31.12.2022 Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung
Über 12.000 Grenzverletzer festgenommen
Nein, das sind nicht die russischen Soldaten, die in die Ukraine einmarschiert sind. Das sind 12.000 der ungefähr 100.000 ukrainischen Männer, die vergeblich versuchten sich dem Militärdienst in der Ukraine durch Flucht zu entziehen. Bei den Fluchtversuchen sind bisher mindestens 15 zu Tode gekommen, wie inforadio.de heute berichtet.
Aktion Freiheit statt Angst hat als militärkritische Gruppe bereits vor Monaten über die unterschiedliche Behandlung von Deserteuren aus den verschiedenen Ländern des Kriegsgebiets berichtet und fordert weiterhin dazu auf, die Petition an EU Präsidentin von der Leyen zu unterschreiben
https://you.wemove.eu/campaigns/russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fur-deserteure-und-verweigerer
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ist zu garantieren - auch in Kriegszeiten
"Der Krieg wird erst enden, wenn niemand mehr mitmacht" - In diesem Sinne muss es auch in unserem Interesse sein, alle Kriegsdienstverweigerer und Deserteure willkommen zu heißen, egal ob sie aus Russland, Belarus oder der Ukraine kommen. Bisher sind die Bedingungen für die Aufnahme von Kriegsdienstverweigerer in der EU und in Deutschland sehr unterschiedlich. Genauso unterschiedlich ist die veröffentlichte Meinung dazu:
Die Ukraine verstößt mit dem Aussetzen des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung gegen internationales Recht
2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ein Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung festgestellt (Entscheidung vom 7. Juli 2011, Antrag Nr. 23459/03). Auch für die Kriegsdienstverweigerer in der Ukraine muss das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gültigkeit haben. Auch der UN-Menschenrechtsrat beschloss 2013 eine Resolution, in der er die Staaten ermutigt, für jene Militärdienstverweigerer, die wegen ihrer Verweigerung in ihrem Herkunftsland wohl begründete Verfolgung befürchten müssen, die Gewährung von Asyl zu erwägen: UN Human Rights Council. A/HRC/RES/24/17, 27. September 2013.
Pro Asyl verweist auch auf den Fall des US-Deserteurs André Shepherd. Zu seiner Desertation aus den US Streitkräften in Deutschland stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2015 fest, dass sich "alle Militärangehörigen einschließlich des logistischen und unterstützenden Personals" auf die Regelung der Qualifikationsrichtlinie beziehen können, mit der diejenigen einen Flüchtlingsschutz erhalten sollen, die wegen ihrer Weigerung, sich an völkerrechtswidrigen Handlungen oder Kriegen zu beteiligen, Verfolgung befürchten müssen. Nach Auffassung des Gerichts fiel auch die Instandsetzung von Hubschraubern darunter, die im Kriegsgebiet eingesetzt wurden. Shepherd war Mechaniker für Hubschrauber in der US-Armee und desertierte 2007, nachdem öffentlich geworden war, dass Soldaten im Irak aus den Hubschraubern heraus auf Zivilisten geschossen hatten.(Siehe dazu das von Wikileaks veröffentlichte "Collateral Murder Video").
Der Europäische Gerichtshof hat mit dem Urteil im Fall Shepherd die Definition geliefert, dass sich dies auf "alle Militärangehörigen einschließlich des logistischen und unterstützenden Personals" bezieht, also nicht nur auf die Befehlshabenden. Dieses Urteil muss sich in der Zukunft als haltbar gegen die in der Europäischen Union, wie auch in Kanada, USA und Großbritannien gültige Meinung und obergerichtliche Rechtsprechung durchsetzen, die darauf verweist, "dass es sich bei der Wehrpflicht um eine allgemeine staatliche Pflicht handelt, die alle Bürger (oder jedenfalls alle Bürger im wehrfähigen Alter und gegebenenfalls männlichen Geschlechts) gleichermaßen trifft; Strafverfolgung und Bestrafung für eine Verweigerung wird daher als legitimes staatliches Handeln eingestuft".
Dagegen sind weitere höchstrichterliche Urteile und vor allem ein Umdenken in der (ver-) öffentlich(t)en Meinung notwendig.
"Jubel über militärische Schauspiele ist eine Reklame für den nächsten Krieg.
Man drehe diesem Kram den Rücken oder bekämpfe ihn aktiv.
Auch wohlwollende Zuschauer sind Bestärkung."
Kurt Tucholsky, 1927
Mehr dazu https://www.grundrechtekomitee.de/details/appell-russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fuer-deserteurinnen-und-verweigernde
und zur Petition https://you.wemove.eu/campaigns/russland-belarus-ukraine-schutz-und-asyl-fur-deserteure-und-verweigerer
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