#zugriff

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01.10.2023 Der Grundrechtseingriff liegt im Speichern
"Nein, der Grundrechtseingriff liegt im Zugriff"

... meinte Thomas de Maizière (CDU) als er noch Innenminister war in einem Gespräch über die Gefahren der Vorratsdatenspeicherung. Solange man nur alles mögliche speichert war seiner Meinung nach alles in Ordnung, lediglich der darauf folgende Zugriff müsste rechtlich geregelt werden.

GAFAM (Google, Amazon, Facbook, Apple und Microsoft), die sogenannten Big5, beweisen seit Jahren, dass dies eine irrige Ansicht ist. Sie sammeln über Jede/n alles was sie bekommen können und ihre Gewinne steigen ins Unermeßliche. Zumindest verfügen sie inzwischen über Gelder, die den Staatshaushalten mittlerer Industriestaaten entsprechen.

Das war 2013 als der verlinkte Artikel im Spiegel erschien noch etwas gemäßigter, doch die Analogie zu de Maiziere's Ansicht war auch damals sichtbar. "... wir speichern lediglich und wir geben nur Auskunft, wenn wir - juristisch einwandfrei! - nach bestimmten Daten gefragt werden." Und damit war für die betroffenen Firmen klar, dass es gar kein flächendeckendes Überwachungsprogramm gibt.

Die Veröffentlichungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden ließen 2013 die Welt aufhorchen - eine Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse ist z.B. "Was ist neu an PRISM & Tempora?" - und dann wurde wieder weltweit abgewiegelt. In Deutschland taten sich dabei der (selbst betroffene) BND und die Bundesregierung hervor.
Rechtlicher Schutz ist eine Lachnummer

Auch die betroffenen oben genannten IT Konzerne verwiesen, wie Herr de Maiziere, auf die rechtliche Absicherung ihrer Datenweitergabe. In den USA befindet das FISA Gericht welche Daten die Firmen den anfragenden Behörden - meist Geheimdienste - auszuhändigen haben. Wie man in den Jahresberichten des Fisa-Gerichtes mehr oder weniger leicht nachvollziehen kann, betrachtet es dieser Gerichtshof offenbar nicht als seine Aufgabe, Datenabrufen einen Riegel vorzuschieben. Er bewilligt, was ihm vorgelegt wird, schrieb der Spiegel.

Auch sein Fazit ist so aktuell, als sei es von heute: Der Prism-Skandal ist also in erster Linie ein Weckruf für alle Internetnutzer: Die Bedrohung durch eine digitale Totalüberwachung entsteht eben nicht erst durch den Zugriff. Die gewaltige Sammlung personenbezogener und persönlichster Daten an sich ist das Problem.

Dies gilt um so mehr, als die speichernden Konzerne mit ihren inzwischen entwickelten KI-Tools aus den gespeicherten Datenbergen noch immens viel mehr an Kenntnissen über uns extrahieren können.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/was-prism-in-wahrheit-ueber-google-facebook-und-co-sagt-a-905351.html
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10.01.2022 Polizei nutzt Daten der Luca App

Alle entschuldigen sich für ihren Fehler

Nanu?! Alle Corona Vorschriften sagen doch eindeutig, dass Daten nur zur Nachverfolgung der Virus-Verbreitung und für die Gesundheitsämter genutzt werden dürfen.

Nun hat der SWR durch eigene Recherchen herausgefunden, dass die Mainzer Polizei bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage Daten aus dem System hinter der Luca-App abgefragt hat.

Glücklicherweise scheint das bisher noch ein "Einzelfall" gewesen zu sein, denn die Staatsanwaltschaft hat den Missbrauch der personenbezogenen Informationen inzwischen eingestanden und sich für das Vorgehen der Fahnder entschuldigt.

Nach Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes des Bundes dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für "andere Zwecke" genutzt werden. Der behördlichen Datenschutzbeauftragte wurde über den Vorfall informiert und wird auch den Landesdatenschutzbeauftragten darüber unterrichten.

Auch die Macher der Luca App sind über den Vorfall "not amused".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mainzer-Polizei-ermittelte-rechtswidrig-mit-Daten-aus-der-Luca-App-6321054.html
und noch andere Probleme der Luca App https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Luca&sel=meta
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raschmi@pod.geraspora.de

Blöde Frage:

#Panik an der #Schulfront! #Lehrer verzweifeln. Es können/dürfen keine #Schülerdaten mehr per #USB-Stick oder per #Mail verschickt werden.
Es wurden schon #Hamsterkäufe bei #Druckerpatronen und #Druckerpapier gemeldet. Manche schreiben ihre Daten sogar per #Kugelschreiber oder #Füller .

Ehm, was ist denn jetzt #Datenschutz konform:

Das #Verlieren eines verschlüsselten USB-Sticks, der #Diebstahl einer verschlüsselten #Datei oder #Email, oder der fremde unverschlüsselte #Zugriff auf ausgedruckte Daten?