###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."
Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.
Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):
Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.
Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.
Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er
- ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
- aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.
Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.
Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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