#algorithmen

aktionfsa@diasp.eu

31.10.2024 Thema: Künstliche Intelligenz

Diskussion bei Alex TV
Teil 1: Was ist künstliche Intelligenz?
Seit einiger Zeit planen wir eine Sendereihe zum Thema Künstliche Intelligenz , KI, und haben dabei gesehen, dass dies viele Bereiche tangiert. Es ist bei weitem kein reines IT Thema, sondern betrifft bereits heute die Arbeitswelt, geht in die juristischen Bereiche des Copyright und der Haftung bei fehlerhafter Anwendung.
Wir beginnen einfach mal mit der Frage ...
- Definition von Intelligenz
- Schwache und starke KI
- Turing Test
- Moorsches Gesetz
...
Mehr dazu in allen unseren Artikeln zum Thema KI https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=künstliche&sel=meta
und das Video zu dieser Sendung von AlexTV im Offenen Kanal Berlin wird hier verlinkt sobald es verfügbar ist.
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dz
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8950-20241031-thema-kuenstliche-intelligenz.html
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Tags: #KI #AI-Act #EU #Intelligenzbegriff #Computerhistorie #Algorithmen #LargeLanguageModel #LLM #NeuronaleNetze #KNN #Turingtest #MooresGesetz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenpannen #Datenskandale #Transparenz #Informationsfreiheit

spektrum@anonsys.net

Social Media waren eine Revolution, jetzt erleben sie selbst große Veränderungen. Welche das sind und zukünftig noch sein könnten, erkundet Dominik Ruisinger. Eine Rezension

Dominik Ruisinger zeigt, wie sich die sozialen Medien verändert haben, und denkt über die Zukunft digitaler Kommunikation nach. Eine Rezension (Rezension zu Das Ende von Social Media von Dominik Ruisinger)#SocialMedia #digital #Kommunikation #Algorithmen #Algorithmus #Strategie #KI #künstlicheIntelligenz #ITTech #Kultur #PsychologieHirnforschung
»Das Ende von Social Media«: Sozial – oder bloß digital?

aktionfsa@diasp.eu

29.07.2024 KI-Massenüberwachung bei Olympia

Nicht dasselbe, wenn zwei das gleiche tun?

Wo gibt's denn KI-Massenüberwachung?

  • Z.B. bei großen Konzerten,
  • Sportereignissen
  • und in Metrostationen und Bahnhöfen während stark frequentierter Zeiten,
  • bei einem Konzert von Taylor Swift
  • und den Filmfestspielen von Cannes.

Das heißt ja noch nicht, dass es funktioniert, aber die große Datensammlung findet statt. Allerdings sagten laut Telepolis französische Beamte, diese KI-Überwachungsexperimente seien gut verlaufen und es gebe "grünes Licht" für künftige Anwendungen.

Was soll denn die KI im Menschengewusel erkennen?

  • Veränderungen in der Größe und Bewegung von Menschenmengen,
  • zurückgelassene Objekte,
  • das Vorhandensein von Waffen,
  • die Verwendung von Waffen,
  • Körper auf dem Boden,
  • Rauch oder Flammen,
  • bestimmte Verkehrsverstöße.

Wir erinnern uns alle an den Aufschrei und die Sicherheits- und Datenschutzbedenken bei den Olympischen Winterspielen 2022 in Peking. Nun zeigt Frankreich, das können wir auch und viel "besser". Dann müssen wir (auch) jetzt die Warnung des FBI an "alle Athleten" ernst nehmen, ihre persönlichen Mobiltelefone zu Hause zu lassen und während ihres Aufenthalts in China in Frankreich nur ein Wegwerfhandy zu benutzen, weil die Überwachung durch die dortige Regierung so extrem ist.

Alle Kritik an solchem Tun wird in der EU mit dem (Schein-) Argument begegnet, dass die DSGVO nur eine personifizierte Sammlung von Daten betrachtet, nicht aber das KI-Scanning großer Menschenmengen ...

Der verlinkte Artikel auf Telepolis ist die Wiederveröffentlichung eines englisch-sprachigen Original-Beitrags der Autorin Anne Toomey McKenna, Juristin, Forscherin und Professorin an der Schnittstelle von Technologie, Datenschutz und Recht ander Richmond Law School. Der Artikel erschien in The Conversation unter einer CC-Lizenz.

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/KI-Massenueberwachung-bei-den-Olympischen-Spielen-in-Paris-9813296.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3BV
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Tags: #Olympia #Großereignisse #Menschenmengen #KIAct #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #FalsePositives #Seiteneffekte #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Rasterfahndung #DSGVO

taz@squeet.me

Ex-Spotify-Programmierer über Streaming: „Regulierung kann viel bewirken“

Ex-Spotify-Programmierer Glenn McDonald: „Regulierung kann viel bewirken“

Bei Spotify hieß Glenn McDonald „Daten-Alchemist“. Dort entwickelte er Empfehlungs-Algorithmen und stellt sich eine ganz neue Musikindustrie vor.#Spotify #Algorithmen #Musikrezeption #Musikstreaming #Medien #Gesellschaft
Ex-Spotify-Programmierer über Streaming: „Regulierung kann viel bewirken“

aktionfsa@diasp.eu

FifF im Einsatz für den Frieden

Die Welt ist vielfältig und komplex

Seit Juni 1984 gibt es den Verein Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung, kurz FIfF. Seine Mitglieder versuchen über die tiefgreifende Verflechtung von Informatik und Militär aufzuklären und sich für eine Abrüstung der Informatik in militärischen Anwendungen zu engagieren. Anlässlich dieses Jubiläums hat Constanze Kurz mit Hans-Jörg Kreowski und Rainer Rehak darüber gesprochen, welche Rolle die Informatik im Bereich des Militärs einnimmt.

Auf die vielen lesenswerten Aspekte dieses Gesprächs können wir nicht im einzelnen eingehen. Wir wollen uns auch anlässlich der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift des FIfF auf die kritische Einordnung des aktuellen KI-Hypes konzentrieren und steigen konkret ein.

Rainer Rehak sagt im Interview: Nehmen wir einmal an, das KI-System entscheidet darüber, wer berechtigt ist,
- Sozialleistungen zu beziehen,
- welche Medikamente ein Mensch braucht oder auch
- welches militärisches Ziel angegriffen werden soll.

Systeme können immer nur kontextabhängige Antworten geben. Menschen und die ganze Welt sind aber viel zu komplex, als dass uns ein System etwas über sie erzählen könnte.

Und damit verweist er auf die Anlässe, die auch zur Gründung des FifF geführt haben. Vor 40 Jahren ging es um den NATO-Doppelbeschluss und die Aufstellung von rund 200 US-Atomsprengköpfen sowie mehreren hundert Marschflugkörpern in Deutschland. Wären sie zum Einsatz gekommen, wäre von Mitteleuropa und Deutschland nichts mehr übrig. Allein die Reduzierung der Vorwarnzeiten von 20-30 Minuten bei Interkontinentalraketen auf 5 Minuten für diese Mittelstreckenraketen wäre auch oder sogar gerade bei Computer-unterstützter Entscheidung ein ungeheures Risiko gewesen.

Prof. Hans-Jörg Kreowski weist dabei auf die unzuverlässig programmierten Frühwarnsysteme hin. Das Risiko dieser Systeme bestand darin, dass sie fälschlicherweise Bedrohungen meldeten und damit leicht zu falschen Entscheidungen hätten führen können.

Ein Beispiel dafür ist der Fall Stanislaw Petrow: Am 26. September 1983, während des Kalten Krieges, meldete das Frühwarnradar der Sowjetunion den Start einer Interkontinentalrakete mit vier weiteren Raketen von Stützpunkten in den Vereinigten Staaten aus. Stanislaw Petrow, ein Offizier der sowjetischen Luftverteidigungsstreitkräfte, der in der Kommandozentrale des Frühwarnsystems Dienst tat, hielt diese Warnungen für Fehlalarme - und rettete damit wahrscheinlich die Menschheit.

Unbemenschte Waffen

Inzwischen sind Computer nicht nur Anzeigeinstrumente, sondern führen die militärischen Waffen selbstständig. Neben den laufenden Drohnenkriegen (Armenien-Aserbaidschan und Russland-Ukraine) ist dafür ein Beispiel die Entwicklung des „Future Combat Air System“ (FCAS) von Frankreich (FCAS stoppen! ). Ein neues Kampfflugzeug soll entwickelt werden, das dann in Drohnenschwärmen in der ganzen Welt Lufthoheit für Deutschland und Frankreich erzeugen soll. Dafür wären auch allein für die Entwicklung wieder mehr als 100 Milliarden Euro nötig und damit fängt die Produktion ja erst an.

FCAS soll von einer KI-Plattform aus geplant, gesteuert, organisiert werden. Wir können erst einmal davon ausgehen, dass bis jetzt davon noch fast nichts funktioniert. Aber selbst wenn "etwas" davon läuft, dann gilt auch für dieses System das oben Gesagte und grundsätzlich die Regel, dass jede 1000-ste Programmzeile fehlerhaft ist. Welcher Mensch würde sein Leben einem solchen System anvertrauen oder gar das Überleben eines ganzen Landes.
KI als Müllerzeuger

Hinzu kommt eine Erfahrung, die man beim Spielen mit den gängigen KI-Werkzeugen gewinnt. Die KI sammelt (beliebige, auch fehlerhafte) Daten aus dem Internet und interpretiert diese. Die Ergebnisse werden deshalb fehlerhaft sein und gelangen im Laufe der Zeit wieder ins Internet. Das (menschliche) Wissen im Internet wird also mit der Zeit fehlerhafter und in der Summe schlechter. Wollen wir so etwas?

KI-Modelle, die auf fehlerbehafteten Datensätzen trainiert wurden, geben (auch) falsche Antworten. Garbage in, garbage out.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/40-jahre-fiff-gegen-die-unheilvolle-verflechtung-von-informatik-und-militaer-2/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AX
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Tags: #FifF #Jubiläum #Interview #Algorithmen #AI #KI #fehlerhaft #FalsePositives #NATO #Doppelbeschluss #FCAS #Drohnenkriege #Petrow

aktionfsa@diasp.eu

03.06.2024 Kontrolle durch Algorithmen

Nippel oder Ni -- cht?

Die Nippel-Phobie - diskriminierenderweise gegenüber der weiblichen Brust - kennt man aus den USA schon lange. Nun schwappt sie mit den diversen a-sozialen Netzwerken auch nach Europa. Und die Behörden der EU versuchen möglichst viele Bereiche des Internets hinter Ausweisschranken zu stellen.

Dass auch das nur schiefgehen kann, zeigen die "Bemühungen" der genannten a-sozialen Netzwerke. Sebastian Meineck zählt auf Netzpolitik.org deren vergebliche Versuche in seinem Artikel "Die nackte Panik" auf und nennt konkrete (und lesenswerte!) Beispiele

  • auf Instagram,
  • mit Google Safe Search,
  • mit YouTubes eingeschränktem Modus,
  • bei DALL-E,
  • bei Twitch,
  • selbst mit JusProg.

JusProg, also Jugendschutzprogramm.de, ist eine Anwendung des Justizministeriums und soll Eltern die Sicherheit geben, dass ihre Kinder nicht "auf die falschen Seiten" im Internet kommen. Auch hier - wo wir Profitinteressen privater Internetkonzerne ausschließen können - klappt das nicht. Der Autor hat mit Kolleg*innen von BR Data recherchiert und festgestellt, dass insgesamt 74 Websites zu besonders sensiblen Themen, die eigentlich für Minderjährige Aufklärung liefern sollten von JusProg gesperrt wurden. Immerhin konnte er seine Ergebnisse dem Ministerium zukommen lassen und man hat auf seine Recherche reagiert. Bereits kurze Zeit nach der Kontaktaufnahme war ein Großteil der betroffenen Seiten nicht mehr erst „ab 18 Jahren“.

Ganz anders ist die Situation bei den anderen Genannten. Ihre Zensurmaßnahmen sind willkürlich, bei Beschwerden wird man schnell mit Account-Sperrung bedroht. Ebenso, wie eine Logik der Zensur nicht erkennbar ist, so leicht läßt sie sich oft umgehen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn die Maßnahmen werden - wie alle unsere "Ergebnisse" im Internet durch Algorithmen gesteuert. Diese sind in der Mehrzahl unverständlich aber auch manchmal leicht auszutricksen.

So reicht es oft Worte wie Sex duch Seggs oder S-x zu ersetzen. Für diesen Artikel heißt das natürlich, dass er unter eine Altersbeschränkung fällt, weil alle Alternativen drin stehen ...

Was wären die Alternativen?

Dazu zuerst die Frage: Woher kommt dieser neue Prüdismus? Die Begriffe Nacktheit und Sexualität werden pauschal mit Gefahr verknüpft ohne zu schauen in welchem Zusammenhang sie auftreten. Nach dieser Erkenntnis kann man alle Automatismen nur noch in die Tonne treten, denn selbst mit "KI" gelingt es nicht die ungeheure Vielfalt des menschlichen Lebens richtig zu beurteilen.

Was wir bekommen, sind in jedem Fall nur technische Scheinlösungen. Sebastian Meineck stellt fest:

Weder Instagram noch Google oder YouTube noch JusProg wollen gerne an die große Glocke hängen, inwiefern ihr Overblocking im Namen des Jugendschutzes systematisch Grundrechte einschränkt. ...
Blockaden und Filter im Internet sind kein Übermaß an Fürsorge, sondern ein Mangel an Fürsorge. Algorithmen, KIs und Filter sind billige, fehlerhafte, technische Scheinlösungen, die vielleicht Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber zufrieden stimmen.

Und seinem Fazit können wir uns nur voll anschließen:

Ich fordere nicht, dass man sich weniger kümmert oder gar nichts mehr täte, um Minderjährigen im Netz Schutz zu geben. Im Gegenteil, ich fordere, dass man sich mehr kümmert. Blockaden und Filter im Internet sind kein Übermaß an Fürsorge, sondern ein Mangel an Fürsorge.

Und für uns alle - egal ob unter oder über 18 - sind die Maßnahmen eine unzulässige Zensur und ein Eingriff in unsere Grundrechte.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/die-nackte-panik-eine-welle-von-overblocking-rollt-heran/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3AW
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Tags: #Jugendschutz #Altersbeschränkung #Algorithmen #AI #KI #fehlerhaft #FalsePositives #Nacktheit #prüde #USA #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität

spektrum@anonsys.net

Die verblüffenden Leistungen von KI brauchen aufwändiges Training durch Menschen. Nun werden Systeme kooperierender KI-Einheiten entworfen, die sich selbstständig weiterbilden.#KünstlicheIntelligenz #Algorithmen #Lernen #Programme #Netzwerke #Dezentral #ITTech
Maschinen, die voneinander lernen

spektrum@anonsys.net

Ian Stewart ist einer der populärsten englischsprachigen Mathematiker. Sein Buch veranschaulicht, wie stark unser Leben von angewandter Mathematik geprägt ist. Eine Rezension

Wer verstehen möchte, wie zahlreich und wichtig Anwendungen von Mathematik für unseren Alltag sind, wird in diesem spannenden Buch fündig. Eine Rezension (Rezension zu Die Welt als Zahl von Ian Stewart)#Mathematik #Technik #KünstlicheIntelligenz #KI #Naturwissenschaft #Einstein #Relativitätstheorie #Quantenphysik #Algorithmen #Digitalisierung #ChatGPT #Astronomie #ITTech #Physik
»Die Welt als Zahl«: Ob Navi oder Organtransplantation: die Präsenz der Mathematik

aktionfsa@diasp.eu

18.04.2024 KI in der Kriegsführung

KI fehlt in der Genfer Konvention

Während man bei der ersten KI Verordnung der Welt die möglichen Verzerrungen und Diskriminierungen bei ihrem Einsatz in Wirtschaft und im Geschäftsleben und möglichen Arbeitsplatzverluste mit Aufmerksamkeit betrachtet hat, wird der Einsatz von KI im militärischen Bereich dort überhaupt nicht erwähnt.

Cathy Mulligan weist jedoch bei Netzpolitik.org in einem Gastbeitrag auf folgendes hin: Automatisierte Entscheidungsfindung oder automatisierte Waffen automatisieren nicht nur den Krieg an sich, sondern sie können auch die Rollen der Bürger:innen innerhalb der Genfer Konventionen verändern und verschieben.

"Kriegsführung mit der Geschwindigkeit von Computern, nicht mit der Geschwindigkeit von Menschen"

... sagt Eric Schmidt, ehemaliger CEO von Google und nebenbei als Vorsitzender des Advisory Committee for the Department of Defense und der National Security Commission on Artificial Intelligence tätig. Ihm ist es mit Blick auf das (militärische) Verhältnis zwischen den Inkas und den spanischen Konquistadores wichtig, einen vergleichbaren "Qualitätsunterschied" herzustellen, so dass die USA zu einer vollautomatischen Kriegsführung fähig sind.

SDI nach 40 Jahren realistisch

US Präsident Reagans Star Wars Pläne aus den 80-iger Jahren sind heute möglich, denn KI kann die Flugbahnen ballistischer Raketen im Voraus berechnen, um sie dann präventiv abzufangen oder umzulenken. In den Projekten Maven der USA und gemeinsamen Projekten wie AUKUS von Australien, den USA und Großbritannien wird seit einigen Jahren aktiv an der Entwicklung automatisierter robotischer Waffensysteme gearbeitet. Natürlich wird gleichzeitig an neuen Waffen, wie Hyperschallraketen gearbeitet, die wiederum diese Systeme austricksen sollen.

Dieser Wettlauf ist nicht neu, jedoch ergibt sich eine neue Betrachtung bei einem Blick in die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle, die den Kern des humanitären Völkerrechts bilden: "… eine Person, die sich direkt an den Feindseligkeiten beteiligt, wird als rechtmäßiges Ziel betrachtet." (Dabei wollen wir nicht die Leo-II-Diskussion vom vergangenen Jahr oder die Zielkoordinaten für Taurus aufleben lassen ...)

Entscheidender mit Blick auf die KI wird dann sein, wo liegen die (verteilten) KI Datenbanken und wer betreut diese. Nach obiger Defintion sind eventuell alle diese "Zivilisten" ein rechtmäßiges Ziel für den Gegner. Oft kommt es in kriegerischen Auseinandersetzungen neuerdings auch zu Cyberangriffen. Dazu werden regelmäßig auch Computer von Zivilisten genutzt, die diese entweder für über KI koordinierte Distributed-Denial-of-Service-Angriffe (DDoS) zur Verfügung gestellt haben oder diese wurden durch Computerviren für diese Aktivitäten gehackt und genutzt.

Allein das Herumtragen eines Smartphones kann bereits durch die Bewegungsprofile "militärische Informationen" über Staus oder Fluchtbewegungen liefern und damit zu einem (eventuell bedeutenden) Dateninput für den Kriegsverlauf werden.

Human-in-the-Loop

Zurück zu dem Satz von Eric Schmidt, dieser macht den Unterschied zwischen KI-Kriegsführung und der Drohung mit Atombomben deutlich. Während ein interkontinentaler Atomraketenangriff noch eine Reaktionszeit von 20 Minuten lässt, kann die KI in Sekundenbruchteilen "entscheiden". Deshalb müssen, wie Cathy Muligan sagt, geschulte Entscheider an bestimmten Stellen in die KI-Prozesse einbezogen [werden], um sicherzustellen, dass ein Mensch die Entscheidungen trifft und nicht die Algorithmen selbst. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass menschliche Ethik und Moral in die Entscheidungsprozesse einfließen und somit die Einhaltung des humanitären Völkerrechts gewährleistet ist.

Wie auch Frau Mulligan, sehen wir darin jedoch keine Lösung, denn diese geschulten Entscheider werden je nach ihrer Entscheidung und nach Ausgang des Konflikts von der einen oder andern Seite als Kriegsverbrecher an die Wand gestellt. Kein Mensch kann den auf ihn einstürmenden Wust an Daten im richtigen Augenblick sinnvoll bewerten. Eine Lösung kann nur in einer Rückkehr zu nachprüfbaren Abrüstungsvereinbarungen im Rahmen der UNO liegen und nie in Kriegen oder angeblich überlegener Kriegstechnik.

Das wollte schon Tucholsky mit seinen Worten "Soldaten sind Mörder" ausdrücken - KI-Unterstützung macht das Morden nicht besser - und damit bleibt uns allen nur eine Konsequenz bleibt: Nie wieder Krieg!

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/kuenstliche-intelligenz-automatisierte-kriegsfuehrung-und-die-genfer-konvention/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3A8
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Tags: #Google #KIAct #Algorithmen #künstlicheIntelligenz #KI #AI #Transparenz #Gesichtserkennung #Fernerkennung #Anonymisierung #FalsePositives #GenferKonvention #UNO #Diskiminierung #Überwachung #DataMining #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln

spektrum@anonsys.net

Künstliche Intelligenz löst Probleme, wo Menschen scheitern. Aber auf dem Weg zu besserer Wissenschaft könnten die Programme den gleichen Illusionen erliegen wie ihre Schöpfer.#KünstlicheIntelligenz #Algorithmen #Vorurteile #Bias #Programme #ITTech
Fehlbare Instrumente der Erkenntnis

aktionfsa@diasp.eu

15.03.2024 Erste KI Verordnung der Welt

Regelungen zur Einschränkung von Überwachung völlig unzureichend

Die EU hat es nun doch noch geschafft, die KI Verordnung zu beschließen. Bis zuletzt stand ein beschlussfähiges Ergebnis auf der Kippe, denn wie wir berichtet hatten, hatten Deutschland und Frankreich plötzlich Bedenken, die "europäische KI Entwicklung einzuschränken". (KI-Act droht zu scheitern)

Wie bei der EU üblich, sollen wir nun mit einem Kompromiss leben, der vieles anspricht, aber nur wenig regelt. Schauen wir uns die Ergebnisse genauer an.

  • Verboten wird der Einsatz von KI
  • bei der Gefühlserkennung,
  • für Social Credit Systeme.
  • Eine Kennzeichnung wird vorgeschrieben für KI Anwendungen
  • die Texte oder
  • Bilder generieren.
  • Für sogenannte "Hochrisikotechnologien" werden "Auflagen" gemacht, das sind
  • die Gesichtserkennung,
  • das autonome Fahren,
  • medizinische Diagnosen und
  • das Personal-Recruiting.

Der Fehler im System

... springt uns direkt ins Gesicht. Warum werden ausgerechnet für "Hochrisikotechnologien" Ausnahmen gemacht. Diese sollte am besten ganz verboten oder zumindest so stark reguliert werden, dass niemand durch sie Schaden erleiden kann - beim autonomen Fahren ist das Lebensgefahr, wie schon einige Vorfälle gezeigt haben. Gerade die Gesichtserkennung war ein grundsätzlicher Diskussionspunkt zwischen Parlament und Kommission und die Vertreter des Staates haben sich wieder einmal durchgesetzt. Biometrische Gesichtserkennung soll in "Gefahrenlagen" unter richterlicher Aufsicht möglich sein.

Welche regulatorische "Steuerung" dann künftig verhindern soll, dass KI-Algorithmen unsere Zwangs-ePA (elektronische Patientenakte) aufhübscht steht völlig in den Sternen. Wie man regulieren will, dass nicht eine KI, sondern ein Mensch künftig die Bewerbungsunterlagen von nicht-weißen Männern und Frauen gleich aussortiert, wird auch noch interessant. Fazit bleibt, dass dieser erste Aufschlag der EU eigentlich kein Problem löst, das wir uns mit dem Einsatz von KI geschaffen haben.

Wie wenig praxistauglich die Verordnung ist, zeigt ja schon der "Skandal" um das Foto der britischen Prinzessin Kate, die ihr Foto wohl mit den (wenigen und harmlosen) KI-Tools von Adobe Photoshop bearbeiten ließ - und es nicht so gekennzeichnet hat. Dazu müsste ja jedes Programm sagen, dass es KI-Software enthält und das würde wieder erfordern, dass der Begriff KI erst einmal eindeutig definiert wird.

Statt die Fehler der Verordnung im Kleinen zu suchen, sind die grundrechtlichen Kritiken ernst zu nehmen. Dazu zitieren wir Marius Tudor, ehemaliger Berater des Europäischen Parlaments, der feststellt: "Dieses Gesetz schränkt den Zugang zum Arbeitsplatz und/oder zu privaten/öffentlichen Räumen durch die Verwendung der Fernidentifizierung von Bürgern ein. Ein Gesetz, das nicht in die europäische Gesetzgebung gehört, zumindest nicht in dieser Form, und das dennoch umgesetzt wird und mehr Schaden als Nutzen anrichtet."

Seine Kritik an der Verordnung über künstliche Intelligenz sieht einen Verstoß gegen Artikel 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

  • in dem das Recht auf Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verankert ist,
  • sowie gegen das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten, das insbesondere durch die Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725
  • sowie die Richtlinien 2016/680 und 2002/58/EG geschützt wird.
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und
  • gegen die Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.
  • Ferner verstößt das Gesetz gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Diskriminierungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der sozialen Stellung oder der körperlichen Merkmale verbietet,
    • sowie gegen die Grundprinzipien der Freiheit und Gleichheit, auf denen die EU beruht.

Nun muss die jetzt beschlossene Verordnung erst einmal in den Mitgliedsstaaten ankommen und dabei ist noch mit weiteren Verwässerungen zu rechnen. Wir werden das Thema weiter verfolgen ...

Mehr dazu bei https://www.ardmediathek.de/video/wirtschaft-vor-acht/wirtschaft-vor-acht/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3dpcnRzY2hhZnQgdm9yIGFjaHQvMjAyNC0wMy0xNF8xOS01NS1NRVo
und https://uncutnews.ch/das-europaeische-parlament-fuehrt-die-totale-kontrolle-der-buerger-durch-die-hintertuer-ein-biometrische-diktatur-nach-chinesischem-vorbild/
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deutschlandfunk@squeet.me

Rechtsextremismus und Social Media: Wie Algorithmen manipulieren

Social Media - Wie Algorithmen Rechtsextremismus begünstigen

Auf TikTok erreichen rechtsextreme Inhalte rasch ein junges, empfängliches Publikum. Die Schulen sollten Medienkompetenz stärken, sagt Forscherin Franke.#Rechtsextremismus #SOCIALMEDIA #SCHULE #Medienkompetenz #TIKTOK #Rechtsextrem #INTERNET #Medien #Medienbildung #Algorithmen
Rechtsextremismus und Social Media: Wie Algorithmen manipulieren

spektrum@anonsys.net

Auf welche sozialen Rahmenbedingungen trifft die künstliche Intelligenz? Welche Chancen bietet sie? Fundierte Antworten auf solche Fragen gibt Helga Nowotnys Buch. Eine Rezension

Die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz beschränken sich nicht auf technische Neuerungen. Wie krempelt sie unsere Gesellschaft um? Eine Rezension (Rezension zu Die KI sei mit euch von Helga Nowotny)#KI #KünstlicheIntelligenz #Politik #ChatGPT #Algorithmen #Überwachung #Digitalisierung #Freiheit #Zukunft #Agency #Fortschritt #AIAct #Kontrolle #ITTech #Kultur #PsychologieHirnforschung
»Die KI sei mit euch«: Künstliche Intelligenz verändert alles

aktionfsa@diasp.eu

06.02.2024 Selbstherrliche KI

KI "wählt" Kinderschänder-Foto

Der irische Radiomoderator Dave Fanning fand sein Foto in einem Artikel des Hongkonger Verlags BNN. Eine KI Software von Microsoft soll sein Foto "zufällig" ausgewählt haben. Weder der Verlag noch Microsoft antworten auf Fragen zu dem Vorgang. Herr Fanning will nun klagen.

Allerdings gestaltet sich die Klage als schwierig, weil die beim High Court in Dublin abgegeben Klage nun in Hongkong und den USA zugestellt werden muss. Dazu muss der High Court die Zustellung der Klage im Ausland, bzw. außerhalb der EU genehmigen.

Heise.de berichtet über ähnlich selbstherrliche Entscheidungen von "künstlichen Intelligenzen". Demnach versagt Microsoft wiederholt bei der versprochenen menschlichen Aufsicht über seine Algorithmen.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/KI-verleumdet-Unschuldigen-als-Kinderschaender-Klage-gegen-Microsoft-9598270.html
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Tags: #Journalist #KI #AI #Big5 #Microsoft #Algorithmen #Missbrauch #Kinderschänder #Fotos #Auswahl #Copy #Paste #Entscheidungsgewalt #Mensch #Maschine #Irland #Honkong #Cyberwar #Hacking