#falsepositives

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18.04.2024 KI in der Kriegsführung

KI fehlt in der Genfer Konvention

Während man bei der ersten KI Verordnung der Welt die möglichen Verzerrungen und Diskriminierungen bei ihrem Einsatz in Wirtschaft und im Geschäftsleben und möglichen Arbeitsplatzverluste mit Aufmerksamkeit betrachtet hat, wird der Einsatz von KI im militärischen Bereich dort überhaupt nicht erwähnt.

Cathy Mulligan weist jedoch bei Netzpolitik.org in einem Gastbeitrag auf folgendes hin: Automatisierte Entscheidungsfindung oder automatisierte Waffen automatisieren nicht nur den Krieg an sich, sondern sie können auch die Rollen der Bürger:innen innerhalb der Genfer Konventionen verändern und verschieben.

"Kriegsführung mit der Geschwindigkeit von Computern, nicht mit der Geschwindigkeit von Menschen"

... sagt Eric Schmidt, ehemaliger CEO von Google und nebenbei als Vorsitzender des Advisory Committee for the Department of Defense und der National Security Commission on Artificial Intelligence tätig. Ihm ist es mit Blick auf das (militärische) Verhältnis zwischen den Inkas und den spanischen Konquistadores wichtig, einen vergleichbaren "Qualitätsunterschied" herzustellen, so dass die USA zu einer vollautomatischen Kriegsführung fähig sind.

SDI nach 40 Jahren realistisch

US Präsident Reagans Star Wars Pläne aus den 80-iger Jahren sind heute möglich, denn KI kann die Flugbahnen ballistischer Raketen im Voraus berechnen, um sie dann präventiv abzufangen oder umzulenken. In den Projekten Maven der USA und gemeinsamen Projekten wie AUKUS von Australien, den USA und Großbritannien wird seit einigen Jahren aktiv an der Entwicklung automatisierter robotischer Waffensysteme gearbeitet. Natürlich wird gleichzeitig an neuen Waffen, wie Hyperschallraketen gearbeitet, die wiederum diese Systeme austricksen sollen.

Dieser Wettlauf ist nicht neu, jedoch ergibt sich eine neue Betrachtung bei einem Blick in die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die den Kern des humanitären Völkerrechts bilden: "… eine Person, die sich direkt an den Feindseligkeiten beteiligt, wird als rechtmäßiges Ziel betrachtet." (Dabei wollen wir nicht die Leo-II-Diskussion vom vergangenen Jahr oder die Zielkoordinaten für Taurus aufleben lassen ...)

Entscheidender mit Blick auf die KI wird dann sein, wo liegen die (verteilten) KI Datenbanken und wer betreut diese. Nach obiger Defintion sind eventuell alle diese "Zivilisten" ein rechtmäßiges Ziel für den Gegner. Oft kommt es in kriegerischen Auseinandersetzungen neuerdings auch zu Cyberangriffen. Dazu werden regelmäßig auch Computer von Zivilisten genutzt, die diese entweder für über KI koordinierte Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) zur Verfügung gestellt haben oder diese wurden durch Computerviren für diese Aktivitäten gehackt und genutzt.

Allein das Herumtragen eines Smartphones kann bereits durch die Bewegungsprofile "militärische Informationen" über Staus oder Fluchtbewegungen liefern und damit zu einem (eventuell bedeutenden) Dateninput für den Kriegsverlauf werden.

Human-in-the-Loop

Zurück zu dem Satz von Eric Schmidt, dieser macht den Unterschied zwischen KI-Kriegsführung und der Drohung mit Atombomben deutlich. Während ein interkontinentaler Atomraketenangriff noch eine Reaktionszeit von 20 Minuten lässt, kann die KI in Sekundenbruchteilen "entscheiden". Deshalb müssen, wie Cathy Muligan sagt, geschulte Entscheider an bestimmten Stellen in die KI-Prozesse einbezogen [werden], um sicherzustellen, dass ein Mensch die Entscheidungen trifft und nicht die Algorithmen selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass menschliche Ethik und Moral in die Entscheidungsprozesse einfließen und somit die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gewährleistet ist.

Wie auch Frau Mulligan, sehen wir darin jedoch keine Lösung, denn diese geschulten Entscheider werden je nach ihrer Entscheidung und nach Ausgang des Konflikts von der einen oder andern Seite als Kriegsverbrecher an die Wand gestellt. Kein Mensch kann den auf ihn einstürmenden Wust an Daten im richtigen Augenblick sinnvoll bewerten. Eine Lösung kann nur in einer Rückkehr zu nachprüfbaren Abrüstungsvereinbarungen im Rahmen der UNO liegen und nie in Kriegen oder angeblich überlegener Kriegstechnik.

Das wollte schon Tucholsky mit seinen Worten "Soldaten sind Mörder" ausdrücken - KI-Unterstützung macht das Morden nicht besser - und damit bleibt uns allen nur eine Konsequenz bleibt: Nie wieder Krieg!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/kuenstliche-intelligenz-automatisierte-kriegsfuehrung-und-die-genfer-konvention/
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Tags: #Google #KIAct #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Gesichtserkennung #Fernerkennung #Anonymisierung #FalsePositives #GenferKonvention #UNO #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln

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03.04.2024 Ein "False Positive" und die Folgen

Danach ist alles anders ...

Man muss überhaupt nicht geheimnisvoll oder "mafiös" aussehen, manchmal reicht es, dass man jemanden ähnlich sehen könnte, um in große Schwierigkeiten zu kommen. Oder man ist einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Wir kennen solche Fälle u.a. aus dem Buch oder Film "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Die Folgen für die Betroffenen solcher "False Positives" bewegen sich von "ein paar blauen Flecken", vielen "Scherereien" bis zur Vernichtung der persönlichen Existenz (Flugreisedatenauswertung liefert 99,7% Fehler , Gesichtserkennung kann auch zu 98% falsch sein ).

In dem verlinkten Artikel der ZEIT wird beschrieben, wie ein Berliner Musiker in den letzten Wochen mit dem gesuchten Burkhard Garweg verwechselt und wie sein BVG Bus von Polizeiwagen verfolgt wurde. Danach wurde er "zu Boden gebracht" und "erkennungsdienstlich behandelt" und kam mit einer Beule davon.

Danach ist manches anders als zuvor, man fragt sich, wie lange man schon beobachtet wurde, wie man gerade auf ihn gekommen ist, ob vielleicht doch sein Germanistik-Studium an der FU damals damit zusammenhängt ...

Mehr dazu bei https://www.zeit.de/2024/14/raf-verhaftung-andreas-weiser-verwechslung
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15.03.2024 Erste KI Verordnung der Welt

Regelungen zur Einschränkung von Überwachung völlig unzureichend

Die EU hat es nun doch noch geschafft, die KI Verordnung zu beschließen. Bis zuletzt stand ein beschlussfähiges Ergebnis auf der Kippe, denn wie wir berichtet hatten, hatten Deutschland und Frankreich plötzlich Bedenken, die "europäische KI Entwicklung einzuschränken". (KI-Act droht zu scheitern)

Wie bei der EU üblich, sollen wir nun mit einem Kompromiss leben, der vieles anspricht, aber nur wenig regelt. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an.

  • Verboten wird der Einsatz von KI
  • bei der Gefühlserkennung,
  • für Social Credit Systeme.
  • Eine Kennzeichnung wird vorgeschrieben für KI Anwendungen
  • die Texte oder
  • Bilder generieren.
  • Für sogenannte "Hochrisikotechnologien" werden "Auflagen" gemacht, das sind
  • die Gesichtserkennung,
  • das autonome Fahren,
  • medizinische Diagnosen und
  • das Personal-Recruiting.

Der Fehler im System

... springt uns direkt ins Gesicht. Warum werden ausgerechnet für "Hochrisikotechnologien" Ausnahmen gemacht. Diese sollte am besten ganz verboten oder zumindest so stark reguliert werden, dass niemand durch sie Schaden erleiden kann - beim autonomen Fahren ist das Lebensgefahr, wie schon einige Vorfälle gezeigt haben. Gerade die Gesichtserkennung war ein grundsätzlicher Diskussionspunkt zwischen Parlament und Kommission und die Vertreter des Staates haben sich wieder einmal durchgesetzt. Biometrische Gesichtserkennung soll in "Gefahrenlagen" unter richterlicher Aufsicht möglich sein.

Welche regulatorische "Steuerung" dann künftig verhindern soll, dass KI-Algorithmen unsere Zwangs-ePA (elektronische Patientenakte) aufhübscht steht völlig in den Sternen. Wie man regulieren will, dass nicht eine KI, sondern ein Mensch künftig die Bewerbungsunterlagen von nicht-weißen Männern und Frauen gleich aussortiert, wird auch noch interessant. Fazit bleibt, dass dieser erste Aufschlag der EU eigentlich kein Problem löst, das wir uns mit dem Einsatz von KI geschaffen haben.

Wie wenig praxistauglich die Verordnung ist, zeigt ja schon der "Skandal" um das Foto der britischen Prinzessin Kate, die ihr Foto wohl mit den (wenigen und harmlosen) KI-Tools von Adobe Photoshop bearbeiten ließ - und es nicht so gekennzeichnet hat. Dazu müsste ja jedes Programm sagen, dass es KI-Software enthält und das würde wieder erfordern, dass der Begriff KI erst einmal eindeutig definiert wird.

Statt die Fehler der Verordnung im Kleinen zu suchen, sind die grundrechtlichen Kritiken ernst zu nehmen. Dazu zitieren wir Marius Tudor, ehemaliger Berater des Europäischen Parlaments, der feststellt: "Dieses Gesetz schränkt den Zugang zum Arbeitsplatz und/oder zu privaten/öffentlichen Räumen durch die Verwendung der Fernidentifizierung von Bürgern ein. Ein Gesetz, das nicht in die europäische Gesetzgebung gehört, zumindest nicht in dieser Form, und das dennoch umgesetzt wird und mehr Schaden als Nutzen anrichtet."

Seine Kritik an der Verordnung über künstliche Intelligenz sieht einen Verstoß gegen Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

  • in dem das Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert ist,
  • sowie gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, das insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725
  • sowie die Richtlinien 2016/680 und 2002/58/EG geschützt wird.
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und
  • gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
  • Ferner verstößt das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung oder der körperlichen Merkmale verbietet,
    • sowie gegen die Grundprinzipien der Freiheit und Gleichheit, auf denen die EU beruht.

Nun muss die jetzt beschlossene Verordnung erst einmal in den Mitgliedsstaaten ankommen und dabei ist noch mit weiteren Verwässerungen zu rechnen. Wir werden das Thema weiter verfolgen ...

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/wirtschaft-vor-acht/wirtschaft-vor-acht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3dpcnRzY2hhZnQgdm9yIGFjaHQvMjAyNC0wMy0xNF8xOS01NS1NRVo
und https://uncutnews.ch/das-europaeische-parlament-fuehrt-die-totale-kontrolle-der-buerger-durch-die-hintertuer-ein-biometrische-diktatur-nach-chinesischem-vorbild/
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Tags: #KIAct #EURat #Trilog #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Gesichtserkennung #Fernerkennung #autonomeKfz #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #FalsePositives #Bewerbungen #Nebenwirkungen #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Diagnosen

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11.03.2024 Flugreisedatenspeicherung wird ausgedehnt

Die Erweiterung von sinnlosem Tun macht nichts besser

Seit Jahren kämpfen wir gegen die anlasslose Speicherung der Daten von Millionen Flugreisenden (PNR-Passenger Name Record) in der EU. Diese Daten werden für 5 Jahre über das Datum der Reise hinaus gespeichert. Wie wir berichten konnten, hat die Speicherung zur Einstellung von zusätzlichen Beamtenstellen bei der Bundespolizei geführt und trotzdem haben die Algorithmen der Analysesysteme zu über 90% False Positves geliefert. Diese müssen dann wieder manuell analysiert und aussortiert werden. False Positives, also falsch Verdächtigte, die "ihre Unschuld beweisen sollen", bekommen in der Regel dafür auch keine Entschädigung (fast 3 1/2 Jahre als deportierbarer Ausländer inhaftiert).

Was wird und was soll gespeichert werden?

Bisher werden bei EU Flugreisen mit den Reisedaten insgesamt 60 Daten aufgenommen und ausgewertet. Den Sicherheitsfanatikern ist das (trotz oder wegen der Ergebnislosigkeit?) immer noch zu wenig. Bisher werden Daten wie Essenwünsche, Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E-Mailadresse und alle Reisedetails bis hin zur Sachbearbeiter:in im Reisebüro an Ermittlungs- oder Grenzbehörden übermittelt.

Die zur Zeit bei der EU diskutierten "erweiterten Fluggastdaten" (Advanced Passenger Information) gehen über den normalen Geschäftsverlauf hinaus und enthalten weitere detaillierte Informationen und sollen ein "Schlüsselinstrument für das Grenzmanagement" sowie ein "wichtiges Instrument für Strafverfolgungszwecke" sein. Gerade diese unscharfen Begriffsbestimmungen sind den Verhandlern im EU Parlament ein Dorn im Auge. Kritiker der PNRs versuchen wenigstens diese Erweiterung nur auf Flüge in oder aus der EU und auf Zeiten mit einer konkreten Terrorlage zu beschränken.

Das System der PNR grundsätzlich in Frage zu stellen, scheint vorbei zu sein. Das erinnert uns wieder an den Frosch im Kochtopf, der sich immer mehr an das wärmer werdende Wasser gewöhnt ...
Bereits 2015 haben wir im damaligen Berliner Flughafen Tegel gegen diesen Eingriff in unser aller Privatsphäre protestiert, leider vergeblich ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/api-verordnung-eu-weitet-ueberwachung-von-fluegen-aus-mit-abstrichen/
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Tags: #EU #Privatsphäre #Bundespolizei #Datenbanken #Erweiterung #FalsePositives #TrilogVerhandlungen #Grundrechte #NoPNR #Reisedaten #Menschenrechte #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen

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14.02.2024 Big Brother in Bayern

Verhaltensvorhersagen möglich ...

... aber beliebig fehlerhaft. Die Folgen von "Predictive Policing" sollte man sich stets vor Augen halten, bevor man sie auf die Menschen los lässt. Es kommt zu beliebig vielen "False Positives", also falsch Verdächtigten, die dann unter großen Schwierigkeiten ihre Unschuld beweisen müssen. Wie schwer es ist zu beweisen, dass man irgend etwas nicht getan hat, das wissen die Betroffenen nur zu gut.

Bereits in Hessen und NRW wird eine Software eingesetzt, die nun auch die Polizei in Bayern zu nutzen plant. Es handelt sich um die Analysesoftware "Vera", die wiederum auf Palantirs "Gotham" beruht. Die Junge Welt berichtet nun, dass der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, Thomas Petri, vom Landeskriminalamt fordert, den Testbetrieb der Software der geheimdienstnahen US-Firma Palantir einzustellen.

Data Mining = Rasterahndung

Die Software schaut sich "nur" die allgemein verfügbaren Daten der Menschen an und versucht daraus Muster zu erkennen. Wer war zum Zeitpunkt X wo, wer hat mit wem telefoniert, wer hat ähnliche Ansichten in (a-) sozialen Netzwerken geäußert wie der Verdächtige Y?

Aus der Vielzahl der analysierten Daten lassen sich Persönlichkeits- sowie Bewegungsprofile von Personen erstellen und daraus wieder Schlussfolgerung auf eigentlich private Verhaltensmuster ziehen. Schon vor mehr als 20 Jahren hatte sich das BVerfG mit der Rasterfahndung von Studenten nach den Terroranschlägen vom 11. September beschäftigt und eine Analyse von Daten Unverdächtigen/Unbeteiligten ausgeschlossen. Warum jetzt - ohne äußeren Anlass - dieser erneute Vorstoß? KI machts möglich.

Noch fehlt zumindest in Bayern eine Rechtsgrundlage für solche Software, doch im Koalitionsvertrag wird sie bereits gefordert. Frage: Warum sind die Menschen so blind, solche Parteien wie CSU und Freie Wähler zu wählen?

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/469076.big-brother-in-bayern-der-einsatz-solcher-software-ist-gef%C3%A4hrlich.html
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Tags: #DataMining #Rasterahndung #BigBrother #Bayern #PredictivePolicing #FalsePositives #fehlerhaft #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Polizei #Geheimdienste #Geodaten #Palantir #Vera #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre

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30.12.2023 Data Mining auf US Telefondaten

Wozu können Telefondaten genutzt werden?

Nach 15 Jahren in unserem Verein - wir feiern am 18.1.24 den 15 Gründungsgeburtstag - ist das eine unnötige Frage. Jahrelang haben wir bis zum Verbot durch BVerfG und EuGH gegen die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) gekämpft. Die Speicherung allein von Metadaten - wer hat wann, wie oft, wie lange mit wem telefoniert - macht uns alle gläsern. Aus solchen Daten können auch leicht falsche Schlüsse gezogen werden und wir müssen dann als sogenannte False Positives "beweisen". dass wir etwas nicht getan haben. Das führt zu einer Umkehr der Unschuldvermutung, die eigentlich ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaats sein sollte.

Nun berichtet Heise.de, dass ein geheimes Programm US-Strafverfolgungsbehörden auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ermöglicht auf die Telefondaten Millionen Unverdächtiger zuzugreifen.

  • Erstens: Wie kann es für normale Polizeibehörden überhaupt ein geheimes Programm geben?
  • Zweitens: Warum bringen die Telefonprovider solche Programme nicht sofort an die Öffentlichkeit, wenn sie dazu angefragt werden?

Denn heraus kam das Vorgehen nur durch die Analyse von durchgesickerten Polizeidokumenten durch das US-Magazin Wired. Man hatte mit der Hilfe des Telekommunikationsunternehmens AT&T eine Analyse von Anrufdetails durchgeführt. Solche Kettenanalysen sollten helfen, Kontaktnetzwerke aufzudecken, die über direkte Verbindungen zu Verdächtigen hinausgehen. Das ist weit mehr als nur die Speicherung von VDS-Daten, das ist Data Mining also die bei uns weitgehend verbotene Rasterfahnung.

So hat auch US-Senator Ron Wyden in einem von Wired veröffentlichten Brief an das Justizministerium "ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit", schreibt Heise.de. Dabei ist das DAS genannte Programm (Data Analytical Services) nicht neu, sondern wurde bereits erstmals von der New York Times im Jahr 2013 öffentlich gemacht. In diesem Programm werden täglich vier Milliarden Einträge gespeichert. Skandalös ist, dass dieses Programm seit Jahren verdeckt finanziert wird und auch Präsident Joe Biden dafür erneut eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 6 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt hat.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/US-Polizei-hatte-Zugriff-auf-Telefondaten-Millionen-Unverdaechtiger-9539654.html
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18.12.2023 Angreifer können Tastenanschläge einschleusen

Bluetooth besser ausschalten

... oder zumindest kontrollieren ob alle aktuellen Patche installiert wurden. Das betrifft fast alle Smartphones und Desktop Rechner stellt der IT-Sicherheitsforscher Marc Newlin fest, der sich nach dem Entdecken des Fehlers in Android Geräten auch auf anderen Plattformen umgesehen hat.

Auch dort hat er festgestellt, dass sich ohne Authentifizierung auf den Geräten Tastenanschläge einschleusen lassen. Damit können Angreifer Nachrichten weiterleiten, Apps installieren, beliebige Befehle ausführen - also praktisch das Gerät übernehmen.

Jede/r kann zum False Positive werden

Dieser Vorfall macht auch wieder deutlich, wie gefährlich Gesetze für die Betroffenen werden können, die die Unschuldsvermutung umkehren, denn wie beweise ich, dass ich etwas nicht getan habe, wenn es von oder auf meinem Gerät passiert ist?

Ursache noch unklar

Der IT-Sicherheitsforscher wird seine Erkenntnisse demnächst öffentlich vorstellen. Bis dahin ist es noch unklar, ob der Fehler grundsätzlich im Bluetooth Protokoll steckt oder ob es lediglich Fehler in den Implementierungen sind. Heise.de vermutet die "Schuld" auf beiden Seiten und führt eine Reihe von Patches für die verschiedenen Betriebssysteme auf, die mehr Sicherheit bringen können. Diese werden jedoch auf einigen Architekturen nicht standardmäßig bei Updates installiert. Bei den neuesten macOS- und iOS-Updates ist die Lücke wohl geschlossen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Bluetooth-Luecke-erlaubt-Einschleusen-von-Tastenanschlaegen-9570583.html
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###09.12.2023 Rahmen für KI-Act steht
Grundzüge können noch aufgeweicht werden

Nach 38 Stunden haben sich die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten nun auf Grundzüge des "AI Act" geeinigt. Würde es in diesem Tempo weitergehen, dann hätte die EU als erste auf der Welt eine Regelung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt. Die ebenfalls laufende Diskussion in den USA steckt noch in den Anfängen und ist - wie üblich - viel offener gegenüber den Wünschen der entsprechenden Lobby.

Positiv und negativ

Den vorliegenden Rahmen zu bewerten ist noch nicht endgültig möglich, weil in den weiteren Verhandlungen noch viele erreichte Punkte durch Formulierungen aufgeweicht werden können. Relativ fest stehen bislang folgende Punkte

  • Die Entwickler müssen die Qualität der für die Entwicklung der Algorithmen verwendeten Daten gewährleisten und sicherstellen.
  • Die KI-Entwicklung darf keine Urheberrechte verletzen.
  • Durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne müssen entsprechend markiert werden.
  • Die Regeln für biometrische Gesichtserkennung durch KI, die eigentlich völlig verboten werden sollte, kann zu Zwecken der nationalen Sicherheit eingesetzt werden. Auch wenn sich dies auf "konkrete Bedrohungen" beschränkt wissen, wir, dass solche Regelungen künftig verallgemeintert werden können.
  • Für "risikoreiche" Anwendungen, etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und öffentlicher Personalverwaltung sollen "verschärfte Regelungen" gelten.

Vor 3 Wochen berichteten wir über die Vorbehalte von Deutschland und Frankreich gegen die Vorschläge zum KI-Act. Beide Länder hatten zuvor gefordert, dass nur konkrete Anwendungen von KI reguliert werden sollten, nicht aber die Basis-Technologie an sich. In den sogenannten Basismodelle, wie z.B. Chat-GPT, steckt die Wissensbasis und diese möchten die beiden Länder nicht aus Europa vertreiben. Auch Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing appelliert, wie tagesschau.de schreibt, an die EU, international abgestimmt vorzugehen und "keinen Alleingang" zu wagen. So gibt es Befürchtungen, Start-Up-Unternehmen wie Aleph Alpha aus Deutschland und Mistral AI in Frankreich könnten in ihrer Entwicklung behindert werden.

Bei diesen Randgefechten verschwinden oft die für die Privatsphäre des Einzelnen wichtigen Punkte, wie die nun doch erlaubte Nutzung biometrischer Gesichtserkennung oder die Verwendung von KI bei Ermittlungen in Sicherheitsbehörden. Wir werden die Diskussion weiter beobachten ...

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ai-act-eu-erzielt-einigung-auf-regeln-fuer-kuenstliche-intelligenz-a-54d0ff03-d275-4c3a-b1b9-c491a0a258cd
und https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kuenstliche-intelligenz-regulierung-100.html
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18.11.2023 KI-Act droht zu scheitern

Frankreich und Deutschland gegen strikte Regulierung

Eigentlich war man sich einig, dass die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) durch eine EU Verordnung (KI-Act) noch vor den Europawahlen im nächsten Jahr verabschiedet werden sollte. Nun stecken die Vorgespräche, die sogeannten Trilog Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Komission in einer Sackgasse.

Heise.de schreibt: Hauptstreitpunkt ist die Regulierung von "General Purpose AI Models" – also großen Sprachmodellen wie Llama 2 oder GPT-4, weil sich Frankreich und Deutschland dagegen ausprechen. Das ursprüngliche Ziel war

  • hochgefährliche Anwendungen, wie zum Beispiel Echtzeit-Biometrie, werden komplett verboten,
  • Hochrisiko-Anwendungen, wo die KI in medizinische Bereiche, in die Justiz oder Strafverfolgung eingreifen, werden streng reguliert,
  • andere nur ab und an kontrolliert.

Nun sprechen sich Frankreich und Deutschland dagegen aus die besonders "mächtigen" Sprachmodelle mit Audits durch eine noch zu schaffende EU-Behörde zu überwachen und zu regulieren. Die Befürchtung ist, dass solche Regulierungen innovative Start-ups abwürgen könnten. Dabei ging es bisher eher um die "Großen" - und bei den Großen ist eher zu befürchten, dass die "zu schaffende neue Behörde" von der Macht dieser Großen einfach eingewickelt und die Kontrolle zu einem bloßen Schaulaufen wird.

Wenn es nun bis zur Europawahl nichts wird, sollte man die Zeit nutzen, um die Risiken genauer zu spezifizieren. Dazu gehören neben Datenschutz, rechtlichen, Haftungs- und Copyright Fragen auch die unerträglichen Arbeitsbedingungen der Menschen die die KI trainieren, der immense Stromverbrauch der KI. Fragen der Diskriminierung von Frauen und Menschen, die nicht weiß sind, sind bekannt aber noch längst ist nicht klar, wie sie gelöst werden können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/hintergrund/AI-Act-KI-Gesetz-der-EU-droht-zu-kippen-9531914.html
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25.10.2023 EU KI-Verordnung noch mangelhaft

Was sollte noch in die KI Verordnung?

Welche Gefahren durch einen leichtsinigen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschehen können, haben wir bereits mehrfach beschrieben. Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen finden sich z.B.in diesem Artikel. Mit einem davon beginnt auch der verlinkte Artikel von netzpolitik.org:

Weil die niederländische Steuerbehörde einen fehlerbehafteten Algorithmus eingesetzt hatte, verlangte sie von mehr als 20.000 Familien zu Unrecht hohe Summen an Kindergeld zurück. Der Fehler stürzte unzählige Familien in Armut, mehr als 1.000 Kinder landeten in Pflegestellen.

Damit so etwas o.ä. nicht passiert wird seit einiger Zeit bei der EU über eine KI Verordnung diskutiert. Nun ist diese Verordnung fast fertig, aber wichtige Stellschrauben fehlen noch immer. Die Forderung von Datenschützern und Netzgemeinde sind u.a.:

  • Gesichtserkennung und andere inakzeptable Technologien verbieten,
  • Predictive Policing, Emotionserkennungs-KI und Systeme zur biometrischen Kategorisierung dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden,
  • Transparenz: ein KI-Einsatz durch Behörden darf kein Geheimnis sein,
  • kein Blankoschein für Missbrauch unter dem Deckmantel „Nationale Sicherheit”,
  • keine Schlupflöcher in der Definition von „Hochrisiko“-KI,
  • regelmäßige Überprüfung im Betrieb: Systeme zeigen mitunter ihre Risiken erst, wenn sie sich in der konkreten Anwendung befinden.

Mit Stand heute will der Rat der EU ausgerechnet Sicherheits- und Migrationsbehörden von einer Transparenzpflicht befreien und für die „Nationale Sicherheit” wird ein Dechmantel über die geplanten Anwendungen gelegt. Das darf nicht passieren. Deshalb muss das EU Parlament noch einige Arbeit in den bis jetzt vorliegenden Entwurf der KI Verordnung investieren und den Ratsentwurf nicht einfach durchwinken.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ki-verordnung-auf-der-zielgeraden-welche-schlupfloecher-die-eu-jetzt-noch-schliessen-muss/
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14.07.2023 Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen

Krasses Scheitern von "künstlicher Intelligenz"

Kurz vor dem Abschluss der EU-Verordnung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz vor 3 Wochen im Plenum des EU-Parlaments wurden auch eine Reihe von Beispielen bekant, in denen der Einsatz von Algorithmen zur "Steuerung des Gemeinwesens" fatale Folgen für die Betroffenen entwickelt hat.

Bei Heise.de gibt es die ausführlichen Geschichten dazu. In der Kurzfassung:

  • Eine holländische Gemeinde möchte zur Argumentation für eine Umgehungsstraße analysieren, welchen reinen Durchgangsverkehr es dort gibt. Das (ungewollte) Ergebnis sind die Smartphones - und damit Menschen - die im Ort das Zentrum einer religösen Minderheit in den Niederlanden besuchen.
  • Ein anderer Algorithmus soll die Datensätze aller Bezieher von Sozialzuschüssen systematisch überprüfen. Mehr als 10.000 junge Elternpaare werden des Sozialbetrugs bezichtigt, die Zuschüsse gestrichen und Rückzahlungen gefordert. Die Betroffenen standen vor großen finanziellen Problemen. Trotzdem wurde das Programm fortgeführt bis sich herausstellte, dass der Algorithmus den Faktor der "Doppelstaatsbürgerschaft" viel zu hoch bewertet hatte. Die weitaus meisten Fälle stellten sich als falsche Treffer (False Positives) heraus.
  • In Italien wollte man den notorischen Lehrermangel bekämpfen, in dem man dem bisherigen persönlichen Stellenbesetzungsverfahren einen Algorithmus vorschaltete. Die Nebenwirkungen waren verheerend, denn vielen erfahrenen Pädagogen wurden nur Aushilfslehrerstellen angeboten, oder sie wurden sogar plötzlich arbeitslos, weil der Algrithmus abgelehnte Bewerber automatsich als schlecht(er) qualifiziert einstufte.

Verteidiger der Digitalisierung werden argumentieren, dass in allen 3 Fällen die Algorithmen schlecht programmiert waren oder in einem "unpassenden" Kontext angewendet wurden. Also waren in allen Fällen auch Menschen die Schuldigen für die aufgetretenen Fehler.

Das mag stimmen, aber solange uns die "alleinseeligmachende Super-KI" nicht regiert, werden (glücklicherweise) Menschen die Planung und den Einsatz vornehmen. Wie heise.de feststellt, müssen diese mindestens besser ausgebildet werden: "Um fehlerhafte Algorithmen zu identifizieren, braucht es aber spezielle Skills und die sind zurzeit nicht einmal bei Datenschutzbehörden vorhanden."

Es reicht nicht, ein kleines Problem zu analysieren und dafür eine Lösung zu programmieren. In unserer Gesellschaft hängt alles von vielem ab. Schauen wir mal, welche Probleme die KI-Verordnung löst und welche sie vergrößert ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kuenstliche-Intelligenz-Drei-Beispiele-fuer-das-Scheitern-von-Algorithmen-9205911.html
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Erstellt: 2023-07-14 07:28:31

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08.07.2023 Wissenschaftler erklären Chat-Kontrolle für wirkungslos

Appell von Wissenschaftlern sollte gehört werden

Am 4. Juli 2023 haben Wissenschaftler:innen und Forschenden zur vorgeschlagenen EU-Verordnung zum sexuellen Missbrauch von Kindern eine Gemeinsame Erklärung an den Rat und das Parlament der EU verschickt. Darin führen sie erneut die Kritik auf, die bereits von vielen zivilen Organisationen gegen eine EU-Chatkontrolle genannt wurde.

Detailliert begründen sie warum diese Maßnahmen die Sicherheit im Internet schwächen und dem angeblichen Ziel nicht dienlich sein können. Sie kommen zu dem Schluss:

Wir warnen daher eindringlich davor, diese oder ähnliche Maßnahmen zu verfolgen. Ihr Erfolg angesichts der aktuell verfügbaren und absehbaren Technologie ist ausgeschlossen, und ihr Schadenspotenzial ist erheblich.

Als besonders gefährlich heben sie, wie netzpoltik.org in der Übersetzung des Offenen Briefes schreibt, folgende Punkte hervor:

  • Die gewählte Technologien zur Erkennung haben schwere Mängel und sind anfällig für Angriffe.
  • Die Auswirkungen einer Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden in vielen Bereichen, inbesondere bei Banken aber auch im normalen Internethandel und natürlich auch bei der privaten Kommunikation, unsere Nutzungsmöglichkeiten des Internets schwer beeinträchtigen.
  • Effektivität: Wir haben ernsthafte Bedenken, ob die von der Verordnung beschriebenen Technologien wirksam wären: Täter:innen wären sich ihrer bewusst und würden auf neue Techniken, Dienste und Plattformen ausweichen, um CSAM-Informationen auszutauschen und dabei der Entdeckung zu entgehen.
  • False Positives: Die vorgeschlagene Verordnung wird auch die Meinungsfreiheit von Kindern beeinträchtigen, da ihre Gespräche ebenfalls Alarme auslösen könnten.

Wenn es bei dem geplanten Vorhaben wirklich um den Schutz von Kindern gehen würde, müsste das Projekt nach dieser Analyse eingestellt werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/offener-brief-der-wissenschaft-das-client-side-scanning-ist-zum-scheitern-verurteilt/
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16.04.2023 Gesetz gegen digitale Gewalt

Urheberrechtsverletzungen künftig digitale Gewalt?

Wir wünschen uns das Internet als gemeinsame gleichberechtigte Diskussions- und Arbeitswelt, wie es das nebenstehende Bild symbolisiert. Die Wirklichkeit ist leider anders. Einige wenige Big Player, z.B. die Big5, Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft (GAFAM) können Milliarden Dollar verdienen und die Ansichten von Milliarden Menschen ausforschen und sie manipulieren.

Daneben gibt es einige bis viele, die mit ihren Kommentaren oder sogar Drohungen, Gewalt gegen Andere ausüben und Hass verbreiten. Letzteren hat die EU mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) und nun auch Deutschland mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt den Kampf angesagt.

In Deutschland gibt es bereits seit 2017 ein Gesetz gegen Hasskriminalität im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Danach müssen Anbieter sozialer Netzwerke stärker gegen Inhalte vorgehen, die strafbar sind. Nun hat FDP-Justizminister Marco Buschmann eine Vorlage für eine Erweiterung vorgestellt.

Das Gesetz soll sich gegen Mobbing, Stalking, aber auch Identitätsmissbrauch und -Diebstahl wenden. Sehen wir mal kurz von den vorhandenen und auch im Entwurf enthaltenen Problemen mit der Beweislast und dem Vorgehen der Prüfungen über die (privatrechtlichen) Provider hinweg - der Clou kommt in den Formulierungen des Entwurfs.

Das neue Copyright Gesetz ist da

Plötzlich zielt das Gesetz gegen digitale Gewalt nicht mehr nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt, wie netzpoltik.org schreibt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Wie eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigt soll sich das Auskunftsverfahren auf "alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte im Sinne von § 823 Absatz 1 BGB erstrecken" und "das betrifft auch Immaterialgüterrechte“ wie Urheberrechtsverletzungen.

Abgesehen, dass das nichts mehr mit "digitalen Gewalttätern" zu tun hat, sondern im wesentlichen den Interessen der Hollywood Filmindustrie u.ä. Konzernen nützen wird, gibt das Bundesjustizministerium selbst ein weiteres Beispiel, welches die von uns gewünschte gleichberechtigte Plattform für den demokratischen Austausch unmöglich macht. Wir zitieren netzpoltik.org :

Das Ministerium nennt selbst als Beispiel eine Restaurantkritik mit „wahrheitswidrigem Nutzerkommentar“. Denn solche Kommentare können das Geschäft der Betroffenen schädigen. Auch das hat mit digitaler Gewalt nichts zu tun.

Stochern im Heuhaufen oder Nebel

Zweimal haben wir von unserer grundsätzlichen Kritik an solchen Gesetzen "abgesehen", deshalb diese Kritik zum Schluss:

  • Wie das NetzDG wird auch dieses neue Gesetz nicht helfen. Wen es trifft bleibt zufällig.
  • Ein Kontrollmechanismus über (privatrechtliche) Provider "verschmiert" das Gewaltprivileg des Staats.
  • Eine klare Grenze zwischen privater Kommunikation und öffentlicher ist in sozialen Netzwerken praktisch nicht zu ziehen.
  • Verantwortungsbewußte Provider, wie z.B. Threema und Signal, wollen sich auch weigern persönliche Daten weiterzugeben, auch weil sie bisher keine oder nur wenige Nutzerdaten speichern.

Gerade die Äußerungen von Threema und Signal machen das Problem deutlich: Auch dieses Gesetz will nur, dass mehr Daten gespeichert und für die Kontrolle der Menschen genutzt werden können.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
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30.03.2023 Verfassungsschutz noch immer auf rechtem Auge blind?

Massive Hausdurchsuchung bei einem Zeugen

Wie der Spiegel berichtet, haben zehn Polizisten mit Maschinengewehren in der letzten Woche die Wohnung des Ex-Ehemanns der Linken Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Ralph Thomas Niemeyer durchsucht. Grund sollen Ermittlungen im Rahmen der Reichsbürger-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß gewesen sein.

Der Wohnungsinhaber war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause, war aber über diesen Besuch nicht begeistert. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft bestätigte die Durchsuchung, erklärte jedoch, dass Niemeyer lediglich als Zeuge geführt wird. Wozu dann bei der Personalknappheit 10 schwerbewaffnete Polizisten dienen sollten bleibt unklar.

Niemeyer hatte am 8. Dezember letzten Jahres dem Bundesamt für Verfassungsschutz mehrere Schreiben übergeben, die er von angeblichen Aktivisten der Reichsbürger Verschwörer mit der Bitte erhalten hatte, diese nach Russland weiterzuleiten. In diesen Schreiben an den russischen Präsidenten Putin hätte Prinz Reuß vorgeschlagen als Vertreter der Regierung des "Deutschen Imperiums" in Verhandlungen über einen Friedensvertrag nach dem Zweiten Weltkrieg einzutreten.

Ähnliches wird Prinz Reuß am 13. Juni 2022 vielleicht auch im russischen Generalkonsulat in Leipzig vorgeschlagen haben, wo er nach Verfassungsschutzerkenntnissen mit einer Begleiterin war - offensichtlich nicht erfolgreich.

Der Spiegel zitiert Niemeyer zu der Razzia: "Die haben das falsche Gebäude gestürmt, denn wenn sie das Bundesamt für Verfassungsschutz durchsucht hätten, hätten sie die von mir überreichten Originaldokumente dort gefunden."
Der Durchsuchungsbeschluss diente nach Polizeiangaben dazu, weiteren Beweismitteln wie "E-Mails, Chatprotokollen, SMS-Nachrichten" und anderen Daten zu finden, die Aufschluss über "Ziele, Struktur und personelle Zusammensetzung" der Reichsbürger um Heinrich XIII. Prinz Reuß geben könnten.

Die Wahrscheinlichkeit solche Infos bei Ralph Thomas Niemeyer zu finden strebt stark gegen Null, denn er hatte die Briefe sofort an die zuständigen Stellen übergeben. Sollte also seine "Russland-Nähe" ins Rampenlicht gerückt werden oder war er nur einer von den vielen False Positives, den unschuldig Verdächtigten, die bei Überwachungsmaßnahmen immer wieder Opfer werden?

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichsbuerger-behoerden-durchsuchten-haus-von-sahra-wagenknechts-ex-ehemann-a-7b53880e-bbd4-4dfa-b7e9-459b01a4b352
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###26.03.2023 Reisefreiheit nur für Patrioten?
"Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen ..."

Schon die DDR war stets daran interessiert, das ihre Staatsbürger, wenn sie denn ins Ausland fahren durften, dort keine "schlechten Sachen" über ihr Heimatland von sich geben. Wenn sie prominent waren und es trotzdem taten, wurden sie mit Ausbürgerung bestraft, während die Mehrheit gar nicht erst reisen durfte.

Die BRD macht es nun umgekehrt. Netzpolitik.org scheibt über den Fall des Vorsitzenden der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA):

Am 24. Februar wurde Florian Gutsche, am Flughafen in Berlin die Ausreise nach Bulgarien verweigert. Dort wollte der 34-jährige an einer Demo gegen einen Nazi-Aufmarsch teilnehmen. Stattdessen erwartete ihn am Flughafen ein Zivilpolizist, später durchsuchten und befragten Gutsche Beamte und erteilten ihm ein sechstägiges Reiseverbot – nicht nur nach Bulgarien.

Da Gutsche nach Ansicht der Polizei durch "mitgeführte Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind" ... "das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde, musste er auf seinen gebuchten Flug verzichten. Die "Gegenstände" bestanden aus einem schwarzen Pulli, einer schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre seiner Organisation.

Der Betroffene wurde nach seinen Aussagen noch nie für etwas verurteilt. Deshalb wäre es interessant zu fragen, wie die Beamten überhaupt auf seine Reise aufmrksam geworden sind. In Frage kommen neben dem sehr unwahrscheinlichen "Zufall", dass er

  • ein False Positive in der Datei für politisch motivierte Gewalttäter ist,
  • aus genauso falschen Gründen auf der angeblich nicht existierenden deutschen No-Fly-Liste durch ein False Positive in der Flugreisedatenbank geworden ist.

Von der Polizei bekommt man zu dem Vorgang keine Auskunft mit dem Verweis auf "Persönlichkeitsrechte des Betroffenen". Dann sagen wir der Polizei noch einmal deutlich: PNR, die Speicherung (und Nutzung) von Daten der Flugreisedatenbank ist inach Urteil des EuGH und auch des Verwaltungsgerichts Wiesbaden für innereuropäische Flüge grundrechtswidrig.

Der Betroffene wird versuchen den Vorgang durch eine Klage aufzuklären ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/reise-zu-protest-verweigert-innenministerium-mauert-bei-politischem-reiseverbot/
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07.03.2023 Baldiger Bürgermeister in rechtsradikaler Facebook-Gruppe?

"Mit EU-Chatkontrolle hätten ...

... wir ihn schon vor der Berliner Wahl erwischt." Diese Hoffnung haben wir nicht, denn wir wissen, dass die von der konservativen EVP Fraktion aber auch von vielen Sozialdemokraten verlangten Überwachung aller unserer Kommunikation im Internet sicher nichts bringt, außer ein Mehr an Überwachung. Alle unsere Argumente gegen eine EU-weite Chatkontrolle gibt es hier https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Chat&sel=meta

Dass der Berliner CDU Spitzenkandidat nun als Mitglied in einer rechtsradikalen Facebook-Gruppe erwischt wurde, bleibt ein Zufall. Genau, wie viele andere nicht erwischt werden oder wenn wieder andere fälschlicherweise denunziert werden. Gerade letztere, die sogenannten False Positives, sind in der Regel die Opfer, weil sie Beweise für ihr "Nicht-Tun" erbringen müssen - eine Umkehrung der Unschuldsvermutung.
Überführt oder nicht?

Auch diese Frage führt nicht viel weiter, denn man könnte ja aus investigativen Gründen Mitglied so einer Gruppe werden wollen, um die wirklichen "Extremisten" zu entlarven. Fest steht, dass Kai Wegener selbst keine Beiträge in der Gruppe gepostet hat, lediglich ein Like gab es von ihm für einen Beitrag seines Parteikollegen Burkard Dregger zu einem Polizeieinsatz in der Rigaer Straße aus dem Mai 2019. Vielleicht sollte man sich dessen Äußerungen genauer ansehen?

Die taz führt in ihrem Artikel zum Thema noch 2 entlastende Argumente an, die man auch im Rahmen der Internet-Überwachung und im Nachhinein zu den Berufsverbotsverfahren stets im Kopf behalten sollte.

Die Gruppe könnte "sich erst im Laufe der Jahre über den 'erlaubten Rahmen' hinaus radikalisiert" haben, was wenig aktive Mitglieder nicht mitbekommen haben könnten.
Im Internet lassen sich die Namen der Nutzer beliebig verwenden und es war möglicherweise ein Fake der Gruppe, so bekannte Namen, wie Kai Wegener oder Hamburgs Verkehrssenator Anjes Tjarks von den Grünen oder René Domke, Landesvorsitzender der FDP in Mecklenburg-Vorpommern in ihren Reihen nennen zu können.

Gegen das letzte Argument spricht allerdings ein Satz aus dem taz Artikel: Bis 2021 war er [Kai Wegener] aber sogar als einer von 18 Ad­mi­nis­tra­to­r:in­nen und Mo­de­ra­to­r:in­nen gelistet, wie ein Sprecher der Berliner CDU bestätigte.

Wie auch immer, für uns bleibt es bei unserer Forderung von letzter Woche "Stopp für eine Politik von gestern!" - insbesondere gerichtet an die SPD, die unter Frau Giffeys Führung mit einem 29€-Ticket links blinkt und dann vorsätzlich und ohne Not rechts abbiegt.

Mehr dazu bei https://taz.de/Kai-Wegner-in-rechter-Facebook-Gruppe/!5916396/
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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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08.01.2023 BVerfG verhandelt zu Data Mining

Polizeiliches BigData vor dem Aus?

Mit Spannung erwarten wir nach der mündlichen Verhandlung kurz vor Weihnachten vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe in den nächsten Wochen das Urteil im Data Mining Prozess. Die Beschwerden der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) wenden sich gegen landesgesetzliche Überwachungsbefugnisse der Polizei in Hessen und Hamburg. Im Fokus der Verhandlung steht die automatisierte Datenauswertung (Data Mining) zur Vorbeugung von Straftaten („predictive policing“).

Dürfen Daten von und über Menschen ohne Zweckbindung erfasst und ausgewertet werden?

Das ist die konkrete Frage und Gefahr! Hinzu kommt die Frage, ob die Polizei dazu ausgerechnet eine Spezial-Software, das Programm Gotham des US-amerikanischen Unternehmens Palantir, einsetzen sollte, das auf Knopfdruck komplexe Persönlichkeitsprofile erstellen kann. Das Unternehmen Palantir begann als Start-up mit Kapital des US-Geheimdienstes CIA, was selbst die hessiche FDP als "fragwürdigen Ruf" wertet.

Die Kritik der GFF richtet sich genereller gegen beliebiges Datensammeln. Bijan Moini, Verfahrenskoordinator und Bevollmächtigter der Hamburger Verfassungsbeschwerde sagt: "Verschiedene Daten auch von unbescholtenen Menschen zusammenzuführen, um mit einer Software Verdachtsmomente zu generieren – was nach amerikanischem Science Fiction klingt, ist so nicht mit der Verfassung vereinbar. Umso wichtiger, dass das Bundesverfassungsgericht hier frühzeitig Grenzen zieht.“

Die Rechtsgrundlagen in Hessen und Hamburg lassen völlig unklar, aus welchen Quellen, mit welcher Datenmenge und zu welchem Zweck die Polizei die Befugnis zum Data Mining nutzen darf. Auch die Eingriffsschwelle ist viel zu niedrig, die automatisierte Datenauswertung dürfte nicht zur Vorbeugung minder schwerer Straftaten verwendet werden. Der Eingriff wiegt schwer: Wer einmal in den Fokus einer Datenauswertung gerät, wird schnell zum gläsernen Menschen.

Aktion Freiheit statt Angst weist auch in diesem Zusammenhang wieder einmal auf die "False Positives", also die fiehlerhaft als verdächtig Eingestuften hin. Für diese kehrt sich die Unschuldsvermutung um, denn sie müssen in einem solchen Fall ihre Unschuld beweisen ohne die "Erkenntniswege" der Polizei zu kennen. Markantestes Beispiel für False Positives ist die Speicherung unserer Flugreisedaten, bei der es zu über 99% zu fehlerhaften Verdächtigungen kommt.

Mehr dazu bei https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-palantir-ankuendigung
und https://netzpolitik.org/2022/verfassungsbeschwerden-in-karlsruhe-polizeiliche-big-data-analyse-vor-dem-aus/
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04.01.2023 Gesichtserkennung diskriminiert Farbige

Gesichtserkennungsoftware "identifiziert" falsch

Nur "wenige False Positives", also irrtümliche Treffer, findet Gesichtserkennungsoftware inzwischen bei weißen Männern. Mehr Fehler macht die Software bei weißen Frauen, aber bei schwarzen oder braunen Menschen sind die Fehler fast die Regel.

Auch schon die "wenigen False Positives" bei weißen Männern können für die Betroffenen existenzvernichtend sein. aber solche Software flächendeckend gegen die Bevölkerung einzusetzen ist unsinnig, mindestens aber diskriminierend gegenüber den Minderheiten. Deshalb sollte es 2021 ein Gesetz geben, das den Einsatz der Gesichtserkennung landesweit einschränken sollte. Es scheiterte in Louisiana an republikanischen Mehrheiten.

"Ich war noch nie in meinem Leben in Louisiana"

... versicherte der 28-jährige Schwarze Randall Reid, der Ende November in DeKalb County, Georgia, verhaftet, wurde. Der Vorwurf lautete, er hätte Luxushandtaschendiebstähle in Jefferson Parish und Baton Rouge, Louisiana, begangen.

Nach den Gerichtsakten kam es zu dem Haftbefehl, weil er einer von drei Männern sei, die in dieser Woche in weitere Diebstähle von Luxusgeldbörsen verwickelt wäre. Er sei durch Aufnahmen von Videoüberwachungskameras und die Gesichtserkennungsoftware eindeutig identifiziert worden.

Nach 5 Tagen wurde er wieder freigelassen, auch weil der Sheriff von Jefferson Unterschiede, wie ein Leberfleck auf Reids Gesicht bemerkte. Weder das Büro des Sheriffs noch weitere Behörden reagierten auf Presseanfragen zu dem Fall. Wie AP meldet, hat die Polizei in New Orleans erklärt, dass "die Gesichtserkennung nur zur Gewinnung von Hinweisen eingesetzt werden darf" - also nicht als Beweismittel, oder was heißt das genau ?

Mehr dazu bei https://apnews.com/article/technology-louisiana-baton-rouge-new-orleans-crime-50e1ea591aed6cf14d248096958dccc4
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25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
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Erstellt: 2022-09-25 08:37:11