#eborder

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27.12.2023 CCC Kongress wieder analog

CCC in Hamburg wieder zum "Anfassen"

So richtig analog und zum Anfassen startet in den letzten Tagen des Jahres wieder der CCC Kongress und diesmal (wieder) in Hamburg. Trotzdem werden die Veranstatungen auch im Stream zu sehen sein. Das Motto des 37. Chaos Communication Congress ist "Unlocked". Mehr als 130 Veranstaltungen finden vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) statt. Netzpolitik.org berichtet über das Programm und die Highlights.

Die Themen sind

  • Gesundheitsdigitalisierung,
  • Online-Werbeindustrie,
  • digitaler Migrationskontrolle
  • KI,
  • Killerroboter,
  • Pushbacks,
  • Chatkontrolle,
  • das Hacken für die Zukunft,
  • und vieles mehr ...

Mehr zu den einzelnen Veranstaltungen entweder direkt auf den Seiten des CCC oder in den verlinkten Artikeln von netzpolitik.org.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/chaos-communication-congress-netzpolitik-org-auf-dem-37c3/
und https://netzpolitik.org/2023/37c3-unsere-tipps-fuer-den-chaos-communication-congress/

Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y5
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8631-20231227-ccc-kongress-wieder-analog.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8631-20231227-ccc-kongress-wieder-analog.html
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Gesundheitsdigitalisierung #KI #AI #Drohnen #Roboter #Cyberwar #Hacking #Trojaner #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Chatkontrolle #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

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07.08.2023 Ex-BND-Chefs fordern mehr Befugnisse

Trennungsgebot nur noch eine leere Hülle

Komisch, eigentlich erwischt man sie ständig, dass sie ihre bereits ausgedehnten Befugnisse überschreiten, in dem sie

  • Staatstrojaner einsetzen,
  • Politiker und Journalisten abhören,
  • die Luft über Deutschland nicht mehr zum Inland definieren,
  • ...

Auch Fefe macht sich lustig über Menschen, die keine Privatsphäre kennen und überall Kameraüberwachung wollen und dann noch die USA als Vorbild sehen. Wenn sie denn man bei Ungesetzlichem erwischt werden, dann macht die Politik schnell ein BND Gesetz, welches das Ungesetzliche zur Regel erklärt.

Und trotzdem berichtet tagesschau.de, dass z.B. die beiden ehemaligen BND-Präsidenten August Hanning und Gerhard Schindler die deutschen Nachrichtendienste von der Politik zu stark eingeschränkt sehen. Beide forderten auch, die Zuständigkeit für den BND aus dem Kanzleramt auf das Verteidigungsministerium zu verlagern.

Wollten wir nach dem 2. Weltkrieg nicht Polizei und Geheimdienste strikt trennen? Das sollte erst recht für Militär und Geheimdienste gelten. Oder wird hier schon Stimmung für die Zeit nach der nächsten "Machtergreifung" gemacht?

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/bnd-chefs-befugnisse-100.html
und https://blog.fefe.de/?ts=9a3179ba
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vx
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8484-20230807-ex-bnd-chefs-fordern-mehr-befugnisse.htm
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Tags: #Polizei #Geheimdienste #Hacking #BND #VS #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Datenskandale #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Militär

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01.08.2023 Gibt die EU Kommission klein bei?

Zugriff auf unsere biometrischen Daten durch die US-Polizei?

Wenn sich die EU, allen voran der EuGH so kleinlich haben und den USA ständig verbieten wollen auf die Daten der EU Bürger zuzugreifen - und zwar egal ob das Abkommen dazu Safe Harbor oder Privacy Shield heißt - dann vereinbaren die USA die Weitergabe der Daten einfach mit jedem Staat in der EU einzeln.

Wie netzpoliti.org schreibt, wollen US-Behörden Fingerabdrücke und Gesichtsbilder in insgesamt 40 Staaten abfragen, die meisten davon in Europa. "Um einem Flickenteppich zu vermeiden" will sich nun die EU Kommission doch zu dem Deal hinreißen lassen.

Damit ihre Bürger:innen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken für maximal drei Monate ohne Visum in die USA einreisen dürfen - so sieht es das "Visa Waiver Program" (VWP) der US-Regierung vor - müssen die Polizeien im Rahmen eines „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) Zugang zu ihren Biometrie-Datenbanken für Fingerabdrücke und biometrische Fotos gewähren.

Selbst netzpolitik.org stellt erstaunt fest: "Ein solcher Direktzugriff aus dem Ausland ist selbst unter befreundeten Geheimdiensten unüblich." Damit würden die USA nach mehr als 10-jährigem Bemühen letztendlich doch ihren Willen durchsetzen.

Außerdem würde das Verfahren den 1997 geschlossenen Vertrag von Amsterdam zur EU-Visapolitik verletzen. Danach müssen alle EU-Bürger, egal aus welchem Staat sie kommen, gleich behandelt werden. Da Bürgern aus Bulgarien, Rumänien und Zypern aber die Teilnahme am visafreien Reisen in die USA weiterhin verwehrt sein soll, werden diese drei Staaten benachteiligt.

Zu diesen rechtlichen Verletzungen kommt noch der schale Beigeschmack, dass diie „Enhanced Border Security Partnership“ nicht auf Gegenseitigkeit beruht, denn der direkte Zugriff deutscher Behörden auf die entsprechenden Daten von US Bürgern soll erst 2027 in die Diskussion einbezogen werden. Flüchtlingsorganisationen befürchten auch, dass die Abfragen der sensiblen Daten für Asylverfahren genutzt werden können.

Formal muss die EU Kommission erst einmal einen Auftrag für Verhandlungen von den EU Staaten zu diesem Thema bekommen, doch der Druck dazu wird von den USA aufgebaut.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/alleingang-in-bruessel-eu-kommission-prueft-zugriff-auf-biometriedaten-durch-us-polizei/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vr
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8478-20230801-gibt-die-eu-kommission-klein-bei.htm
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Tags: #USA #EU #Polizei #Geheimdienste #Biometrie #Fingerabdruck #IrisScan #Visa #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Anonymisierung #Fingerabdruck #ElektronischerPersonalausweis #ElektronischerPass #EnhancedBorderSecurityPartnership #EBSP #DataMining #Asylantrag #eBorder #VisaWaiverProgram #VWP

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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3tb
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Tags: #Ausreiseverbot #BRD #DDR #Bulgarien #EU #Antifaschisten #VVN #BdA #PNR #Flugreisedaten #VDS #Vorratsdatenspeicherung #FalsePositives #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Datenschutz #Ungleichbehandlung

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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sC
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8315-20230224-us-no-fly-list-lag-ungesichert-im-netz.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8315-20230224-us-no-fly-list-lag-ungesichert-im-netz.htm
Tags: #Leak #Hack #Whistleblowerin #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #USA #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung

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02.02.2023 Meck-Pomms Polizeigesetz verfassungswidrig

Verfassungswidriges Handeln der Regierenden abgestraft

Wieder ein Paukenschlag aus Karlsruhe, den wir gern hören. Warum hören die Politiker nicht irgendwann mal auf uns. Seit Jahren argumentieren und demonstrieren wir gegen die Versuche meist von CDU/CSU aber auch von der SPD das Gewaltmonopol der Polizei auszubauen und unsere Grundrechte einzuschänken. Bis zum Jahresende muss das Land das Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) geändert haben.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe weite Teile des "neuen Polizeigesetzes" für verfassungswidrig und als nichtig erklärt. Es sind genau die Teile, die wir und auch andere Fachleute als nicht mit dem GG vereinbar angeprangert haben.

  • Kein heimliches Eindringen von Ermittlern in Wohnungen ...
  • ... um Handys oder Laptops mit dem Staatstrojaner (Spionagesoftware) zu bespielen.
  • Keine Wohnraumüberwachung ohne "konkrete Gefahr".
  • Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren,
  • letzteres vor allem, wenn diese Liebesbeziehungen zu Zielpersonen eingehen.
  • V-Person dürfen nicht den eigenen Ehepartner bespitzeln.

Na so was - wer hätte das gedacht!

Innenminister Christian Pegel (SPD) verspricht, das Gesetz nun schnell zu ändern und verweist daruf, dass das BVerfG-Urteil Bedeutung über Meck-Pomm hinaus hat, denn "in den anderen Bundesländern gebe es ähnliche Regelungen".

Ja, das ist uns leider bekannt! Warten wir nun gemeinsam auf ein entsprechend genau so vernichtendes Urteil gegen das bayerische Polizeigesetz, welches noch weitaus grundrechtswidrigere Regelungen, wie die 30-tägige Präventivhaft enthält!

Mehr dazu bei https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Karlsruhe-Polizeigesetz-von-MV-teils-verfassungswidrig,polizeigesetz398.html
und unsere bisherigen Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Polizeigesetz&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sf
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8293-20230202-meck-pomms-polizeigesetz-verfassungswidrig.htm
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Tags: #Urteil #BVerfG #Grundrechte #Vorpommern #Staatstrojaner #Q-TKÜ #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Schleierfahndung #Polizeigesetz #MV #Mecklenburg

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05.12.2022 Wer kann ins Schengen Informationssystem schauen?
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst ist dahin

Auf jeden Fall viele mehr als bisher, denn mit SIS-3, der 3. Ausbaustufe des europaweiten Schengen Informationssystems, erhalten 2000(!) weitere Behörden Zugriff auf seine Datenbanken.

Heise.de nennt u.a.

  • Ausländerbehörden,
  • das Auswärtige Amt,
  • das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten,
  • die Auslandsvertretungen,
  • das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • die Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter,
  • das Luftfahrt-Bundesamt,
  • alle für die Kfz-Zulassung zuständigen Ämter,
  • die Waffenbehörden,
  • die Staatsanwaltschaften
  • ...

Mit erweiterten Befugnissen können auch die Geheimdienste über das Bundeskriminalamt (BKA) "Ausschreibungen" zur verdeckten Fahndung im SIS in Auftrag geben. So erfährt der auftraggebende Geheimdienst, wenn jemand in eine polizeiliche Verkehrskontrolle gerät oder einen Grenzübertritt getätigt hat.
In Deutschland eigentlich verboten

Nach den Erfahrungen im 3. Reichs und dem Polizeibrief der Alliierten von 1948 gilt in Deutschland "eigentlich" ein verfassungsrechtliches Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten. Clara Bünger, Sprecherin für Flucht- und Rechtspolitik der Linksfraktion im Bundestag, deshalb zu Heise.de: Dadurch erhielten die Agenten nämlich "unmittelbar Zugriff auf die Befugnis der Polizei zur Personenkontrolle", was einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Die Linksfraktion stimmte auch deshalb gegen den Entwurf.

Eine viel generellere Kritik an dem beschlossenen Gesetz hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Heise.de zitiert seinen Sprecher mit den Worten: "Die Erweiterung einer Datenbank, sei es durch den Anschluss neuer Stellen, die Verarbeitung weiterer Datenkategorien oder die Verknüpfung mit anderen Systemen, birgt grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für Fehler bei der Datenverarbeitung." Weitere Unschuldige werden als "False Positives" demnächst die Opfer sein.

Fazit: Wir haben es in Deutschland nun mit Geheimdiensten zu tun, die den Polizeibehörden nach Gutdünken "Aufträge" geben dürfen ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/2000-weitere-Behoerden-erhalten-Zugriff-aufs-Schengen-Informationssystem-7365362.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8232-20221205-wer-kann-ins-schengen-informationssystem-schauen.htm
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Tags: #SIS #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung #Polizei #Geheimdienste #Trennungsgebot #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Bankdaten #Biometrie #Bestandsdaten #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Hacking #ePerso #Pass

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07.11.2022 Der Staat ist digital völlig überfordert

... und bleibt doch unbelehrbar

Aus einem "Gespräch mit der Aktivistin Lilith Wittmann über Verwaltungs­murks" auf dem Schweizer Newsblog republik.ch kann man viel lernen über die Unfähigkeit staatlicher Strukturen bei der Installation von digitalen Lösungen. Bekannt wurde sie mit der Aufdeckung der Sicherheitslücken im digitalen CDU Wahlkampf, die ihr kein Dankeschön sondern eine Anzeige einbrachte.

Ihr Credo lautet: "Ich mache mir grosse Sorgen, wenn Staaten damit beginnen, das Internet national zu regeln."

Diese Befürchtung kann sie mit vielen Beispielen belegen, seien es die Corona Warn Apps oder die vielen fehlgeschlagenen Versuche andere digitale Lösungen einzuführen. Als Beispiele nennt sie

  • eGK und ePA - also Gesundheitskarte und Patientenakte, in die Milliarden geflossen sind,
  • die digitale Lösung fürs Bafög musste für viele Millionen Euro 4-mal programmiert werden bis sie wenigstens funktionierte,
  • die Schweizer E-ID (elektronische Identität), vergleichbar dem Zwang zu biometrischen Daten beim deutschen Personalausweis,
  • und für die Schweizer unheimlich wichtig, das gefährlich E-Voting.

Das Interview mit ihr zu lesen, ist vor allem wegen der letzten beiden Punkte wichtig. Sie zeigt auf, dass damit zum einen der Charakter des Internets von einer "Bibliothek des Wissens und des Austauschs" zu einem kommerziellen Warenhaus wird. Es gibt dann keinen anonymen Austausch freier Gedanken mehr, sondern nur noch reine personenbezogene Geschäftsbeziehungen mit E-ID, Namen und Adresse.

Für die Schweiz und genauso für die anderen Staaten befürchtet sie, dass mit dem manipulierbaren E-Voting, also einer elektronischen Stimmabgabe den rechten Bewegungen in Europa gerade jetzt "an einem Kipp­punkt der Demokratie" in die Hände gespielt wird. Niemand wird zukünftig beweisen können, wie Wahlen unter den inzwischen schon recht zahlreichen rechten Regierungen (Italien, Polen, Ungarn, Schweden, ...) gefälscht werden.

Nebenbei hat sie auch eine gute Erklärung, warum staatliche Verwaltungsstrukturen nicht für die Planung und Realisierung von (großen) IT-Projekten taugen. Die Unterordnung im Beamtenapparat und die Hierarchie verhindern, dass (vernünftig) erarbeitete Planung auf unterer Ebene bis zu den Entscheidungsträgern überlebt. Jede höhere Ebene würde die Vorlage der unteren Ebene fachlich ausdünnen und politisch anreichern - übrig bleibt ein nicht-funktionierendes Etwas mit zusätzlichen Sicherheitslücken.

Dem kann ich aus eigener Erfahrung bei der Realisierung der IT-Vorhaben zum ALG-II und der Autobahn-Maut nur zustimmen ...

Mehr dazu bei https://www.republik.ch/2022/11/01/lilith-wittmann-ich-wuerde-die-finger-von-e-voting-lassen
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qG
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Tags: #IT-Projekte #Beamtenstatus #Verwaltung #ePA #eGK #ePerso #e-ID #e-Voting #Neo-Nazis #ALG-II #Biometrie #Fingerabdruck #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #DataMining #Rasterfahndung #Datenbanken #eBorder #Verhaltensänderung #Internet #Transparenz #Informationsfreiheit #Wiki #EU

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25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #Nichteinhaltung #Positionspapier #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

aktionfsa@diasp.eu

08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3pz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8138-20220908-anlasslose-reisedatenspeicherung-in-zahlen.htm
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #Statistik #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #USA

aktionfsa@diasp.eu

11.08.2022 Reiseunternehmen als Spione missbraucht

"Global Distribution System" ist ein großer Bruder der "Passenger Name Records"

Seit Jahren kämpfen wir gegen die Erfassung und jahrelange Speicherung unserer Reisedaten (PNR). Bis zu 60 Merkmale werden über uns gesammelt. Die meisten Daten werden bei der Reisebuchung von den beteiligten Unternehmen an staatliche Stellen weitergegeben.

Auch wenn der EUGh die Nutzung dieser Daten kürzlich eingeschränkt hat, gesammelt wird weiter ...

Nun ist ein noch krasserer Fall bekannt geworden: Die US Behörden haben einen Hacker jahrelang mit den Daten der Reiseunternehmen auf Schritt und Tritt verfolgt. Um den Hacker, der verdächtigt ist, den Diebstahl von 20 Mio. US-$ mit gestohlenen Kreditkarten auf der Website Cardplanet durchgezogen zu haben, zu verfolgen, hat die US Regierung auf der Grundlage eines 233 Jahre alten Gesetzes zwei Reiseunternehmen gezwungen, ihnen alle Aktivitäten dieses Reisenden mitzuteilen.

Wir haben ja nichts gegen die Verfolgung von Gaunern und finden auch die Verfolgung solcher viel sinnvoller als die anlasslose Erfassung und Speicherung unser aller Reisedaten! Doch jetzt kommt's:

Die Reiseunternehmen, Sabre in den USA und Travelport in Großbritannien, mussten wöchentliche Berichte über seinen Aufenthaltsort an den US Geheimdienst melden. Das konnten sie perfekt, denn seit Jahrzehnten sammeln und speichern die Firmen Informationen über internationale Touristen in einem sogenannten Global Distribution System (GDS).

Das GDS soll eigentlich nur den Infor­mationsaustausch zwischen Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern, Autovermietern und Hoteliers erleichtern. Aber scheinbar kann jede Firma dabei auch auf die persönlichen Daten der Reisenden zugreifen, ohne im Einzelnen dazu einen Bedarf oder Zweck haben zu müssen. Datenschutz Fehlanzeige!

Uns stellt sich die Frage, warum man zusätzlich die PNR-Speicherung überhaupt benötigt hat - oder wollte man sich durch die rechtliche Absicherung nur "ehrlich machen"?

Zurück zur Story: Der Hacker wurde Ende 2015 in Tel Aviv verhaftet und an die USA ausgeliefert. Nur durch eine Anfechtungsklage von Forbes mussten die Gerichtsparteien erstmals offenlegen, mit welchen Methoden ihn die Behörden verfolgt hatten.

Mehr dazu bei https://www.forbes.at/artikel/DER-SPION-FLIEGT-MIT.html
und alle unsere Artikel zu den PNR https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Tags: #GlobalDistributionSystem #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #PNR #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-08-11 08:21:00

aktionfsa@diasp.eu

EBI gegen Gesichtserkennung unterschreiben!

Letzte Chance für "Reclaim your Face"

Seit Anfang 2021 läuft die Europäische Bürgerinitiative "Reclaim your Face" gegen die Erfassung und Speicherung unserer biometrischen Daten durch Behörden der Staaten in der EU. Vor 15 Monaten hatten wir daran erinnert, dass noch viele Unterschriften benötigt werden, um die EU Kommission und das Parlament zu überzeugen von ihren Plänen zur Gesichtserfassung abzulassen.

Nun wird es eng, denn der 31. Juli ist der letzte Tag, an dem Unterschriften für die #ReclaimYourFace-Kampagne gesammelt werden können.

Digitalcourage schreibt zum aktuellen Stand der Kampagne:

Wir stehen am Scheideweg. Entweder werden „intelligente“ Videokameras mit einer „künstlichen Intelligenz“ zum Alltag. Was für eine Dystopie! Oder wir schaffen per Gesetz wirksamen Schutz vor biometrischen Überwachungstechnologien – für uns und für die Demokratie.

Der Einsatz von biometrischer Überwachung, Profiling und maschinenbasierten Prognosen über Personen stellt eine Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit und unsere wichtigsten Grundfreiheiten dar. Das Thema ist brandaktuell:

  • Firmen wie Clearview AI bieten Software an, mit der jede.r von uns anhand eines Fotos identifizierbar wird, und verkaufen diese Information dann an Regierungen und Unternehmen.
  • In „intelligenten“ Supermärkten von Amazon und Real wurde schon damit experimentiert, Gangart und Gesten auf Schritt und Tritt zu erfassen, um uns mit diesen Daten beim Einkaufen zu manipulieren.
  • Hochschulen haben bei Prüfungen biometrische Überwachungssysteme (zum Beispiel Proctorio) gegen Studierende eingesetzt, um jeden Blick und jede Bewegung auf mögliche Schummelversuche zu untersuchen.

Künstliche Intelligenz (KI) basiert darauf, dass Systeme darauf trainiert werden, in großen Datenmengen mit Hilfe von statistischen Modellen Muster zu erkennen und diese für Prognosen zu verwenden. Selbst wenn solche KI-Systeme mit guter Absicht eingesetzt werden, tragen sie die Voreingenommenheit der Programmierer.innen und der Trainingsdaten in sich. Damit werden diskriminierende Muster einer Gesellschaft wie Rassismus und Sexismus reproduziert und verstärkt. Menschen, die nicht weiß und männlich sind oder in einem weniger wohlhabenden Stadtteil wohnen, werden systematisch benachteiligt. Im schlimmsten Fall ermöglichen biometrische Daten lebenslange Kontrolle und die Verfolgung Unschuldiger. Ohne ein Verbot biometrischer Massenüberwachung wird der Missbrauch solcher Technologien durch Autokratien und Kriminelle zum Alltag.

Regierungen, Sicherheitsbehörden und Unternehmen können und werden Gesichtserkennung und andere biometrische Überwachungssysteme gegen uns einsetzen, unsere Körper datafizieren und analysieren. Darum brauchen wir jetzt ein Gesetz, das uns europaweit schützt.

Fordere unseren öffentlichen Raum zurück. Verlange ein Verbot biometrischer Massenüberwachung!

Macht meine Unterschrift überhaupt einen Unterschied?

Ja. Jede Unterschrift und jede Aufmerksamkeit für #ReclaimYourFace gibt uns Rückenwind, um Abgeordnete im Europaparlament und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat zu überzeugen. Dort wird gerade eine EU-Verordnung verhandelt zur Regulierung von künstlicher Intelligenz (das „KI-Gesetz“ oder, auf Englisch, der „Artificial Intelligence Act“ AIA). Deine Unterschrift kann den Unterschied machen zwischen einem Gesetz, das unsere Grundrechte besonders schützt, oder einem, das sie untergräbt.

Mit besten Grüßen aus Bielefeld,
das Team von Digitalcourage

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/reclaim-your-face
und https://edri.org/
und https://reclaimyourface.eu
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Tags: #ReclaimYourFace #EBI #EuropäischeBürgerintiative #Biometrie #Massenüberwachung #Polizei #Geheimdienste #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz

aktionfsa@diasp.eu

14.07.2022 Erpressung über den Atlantik

USA will unsere biometrischen Daten

Visafreie Einreise in die USA soll es künftig nur noch geben, wenn die EU Staaten den dortigen Behörden den Vollzugriff auf unsere biometrischen Daten - also den Fingerabdrücken und den Fotos für Ausweis und Pass - gewähren.

Dass Großbritannien bei einer solchen Erpressung - man nennt das netterweise "verstärkte Partnerschaft - mitmachen würde, war schon während des Brexit klar. Aber auch 5 weitere EU Staaten haben sich zur Enhanced Border Security Partnership (EBSP) bereit erklärt.

Auch für alle anderen Staaten soll das ab 2027 verpflichtend werden, wenn sie weiter am visumfreien Reisen, dem Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen "wollen". Da die Daten im "Pull-Verfahren" bereitgestellt werden sollen, heißt das auch, dass deutsche Behörden nicht mehr gefragt werden, sondern die US Behörden - aus welchen wirklichen Gründen auch immer - die Daten jederzeit lesen können.

Hat die EU Kommission überhaupt dazu ein Recht zu verhandeln?

Ist das nicht Aufgabe der einzelnen Staaten? Darüber geht der Streit in der EU. Auf der anderen Seite ist die Position der EU stärker als die der einzelnen Staaten. Z.Zt. werden vor allem osteuropäische Staaten von den USA in dieser Frage unter Druck gesetzt.

In jedem Fall wird am Ende der EuGh zuständig sein, doch dann ist es wie üblich bereits zu spät.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/direktzugriff-auf-biometriedaten-fuenf-staaten-geben-forderung-der-us-regierung-nach-eu-abgeordnete-sprechen-von-erpressung/

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Tags: #Biometrie #Fingerabdruck #EU #USA #Datenbanken #Direktzugriff #Erpressung #VisaWaiver #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizügigkeit #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Tags: #EuGh #Urteil #Einschränkung #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #PNR #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoueberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #eBorder #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Rassismus
Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

Unterschriften sammeln ist keine Straftat

Polizisten in Versammlungsrecht unterrichten

Eine Unterschriftensammlung ist keine Versammlung. Diesen rechtlichen Unterschied wollten Polizisten nicht begreifen, die am letzten Sonntag Menschen der Hamburger Initiative anna elbe eingeschüchtert haben, als diese Unterschriften für die Europäische Bürger.inneninitiative „Reclaim Your Face“ sammelten.

Auch Aktion Freiheit statt Angst ruft seit einem Jahr zum Unterschreiben dieser wichtigen Bürgerinitiative auf. Über die Gefahren der Gesichtserkennung haben wir in den letzten Jahren genügend Beispiele gesammelt, sei es die "intelligente" Videoüberwachung auf dem Bahnhof Südkreuz, das EU-Projekt INDECT oder die Speicherung von biometrischen Fotos und Fingerabdrücken in Ausweis und Pass. Für eine erfolgreiche Europäische Bürger.inneninitiative werden eine Million Unterschriften benötigt!

Zurück zur Nachhilfe

Nach den Verschärfungen insbesondere der Anti-Terror-Gesetzebung können seit einigen Jahren auch bereits 2, vorher mindestens 3, Menschen eine terroristische Vereinigung bilden. Auch im Verammlungsrecht war früher von mehr als 2 Menschen für eine Versammlung die Rede, inzwischen können wohl auch schon 2 Menschen eine Versammlung abhalten, wenn sie sich "mit lauter Ansprache oder Schildern/Transparenten an andere Menschen richten".

Mit diesem Wissen zogen die Aktivistinnen von anna elbe nach eigenen Angaben zu zweit (!) vor das Stadion des Hamburger Fußballvereins Altona93, um dort Unterschriften zu sammeln. Dabei hätten sie, nach üblen vorherigen Erfahrungen mit der Hamburger Polizei, wie freiheitsfoo berichtet, noch nicht einmal ein Schild hochgehalten.

Kein Fußballstadion ohne Polizeipräsenz, also tauchte sehr schnell die Polizei auf und nahm sich heraus, die Unterschriftensammlung als Versammlung zu interpretieren, die mindestens 24 Stunden vorher hätte angekündigt werden müssen. Nun stehen die Unterschriftensammler.innen mit einer Strafanzeige wegen unerlaubter weil nicht angezeigter Versammlung da.

Die Aktiven stellen dazu fest: „Wir haben jedoch keine Versammlung abgehalten. Wir haben Unterschriften gesammelt. Wozu wir uns spontan am Morgen entschieden hatten.“

Wir verurteilen diese nicht neue Instrumentalisierung der Versammlungsfreiheit als Repressionsinstrument durch die Polizei:

Die Versammlungsfreiheit ist ein besonders hochrangiges Grundrecht und die Polizei – so die Theorie – hat die Aufgabe, dessen Durchsetzung zu ermöglichen, Versammlungen also zu befördern und zu schützen. In der Praxis aber beschädigt sie es immer mehr, wenn ein Versammlungsgesetz missbräuchlich gegen friedlich und demokratisch agierende Menschen als Repressions- und Schweigemittel eingesetzt wird. Die Polizei muss erklären, was sie mit so einem vollkommen überflüssigen Machtgehabe bezwecken wollte und klarstellen, dass Unterschriftensammlungen in Hamburg künftig staatlich unbelästigt erfolgen können.

Jede andere Interpretation ist absurd. Man stelle sich nur vor, was die Interpretationspraxis der Hamburger Polizisten zur Folge hätte: Jede private Diskussion zwischen zwei oder mehr Menschen wäre demnach eine „anzeigepflichtige“ Versammlung.

anna elbe beklagt ebenfalls die autoritäre Einschränkung zutiefst demokratischer Prozesse durch die Hamburger Polizei und bringt es auf den Punkt:

„Wir sehen uns in der Ausübung unserer demokratischen Rechte beschnitten und sind empört darüber, dass Menschen, die sich in den demokratischen Prozess einbringen, dermaßen von der Polizei gegängelt werden. Das ist zutiefst undemokratisch und passt zu autoritär regierten Ländern, aber doch nicht in eine Demokratie, in der laut Grundgesetz sowohl Meinungs- wie auch Versammlungsfreiheit bestehen und alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll. Dazu gehört auch, für eine offizielle Bürgerinitiative Unterschriften sammeln zu können, ohne dies 24 Stunden vorher anzumelden.“

Bitte unterschreibt gegen biometrische Überwachung öffentlicher Räume. Jetzt erst recht. Formulare gibt es bei anna elbe oder unter https://reclaimyourface.eu.

Zu den Gefahren der biometrischen Gesichtserkennung haben wir in einem Beitrag für AlexTV im Offenen Kanal Berlin eine einstündige Sendung zusammengestellt ReclaimYourFace.

Mehr dazu bei https://freiheitsfoo.de/2022/05/13/polizei-hh-unterschriftensammlung-als-straftat/
und https://reclaimyourface.eu/de/
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aktionfsa@diasp.eu

14.01.2022 Auf dem Weg zur weltweiten digitalen Identität

Mit unerfüllbaren Versprechungen locken

Eine unheilige Allianz aus staatlichen Akteuren und den bekannten Internetmonopolen lockt uns mit Verprechen über die angeblich "grenzenlose Freiheit" zu neuen Apps und der Freigabe unserer persönlichen Daten. Wie dies funktioniert, beschreibt ein Bericht von Thomas Kruchem auf Deutschlandfunk Kultur (Download zum Anhören als MP3, zum Lesen s. Link unten).

Das Versprechen ist die grenzenlose digitale Identität. Vor einem jahre hatten wir schon darüber berichtet, dass es nicht nur in Deutschland sondern EU-weit einen Ausweis auf dem Handy geben soll. Nebenbei wird damit gleich die Zwangsdigitalisierung voran getrieben, denn ohne Smartphone wird das nicht gehen.

Wie in dem Feature festgestellt wird, gehen die Bestrebungen jedoch auch über die EU hinaus. Die Befürworter einer "weltweiten Identität" schicken dabei mit Krokodilstränen die Flüchtlinge vor und argumentieren: 250 Millionen Kinder hätten keine Geburtsurkunde, Millionen Flüchtlinge keine Papiere.

Deshalb werden von Geflüchteten bei der Registrierung auch alle 10 Fingerabdrücke aufgenommen, wie bei der Erfassung von Kriminellen. Bei Flüchtlingen aus Myanmar in thailändischen Lagern, zum Beispiel, werden das Gesicht, die Iris und die Fingerabdrücke registriert. Das Sammeln biometrischer Daten aller Menschen wird scheinbar zum Selbstzweck.

Was verspricht man den Menschen bei uns?

Geflüchtete können sich in ihrer Notlage nicht gegen solche Maßnahmen wehren, doch wie bringt man die Menschen bei uns zur freiwillen Abgabe ihrer persönlichsten Daten? Mit Zuckerbrot und Peitsche

Zur Peitsche wird die Angst vor Corona. Thomas Kruchem stellt in seinem Feature fest: Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein,... kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis muss es sein.

Das Zuckerbrot sind dann die Angebote an Grenzen bevorzugt abgefertigt zu werden oder am schnellsten ins Fußballstadion zu dürfen, während die anderen noch ihre Papierdokumente und Impfausweise sortieren. Hinzu kommen die Angebote der Privatwirtschaft, die mit scheinbaren Rabatten ober anderen Vergünstigungen locken - um dann mit unseren Daten ihr wirkliches Geschäft zu machen.

Können wir uns (dann noch) wehren?

Besitzen wir erst einmal ein solches Dokument, so ist es zu spät. Auch wenn beliebig viele Rechtsgrundsätze - Thomas Kruchem zählt allein 7 davon auf - für unser Recht auf unsere Daten sprechen, werden wir, z.B. bei einem Grenzübertritt oder einer Polizeikontrolle kaum darauf bestehen, nur die "notwendigen" Daten unserer digitalen Identität freizugeben. Der Autor erinnert sich lebhaft, wie freiwillig er den 5 Robocops in einem Polizeimannschaftswagen in den 80-iger Jahren seine Kamera übergeben hat, damit sie grinsend den Film rausziehen konnten ...

Nicht ganz so präsent ist das Machtgefälle gegenüber privaten Unternehmen, es existiert aber ebenso. Wohin diese Entwicklung in allen Lebensbereichen geht, beschreibt das Feature sehr gut - im Halse stecken bleiben sollte den Menschen, die unbedarft ihre Daten in der welt verteilen, das Schlußkapitel "Das hat dann nichts mehr mit Demokratie zu tun", wo es um digitale Hausdurchsuchungen geht, denn so etwas wird bereits mit dem Staatstrojaner "rechtmäßig" gemacht - also lesen oder anhören!

Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitale-identitaet-leben-in-der-ueberwachten-gesellschaft-100.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7893-20220114-auf-dem-weg-zur-weltweiten-digitalen-identitaet.htm
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22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7839-20211122-anlasslose-speicherung-von-reisedaten-soll-ausgeweitet-werden.htm
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13.07.2021 "Neue Ideen" zur Vorratsdatenspeicherung

Angst vor Terror soll anlasslose Überwachung legitimieren

Was ist daran neu?

Seit über 14 Jahren nerven uns die Politiker mit dem Versuch eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) in Deutschland und den andern Staaten der EU einzuführen. Diese Versuche haben sowohl das Bundesverfasungsgericht (BVerfG) als auch der EUGh und auch andere nationale Gerichte regelmäßig zurückgewiesen.

Eine anlasslose Aufzeichnung aller Kommunikation der Menschen widerspricht unseren Grundrechten!

Trotzdem spukt der Wunsch nach einer VDS weiter in den Köpfen der Regierenden. Die EU-Kommission hatte Beamte verschiedene Szenarien für eine Neuauflage des umstrittenen Gesetzes durchspielen lassen. Die verschiedenen Überlegungen wurden nun im Juni in einem vertraulichesn„Non-Paper“ der Kommission an die Mitgliedsstaaten verschickt. Netzpolitik.org veröffentlicht das Papier im Volltext.

Ob es dazu eine neue EU Verordnung geben wird, ist noch fraglich - es könnte auch auf nationale Gesetze hinauslaufen. Klarer und detailliertes sind die Szenarien, die sich die EU Beamte ausgesponnen haben:

  • So könnte es eine allgemeine Verpflichtung von Diensteanbietern zur Herausgabe von Identitätsdaten an Behörden geben. Das soll auch sogenannte Over-the-top-Dienste (OTT) wie WhatsApp, Instagram oder Skype einschließen. Verkehrs- und Standortdaten müssen dabei nicht erhoben werden.
  • Eine andere Option wäre eine generelle Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten für Provider, darunter auch die "neuen" OTT-Dienste.
  • Um dem Argument der "anlasslosen Überwachung" auszuweichen, sollen die Daten ausschließlich für Zwecke der nationalen Sicherheitgespeichert werden.
  • Andere Szenarien schließen "schwerwiegende Verbrechen" mit ein, kommen aber sofort wieder in Konflikt mit der "anlasslosen Überwachung", wenn sie die Überwachung nicht auf konkrete Anlässe und bestimmbare Zeiträume beschränkt.

Die Kritik auch aus dem EU Parlament lässt auch nach 14 Jahren nicht lange auf sich warten. Netzpolitik.org zitiert dazu den Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer: Selbst eine "vermeintlich ‚gezielte Vorratsdatenspeicherung‘ nach den Vorstellungen der EU-Kommission könnte Millionen unschuldiger Menschen betreffen, etwa Touristen, Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel oder gar an Mautstellen".

Vor allem mit dem 3. Punkt erklärt die EU Kommission mit der "pauschalen Datenspeicherung für Zwecke der nationalen Sicherheit zur Abwehr drohender Terrorattacken" solche speziellen Gefährdungssituationen zu einem Dauerzustand.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-eu-kommission-will-mit-neuen-ideen-eugh-umgehen/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7703-20210713-neue-ideen-zur-vorratsdatenspeicherung.htm
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