#vvn

sfb@nerdpol.ch

Am 27. Januar 2024 fand in Berlin am Alexanderplatz eine Kundgebung statt, die den Gedenktag für die Opfer des Nazismus, den Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee 1945, für Kritik am Krieg in Gaza instrumentalisierte. Bei dieser Kundgebung wurden auch mehrere Fahnen der VVN-BdA gezeigt. Seitdem haben uns Mitglieder der Berliner VVN-BdA und Bündnispartner*innen eine Reihe verletzter, empörter, kritischer und irritierter Reaktionen zukommen lassen.
Wir werden uns mit den Vorgängen und mit der Kritik daran in den Gremien unserer Vereinigung ernsthaft beschäftigen und uns dazu erneut äußern. Als geschäftsführender Vorstand der Berliner VVN-BdA wollen wir jetzt schon klarstellen: Wir verurteilen jede Gleichsetzung der Naziverbrechen, insbesondere des millionenfachen Massenmords an jüdischen Menschen sowie Sinti und Roma, mit dem aktuellen israelischen Krieg gegen die Hamas in Gaza.

#vvn #bda #berlin

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06.10.2023 "Non-Profit-Journalismus"

Ein drittes Standbein für Medien in Deutschland?

Alle reden von der Krise des Journalismus, vom Zeitungssterben, der Konzentration der Medien und von Fake News. Ein "Game Changer für den Journalismus in Deutschland" könnte die 3. Säule neben öffentlich rechtlichen Medien und den Privaten der "Non-Profit-Journalismus" werden, behauptet laut Telepolis Stephan Weichert vom Vocer Institut für Digitale Resilienz. Allerdings schränkt er ein: "Wenn sich die Förderkulisse und die Spendenbereitschaft in Deutschland in den nächsten Jahren radikal ändern".

Von Nichts kommt nichts

Aber wer soll das bezahlen? Natürlich sind die Privaten, wie auch die Öffentlich-Rechtlichen nicht gerade begeistert von einer gemeinnützigen Konkurrenz. Diese haben selbst Geldsorgen, denn die Werbeeinnahmen brechen wegen der Konzentration auf z.B. Googles Suchmaschine u.ä. zentralisierte Anbieter ein. Die üblichen Zeitungen sind ebenfalls durch einen Konzentrationsprozess gegangen und haben ihre Kosten durch Einsparung von dezentralen Redaktionen bereits minimiert. Auch der Versuch durch Bezahlschranken im Digitalen Einnahmen zu generieren blieben "oft hinter den Erwartungen zurück".

Dadurch sind qualitativ hochwertige journalistische Produkte selten geworden. Deshalb hoffen die Autoren Stephan Weichert und Leif Kramp vom Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung (ZeMKI) mit ihrem 144 Seiten langen Whitepaper unter dem Label "Gemeinnützigkeit" eine "Handreichung für Medien, Politik und Stiftungswesen" gegeben zu haben, um regionale Nachrichtenwüsten zu beleben. Auch wenn die deutsche Medienlandschaft nicht so trostlos ist wie die in den USA, so verweisen die Autoren auf erfolgreiche gemeinnützige Pflänzchen, wie das der Chicago Sun-Times oder des Philadelphia Inquirer. Diese zeigen, dass US-amerikanische Medien auch ohne Hedgefonds durchaus eine Chance haben.
Die AO und die Gemeinnützigkeit

In Deutschland beginnen die Probleme allerdings noch vor dem ersten praktischen Test. Wir mussten bereits mehrmals über die AO - die Abgabenordnung - berichten, die die Gemeinnützigkeit regelt. Finanzbehörden habenbereits mehrfach politisch unliebsamen Vereinen die Gemeinnützigkeit aberkannt (Attac, VVn-BdA, ...). Man stelle sich das Problem bei einer analogen oder digitalen Zeitung vor, die in ihren Berichten politische Themen anspricht, die der Landes- oder Bundesregierung unpassend erscheinen.

Wie schnell wird ihnen dann diese Gemeinnützigkeit gestrichen? Einen Vorgeschmack darauf zeigt das Beispiel der Nachdenkseiten. Diesem Online-Medium wurde Ende vergangenen Jahres die Gemeinnützigkeit aberkannt. Vorher hatte es gefühlt ewig gedauert bis sie sich einen Zugang zur Bundespressekonferenz erkämpft hatte.

Weitere noch völlig unerforschte Probleme können bei der rechtlichen Struktur und den möglichst gesicherten Arbeitsverhältnissen in diesen Medien auftreten. Die Studie nennt existierende Beispiele für einen anders finanzierten Journalismus, wie Netzpolitik.org und Kontext. Diese werden überwiegend durch Spenden ihrer Leserschaft finanziert, andere sind genossenschaftliche Modelle, wie die taz oder die Junge Welt, ebenfalls getragen von ihren Lesern.

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Gemeinnuetziger-Journalismus-Studie-zeigt-wie-die-Presse-veraendert-werden-kann-9325967.html
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Tags: #Medien #Deutschland #NonProfitJournalismus #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #AO #Abgabenordnung #Gemeinnützigkeit #Bezahlschranken #Bezahlschranken #Attac #VVN #taz

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21.04.2023 Politische Zensur durch die AO

30.000 Vereine verstummen wegen Gemeinnützigkeitsrecht

Die AO ist die Abgabenordnung, nach der "amtlich festgestellt" wird, ob ein Verein gemeinnützig ist und damit einige Steuerprivilegien genießen darf. Die gemeinnützigen Zwecke sind in der AO in §52 festgelegt. Für unseren Verein ist das der Satz 24:

die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes

Vereine, die sich speziell für "mildtätige Zwecke", "kirchliche Zwecke", "Förderung des Sports", "die Tierzucht", "Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen" oder "für Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte" einsetzen, haben es da leichter, da sie ihre konkrete Arbeit jeweils mit diesem Zweck begründen können.

Bei den Flüchtlingsorganisationen beginnt aber schon das Problem, da sie theoretisch nachweisen müssten, dass ihre Klienten "wirklich berechtigt politisch Verfolgte" sind. Aber der für uns und viele andere Vereine geltende Satz 24 wird in den letzten Jahren immer wieder genutzt, um Vereinen die Gemeinnützigkeit abzusprechen, so z.B.

attac, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6815-20190307-gemeinwohl-ist-politisch.html
Campact, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7049-20191022-campact-verliert-gemeinnuetzigkeit.html
VVN-BdA, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8217-20221121-angriff-auf-die-pressefreiheit.html
Frauenverband Courage, https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7367-20200823-finanzgericht-hebt-aberkennung-der-gemeinnuetzigkeit-auf.html
...

Da reicht es schon das "demokratische Staatswesen" entsprechend auszulegen. So ist eine sogenannte "allgemeinpolitische Betätigung" nur Parteien gestattet und wird bei Vereinen "als zu politisch" gewertet. Diese irrige Ansicht hat sich bis zum Bundesfinanzhof durchgesetzt und wird wohl nur über eine Änderung der AO zu beheben sein. Einige Parteien haben sich dafür auch schon stark gemacht, aber geschehen ist bisher nichts.

30.000 Vereine verstummen wegen zu engem Gemeinnützigkeitsrecht

Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft, der auch wir uns verpflichtet haben, hat nun eine Untersuchung veröffentlicht, die nachweist, dass in der Bundesrepublik etwa 30.000 Vereine ihre Arbeit "eingeschränkt oder selbstzensiert" haben, weil sie eine mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit finanziell in den Ruin treiben würde. So musste z.B. Campact nach der Aberkennung 300.000€(?) Steuer nachzahlen.

Auf der ITZ Seite lesen wir zur ZiviZ-Survey

Der Thinktank “Zivilgesellschaft in Zahlen” (ZiviZ) im Stifterverband hat am 7. März 2023 Trendergebnisse des ZiviZ-Survey 2023 vorgestellt. Der ZiviZ-Survey ist eine repräsentative Befragung der organisierten Zivilgesellschaft und erfasst seit 2012 in regelmäßigen Abständen Strukturmerkmale und Entwicklungen. Der ZiviZ-Survey 2023 wurde im Herbst 2022 durchgeführt. Zur Befragung gehörte ein Themenschwerpunkt “Zivilgesellschaft in der Demokratie”. Zu den von ZiviZ festgestellten Trends der vergangenen Jahre gehört, dass sich zivilgesellschaftliche Organisationen immer häufiger als Impulsgeber für sozialen Wandel oder auch als Akteure der politischen Willensbildung verstehen. Sie möchten mit ihren Aktivitäten und Angeboten Gesellschaft und Politik mitgestalten.

Ein aktueller Befund: In Teilen der Zivilgesellschaft besteht Verunsicherung, inwiefern politische Mitgestaltung Gefahren für den Gemeinnützigkeitsstatus bergen. Insgesamt geben fünf Prozent der Organisationen an, sich aus Sorge um ihren Gemeinnützigkeitsstatus nicht intensiver politisch zu engagieren. Bei einem von ZiviZ erhobenen Stand von 656.888 zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland bedeutet das: 30.000 Vereine mischen sich nicht für Demokratie ein, obwohl sie es wollen. Besonders stark ist die Sorge in den Engagementfeldern Umwelt (elf Prozent) und internationale Solidarität (zehn Prozent). ...

Das ist alarmierend. Wer Demokratiebildung und darüber hinaus Engagement für Rechtsstaatlichkeit will, muss handeln. SPD, Grüne und FDP haben dazu im Koalitionsvertrag Sofortmaßnahmen vereinbart. Die müssen endlich angegangen werden.

Warum passiert dann nichts, obwohl genau diese Parteien seit 20 Monaten die Regierung bilden?

Mehr dazu bei https://www.transparente-zivilgesellschaft.de/plattform/blog/detail/ziviz-survey-30000-vereine-verstummen-wegen-zu-engem-gemeinnuetzigkeitsrecht
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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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aktionfsa@diasp.eu

21.11.2022 Angriff auf die Pressefreiheit

Finanzamt spricht den Nachdenkseiten die Gemeinnützigkeit ab

Schon in einigen Fällen hatten wir uns über ähnliche Fälle aufgeregt. So wurde vor einigen Jahren in Bayern der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit abgesprochen, danach Attac und dem feministischen Frauenverband Courage. Alle von uns kommentierten Fälle gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=gemeinnützig&sel=meta

Attac hat den langen Kampf dagegen erfolgreich gewonnen. In allen uns bekannten Fällen war der Auslöser stets der Versuch kritische linke Meinungsäußerungen zu unterbinden. Dazu wird die fast 100 Jahre alte Formulierung der Abgabenordnung (AO) umgedeutet oder "streng" ausgelegt. Deren Formulierung bezieht sich eben mehr auf Kaninchenzüchtervereine und andere "wohltätige" Organisationen.

Auch Aktion FsA ist seit 2011 nach §§ 52 1(2) Nr. 24 AO als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt, d.h. unsere Arbeit unterstützt die demokratische Willensbildung in Deutschland. Zur Erläuterung des Begriffs "streng" an dieser Stelle der Hinweis: Bei der Formulierung der Vereinssatzung haben wir 2 Jahre mit den Wörtern "fördern", "dienen" und "unterstützen" gekämpft bevor Amtsgericht und Finanzamt uns die Gemeinnützigket attestiert haben.

Nun richten sich die Maßnahmen gegen die Redaktion der Nachdenkseiten, die sich mit ihren gut recherchierten Artikeln viele Feinde im rechten Lager gemacht haben. Aber auch die Politik der Ampel-Regierung wurde im letzten Jahr wegen ihren Politik zu Lasten der Menschen und zum Wohle der Rüstungsindustrie zu Recht kritisiert. Die Nachdenkseiten schreiben:

Leider hat das Finanzamt vor wenigen Tagen unserem Förderverein IQM e.V. mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Anstoß dazu kommt vermutlich nicht vom zuständigen Finanzamt Landau, sondern von oben. ...

Die am 31.12.2022 noch vorhandenen Mittel dürfen nach den Vorstellungen des Finanzamtes nicht mehr für die NachDenkSeiten verwandt werden, stattdessen für andere gemeinnützige, kirchliche usw. Zwecke. (Aus unserer Sicht ist das eine Zweckentfremdung, die man uns auferlegen will.) ...

Wir legen gegen den Bescheid Einspruch ein. Auf jeden Fall machen wir weiter.

So ein Rechtsstreit kann teuer werden, wie sich bei Attac gezeigt hat. Außerdem fehlen im nächsten Jahr die Mittel, wenn wegen der fehlenden Steuerbefreiung weniger Spenden eingehen. Zusätzliche Unterstützung wird also gebraucht!

Mehr dazu bei https://www.nachdenkseiten.de/?p=90529
und https://www.nachdenkseiten.de/?p=90509
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Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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