27.04.2023 Meiningsfreiheit hat gewonnen!
Kriegsgegner billigt keine Kriege
Ausgerechnet den Betreiber des Antikriegscafé COOP am Alexanderplatz hatte die Berliner Staatsanwaltschaft wegen "der Belohnung und Billigung eines Angriffskriegs" und "Störung des öffentlichen Friedens (StGB §140) mit einer Geldstrafe von 2000€ belegt. In der heutigen Berufungsverhandlung wurde er nun von dieser Anklage freigesprochen.
Appell an die besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber den Völkern der Sowjetunion
Der Antragsteller der Strafanzeige, ausgrechnet ein Rechtsanwalt, sah den öffentlichen Frieden gestört durch eine Rede, die Heiner Bücker bei einer Kundgebung der Friedenskoordination Berlin am 22. Juni 2022 anlässlich des Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion gehalten hat, sowie durch eine Stellungnahme zum Russland-Ukraine-Konflikt auf seiner Webseite.
Seine Forderung: "Nie wieder dürfen wir als Deutsche an einem Krieg gegen Russland in irgendeiner Form beteiligt sein. Wir müssen uns zusammenschließen und uns diesem Irrsinn gemeinsam entgegenstellen."
Er zeigt in seiner Rede u.a. die historische Entwicklung zum heutigen Konflikt auf, deren Wurzeln schon im Vernichtungskrieg des faschistischen Deutschlands gegen die UdSSR und in der Kollaboration ukrainischer Faschisten mit den deutschen Besatzern liegen. Er bringt also das zur Sprache, was Politik und Medien zur Zeit verschweigen.
Zudem erklärt er sein Unverständnis darüber, dass die deutsche Regierung, trotz der Rolle von faschistischer Ideologie und Russophobie in der aktuellen ukrainischen Politik, den gegenwärtigen Konflikt mit Waffenlieferungen an die Ukraine und Sanktionen gegen Russland anheizt.
Beweisanträge wurden nicht gewürdigt
Mit Dokumenten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der Bundeszentrale für politische Bildung und diversen Magazinbeiträgen von ARD Sendeanstalten aus den Jahren 2018-2022 zur Rolle der rechten Kräfte unter dem Faschisten Bandera und der heutigen Nachfolger Asow u.a., über die Gefahr der Kriegsbeteiligung Deutschlands durch Waffenlieferungen und die Ausbildung von ukrainischen Soldaten in Deutschland hat die Verteidigung klargestellt, dass auch über die Geschichte des Ukraine-Kriegs seit 2014 verschiedene Ansichten existieren und auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung (Art 5 GG) ausgesprochen werden dürfen.
Auch wenn die Inhalte der genannten Aussagen vom Gericht als "wahr" akzeptiert wurden, so wurden sie nicht aufgenommen. Auf eine Diskussion oder gar Wertung politischer Aussagen wollte sich das Gericht nicht einlassen. Man wertete lediglich die Rede vor "Gleichgesinnten" nicht mehr als eine "Störung des öffentlichen Friedens". "Wären jedoch Ukrainer anwesend gewesen, dann ..."
Warum man dann ähnlich oder sogar gleichlautende Aussagen der oben genannten Institute oder öffentlich-rechtlichen Medien nicht verfolgt hätte, bleibt das Geheimnis des Gerichts. Wir freuen uns jedenfalls über den Freispruch und etwas Wiederherstellung der Meinungsfreiheit.
Mehr dazu bei http://www.frikoberlin.de/
und das Antikriegscafé http://coopcafeberlin.de/
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