#öffentlichkeit

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18.02.2024 Verlaufsprotokolle des Polizeikessels jetzt öffentlich

"... nicht unkontrolliert ablaufen lassen"

Eine Demonstration für Versammlungsfreiheit am 3. Juni 2023 zum sogenannten „Tag X” in Leipzig führte dazu, dass mehr als 1300 Menschen im Juni 2023 auf einer Wiese im Süden Leipzigs in einem Polizeikessel elf Stunden ausharren mussten. Die Betroffenen wissen nun wie es um die Versammlungsfreiheit in Sachsen bestellt ist.

"Frag den Staat" hat nun den detaillierten Verlaufsbericht des Einsatzes sowie mehrere im Nachgang erstellte Protokolle durch eine Anfrage nach dem neuen Sächsischen Transparenzgesetz aus dem geheimen Dokumentenknast "Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) befreit.

Aus diesen Dokumenten ergibt sich, dass bereits mehr als eine halbe Stunde vor Beginn des Polizeikessels der zuständige Polizeiführer erstmals anordnete, dass die Teilnehmer der Veranstaltung „nicht unkontrolliert ablaufen dürfen“. Zu diesem Zeitpunkt gab es einzelne vermummte Personen, jedoch keine gewalttätige Aktionen oder deren Vorbereitung, wie etwa Steine sammeln.

Kurz darauf wird von der Polizeiführung präzisiert bei jeder Person eine Identitätsfeststellung durchzuführen und "jeden unkontrollierten Abgang" von der Demo zu verhindern. Im Einsatzprotokoll geht die Polizei von 500 Personen aus, die sie festgesetzt hat, andere Protokolle notieren die Zahl 300 bis 400. In dem Polizeikessel befinden sich 1323 Menschen – darunter mehr als hundert Jugendliche und zwei Kinder.

Pauschal allen Eingekesselten die Beteiligung an Straftaten zu unterstellen und gegen sie zu ermitteln, hält der Polizeirechtler Clemens Arzt schon an den folgenden Tagen gegenüber dem MDR für rechtlich unzulässig: "Eine solche Maßnahme gegen Hunderte von Menschen für eine so lange Dauer, die scheint mir rechtlich nicht zulässig gewesen zu sein." Er forderte die Betroffenen dazu auf dagegen vorzugehen. Dies insbesondere, weil alle Eingeschlossenen im Polizeikessel nach Rücksprache mit einem Staatsanwalt als Tatverdächtige von Straftaten geführt und erkennungsdienstlich behandelt werden sollten.

Um 22:01 Uhr notiert die Polizei 100 Personen abgearbeitet zu haben, um 0 Uhr sind es 250, um 1:45 Uhr werden noch 300 Personen im Kessel vermutet. Auch nach einigen Tagen spricht die Polizei "nur" von 1031 Identitätsfeststellungen, inzwischen liegt die offizielle Zahl bei weit über 1300 Eingekesselten. Warum die Polizei mit ihren Personenschätzungen so daneben lag - wir kennen das ja auch oft von den Zählungen bei Demonstrationen - erstaunt, denn der Polizeibericht bestätigt, dass bereits um 17:06 Uhr Polizisten in Zivil inmitten der Versammlung im Einsatz waren.

Genauso unerklärlich ist, dass in den Protokollen bereits um 18 Uhr die Anfrage der Polizei nach Wasser und Toilettenmöglichkeiten für 800 Personen vermerkt wird, wo sie nach ihren Eintragungen von 300 Personen ausging. Um 22:57 Uhr wurde wegen der nächtlichen Temperaturen der Bedarf an Rettungsdecken wegen drohender Unterkühlung notiert. Diese trafen erst um fünf Uhr morgens vor Ort ein und wurden "nicht mehr benötigt“.

Frag den Staat schließt seinen Bericht mit der Feststellung: Gegen alle 1321 strafmündigen Personen, die in jener Nacht im Leipziger Kessel ausharren mussten, laufen seitdem Strafverfahren. Sie alle sind des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall beschuldigt. Lediglich die beiden Kinder, die inmitten der Gruppe von der Polizei festgehalten wurden, sind davon ausgenommen. Zudem gibt es Hinweise, wonach diese 1321 Personen zwischenzeitlich durch den Sächsischen Verfassungsschutz im gemeinsamen Informationsportal der Nachrichtendienste (NADIS) erfasst worden sein sollen – zugeordnet dem Phänomenbereich Linksextremismus.

Der VS gibt dazu natürlich keine Auskunft ...
Frag den Staat hält das nicht für "natürlich" und hat deshalb einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Sachsens Verfassungsschutz eingereicht.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2024/02/12/chaos-und-widerspruche-zum-leipziger-polizeikessel/
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Tags: #Leipzig #Polizeikessel #Bodycam #Polizeieinsatz #Menschenwürde #anlasslos #Verhaltensänderung #Öffentlichkeit #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Polizeigewalt #Verfassungsschutz #VS

spektrum@anonsys.net
gaukler_faun@diaspora-fr.org

Ich #danke den alten Markgrafen von #Karlsruhe immer wieder gern. Da klotzt so ein Adliger einen #Palast hin, der seinem #Sohn #Prinz Max wohl so eine Art über großes #Spielzimmer sein sollte. Prinz Max hat es auch bewohnt (1900-1918), aber dann kam der erste Weltkrieg, wir haben unsere Adligen (größtenteils) zum Teufel geschickt, und jetzt wird das übergröße Kinderzimmer als Kinder- und #Jugendbibliothek genutzt. Danke liebe Markgrafen von #Baden für das Schloss, den Schlossgarten, die Museen und all die anderen Dinge, die heute der #Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

#foto #mywork #cc-by-sa

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28.06.2023 Wohnungskonzerne enteignen ist möglich!

Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

  • Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
  • sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
  • eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
  • genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
  • eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
  • Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
  • ...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

Mehr dazu bei https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/06/abschlussbericht-berliner-expertenkommission-vergesellschaftung-wohnungen-medienbericht.html
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Schwarz-rot will Volksentscheid weiter blockieren

Eine Enteignungen großer Wohnungskonzerne in Berlin ist gesetzeskonform, stellt die Expertenkommission in ihrem Bericht fest, die nach dem erfolgreichen Volksbegehren vor 2 Jahren eingesetzt wurde. Eigentlich schade, dass keine Regierung mehr da ist, die wenigstens etwas Interesse daran hätte ...

Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Der Abschlussbericht stellt fest

Das Grundgesetz erlaubt Enteignungen,
sie wären eine verhältnismäßige Maßnahme,
eine Beschränkung auf "nur große" Unternehmen wäre kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz,
genossenschaftliche Unternehmen könnten außen vor bleiben,
eine Entschädigung muss nicht den Verkehrswert betragen,
Gerichte würden über den jeweiligen Betrag entscheiden,
...

Was nun?

Achim Lindemann, Sprecher der Initiative "Deutsche Wohnen und Co. enteignen" fordert: "Die Regierung muss sofort ein echtes Vergesellschaftungsgesetz vorlegen, in dem konkret steht, wann und wie die großen Wohnungskonzerne enteignet werden."

Was wird passieren? Fast nichts! Die schwarz-rote Berliner Koalition wird in dieser Legislaturperiode - also schlimmstenfalls erst in 2-3 Jahren ein "Rahmengesetz" für solche Enteignungen vorlegen und damit auch sicher nicht "Böses" passiert, soll darin stehen, dass es erst in weiteren 2 Jahren in Kraft tritt. In dieser Zeit soll das BVerfG dazu Stellung nehmen.

Grüne und Linke fordern statt oder zumindest zusätzlich zum Rahmengesetz an einem Umsetzungsgesetz zu arbeiten, um nicht wieder Jahre der Untätigkeit zu bekommen. Wir wissen alle, dass BVerfG-Entscheidungen auch gern mal 6-8 Jahre dauern können (z.B. BKA Novelle, u.v.a.)

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Tags: #Expertenkommission #Immobilienkonzerne #Berlin #Volksentscheid #enteignen #Transparenzgesetz #Öffentlichkeit #geheim #Transparenz #Informationsfreiheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verhaltensänderung #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Angst #Armut #schwarz-rot #BVerfG

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14.06.2023 Waffengleicheit durch Handyaufnahme gegen Bodycam?

Ist es strafbar einen Polizeieinsatz zu filmen?

Dazu gibt es inzwischen die unterschiedlichsten Gerichtsentscheidungen von Amtsgerichten, Landgerichten, zuletzt sogar von zwei Oberlandesgerichten. Sortieren wir erst einmal die Vorwürfe und dann die Urteile.

Wir setzen dabei voraus, dass das Smartphone auch in der Lage ist den Ton aufzuzeichnen. Während der in der Öffentlichkeit ablaufende Polizeieinsatz ein öffentliches Ereignis ist, sind die Gespräche der Polizisten untereinander "nichtöffentlich". Damit dürfen sie nicht aufgezeichnet werden, im Gegensatz etwa zu Ansagen der Polizei gegenüber z.B. Demonstranten.

So hat nun das Landgericht (LG) Hanau Aussagen zu genau diesem Aspekt geliefert, der bisher noch nicht gerichtlich entschieden wurde. Wenn bei einem Polizeieinsatz die Bodycam eines Polizeibeamten eingeschaltet ist, dann macht sich nicht strafbar, wer auf der anderen Seite mit seinem Smartphone filmt und den Ton aufnimmt. Die Gespräche der Polizisten sind in der laufenden Aufnahmesituation "öffentlich".

Wenn die Polizei zum Zweck der Beweissicherung aufzeichnet, dürfen es – und zwar straffrei – auch Betroffene auf der anderen Seite. Es soll Waffengleichheit herrschen (Beschl. v. 20.04.2023 Az. 1 Qs 23/22).
Wenn die Bodycams nicht laufen? Was dann?

Es geht nur um den Ton, denn § 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Wenn es technisch geht, könnte man auf die Tonaufzeichnung verzichten und wäre aus dem Schneider. Problem dabei: Erkläre das mal dem Polizisten, der dir gegenüber steht ...

Rechtswissenschaftler sind der Meinung, dass die Strafvorschrift von § 201 StGB nicht auf Polizeieinsätze in der Öffentlichkeit passe. Sie sprechen von einer "faktischen Öffentlichkeit". Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Aachen sehen das jedoch sehr eng. Da Fälle zum § 201 StGB nur beim Amtsgericht und bei Beschwerde beim Landgericht entschieden werden, wird man weiter Rechtsunsicherheit haben, denn eine BGH oder OLG Entscheidung ist dazu selten zu erwarten. Natürlich könnte die Politik durch eine Klarstellung im Gesetz für Rechtssicherheit sorgen, wenn inzwischen Jede/r sein Handy "zur Beweissicherung" - oder aus Sensationsgier - zückt.

Mehr dazu bei https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/
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Tags: #Waffengleicheit #Smartphone #Handyaufnahme #Bodycam #Polizeieinsatz #Urteile #Unterschiede #Tonaufnahme #Verhaltensänderung #Öffentlichkeit #Lauschangriff #Überwachung #DataMining #Videoüberwachung #Polizeigewalt

seebrueckeffm@venera.social

https://twitter.com/wirpackensan/status/1549772494474584065

#Balkanroute #Pushback #Öffentlichkeit #Asyl #Abschottung #EU

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17.06.2022 Was macht die "Enteignungs-Arbeitsgruppe"?

Immobilienkonzerne hinter verschlossenen Türen enteignen?

Enteignen? - So weit sind wir noch lange nicht. Nach dem Volksentscheid zur Berliner Wahl im letzten September, in dem sich 59% der WählerInnen für die Enteignung großer immobilienkonzerne ausgesprochen hat - wurde erst einmal eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die das für und wider und die rechtlichen Bedingungen untersuchen soll.

So weit, so schlecht

Wenn über das Vorgehen zum Ziel der Enteignung diskutiert wird, dann hat das öffentlich zu geschehen, weil

  • es alle BerlinerInnen interessiert
  • es wichtig ist, zu sehen, wer in dieser Arbeitsgruppe welche Interessen vertritt.

Fußtritt für das Berliner Transparenzgesetz

Aktion Freiheit statt Angst hatte vor einigen Jahren in der Initiative für ein Berliner Transparenzgesetz mitgearbeitet und Unterschriften für einen entsprechenden Volksentscheid gesammelt. Daraufhin war der rot-rot-grüne Senat darauf eingegangen für Berlin ein Transparenzgesetz nach dem Hamburger Modell einzuführen. Daran wiill die neue rot-grün-rote Koaltion in Berlin festhalten - zumindest nach dem Wortlaut des Koaltionsvertrags.

Warum kann man sich dann nicht schon bei der Arbeit im Berliner Senat an die kommenden Vorschriften gewöhnen? Ausgerechnet bei dem sensiblen Thema der steigenden Mieten, die fast alle Menschen in der Stadt betreffen, wird wieder gemauert. Mehr Demokratie e.V. stellt dazu fest:

"Die Koalition wird im Jahr 2022 ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen, dabei die hohen Standards des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes erhalten und einen umfassenden Rahmen für die Leitlinie „Open by default“ für die öffentlichen Daten setzen." So steht es im Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot aus dem letzten Jahr. Passiert ist bisher: Nichts.

Bestes Beispiel warum es gerade jetzt Transparenz in der Politik braucht, ist aber die Expertenkommission zum erfolgreichen Volksentscheid großer Immobilienunternehmen in Berlin. Es herrscht große Frustration über den Umgang mit dem Volksentscheid und den Auftakt der eingesetzten Expertenkommission!

So soll diese eigentlich laut Senatsbeschluss transparent und öffentlich arbeiten - das Gegenteil ist der Fall. Es gibt noch nicht einmal eine Internetseite, die über die Arbeit der Kommission informiert. Das ist leider kein respektvoller Umgang mit dem Votum der Berlinerinnen und Berliner.

Miit solcher Regierungsarbeit wird es weder etwas mit dem Transparenzgesetz noch mit dem Versuch die Profite der Immobilienkonzerne zu begrenzen.

Mehr dazu bei https://www.dwenteignen.de/
und in unseren Artikeln zu "Deutsche Wohnen und Co enteignen!" https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=enteign&sel=meta
Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3o6
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Tags: #Immobilienkonzerne #Berlin #Volksentscheid #enteignen #Transparenzgesetz #Öffentlichkeit #geheim #Transparenz #Informationsfreiheit #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Verhaltensänderung

ottobrennerstiftung@diaspora.town
raschmi@pod.geraspora.de

#Triell

Wer zum #Henker ist "kein Unterschied" und wie so hat er mehr % als Herr #Laschet?

Aber mal was Anderes:

Da wird Herr #Scholz in aller #Öffentlichkeit gefragt, ob seine Äußerungen bedeuten, dass die Akten nicht länger verschlossen bleiben und unsere #Starjournalisten und #Starjournalistinnen haben nix Besseres zu tun, als diese Frage zu ignorieren?

#Verlierer des Triells ist bei mir das #Moderatorenduo!

#CDU #SPD #Grüne

raschmi@pod.geraspora.de

#Glyphosat

Viele hier echauffieren sich über das #Gerichtsurteil zur #Veröffentlichung der #Studie:

https://fragdenstaat.de/aktionen/zensurheberrecht-2019/

Ehm, Leute, das Urteil ist in meinen #Augen korrekt und kaum anfechtbar, was hier schief läuft, wie ich finde, ist der Umstand das #Dinge mit öffentlichen #Geldern bezahlt, aber nicht dieser #Öffentlichkeit zur #Verfügung gestellt werden.

In etwa wie bei #PublicMoney - #PublicCode

https://publiccode.eu/de/

Da muss man halt mal ran und die Sache ändern!

Meine #Anfrage ist im Übrigen raus :-)

#Urheberrecht #Gericht # #Staat #Publicmoney