28.06.2023 Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!

Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

  • Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
  • sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
  • eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
  • genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
  • eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
  • Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
  • ...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3uP
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8442-20230628-wohnungskonzerne-enteignen-ist-moeglich.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8442-20230628-wohnungskonzerne-enteignen-ist-moeglich.html
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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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