#freiwilligkeit

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03.08.2024 Zwangs-ePA steht vor der Tür

Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... künftig mit ePA

In vielen Artikeln hatten wir bereits über die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekündigt, dass ab 1.1.25 für Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihnen dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".

Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich über die Einführung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun Widersprüche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.

Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).

  • manipulativ: Erst unten im Text wird mitgeteilt, dass der Bereitstellung der ePA individuell widersprochen werden kann. Dass die Versicherten für ihren Widerspruch ein Zeitfenster von 6 Wochen Dauer haben, fehlt im Schreiben der TK.
  • unzureichend und damit rechtswidrig: Die ePA (§ 343 Abs. 1a SGB V) verlangt von den Krankenkassen, dass „bevor sie ihnen eine elektronische Patientenakte ... zur Verfügung stellen, umfassendes und geeignetes Informationsmaterial über die elektronische Patientenakte in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache und barrierefrei zur Verfügung zu stellen (haben) ...“. § 343 SGB V benennt insgesamt 24 vd. Themen, zu denen die Krankenkassen informieren müssen.
  • nicht barrierefrei: § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird mit dem Brief nicht erfüllt.
  • ungenügend: Es werden nur Links zu weiterführender Info angeboten. Damit werden Menschen von wesentlichen Informationen ausgeschlossen, die nur analoge Informationsquellen nutzen können oder wollen.

Herr Lauterbach, übernehmen Sie!

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/
Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C2
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #TK #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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14.05.2024 Der "Europäische Gesundheitsdatenraum"

Kniefall vor Big Tech und Big Pharma

... schreibt Patrick Breyer, Abgeordneter der Piraten im Europäischen Parlament, zu den Plänen der EU einen EU-Gesundheitsdatenraum (EHDS) zu schaffen. In diesem EHDS sollen zu allen Patienten Informationen über jede medizinische Behandlung einschließlich Impfstatus, Medikamente und Schwangerschaften, Labor- und Entlassungsberichte digital gespeichert und europaweit abrufbar gemacht werden. Das schließt die in Deutschland bisher nicht von der elektronischen Patientenakte (ePA) erfassten Privatpatienten mit ein.

Das in Deutschland von der Bundesregierung versprochene Widerspruchsrecht gegen Datenzugriffe aus dem Ausland ist im EU Entwurf nicht vorgesehen. Mit 445 zu 142 Stimmen bei 39 Enthaltungen wurde der Entwurf vom EU Parlament angenommen. Patrick Breyer erklärte zu seiner Ablehnung des Entwurfs:

"Wir Piraten unterstützen die Idee eines EU-Gesundheitsdatenraums, aber nicht um den Preis der Aufgabe des Selbstbestimmungsrechts der Patienten und des Arztgeheimnisses zugunsten von Gesundheitsdatenabgriffen durch Regierungen, Big Pharma und Big Tech. Es gibt nichts intimeres als Informationen über unsere körperliche und geistige Gesundheit, einschließlich unserer Suchtkrankheiten, psychischer Störungen, Schwangerschaftsabbrüche bis hin zu Geschlechtskrankheiten und Reproduktionsstörungen. ...
Diese Verordnung verrät im Profitinteresse der Industrie die Interessen und den Willen der Patienten, um mit ihren identifizierbaren Daten Produkte entwickeln und KI-Algorithmen trainieren zu können. Einer solchen Entmündigung der Patienten erteilen wir Piraten eine klare Absage!"

Nur durch die Initiative von Breyer und anderen Abgeordneten konnte immerhin ein europaweiter Zwang zur elektronischen Patientenakte verhindert werden. Laut Artikel 8h und Erwägungsgrund 13a der Verordnung ist das deutsche und österreichische Widerspruchsrecht gegen die Einrichtung einer elektronischen Patientenakte gerettet. Im Fall eines Widerspruchs werden die Pflichtinformationen nur beim behandelnden Arzt gespeichert.

Wer der elektronischen Patientenakte oder ihrer Auswertung nicht insgesamt widerspricht, ermöglicht damit zwangsweise auch einen grenzüberschreitenden Zugriff darauf durch ausländische Behandler, Forscher und Regierungen. Das von der Bundesregierung geplante Recht speziell grenzüberschreitenden Datenzugriffen widersprechen zu können, ist in der Verordnung nicht rechtssicher vorgesehen.

Über die Gründe, die gegen eine ePA sprechen haben wir bereits mehrfach berichtet, deshalb lohnt es sich, auch seine Argumente genau zu lesen.

Mehr dazu bei https://www.patrick-breyer.de/eu-gesundheitsdatenraum-kniefall-vor-big-tech-und-big-pharma/
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Tags: #EHDS #EuropäischerGesundheitsdatenraum #opt-out #eGK #ePA #PKV #Verbraucherdatenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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15.04.2024 Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich

"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"

... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.

In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.

European Health Data Space - EHDS

EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA

Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:

  • ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
  • Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
  • Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.

Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter kontakt@patientenrechte-datenschutz.de.

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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01.01.2024 Gesundheitsdaten in Gefahr

Sensible Daten müssen geschützt werden

Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.

Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:

  • Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
  • Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
    • Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
  • Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
  • Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
  • Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
  • Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
    • Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.

Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.

Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.

Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.

Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel:
Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
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Tags: #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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DigiG und GDNG beschlossen

Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich

"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:

"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."

Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.

Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.

Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.

Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
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05.06.2023 ePA: Wohin mit dem Widerspruch?

Widersprechen schwer gemacht

Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.

Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen

Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA

Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch

Guten Tag Frau ...
danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.

Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da. ...

Wir haben Fragen!

  • Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
  • Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
  • Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
  • "Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
  • Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?

Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.

Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.

Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
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aktionfsa@diasp.eu

17.03.2023 Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA

Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen

Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.

Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:

"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."

Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?

Gemeinwohl oder private Profitinteressen

Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:

  • Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
  • (Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
  • Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
  • "Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
  • Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
  • Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung" in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
  • Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
  • Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.

*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."

Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.

Der European Health Data Space

Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.

Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861
und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
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15.03.2023 Der europäische Gesundheitsdatenraum

So wird das nichts!

Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.

In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:

"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."

Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.

Was ist geplant?

Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?

Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.

Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.

Anonym - pseudonym

Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.

Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?

Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
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aktionfsa@diasp.eu

Abtreibungsverbote greifen um sich

Zugang zu medizinischer Versorgung ...

... hängt nun in den USA nicht mehr "nur" davon ab, wieviel Geld man hat, sondern auch auf welcher Seite des Mississippi man wohnt. Während wir im letzten Samstagabend Krimi noch sehen konnten, wie die Kommissarin nach ihrem One-Night-Stand sich die Pille für danach in der nächsten Apotheke holen konnte, ist dieses Recht für viele US Bürgerinnen nun verwehrt.

Ultravieolet.org berichtet, dass der Konzern Walgreens bekannt gegeben hat, dass es die Abtreibungspille Mifepriston in sage und schreibe 24 Staaten nicht vertreiben wird - darunter sind auch Staaten, in denen Abtreibung weiterhin völlig legal ist.

Der Flickenteppich

Richtg gehört, nach der Aufhebung des Urteils Roe vs Wade aus den 70-iger Jahren durch den Obersten Gerichtshof der USA gibt es kein landesweites Recht auf straffreie Abtreibung. Damit sind die Gesetze der Bundesstaaten maßgebend. Einige hatten noch Abtreibungsverbote, die durch das Bundesurteil außer Kraft waren, anderen haben im letzten Jahr neue Verbote durchgesetzt.

Aber die Pharmakonzerne und ihre Auslieferer planen ihre Versorgung vor allem nach logistischen Gesichtspunkten und wollen vor allem nicht in die Schlagzeilen des rechtspopulistischen Fox News geraten. Und das, obwohl die Abtreibungspille seit mehr als zwei Jahrzehnten von der FDA zugelassen ist. Doch unter dem Druck der Anti-Abtreibungslobby und rechtsgerichteter Generalstaatsanwälte hat Walgreens nachgegeben. Walgreens hat dem Druck der Abtreibungsgegner nachgegeben und sich freiwillig bereit erklärt, Mifepriston in fast der Hälfte aller Bundesstaaten nicht mehr zu vertreiben.

Zu den Bundesstaaten, die auf der Walgreens-Verbotsliste stehen, gehören Alaska, Iowa, Kansas und Montana, wo Abtreibung weiterhin gesetzlich geschützt ist. In Kansas haben die Wähler erst im vergangenen Jahr, nachdem der Oberste Gerichtshof Roe v. Wade gekippt hatte, einen Verfassungszusatz deutlich abgelehnt, der es der staatlichen Legislative erlaubt hätte, Abtreibungen zu verbieten.

Dies ist ein verheerender Schlag für den Zugang zur Abtreibung. Mehr als die Hälfte aller Abtreibungen in den USA werden heute mit der Abtreibungspille durchgeführt, und sie war ein besonders wichtiger Rettungsanker für Menschen in Bundesstaaten, in denen die Abtreibung verboten ist. Jetzt drängen die rechtsgerichteten Republikaner andere Apothekenketten, darunter CVS, Albertsons, Rite Aid, Costco, Walmart und Kroger, die Abtreibungspille ebenfalls nicht mehr anzubieten.

Ultravieolet.org schreibt: Wir fordern, dass die Apotheken die FDA-Vorschriften einhalten und ihren Kunden Mifepriston anbieten.

Darüber hinaus droht landesweit eine weitere Verschärfung der Situation, denn das ist nur eine erste Möglichkeit, mit denen die Anti-Abtreibungsbewegung die medikamentöse Abtreibung angreift. Tatsächlich könnte ein Verfahren, das derzeit vor einem rechtsextremen Anti-Abtreibungsrichter in Texas verhandelt wird, schon diese Woche zu einem landesweiten Verbot von Mifepriston führen - was der Hersteller durch sein Entgegenkommen gegenüber den Abtreibungsgegnern eigentlich vermeiden wollte.

Mehr dazu bei https://weareultraviolet.org/
und https://weareultraviolet.org/uv-action/
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aktionfsa@diasp.eu

05.03.2023 Die "Zwangs-ePA" ist da

Elektronische Patientenakten für alle?

So, wie wir es schon vor zweieinhalb Jahren mehrfach vorhergesagt haben, soll nun die "Zwangs-ePA" eingeführt werden. Nachdem nach 2 Jahren elektronischer Patientenakte (ePA) nur 1% der gesetzlich Versicherten sich von ihrem Arzt eine ePA haben anlegen lassen, will Gesundheitsminister Lauterbach unter dem Jubel der Bertelsmann-Stiftung eine "Widerspruchslösung" einführen. Der Arzt kann für den Patienten eine ePA anlegen, solange dieser nicht widerspricht.

Wie man bei 1% Beteiligung nach mehrmaliger Werbung per Brief in jeden betroffenen Haushalt von "breiter Zustimmung" sprechen kann, bleibt sicher das Geheimnis von Bertelsmann. Es soll an dieser Stelle aber kein Geheimnis bleiben, dass "Arvato [ist] als einer von insgesamt acht Geschäftsbereichen des Bertelsmannkonzerns ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh" ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato)

Arvato betreibt für die Gematik das "Gesundheitsnetz" und hat für dieses, vom Internet durch "Connectoren" abgetrennte Netz, in allen Arztpraxen und Krankenhäusern viel Technik installieren dürfen. Diese Technik wurde nach vielen Pannen mehrfach aufgerüstet. Alle diese Kosten durften die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium, damals angeführt von Minister Spahn, tragen. (s. z.B. Bundesrechnungshof will GEMATIK prüfen , Google hantiert mit Millionen Patientendaten , Herr Spahn will die Verantwortlichkeiten verwischen , Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , Sicherheitslücke(n) in der ePA , ...)

Im Endergebnis zahlt der Steuerzahler und die gesetzlich Versicherten für ein Monster, dessen Sinn und Zweck - die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - auch durch die Krankenkassen zu kontrollieren wäre. All dies läuft unter dem Motto "mehr Digitalisierung" ohne realistische Betrachtung des wirklichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und dann sind da noch die Gefahren, die die Zwangsdigitalisierung mit sich bringt, wie z.B. Sicherheitslücke(n) in der ePA und Das Video-Ident Verfahren ist kaputt und Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten.

Die letzte geplante Millionen-teure Renovierung aller "Connectoren" ist auch noch total überflüssig, wie der CCC nachgewiesen hat, wie in ct-Heft 23 ab S. 15 zu lesen ist: "Der Austausch von 130.000 Hardware-Konnektoren bis Ende 2024, den die gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 300 Millionen Euro finanzieren sollen, ist technisch unnötig. Dies müssen die für die Telematische Infrastruktur zuständige Gematik sowie die drei Hersteller CGM, Secunet und RISE ebenfalls gewusst haben."

Wieder einmal wird das für eine vernüftige Gesundheitsversorgung nötige Geld für Hardware vergeudet. Die ct schreibt weiter: "Und nun liefert ein kleines Hacker-Team in seiner Freizeit innerhalb von nicht mal zwei Wochen eine Referenzimplementierung, mit der man die Laufzeit der Konnektoren einfach dadurch verlängern könnte, dass Software-Patches ausgespielt werden. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die zu 51 Prozent vom Bund kontrollierte Gematik die wirtschaftlichen Interessen eines Hersteller-Oligopols offenbar schwerer gewichtet als die finanzielle Entlastung der Versicherten. Eine kostengünstige Softwarelösung wurde offensichtlich mit Absicht jahrelang zurückgehalten. Den Schaden tragen die Ärzte und Patienten."

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer - Schluss mit der Zwangsdigitalisierung!

Mehr dazu bei https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung
und https://www.heise.de/news/Gematik-Datenschuetzer-streiten-ueber-kuenftigen-Schutz-von-Gesundheitsdaten-7520433.html
und c't 2022, Heft 23, S.15 ff
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Tags: #eGK #ePA #Hack #Arbeitnehmerdatenschutz #SoftwareUpdate #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischenPatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

09.05.2022 Der Bahn ein Ultimatum gestellt

Bahn App läuft weiter jenseits der DSGVO

Digitalcourage Vorstandsmitglied padeluun, Mike Kuketz und Peter Hense haben gemeinsam einen offenen Brief an die Deutsche Bahn geschrieben. Sie drohen mit rechtlichen Schritten, wenn die Bahn bis zum 1. Juli das unzulässige Datensendeverhalten nicht abschalten, welches eine technische Analyse der "DB Navigator" App offenbart hat.
Die Bahn App ignoriert die DSGVO

... oder hat sie nicht verstanden ...

Folgendes fiel den Analysten auf:

  • Datenübermittlungen erfolgen noch bevor der Nutzer eine Interaktion ausgeführt hat und damit noch vor der Abgabe einer ausdrücklichen, informierten, freiwilligen und aktiven Einwilligung , wie sie die DSGVO verlangt.
  • Weiterhin werden Verbindungen zu 5 Servern von anderen Bahn-Diensten aufgebaut, ohne dass der Nutzer das verlangt oder überhaupt bemerken kann.
  • Es werden 2 Verbindungen zu verschiedenen Adobe Diensten in den USA aufgebaut und entsprechende Cookies lokal auf den Geräten gespeichert.
  • Unter iOS wird zusätzlich das Marketing- bzw. Analyse-Unternehmen Optimizely (USA) kontaktiert.
  • Nun endlich erfolgt die Abfrage der Zustimmung des Nutzers mit einem (Cookie-)Consent-Banner.
  • Allerdings ist dessen Darstellung kaum mit den Einwilligungen nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) der DSGVO zu vereinbaren. Dargestellt werden müssen die für den "gewünschten Telemediendienst" und "unbedingt erforderlichen" und evtl. weitere zusätzliche Cookies.
  • Die Deutsche Bahn beeinflusst mit ihrer hervorgehobenen Auswahl "Alle Cookies zulassen" den Nutzer zu dieser Auswahl.

Was passiert bei Nutzung der App?

Bisher war alles Vorgeplänkel, um dem Nutzer ein DSGVO-konformes Verhalten der App dazustellen. Sucht man nun nach einer Bahnverbindung, so sind

  • Adobe, Qualtrics und Google (Maps) bei jedem Schritt dabei.
  • Auch wenn man nur der Auswahl "Nur erforderliche Cookies zulassen" zugestimmt hat, übermittelt die App Daten an Tracking- und Analysedienstleister, wie Optimizely, Google, Tealium, Adobe Inc. CrossEngage.

Die rechtliche Auseinandersetzung kann eigentlich nur Kosten für die Deutsche Bahn erzeugen, denn diese Verstöße sind bereits mehrfach höchstrichterlich beurteilt worden. Mike Kuketz führt dazu eine ganze Liste von Urteilen auf. Vor allem die völlig unnötige Verarbeitung der Daten in Drittländern (außerhalb der EU) ohne Information oder geeignete Garantien sind im Verfahren Schrems (II) gegen Facebook abschließend als illegal festgestellt.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2022/db-tracking-brief
und https://www.kuketz-blog.de/db-navigator-datenschutz-faellt-heute-aus-app-check-teil1/
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aktionfsa@diasp.eu

Sozialkreditsysteme und Zwangsdigitalisierung

Von China lernen, heißt siegen lernen?

In der EU soll im Sommer in Italien Europas erstes Sozialkreditsystem an den Start gehen. Die „Smart Citizen Wallet“ wird den Menschen in Bologna bei "tugendhaftem Verhalten" Punkte bringen,

Zunächst ist die App freiwillig

Man kann damit als tugendhafter Bürger "Punkte" sammeln, wenn man den Müll trennt, den ÖPNV benutzt und sich auch sonst nichts zu schulden kommen lässt. Was wie viele Punkte bringt, wird zur Zeit noch von der Stadtverwaltung definiert.

Natürlich ist die Nutzung der App freiwillig, der Anreiz sind dabei die Vorteile, die einem die "Punkte" einbringen. Mit der Zeit werden auch Nachteile für diejenigen entstehen, die sich dem System verweigern. Am Schluss werden "die wenigen Uneinsichtigen", die Verweigerer, eine Minderheit darstellen und "ausgesondert".

Das ist die Erwartung der Kritiker eines Sozialkreditsystems. Eine erste mißlungene Probe waren Corona-Warn-App und Luca-App. Auch die Nutzer dieser Apps sollten mit Vorteilen, meist dem Zugang zu einer Gaststätte oder Veranstaltung, geködert werden. Die Nicht-Nutzer wurden ausgeschlossen oder es wurden ihnen Hürden in Form von Formularen oder Corona-Test auferlegt.

Beobachtung auf Schritt und Tritt

Mit der Installation der App holt man sich gleichzeitig den Spion in die Hosentasche. Die App ist selbstverständlich an die digitale Identität des Nutzers gebunden - etwa über den digitalen Ausweis (auf dem Handy) oder über eine lokale Registrierung. Und die App "weiß" wo man mit seinem Handy entlang geht und kann in weiteren Entwicklungsschritten sicher mit anderen Apps "kooperieren". Dazu bieten sich im Kapitalismus sicher diverse Einkauf-Apps an, die gerne registrieren würden, was ihr Kunde sonst noch so macht ...

Neben Italien gibt es auch in anderen EU-Staaten ähnliche Entwicklungen. So nennt der verlinkte Artikel Österreich: die „ID Austria“ ersetzt die „Bürgerkarte“ und die „Handysignatur“ und ist ein entscheidender Schritt in Richtung des österreichischen „smarten Bürgers“.

Alle diese Projekte sollen zusammenlaufen in das große Projekt: das „European Digital Identity Wallet“ – ein Projekt der EU-Kommission und Ursula von der Leyen. In Deutschland sind die dazu gehörenden Pläne zu einem verdeckten Smartphone-Zwang der digitale Führerschein und der Ausweis auf dem Handy. Der analoge Ausweis wird noch einige Zeit akzeptiert werden, aber seine Nutzung wird "umständlicher" gemacht. Irgendwann bedeutet das: ohne Smartphone kein Ausweis und kein Führerschein.

Mehr dazu bei https://tkp.at/2022/04/19/in-italien-erstes-europaeisches-sozialkreditsystem-kommt/
und unsere Artikel zum Thema Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/zwangsdigitalisierung.htm
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aktionfsa@diasp.eu

Impfpflicht mit der ePA durchsetzen?

Mal so nebenbei: ePA für alle

Niemand wird dazu gezwungen bei der Elektronischen Patientenakte (ePA) mitzumachen - das soll alles freiwillig bleiben. So wurde es uns vor 2 Jahren schmackhaft gemacht. Nach dem aus technischen Gründen gescheiterten Start zum 1.1.21 ging es dann zum 1.7.21 in 2 Bundesländern wirklich los. Aber nur wenige Zehntausend haben bisher den Versuch gemacht, sich eine ePA anlegen zu lassen.

Wie beim Personalausweis, für den nach 10 Jahren immer noch kaum jemand freiwillig einen Fingerabdruck abgeben wollte und deshalb im letzten Jahr die Verpflichtung dazu eingeführt wurde, sollen jetzt die Patientenakten für alle zum Zwang werden.

Der offizielle Anlass dafür soll nun ausgerechnet die Impfpflicht werden. Im Gesetzesvorschlag von Abgeordneten der Ampel, die eine allgemeine Impfpflicht durchsetzen wollen, wird festgelegt, dass dafür das Opt-In Modell der ePA Verordnung einfach durch ein Opt-Out überschrieben werden soll.

Dann kann für Jede/n eine Zwangs-ePA angelegt werden, in der dann die Impfungen und der Genesenenstatus eingetragen werden kann.

"Kann" kommt von Können

Da hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erhebliche Zweifel, denn wie Heise.de berichtet, stellt man dort fest:

"Durch unhaltbare Fristsetzungen, eine überstürzte und schlecht kommunizierte Opt-out-Lösung sowie die Verknüpfung der Meldung des Impfstatus mit Sanktionsmaßnahmen für Versicherte bei Nichterfüllung der Impfpflicht würde dem ePA-Projekt erheblicher und bleibender Schaden zugefügt."

Sehr richtig sieht der GKV nach den vielen "Anlaufschwierigkeiten" bei der ePA, welches Chaos entstehen wird, wenn täglich(!) mehr als 100.000 Menschen ihre Infektion in der ePA für einen späteren Genesenenausweis vermerkt haben wollen. Dazu kämen die Impfungen, die ebenfalls zeitnah in die Akte kommen müssten, um Sanktionen wie Bußgelder oder andere Einschränkungen der Freizügigkeit zu vermeiden.

"Die Krankenkassen müssten im verbliebenen Zeitraum nach Gesetzesverkündung bis zu 1,8 Millionen Schreiben pro Woche drucken und versenden ..."

Der Zusammenbruch des ePA Systems wäre vorprogrammiert!

Kann man nicht vor der Abstimmung über unausgegorene Gesetzespakete nachdenken?
Oder ist es wieder einmal eine Salamischeibe auf dem Weg in die Zwangsdigitalisierung ...
... denn schon vor einem Jahr forderte der Sachverständigenrat eine verpflichtende ePA für alle.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Impfpflicht-Kassen-warnen-vor-automatischer-Aktivierung-der-E-Patientenakte-6618810.html
und alle unsere Artkel zur Zwangsdigitalisierung https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Zwangsdigitalisierung&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7967-20220327-impfpflicht-mit-der-epa-durchsetzen.htm
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Tags: #eGK #ePA #Impfpflicht #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischenPatientenakte #Gesetzesänderung #Überforderung #Opt-In #Opt-Out #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Freiwilligkeit

gehrke_test@libranet.de

Wir haben die #Klimakatastrophe verdient.

"Im Dezember 2021 lag der Preis für eine Tonne CO2 im europäischen Emissionshandel bei etwa 90 Euro, und damit mehr als 90-mal höher als die mittlere Zahlungsbereitschaft der Passagierinnen und Passagiere. «Diese Ergebnisse zeigen deutlich auf, dass es in keiner Weise ausreicht, auf freiwilligen Klimaschutz zu setzen, um die Klimaziele auch nur annähern zu erreichen»"

#Freiwilligkeit führt uns direkt zum Abgrund.

#Flugverkehr #CO2 #Kompensation #Fliegen #Treibhausgase #Klimaschutz #PoweredByRSS

https://idw-online.de/de/news788939

aktionfsa@diasp.eu

10.01.2022 Polizei nutzt Daten der Luca App

Alle entschuldigen sich für ihren Fehler

Nanu?! Alle Corona Vorschriften sagen doch eindeutig, dass Daten nur zur Nachverfolgung der Virus-Verbreitung und für die Gesundheitsämter genutzt werden dürfen.

Nun hat der SWR durch eigene Recherchen herausgefunden, dass die Mainzer Polizei bei Ermittlungen zu einem Sturz mit Todesfolge ohne rechtliche Grundlage Daten aus dem System hinter der Luca-App abgefragt hat.

Glücklicherweise scheint das bisher noch ein "Einzelfall" gewesen zu sein, denn die Staatsanwaltschaft hat den Missbrauch der personenbezogenen Informationen inzwischen eingestanden und sich für das Vorgehen der Fahnder entschuldigt.

Nach Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes des Bundes dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die anhand der Luca-App gewonnenen Daten nicht für "andere Zwecke" genutzt werden. Der behördlichen Datenschutzbeauftragte wurde über den Vorfall informiert und wird auch den Landesdatenschutzbeauftragten darüber unterrichten.

Auch die Macher der Luca App sind über den Vorfall "not amused".

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mainzer-Polizei-ermittelte-rechtswidrig-mit-Daten-aus-der-Luca-App-6321054.html
und noch andere Probleme der Luca App https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Luca&sel=meta
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Tags: #Polzei #Zugriff #Mainz # #Corona #Luca #App #DSGVO #Freiwilligkeit #Zwangsdigitalisierung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #OpenSource #Verhaltensänderung #eHealth

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09.01.2022 Sicherheitslücke(n) in der ePA

Wer ist für Schäden in der ePA verantwortlich?

Vor 3 Wochen hatten wir noch gewarnt "Gegen Aktionismus bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen" und darauf verwiesen, dass auch viele Ärzte große Probleme mit der Instalation der ständigen Updates bei den Softwarekomponenten zur elektronischen Patientenakte (ePA) haben.

Nun berichtet Heise über Untersuchungen der Zeitschrift ct. Diese zeigen, dass auch ein Jahr nach dem abgeblasenen theoretischen Start der ePA und 6 Monate nach dem Start des "Testlaufs" wenigstens in 2 Bundesländern immer noch alles drunten und drüber geht - und vor allem - gefundene Sicherheitslücken nicht fachgerecht geschlossen werden.

Die von der ct gefundene Sicherheitslücke geht so: Nach der Spezifikation der Gematik (PDF) sind die folgenden Dateitypen PDF, JPEG, PNG, TIFF, text/plain und text/rtf, XML, HL7-V3, PKCS7-mime und FHIR+XML als Inhalte der ePA erlaubt. Zip-Dateien sind verboten, weil sie jeden beliebigen Schadcode enthalten könnten.

Trotzdem gibt es Versionen der App, z.B. Android-Version 3.15.0, mit denen es möglich ist ZIP-Dateien in die ePA hochzuladen und auch aus der ePA wieder herauszuholen. Ob alle Updates der betroffenen Versionen diesen Fehler ausgemerzt haben, wird nicht geprüft.

Zwar müssen ePA-Apps von der Gematik zertifiziert werden, allerdings gilt das nicht für "Aktualisierungen mit unwesentlichen Änderungen". Die Gematik hatte lediglich die Produktversion 3.1.0 der TK-App zertifiziert und die von der ct beschriebene Lücke darin nicht gefunden.

Die Gematik besteht darauf, dass die Sicherheit in den Arztpraxen dadurch nicht gefährdet wird, da es Aufgabe der Ärzte sei, beim Download alle Dateien auf möglichen Schadcode zu prüfen.

Das haben sich die Ärzte sicher anders vorgestellt! Gesundheitsdaten sind hochsensibel und müssen geschützt sein!
Nach jetziger Rechtslage erhält nun ab 2022 Jede/r eine ePA und kann ihrer Verwendung widersprechen - einem ePezept kann man allerdings schon nicht mehr widersprechen, erst recht nicht, wenn man es aus gesundheitlichen Gründen gerade dringend braucht ...

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/c-t-deckt-auf-Sicherheitsluecke-in-elektronischer-Patientenakte-6304671.html
und alle unsere Artikel zur elektronischen Patientenakte (ePA) https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
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24.12.2021 Diskussion der Argumente zur Impfpflicht

Wind dreht sich Richtung Obrigkeitsstaat

Miteinander sprechen statt spalten - war noch vor einigen Monaten ein breiter Konsens. Inzwischen wird schon Herr Kubicki an den Pranger gestellt, wenn er sich mit Abgeordneten seiner Fraktion in einem Antrag im Bundestag explizit gegen eine Impfpflicht aussprechen. Zur Bundestagswahl waren solche Positionen in allen Parteien und der Gesellschaft noch Mainstream, heute werden sie von CSU Söder in die rechtsaußen Ecke gestellt..

PS. Wir erwischen uns innerhalb einer Woche zum 2. Mal dabei einen FDP Politiker zu verteidigen - ganz fatale Entwicklung.

Wesentlich fataler ist jedoch das Verbot einer Demo in Berlin am letzten Samstag, die in klarer Abgrenzung zu rechten und irrationalen Gruppierungen für eine Entscheidungsfreiheit bei der Impfung auf die Straße gehen wollten. Wie die Berliner Zeitung schrieb wurde die Demonstration von den Behörden mit der Begründung verboten, sie könnte von "Querdenkern" unterwandert werden.

Für das Verbot braucht man also keine Beweise, keinen begründeten Verdacht, es reicht die Möglichkeit des "könnte". Telepolis verweist auf ein Video der Organisatorinnen:

"Wir haben versucht, alles richtig zu machen, wir haben ein Hygienekonzept erstellt, wir haben Masken besorgt und trotzdem dürfen wir nicht auf die Straße gehen", erklärte die Frau. Sie empörte sich dort darüber, dass rechte Impfgegner wie die AfD-Jugend auf die Straße gehen konnten, während eine Demonstration, die sich klar von rechts abgrenzte und sich ausdrücklich nicht gegen die Impfungen, sondern gegen einen Impfzwang richtete, verboten wurde.

Kein Richter, kein Polizist, kein Verfassungschützer hat den Veranstalter, die aus dem Internetprojekt #friedlichzusammen kommen und einen linksliberalen Hintergrund haben, bisher Nähe zu Rechten nachgesagt, geschweige denn nachgewiesen.

Wie soll es in den nächsten Monaten zu einer inhaltlichen Diskussion der Impfpflicht in der Gesellschaft kommen, wenn es nur zwei Blöcke geben darf - auf der einen Seite "Wssenschaft und Politik" und auf der anderen Seite angeblich rechte Querdenker. Damit kann eine Spaltung der Gesellschaft nicht geheilt sondern nur gefördert werden.

Ein trauriges Beispiel für solches Vorgehen lieferte auch das Interview mit einer Bischöfin im gestrigen Heute Journal, bei der versucht wurde, sie immer weiter in eine Ecke zu drängen, nur weil sie darauf bestand, dass es auch Argumente gegen eine Impfpflicht geben könnte, und dass man nur durch eine Diskussion aller Argumente zu einer Lösung kommen könnte.

Dass es Argumente von links gegen eine bußgeld-bewehrte Impfpflicht gibt, zeigt der Artikel bei Telepolis.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Eine-Demo-gegen-Impfpflicht-die-nicht-stattfinden-durfte-6304193.html
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aktionfsa@diasp.eu

21.12.2021 Impfzwang - juristisch - ethisch - durchsetzbar?

Um wie viele Prozentpunkte soll der Anteil der Geimpften steigen?

Wir bilden uns nicht ein, zu den 3 Fragen Antworten zu geben und sind gespannt mit welcher Tiefe, Offenheit und Toleranz die verschiedenen "Expertenrunden" in den kommenden Monaten diese Themen bearbeiten werden. Die Art der Diskussion und das Aufeinander-zu-gehen wird auch ein Maßstab für die demokratische Auseinandersetzung sein.

Wir können zu den ethischen Fragen auf einen Artikel von Orsolya Reich auf der Webseite von Liberties EU verweisen. Sie untersucht Fragen wie

  • Was macht ein Impfsystem verbindlich? Verletzt die Impfpflicht unsere Grundrechte?
  • Kann die Europäische Union Pflichtimpfungen vorschreiben?
  • Unter welchen Umständen sind Pflichtimpfungen aus Sicht der Grundrechte gerechtfertigt?
  • Sind die kürzlich vorgeschlagenen europäischen COVID-19-Pflichtimpfungsregelungen gerechtfertigt?
  • Was kann ein legitimes Ziel für eine Pflichtimpfung sein?
  • Wann kann eine Impfpflicht als angemessen, als notwendig, als verhältnismäßig angesehen werden?
  • Ist es gerechtfertigt, Impfungen nur für Angehörige bestimmter Gruppen vorzuschreiben und nicht für alle? Ist das nicht diskriminierend?
  • Würden die Menschenrechtsvorschriften Ausnahmen von der Impfpflicht aus religiösen Gründen zulassen?
  • Sollte es Ausnahmen für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können?
  • Was ist, wenn jemand der Meinung ist, dass die für ihn geltende Impfpflicht unter den gegebenen Umständen nicht gerechtfertigt ist?

Allein die ethischen Fragen sind bereits vielfältig, zu den juristischen Fragen fällt uns z.Zt. nur ein Randproblem ein: Oft wird behauptet eine Impfpflicht sei juristisch ebenso wie bei der Masern-Impfung durchsetzbar. Diese verpflichtet jedoch im wesentlichen Eltern dazu ihre noch minderjährigen Kinder zu deren Schutz impfen zu lassen und gilt ansonsten nur für Beschäftigte im Erziehungs- und Gesundheitsbereich.

Ist eine allgemeine Impfpflicht durchsetzbar?

Als Verein, der sich für die Grundrechte und Freiheiten einsetzt, ist diese 3. Frage ebenfalls wichtig. Sie läßt sich für einen Polizeistaat eingeschränkt mit JA beantworten - engeschränkt, weil glücklicherweise alle Polizeistaaten der Geschichte im Laufe der Zeit von widerständischen Mitgliedern der Gesellschaft gestürzt wurden.

In einem demokratischen Rechtsstaat ist diese Frage nicht leicht zu beantworten. Wenn z.Zt. von 10% gefälschten Impfausweisen gesprochen wird, würde eine Durchsetzung der Impfpflicht ein fälschungsicheres Impfzertifikat und ein zentrales Impfregister verlangen. Zentrale Datenbanken sind aber nicht nur eine große Gefahr bezüglich des Mißbrauchs durch die Staatsmacht (s. https://de.wikipedia.org/wiki/IBM_und_der_Holocaust ), wenn nicht die Aktuelle, dann möglicherweise durch die Nächste. Die Gefahr durch Hacker bleibt jederzeit bestehen und trifft uns fast täglich - warum sollten gerade diese Daten sicher sein?

Über das fälschungsichere Impfzertifikat hinaus, müsste dieses auch noch kontrolliert werden - von wem und zu Lasten welcher anderen Aufgaben, die dadurch nicht mehr möglich wären? Bereits die 2-/3-G Kontrollen in Geschäften und Restaurants bewegen sich stark in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie durch Beschäftige privater Betriebe und mit dem Grundsatz des Hausrechts durchgeführt werden.

Alle Annahmen bei den Corona-Maßnahmen beruhen auf statistischen Wahrscheinlichkeiten. Es geht angeblich um die, je nach Region, 10-30% Ungeimpften - wobei 70% Geimpfte für die Herdenimmunität lange Zeit als ausreichend angesehen wurden und erst im letzten Jahr auf 80% erhöht wurden - um welchen Prozentsatz geht es denn bei der Diskussion einer Impfpflicht?

... und welche Einschränkungen unserer Grundrechte sollen dafür notwendig sein?

Mehr dazu bei https://www.liberties.eu/en/stories/mandatory-covid-vaccines-human-rights/43918
und vielleicht ist die Impfquote schon bei 80%, SZ Okt. 21 https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/corona-impfung-rki-impfquote-erstimpfung-zweitimpfung-gesundheitswesen-digitalisierung-1.5434570
und auch die Tagesschau zählt mehr Geimpfte als das RKI, Nov. 21 https://www.tagesschau.de/faktenfinder/impfquoten-101.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7869-20211221-impfzwang-juristisch-ethisch-durchsetzbar.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7869-20211221-impfzwang-juristisch-ethisch-durchsetzbar.htm
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aktionfsa@diasp.eu

20.12.2021 Gegen Aktionismus bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Setzt Karl Lauterbach Jens Spahns desaströsen Aktionismus fort?

eGK, ePA, e-Rezept, e-allesUnsinn ... war unser Fazit beim gestrigen Artikel "Digitalisierung gefährdet das Gesundheitssystem". Die Probleme im Gesundheitsnetz (TI) und das völlige Versagen der Gematik bei der elektronischen Patientenakte (ePA) problematisiert auch ein Bündnis von Daten- und Patientenschützern in ihrer aktuellen Presseerklärung.

Setzt Karl Lauterbach Jens Spahns desaströsen Aktionismus fort?
Datenschützer fordern überlegtes Vorgehen bei der elektronischen Patientenakte

Mit einer Gesetzes-Flut versuchte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Eiltempo die zentrale Digitalisierung des Gesundheitswesens zu erzwingen. Herzstück davon ist die elektronische Patientenakte ePA, welche die Krankenkassen ihren Mitgliedern seit dem 01.01.2021 anbieten müssen[1].

Die Patientensicherheit (bzw. die Sicherheit der Gesundheits- und Behandlungsdaten) sieht der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei der ePA allerdings nicht gewährleistet [2]. Und die Akzeptanz bei den Versicherten liegt nach fast einem Jahr noch immer im Promille-Bereich. So meldete das ARD-Magazins plusminus [3] am 18.08.2021 (unwidersprochen von Gematik und Krankenkassen): „In Deutschland haben sich bisher erst 260.000 Versicherte für die neue Patientenakte angemeldet“. Das sind weniger als 0,5 % der rund 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in der BRD."

Auch das eRezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollten gemäß Spahns Fristsetzung bereits in Betrieb sein. Sie erwiesen sich jedoch als fehleranfällig, so dass ihre Einführung verschoben wurde.

Vor wenigen Tagen haben die Spitzenverbände von Ärztinnen, Apothekerinnen und Krankenhäusern in einer gemeinsamen Stellungnahme [4] "erhebliche Zweifel" geäußert, ob die Schnelligkeit bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sachgerecht ist. Am Beispiel der Einführung des eRezepts stellen sie fest: "Fehlerhaft übermittelte eRezepte sind nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sie stellen insbesondere eine Gefährdung der Patientensicherheit dar." Auch IT-Expertinnen äußerten Bedenken gegen die Strategie von Spahn und Lauterbach [5].

Was Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angeht, hilft ein Blick in den Ampel-Koalitionsvertrag, den Lauterbach mit ausgehandelt hat. Zur Digitalisierung im Gesundheitswesen steht dort: "Alle Versicherten bekommen DSGVO-konform eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt; ihre Nutzung ist freiwillig (opt-out). Die gematik bauen wir zu einer digitalen Gesundheitsagentur aus."

Opt-Out bedeutet jedoch gerade das Gegenteil von Freiwilligkeit: Jeder Mensch bekommt ohne eigene Willensentscheidung eine elektronische Patientenakte (ePA) und kann dies lediglich im Nachhinein durch Widerspruch (opt-out) korrigieren. Sollte dafür das gleiche Verfahren wie bei der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in Österreich [6] gewählt werden, müssten Versicherte dafür einen erheblichen Aufwand betreiben.

Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: "Zudem bringen wir ein Registergesetz und ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung in Einklang mit der DSGVO auf den Weg und bauen eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur auf." Damit knüpft der Koalitionsvertrag an ein Gutachten des Sachverständigenrates für Gesundheit (SVR) an, das forderte, alle Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung freizugeben, ohne sie vorher zu fragen [7].

Die Digitalisierung beschleunigt zudem die weiter gehende Orientierung des Gesundheitssystems an wirtschaftlichen Zielen. Bereits die Einführung der Fallpauschalen in der medizinischen Kostenerstattung führte zur Gewinnorientierung im Gesundheitswesen und damit zur Privatisierung der Krankenhäuser, zu Schließungen, sowie zum Pflegenotstand. Nun bedroht der grob fahrlässige Umgang mit den Gesundheitsdaten die Schweigepflicht von Psychotherapeutinnen und Ärztinnen.

Die Digitalisierungspolitik der früheren Bundesgesundheitsminister kann kein Vorbild sein. Weder den Versicherten noch den Ärztinnen oder Krankenhäusern ist damit gedient, wenn sie ungeprüft und unhinterfragt fortgesetzt wird. Notwendig ist vielmehr Entschleunigung und eine sachliche Bestandsaufnahme von Bedarf, Kosten und Nutzen.

Die unterzeichnenden Organisationen fordern daher den neuen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auf:

  • Beschließen Sie für alle neuen Anwendungen der Telematik-Infrastruktur eine Testphase von mindestens 12 Monaten. Sie ist mit einer großen Anzahl von freiwillig Teilnehmenden im realen Praxisbetrieb durchzuführen. Die Bewertung der Tests muss durch Ärzte- und Patientenvertreterinnen und Datenschützerinnen erfolgen.
  • Stellen Sie die bisherigen Vorschriften und technischen Einrichtungen auf den Prüfstand.
  • Freiwilligkeit der elektronische Gesundheitsakte (ePA) statt opt-out.
  • Freiwilligkeit der Nutzung der ePA auch für Behandlerinnen, ohne Honorarabzüge
  • keine Honorarabzüge für an die TI nicht angeschlossene Behandlerinnen
  • Schutz von Gesundheits- und Behandlungsdaten (Datensparsamkeit, Zweckbindung) statt Priorisierung der Datennutzung.

Unterzeichner:

Mehr dazu und alle unsere Artikel zu eGK und ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
und die verwendeten Links aus der Presseerklärung
[1] Laut § 342 Abs. 1 SGB V, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__342.html, eingeführt durch Spahns "Patientendaten-Schutzgesetz", https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PDSG_bgbl.pdf. Kritik daran hier: https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/06/PDSG_Stellungnahme.pdf
[2] https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/AccessForAll/2021/2021_Musterbescheid-Gesetzliche-Krankenkasse.pdf?__blob=publicationFile&v=3
[3] https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/sendung-vom-18-08-2021-elektronische-patientenakte-100.html
[4] https://www.kbv.de/html/presse_55694.php
[5] https://www.heise.de/hintergrund/Ueberhastete-Digitalisierung-gefaehrdet-das-Gesundheitssystem-6278428.html?seite=all
[6] http://ftp.freenet.at/ges/elga-online-optout-info.pdf
[7] https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin/Gutachten/Gutachten_2021/SVR_Gutachten_2021.pdf

Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7868-20211220-gegen-aktionismus-bei-der-digitalisierung-im-gesundheitswesen.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7868-20211220-gegen-aktionismus-bei-der-digitalisierung-im-gesundheitswesen.htm
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