielperson zu zerstören,
  • "Honey traps" einsetzt, um jemanden zu bestimmten Seiten im Internet zu lotsen,
  • falsche beziehungsweise rufschädigende Informationen können auch direkt an "Kollegen, Nachbarn, Freunde etc." gemailt werden.

Das heißt, mit Online-Techniken wird etwas in der digitalen Welt ausgelöst, um etwas in der realen Welt zu verändern. Diese Dokumente erweitern die Aussagen von Snowden aus dem Jahr 2013, die davon ausgingen, dass der NSA (und ihren Verbündeten) nichts im Internet entgeht. Nun muss man davon ausgehen, dass westliche Geheimdienste weite Teile der Online-Infrastruktur unter ihre Kontrolle gebracht haben.

Es geht ihnen also schon lange nicht mehr nur um das Überwachen, sondern um Kontrolle.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/NSA-Skandal-Geheimdienste-manipulieren-und-diskreditieren-im-Netz-2123236.html
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Tags: #Cyberwar #Hacking #NSA #GCHQ #Geheimdienste #GlennGreenwald #Intercept #Personenprofile #PRISM #Tempora #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Manipulation #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Whistleblowing #EdwardSnowden #Meinungsmonopol #Diskriminierung

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18.09.2024 Hessen scheitert mit Verfassungsschutzgesetz

HVSG in Teilen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Teile des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG)für nichtig erklärt und bei anderen Formulierungen schnelle Nachbesserungen verlangt. In seinem Beschluss kritisiert es im einzelnen:

  • "eine engmaschige langandauernde Überwachung der Bewegungen im Raum" ohne "dafür hinreichende Eingriffsschwelle“,
  • der Einsatz von verdeckten Ermittler:innen verstößt gegen die Verfassung,
  • der Datenaustausch innerhalb der Strafverfolgungsbehörden knüpft nicht an „hinreichend gewichtige Straftaten“.

Nach den Bayern hat es damit auch die Hessen erwischt, dass sie es mit den Bürgerrechten nicht so genau nehmen wollten. Bis Ende 2025 hat Hessen Zeit das Gesetz nachzubessern. Aber auch in der Zwischenzeit dürfen die beanstandeten Punkte nicht angewendet werden.

Die Verfassungsbeschwerde hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die Humanistische Union (HU), die Datenschützer Rhein Main und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung eingereicht und sind mit dem Urteil soweit zufrieden. Die Menge der Überwachungsmöglichkeiten ist inzwischen so gewaltig, dass das BVerfG immer öfter der Meinung ist, dass die Überwachungsgesamtrechnung für den einzelnen Bürger eine Einschränkung seiner Grundrechte darstellt. (siehe auch: Überwachungsgesamtrechnung wird immer umfangreicher)

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bundesverfassungsgericht-der-hessische-verfassungsschutz-darf-zu-viel/
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Tags: #Verfassungsschutzgesetz #Hessen #Bayern #verfassungswidrig #Bewegungsprofil #Eingriffsschwelle #verdeckteErmittler #V-Leute #DataMining #Rasterfahndung #Polizei #Geheimdienste #Verbraucherdatenschutz #Videoüberwachung #Lauschangriff

jabgoe2089@hub.netzgemeinde.eu

auch mal wieder etwas, das im allgemeinen gefasel untergeht. verständlich, dass scholz und faeser nicht darüber reden wollen ...

#politik #bundeswehr #geheimdienste #MilNW #verfassungsbruch

Image/photoAutonomie und Solidarität wrote the following post Sun, 15 Sep 2024 10:07:47 +0200

Abhörtruppe der #Bundeswehr

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat sich in der Bundeswehr mit dem Militärischen Nachrichtenwesen (MilNW) und seinen knapp 7000 Beschäftigten der größte deutsche Geheimdienst der #Bundesrepublik etabliert. Dieser darf im Gegensatz zu den drei bekannteren Institutionen Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und Militärischer Abschirmdienst (MAD) schier zügellos überwachen und wird so gut wie nicht kontrolliert……

https://www.heise.de/news/Forscher-Abhoertruppe-der-Bundeswehr-agiert-auf-verfassungsrechtlich-duennem-Eis-9868331.html @surveillance

#Datenschutz #Daten #Privacy #Antireport #Netzpolitik #Militarismus

deutschlandfunk@squeet.me

Trump und die Verschwörungstheorien vom Deep State in den USA

Deep State USA - Verschwörungsmythos oder reale Gefahr?

Skrupellose Bürokraten, die im Hintergrund die Fäden ziehen: Donald Trump spricht gern vom „Deep State“ in den USA. Alles nur Fake News und Paranoia?#DeepState #CIA #FBI #NSA #Geheimdienste #Bürokratie #Watergate #Populismus #Qanon
Trump und die Verschwörungstheorien vom Deep State in den USA

aktionfsa@diasp.eu

12.09.2024 Big-Data-Analysen durch Polizei

Abgleich mit Gesichtern und Stimmen im Internet

Auch wenn fast täglich ebenfalls 3 unschuldige Menschen bei Verkehrsunfällen sterben, wie bei dem verbrecherischen Messerangriff in Solingen, wird dieser von Politik und Medien weiter genutzt, um unsere Grundrechte einzuschränken. Nach einer beispiellosen Hetze gegen Menschen mit Migrationshintergrund in den letzten Wochen wird das Thema nun auf die innere Sicherheit ausgedehnt.

Heise.de berichtet: "Die Bundesregierung verschärft ihre Pläne zur Netzüberwachung. Zusätzlich zur Ankündigung von Ende August, Fotos und Videos aus dem Internet polizeilicher Gesichtserkennung zu unterziehen, sollen jetzt auch Videos und Tonaufnahmen mittels Stimmerkennung gerastert werden."

Die Ampel hat ihr "Sicherheitspaket" nach der tödlichen Messerattacke in Solingen nun erweitert um einen Teil zur "Verbesserung der Terrorismusbekämpfung". Während die Polizei bisher die Aufgabe der Strafverfolgung hatte, soll sie zukünftig auch zu Zwecken der Gefahrenabwehr "biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen" mithilfe automatisierter technischer Verfahren mit Informationen etwa aus Sozialen Netzen abgleichen dürfen.

So sollen künftig Lichtbild- und Videodateien gerastert werden, "die gegen oder ohne das Einverständnis des Betroffenen von Dritten ins Internet übertragen werden oder Informationen unfreiwillig preisgeben", schreibt Heise.de. Dies wäre allerdings eine "biometrische Rundum-Überwachung" und damit ein Bruch des eigenen Koalitionsvertrags.

Es ist auch weit mehr als das Durchforsten der Videos und Sprache von Selbstdarstellungen von Terrorgruppen mit der das Vorhaben angekündigt wurde. Nun gibt es fast keine Grenze mehr für beliebige Videos oder Fotos im Netz, obwohl ein Abgleich mit Daten "aus im Internet öffentlich zugänglichen Echtzeit-Lichtbild- und Echtzeit-Videodateien ausgeschlossen" sein sollte. Diesen Widerspruch erkläre, wer es vermag ...

Auf jeden Fall sollen BKA und Bundespolizei mit Künstlicher Intelligenz (KI) in einem ersten Schritt die große Menge polizeilicher Datenbanken zusammenführen und durchforsten dürfen. Damit können sie dann ihre KI-Anwendungen für Big-Data-Analysen im Stil von Palantir & Co fit machen. Allein schon dieses "Sieben" der eigenen Daten dürfte einige False Positives liefern, also fehlerhaft als verdächtig Erkannte, die dann wieder entgegen der Unschuldsvermutung ihre eigene Unschuld beweisen müssen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Solingen-Polizei-soll-Gesichts-und-Stimmerkennung-im-Netz-durchfuehren-9690314.html
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###04.08.2024 Jede Sekunde eine Anfrage
"Unplausible" Bestandsdaten werden überprüft

25,54 Millionen Mal haben 122 staatliche Stellen bei 110 Telefon-Anbietern nachgefragt, wem eine Telefonnummer gehört - also praktisch eine Anfrage pro Sekunde. Sie können aber auch nachfragen wie viele und welche Telefone auf eine Person registriert sind. Das ganze nennt sich Bestandsdatenauskunft und wurde von uns mehrfach thematisiert.

Als die Gesetzesänderung 2016 beschlossen wurde, hatte das Innenministerium eine solche Überprüfung noch ausgeschlossen, schreibt netzpolitik.org. Entgegen dem derzeitigen Stand in Deutschland kann man in vielen Staaten der Welt Internet per WLAN und Mobilfunk auch ohne Identifizierung nutzen, darunter USA, Großbritannien und Niederlande.

Bei der Einführung des Gesetzes hieß es, dass es „keine allgemeine Pflicht zur nachträglichen Überprüfung bereits erhobener Bestandsdaten“ geben werde. Nun aber wollen die Behörden fehlerhafte und unplausible Bestandsdaten identifizieren und die Anbieter dazu verpflichten, unplausible Anschlussinhaber zu überprüfen. Damit dürfte ein Telefonanschluss auf den Namen Micky Maus wohl bald der Vergangenheit angehören.

Zusammen mit der bereits 2013 eingeführten automatischen Überprüfung von Internetdaten wie IP-Adressen und E-Mail-Postfächern als Bestandsdaten haben Behörden Einblick welche IP-Adressen eine Zielperson zu einem Zeitpunkt nutzt – und zwar ebenfalls ohne Richterbeschluss. Über diese Abfragen gibt es leider noch nicht einmal Abfragestatistiken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/bestandsdatenauskunft-2023-bundesnetzagentur-schaltet-pseudonyme-mobilfunk-anschluesse-ab/
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deutschlandfunk@squeet.me

Sondervermögen innere und äußere Sicherheit von Grünen gefordert

Geheimdienste - Grüne wollen Sondervermögen für innere und äußere Sicherheit

Die Einrichtung eines Sondervermögens für innere und äußere Sicherheit fordert
der Chef des parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste, von Notz.#InnereSicherheit #äußereSicherheit #Geheimdienste #Verfassungsschutz #HybrideKriegsführung
Sondervermögen innere und äußere Sicherheit von Grünen gefordert

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11.07.2024 Friedensaktivisten werden verfolgt

Fake News sollen Friedensaktivisten mundtot machen

Bereits vor einem Jahr hatten wir auf das Schicksal von Yurii Sheliazhenko, PhD, und ein Mitglied des Board of Directors of World BEYOND War, in der Ukraine hingewiesen. Yurii Sheliazhenko wurde von der ukrainischen Regierung förmlich wegen des Verbrechens der "Rechtfertigung der russischen Aggression" angeklagt. Dabei ging aus seinen Veröffentlichungen eindeutig hervor, dass er die russische Aggression ausdrücklich verurteilt.

Nun erfahren wir, dass auch Bogdan Syrotjuk, ein 25-jähriger ukrainischer Sozialist am 25. April vom Staatssicherheitsdienst verhaftet wurde, weil er sich für eine Beendigung des Kriegs und die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiter einsetzt. Diese Einheit zu verhindern und letztendlich zu zerstören ist seit mehr als 10 Jahren das Ziel der Regierung, die mit inzwischen 11 Parteiverboten (u.a. die frühere Regierungspartei, die Partei der Regionen) gegen unliebsame politische Strömungen vorgeht.

Seither wird er in der südukrainischen Stadt Mykolajiw unter unmenschlichen Bedingungen in einem Hochsicherheitsgefängnis gefangen gehalten. Auch bei ihm ist es klar, dass er aus politischen Gründen verfolgt wird. Ihm werden Hochverrat und ebenfalls die "Unterstützung und Rechtfertigung des russischen Angriffskriegs auf dem Territorium der Ukraine" vorgeworfen. Diese Anschuldigungen sind faktisch falsch und politisch absurd. Syrotjuk ist Mitglied einer sozialistischen Jugendorganisation, die in der Ukraine, in Russland und anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion aktiv ist und sich in der historischen Tradition der trotzkistischen Opposition gegen den Stalinismus sieht.

Die Verhaftung von Syrotjuk ist Teil seiner Bemühungen, jede Stimme zu unterdrücken, die für eine friedliche Beilegung des Kriegs eintritt. In der Folge wurde am 3. Juni auch die WSWS verboten. Die ukrainische Regierung hat alle Internetanbieter angewiesen auch den Zugang zur Webseite WSWS.org auf unbestimmte Zeit zu sperren.

WSWS.org ist weiter um Bogdan Syrotjuks Leben besorgt. Er hat in der Ukraine keine Möglichkeit, sich zu verteidigen. Die Bemühungen um einen kompetenten Rechtsbeistand wurden durch Drohungen der Regierung gegen Strafverteidiger untergraben. Nicht weniger als fünf Anwälte haben es abgelehnt, Bogdan zu vertreten, weil sie sich dadurch einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben aussetzen würden.

Yurii Sheliazhenko und Bogdan Syrotjuks sind nur zwei von vielen weiteren unbekannten Menschen, die in Folge des Ukrainekriegs ihrer Zukunft beraubt wurden, nur weil sie sich für eine friedliche Lösung des Konflikts einsetzen. Zumindest ist Bogdans Schicksal bis zu Roger Waters gedrungen, der sich auch für ihn einsetzt, wie er es für Julian Assange, Craig Murray, für friedliche Konfliktlösungen in der Ukraine, in Gaza, .... getan hat.

Mehr dazu bei https://www.wsws.org/de/special/pages/freebogdan.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BB
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07.07.2024 Massentest der Überwachung

Grundsätze des Datenschutzes werden Makulatur

Makulatur (lateinisch maculatura „beflecktes Ding“) ist nutzlos gewordenes, in der Regel wertloses Papier, schreibt Wikipedia. So sieht scheinbar die UEFA die EU Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Diese stellt Grundsätze für die Datenverarbeitung in der EU auf und bewehrt Verstöße dagegen mit hohen Bußgeldern. Drei wichtige Grundsätze dabei sind

  • die freiwillige und informierte Einwilligung in die Datenverarbeitung,
  • die Zweckbindung, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, für die es einen vorher vereinbarten Zweck gibt,
  • die Datensparsamkeit, d.h. es dürfen nur die Daten erhoben und verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind.

Gegen alle diese drei Regeln wurde scheinbar beim Ticketverkauf für die UEFA Fußballspiele verstoßen. Um an einem Spiel der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland teilzunehmen, benötigen Besucher zwingend eine digitale Eintrittskarte, die über die offizielle Ticket-App der UEFA bereitgestellt und verwaltet wird. Nun berichtet Netzpolitik.org, dass in den App-Stores von Apple und Google nicht erwähnt wird, dass die App den Standort der Ticketbesitzer mit den Polizeibehörden teilt.

So schreibt Netzpolitik.org: Demnach sendet die Ticket-App der UEFA jederzeit anonymisierte Standortdaten der Nutzer an die lokalen Behörden, damit diese die Bewegungen etwa größerer Fangruppen überwachen können, vorwiegend zu Sicherheitszwecken.

Die Formulierung "vorwiegend zu Sicherheitszwecken" müssen wir uns im Hinblick auf den Grundsatz der Zweckbindung auf der Zunge zergehen lassen. Über die "freiwillige und informierte Einwilligung" brauchen wir nicht mehr nachzudenken, da die Käufer überhaupt nicht nach ihrer Einwilligung gefragt wurden.
Fußballsommer mit Massentest zur Überwachung

Dieser Massentest zur Uninformiertheit wurde sogar mit vielen kleinen "Sahnehäubchen" weiter auf die Spitze getrieben. So

  • gab es keine Eintrittskarten auf Papierbasis,
  • ein Ausdrucken des digitalen Tickets ist nicht möglich,
  • die Smartphone-App unterbindet sogar auch Screenshots des Tickets,
  • beim Weg ins Stadion muss Bluetooth aktiviert sein,
  • neben dem QR-Code auf dem Ticket wird laut UEFA "die Bluetooth-Technologie verwendet, um die Echtheit ... zu überprüfen".

Da hatte mich doch vor 2 Monaten jemand scherzhaft mit Blick auf die Erfahrungen der Fußball-Weltmeisterschaft und der Corona-Pandemie gefragt, welche Sauereien die Politik bei diesem "Sommermärchen" hinter unserem Rücken oder einfach abseits der medialen Aufmerksamkeit durchdrücken wird. Bisher waren mir dazu nur das Rentenpaket II und die geplante Wiedereinführung der Wehrpflicht eingefallen, nun kennen wir ein weiteres Projekt ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Ticket-App-der-UEFA-teilt-Standortdaten-der-Nutzer-mit-Polizeibehoerden-9790495.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Bx
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Tags: #Grundsätze #Datenschutz #Makulatur #Einwilligung #Zweckbindung #Datensparsamkeit #UEFA #Tickets #Geheimdienste #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Persönlichkeitsprofile #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #Smartphone #Handy

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01.07.2024 Junge Welt klagt gegen Verfassungsschutz

Grundrechte verteidigen!

Bereits in 6 Artikeln haben wir uns mit der höchstgerichtlich festgestellten 40-jährigen verfassungswidrigen Beobachtung des Juristen und Publizisten Rolf Gössner beschäftigen müssen. Nun schreibt uns Rolf Gössner über einen ebenso skandalösen Vorgang. Die Tageszeitung Junge Welt wird ebenfalls vom Verfassungsschutz als "linksextremistisch" beobachtet. Dagegen wehrt sich die Zeitung vor Gericht.

Pressefreiheit unter Beschuss

In einem Interview mit der Jungen Welt stellt Rolf Gössner aufgrund seiner eigenen Erfahrung als erstes fest:

Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch Wissenschafts- und Kunstfreiheit sind staatlicherseits immer wieder in Gefahr. Das ist keine leere Floskel, sondern die Lehre aus der 75-jährigen bundesdeutschen Verfassungsrealität, die sich allzu häufig in Widerspruch zum Grundgesetz entwickelt.

Denken wir nur an zensurierende Auswirkungen

  • der exzessiven Kommunistenverfolgung der 1950/60er Jahre,
  • der einschüchternden Berufsverbotspolitik der 70er/80er Jahre,
  • des nicht erklärten Ausnahmezustands im "Deutschen Herbst" oder
  • der teils ausufernden Sicherheits- und Antiterrorpolitik.

Auch heute drohen Gefahren, kommt es zu pauschalen polizeilichen Verboten sowie Auflösungen von Veranstaltungen und Protestaktionen und damit zu Eingriffen in Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auch zu Zensur und Selbstzensur – so etwa im Zusammenhang mit "Israel-Kritik" angesichts des Gazakriegs.

Auch Maßnahmen des Verfassungsschutzes führen zu Grundrechtseingriffen, etwa im Fall der legalen, aber angeblich "linksextremistischen" Tageszeitung "junge Welt" sowie mit der Erweiterung des Extremismusbegriffs um die "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Damit kann berechtigte Kritik am Staat stigmatisiert und als "extremistisch" ausgegrenzt werden – eine gefährliche Bedrohung freier Meinungsäußerung und Medienarbeit.
Sonderausgabe

Eine Sonderausgabe der Tageszeitung junge Welt (8 Seiten jW-Extra; www.jungewelt.de) lag am Wochenende 29./30. Juni 2024 in verschiedenen anderen Zeitungen in Deutschland bei, um auf den Skandal aufmerksam zu machen. Denn wie es auch Rolf Gössner bei seiner persönlichen Verteidigung erlebte, mahlen die Mühlen der Gerichte langsam - bei ihm über mehr als 30 Jahre. Auch der Verlag 8. Mai GmbH, in dem die Tageszeitung junge Welt erscheint, musste schon fast drei Jahre allein auf das nun für den 18. Juli angesetzte erstinstanzliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin warten.

Diese lange Zeit erfordert viel Kraft und Geduld, aber auch die reale Chance, der Stigmatisierung und den staatlichen Eingriffen in Meinungs-, Presse- und Berufsfreiheit gerichtlich ein Ende zu bereiten. Darauf weist Rolf Gössner ebenfalls aus eigener Erfahrung hin. Denn nur, wenn man mit "gerichtlichem Segen" aufzeigen und beweisen kann, dass die Mittel des "Verfassungsschutzes", wie Telefonüberwachung, Abhörwanzen, unter Druck setzen von Mitarbeitern und Freunden, Einschleusen von "Agents Provocateurs" nie die wirkliche Realität belegen, sondern die eigentlichen Fake News erzeugen, nur dann kann man hoffen, dass diese Bespitzelungen aufhören.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/prozess/de/article/478526.pdf-download-jw-extra-grundrechte-verteidigen.html
und das Interview von Stefan Huth mit Rolf Gössner https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20240629Interview_zuVS_mit_RolfGoessner-jW.pdf
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/77
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Tags: #JungeWelt #Klage #VS #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Menschenrechte #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Informationsfreiheit

aktionfsa@diasp.eu

Quellenschutz in Gefahr

Artikel 5 GG verletzt

Vor eineinhalb Jahren wurden die Räume des Radiosenders Dreyeckland (RDL) in Freiburg und auch von Fabian Kienert, der als freier Journalist und Redakteur für den Sender arbeitete durchsucht. Von ihm wurden verschlüsselte und unverschlüsselte Daten auf einem Laptop, zwei Handys, fünf USB-Sticks und eine SD-Karte beschlagnahmt. Er bekam die Datenträger nach einigen Tage zurück nachdem die Polizei die Daten kopiert hatte.

Inzwischen ist er vom Verdacht freigesprochen worden eine verbotene Vereinigung unterstützt zu haben. Nun möchte er, dass seine Daten auch gelöscht werden. Bereits die Beschlagnahme sieht er und viele Bürgerrechtler als unzulässig an. Denn eigentlich hätten seine Daten durch den Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis, abgeleitet aus Artikel 5 des Grundgesetzes, geschützt sein müssen.

Dies ist noch nicht geschehen, weil die Staatsanwaltschaft nach seinem Freispruch durch das Landgericht Karlsruhe Revision beantragt hat. Die ursprüngliche Grundrechtsverletzung bleibt damit bestehen und die Behörden reagieren nicht auf entsprechende Nachfragen zur Löschung der Daten.

Fabian Kienert sagt auf Netzpolitik.org dazu: „So lange nicht alle Daten gelöscht sind, bleibt eine Unsicherheit, was mit ihnen geschieht. Vollständiges Vertrauen, dass sie nicht ausgewertet werden, ist bei mir nicht vorhanden. Die ganze Hausdurchsuchung war meiner Meinung nach von Anfang an rechtswidrig und wurde trotzdem durchgezogen.”

Seine Sorge gilt vor allem seiner privaten Kommunikation, die häufig unverschlüsselt war und unzulässige "Hinweise" auf seine Bekannten und Freunde geben könnte, während er seine Arbeit für den Sender für gut verschlüsselt hält, IT Spezialisten gehen von 10 hoch 15 Jahren Aufwand aus sein Passwort raten zu können.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig die Verschlüsselung unsere Kommunikation ist - und in diesen Artikeln zeigen wir, wie einfach das machbar ist: Sichere Messenger , Privatsphäre schützen - Was kann ich tun?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/nach-der-razzia-die-daten-von-radio-dreyeckland/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3B9
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Tags: #Quellenschutz #Durchsuchungen #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Beschlagnahme #Art.5GG #Pressefreiheit #Transparenz #Informationsfreiheit #RadioDreyeckland #indymedia #linksunten #Beschlagnahme #Freispruch

aktionfsa@diasp.eu

25.04.2024 Angriff auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung

Von Großbritannien lernen ... ?

Eigentlich sollte das für jeden EU-Staat ein Tabu sein, nachdem man dort gerade die Menschenrechte und insbesondere die UN Flüchtlingskonvention mit Füßen tritt. Auch bei den Wünschen von der dortigen rechtskonservativen Regierung die Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu verbieten - denn knacken geht bis heute nicht - werden Grundrechte abgeschafft.

Trotzdem gibt es auch in der EU-Kommission VertreterInnen, die im Rahmen des Vorhabens "Chat-Kontrolle" die Ende-zu-Ende Verschlüsselung bedrohen. Nun haben sie mit Europol einen Bündnispartner gefunden, denn in einer gemeinsamen Erklärung schreiben die Führungskräfte der europäischen Polizeibehörden, dass sie "anerkennen, dass Strafverfolger und Technik-Branche eine geteilte Pflicht zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit hätten, insbesondere der Kinder".

Und dann folgt der Satz "Wir sind sehr in Sorge, dass durch das Ausrollen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung diese Fähigkeiten unterlaufen werden." Anlass ist, dass Meta angefangen hat, Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auf der Messenger-Plattform des Unternehmens in Betrieb zu nehmen. Die angeblich verschlüsselten Nachrichten bei WhatApp haben die Sicherheitsbehörden wohl nicht so beunruhigt. Nehmen wir mal an, da die Schlüssel durch das Unternehmen vorgegeben wurden, war man sich sicher, doch hinter die Verschlüsselung schauen zu können ...

Bei einer echten asymmetrischen Ende-zu-Ende Verschlüsselung mit Erzeugung des Schlüsselpaars durch den Nutzer und der sicheren Verwahrung des privaten Schlüssels durch diesen, hätte niemand außer ihm Zugang zu den verschlüsselten Inhalten. An dieser Stelle schrillen bei den "interessierten Stellen" die Alarmglocken.

Im letzten Absatz des verlinkten Artikels sind eine Reihe von Links aufgelistet zu den aktuellen Angriffen auf die Ende-zu-Ende Verschlüsselung in Europa. Dagegen muss sich die Zivilgesellschaft wenden, wenn sie unsere Privatsphäre vor anlassloser Überwachung retten will.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Europol-warnt-Industrie-und-Regierungen-vor-Ende-zu-Ende-Verschluesselung-9692849.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ae
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21.04.2024 Dienstleistungszentrum für polizeiliche Telekommunikationsüberwachung

Überwachungsstandort mit unglaublicher Wertsteigerung

Damit man sich in der ehemaligen DDR wieder an Überwachung gewöhnt soll in "Ostdeutschland" auch wieder ein Überwachungszentrum entstehen. In Leipzig wird am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrum auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung" (GKDZ) gebaut.

Eigentlich sollte das schon im Jahr 2019 in Betrieb gehen. Dies wurde dann aber auf 2021 und schließlich auf 2024 verschoben. Der Bau sollte mal 16 Millionen Euro kosten, aber nun geht selbst Sachsen von Kosten von knapp 20 Millionen Euro aus. Da auch die anderen Bundesländer an den Kosten beteiligt sind, könnten diese auf 70 Millionen Euro bis Ende des laufenden Jahres steigen. Solche Wertsteigerungen um das Zehnfache kennen wir ja schon von der Renovierung der Gorch Fock.

Zur Zeit stockt der weitere Aufbau, weil die Software für die Telekommunikationsüberwachung einer Münchner Firma noch nicht geliefert werden kann.

Hoffen wir mal, dass sich der Betriebsbeginn noch ein wenig verzögert, denn wenn wir nach Polen schauen, dann sehen wir, wie ungeniert sich Politiker und Behörden an Überwachungssoftware bedienen, wenn sie erst einmal da ist.

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2024/04/berlin-brandenburg-abhoerzentrum-polizei-verspaetet-sich.html
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