#abmahnung

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11.12.2023 Kostenlos einen Glasfaseranschluss?

Ein undurchsichtiges Angebot

Kaum zu glauben - und auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) glaubt dies nicht und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma Giga Fiber wegen undurchsichtiger AGBs abgemahnt. Giga Fiber wirbt mit dem Angebot für einen Glasfaseranschluss mit 250 MBit/s im Downstream für null Euro. Allerdings muss ein Interessent bei Abschluss des Null Euro Vertrags zustimmen, dass "wiederkehrende Zahlungen wie Miete, Nebenkosten, Strom" – aber auch Darlehenszahlungen – "über den von Giga Fiber zur Verfügung gestellten Payment-Service" abgewickelt werden, schreibt Heise.de.

Ein Payment-Service ist leider ganz was anderes als eine Lastschriftermächtigung, die allerdings bei Null Euro auch überflüssig sein sollte. In unseren Artikeln zur Einführung von PSD2 in der EU hatten wir bereits vor Unternehmen gewarnt, die damit Banken gleich gestellt werden und Einblick in unsere Bankkonten bekommen können.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat die Firma wegen Irreführung abgemahnt und mehrere Punkte genannt:

  • Giga Fiber gibt weder auf der eigenen Webseite noch in der App den konkreten Zahlungsdienstleister und dessen Anschrift an.
  • Banken werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) überwacht, für Giga Fiber gelte dies nicht.
  • Die Vertragsbedingung, nach der Nutzer zur Erstattung von Kosten für den Hausanschluss verpflichtet werden, wenn sie während der Mindestvertragslaufzeit gegen nicht genau erläuterte Pflichten verstoßen, wurde abgemahnt.

Heise.de befürchtet, dass Giga Fiber generell eher ein Vermittler und kein tatsächlicher Telekommunikationsanbieter oder Finanzdienstleister zu sein scheint. Dann würde der Zugang zum Netz über Provider wie Telekom, Vodafone oder 1&1 bereitgestellt werden, "die man dann nehmen müsste", ohne diese Wahl ablehnen zu können.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Kostenlose-Glasfaser-Verbraucherschuetzer-mahnen-Giga-Fiber-ab-9569832.html
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Tags: #GigaFiber #Glasfaseranschluss #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonym #Abmahnung #Verbraucherzentralen #vzbv #Kontozugriff #AGB #PSD2 #EU #kostenlos #Lastschrift #Telecash

utzer@social.yl.ms

Sie: Der X hat gerade die zweite #Abmahnung wegen der gleichen Sache bekommen.
Wir: Oh, bei drei #Abmahnungen ist er dann weg, oder?
Sie: Wegen der einem Sache können sie ihn jetzt nicht mehr kündigen, denn wenn sie zweimal wegen der gleichen Sache abmahnen scheint es nicht so wichtig zu sein, sonst hätten sie ihn ja schon beim zweiten mal gekündigt.

Bam!

aktionfsa@diasp.eu

18.10.2021 Facebook lässt keine Veränderung zu

Newsfeed aufräumen - Abmahnung

Louis Barclay, ein britischer Start-up-Gründer und Entwickler, nutzte seit Jahren Facebook und verbrachte, wie viele andere Facebook Nutzer, viel Zeit damit, in seinem immer länger werdenden News Feed die Sachen zu finden, die für ihn wichtig waren. Er wünschte sich etwas anderes als den von einem unbekannten Facebook Algorithmus sortierten News Feed. Nachdem er eine Weile versuchte alle seinen uninteressanten "Freunden" zu entfolgen, kam er im Juli 2020 auf die Idee die App "Unfollow Everything" zu programmieren.

Das Ergebnis war ein leerer News Feed, ohne dafür irgend jemanden "entfreunden" zu müssen und er musste nur noch anlicken, wer seine wirklich wichtigen Freunde waren. Die täglich lange Zeit des News Feed Aufräumen hatte er sich gespart. Nicht Miliarden aber immerhin 13.000 Facebook Nutzer luden seine App herunter und taten es ihm gleich. Sogar die Schweizer Universität Neuenburg startete ein Experiment, in dem untersucht werden sollte, welchen Einfluss der Newsfeed auf die Nutzungsdauer und die Zufriedenheit mit Facebook hat - Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Im Juli 2021 erhielt Louis Barclay Post. Wie der Spiegel schrieb, erhielt er von einer Kanzlei im Namen von Facebook eine Abmahnung

... und man teilte ihm mit, dass der Konzern Barclays Facebook- und Instagram-Konten deaktiviert habe. Er dürfe nie wieder die Websites, Apps, Netzwerke und Dienste des Konzerns aufrufen.

Der Grund sei, dass er Facebooks Markenrechte und Nutzungsbedingungen verletze, in denen es heißt, man dürfe "(ohne unsere vorherige Zustimmung) nicht mittels automatisierter Methoden auf Daten unserer Produkte zugreifen" und nichts tun, "das die einwandfreie Funktionsweise bzw. das Erscheinungsbild unserer Produkte unterbinden, überlasten oder beeinträchtigen könnte".

Damit nicht genug, verlangte Facebook, dass er

  • seine App, die Chrome-Browser-Erweiterung abschaltet und aus dem Chrome Store entfernt,
  • eine Liste aller jemals von ihm betriebenen Facebook- und Instagram-Konten vorlegt,
  • eine Liste aller derzeit von ihm kontrollierten Internetdomains,
  • eine genaue Beschreibung der Funktionsweise von "Unfollow Everything" inklusive des Quellcodes,
  • eine Aufstellung aller mit der Erweiterung erzielten Einnahmen (die natürlich kostenlos war),
  • sowie den Nachweis, dass er alle jemals von Facebook empfangenen Daten gelöscht habe.

Mangels des finanziellen Risikos kapitulierte Louis Barclay vor den Forderungen des Internet Giganten.

Fassen wir noch einmal zusammen: Er wollte dem Konzern nicht wirklich schaden, er wollte sich und anderen den "Genuss" an Facebook nur angenehmer machen. Aber mit seiner Auswahl der "News" hatte er den Einfluss des Konzerns auf die erhaltenen Nachrichten und Werbung verändert und damit direkt in das Geschäftsmodell von Facebook eingegriffen. Ähnlich erging es vor ca. 10 Jahren der Möglichkeit WhatsApp auf Linux PC zu nutzen - auch dies wurde in kürzester Zeit unterbunden, weil dieses Programm nicht die Informationen lieferte, die der Konzern von seinen Nutzern sammeln möchte

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/unfollow-everything-wie-facebook-gegen-einen-mann-vorgeht-der-den-news-feed-aufraeumt-a-2362d7aa-297b-4176-aea0-4abdf28405a5
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7803-20211018-facebook-laesst-keine-veraenderung-zu.htm
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