25.10.2023 EU KI-Verordnung noch mangelhaft
Was sollte noch in die KI Verordnung?
Welche Gefahren durch einen leichtsinigen Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) geschehen können, haben wir bereits mehrfach beschrieben. Fatale Folgen fehlerhafter Algorithmen finden sich z.B.in diesem Artikel. Mit einem davon beginnt auch der verlinkte Artikel von netzpolitik.org:
Weil die niederländische Steuerbehörde einen fehlerbehafteten Algorithmus eingesetzt hatte, verlangte sie von mehr als 20.000 Familien zu Unrecht hohe Summen an Kindergeld zurück. Der Fehler stürzte unzählige Familien in Armut, mehr als 1.000 Kinder landeten in Pflegestellen.
Damit so etwas o.ä. nicht passiert wird seit einiger Zeit bei der EU über eine KI Verordnung diskutiert. Nun ist diese Verordnung fast fertig, aber wichtige Stellschrauben fehlen noch immer. Die Forderung von Datenschützern und Netzgemeinde sind u.a.:
- Gesichtserkennung und andere inakzeptable Technologien verbieten,
- Predictive Policing, Emotionserkennungs-KI und Systeme zur biometrischen Kategorisierung dürfen nicht gegen Menschen eingesetzt werden,
- Transparenz: ein KI-Einsatz durch Behörden darf kein Geheimnis sein,
- kein Blankoschein für Missbrauch unter dem Deckmantel „Nationale Sicherheit”,
- keine Schlupflöcher in der Definition von „Hochrisiko“-KI,
- regelmäßige Überprüfung im Betrieb: Systeme zeigen mitunter ihre Risiken erst, wenn sie sich in der konkreten Anwendung befinden.
Mit Stand heute will der Rat der EU ausgerechnet Sicherheits- und Migrationsbehörden von einer Transparenzpflicht befreien und für die „Nationale Sicherheit” wird ein Dechmantel über die geplanten Anwendungen gelegt. Das darf nicht passieren. Deshalb muss das EU Parlament noch einige Arbeit in den bis jetzt vorliegenden Entwurf der KI Verordnung investieren und den Ratsentwurf nicht einfach durchwinken.
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/ki-verordnung-auf-der-zielgeraden-welche-schlupfloecher-die-eu-jetzt-noch-schliessen-muss/
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