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27.10.2022 Ständige Cookie Abfragen kann man sich ersparen

Die eigenen Nerven schonen

Das könnte man mit zuckerhaltigen Keksen möglicherweise, aber es wäre dauerhaft für die Gesundheit nicht zu empfehlen. Außerdem geht es nicht um lächelnde Kekse, sondern um nervende Banner, die von uns die Zustimung für beliebige Cookies auf unserem Gerät haben wollen.

Denen können wir laut DSGVO zwar den Garaus machen, in dem wir ihr Einnisten in unseren Geräten verbieten, aber dafür nerven sie uns täglich wieder mit der gleichen Frage. Hinzu kommt noch, dass sie uns keine Information über die wirklichen Wahlmöglichkeiten geben. Meist wird uns vorgeschlagen "Alles akzeptieren", auf einer anderen Seite heißt es "Zustimmen" - wozu auch immer. Das Ablehnen wird uns schwer gemacht, weil wir zuvor eine Auswahl treffen sollen, die sich über mehrere Klicks hinziehen kann und im schlimmsten Fall wieder auf der Ausgangsseite endet.

Unnötige Arbeit ersparen

... ist seit jeher das Ziel mathematisch-naturwissenschaftlich erzogener Menschen, speziell denen, die sich dem Thema Software gewidmet haben. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit bis Programme zur Verfügung stehen, die uns diese nervende Klickerei ersparen. So gibt es nun den "Nervenschoner" der Verbraucherzentrale Bayern als Add-On für Firefox und Chrome.

Das Add-On sorgt dafür, dass die nervenden Einwilligungs-Banner gar nicht erst angezeigt werden und blockiert auch Werbe-Tracker. Die Software basiert auf dem bekannten und empfehlenswerten Add-On uBlock. Es kann natürlich passieren, dass Elemente einer Seite so blockiert werden, dass die Seite durch die Erweiterung nicht benutzbar ist. Dann muss man diesen Link für das Add-On markieren über die Browser-Leiste die Auswahl "grünes Schild-Symbol anklicken", "auf dieser Website nichts blockieren" auswählen.

I don't care about cookies

Einen ähnlichen Weg geht das EU-weite Projekt "I don't care about cookies". Auch hier handelt es sich um ein Add-On für die Browser Firefox und Chrome. Die Macher erklären auf ihrer Webseite:

Aufgrund der EU-Verordnungen und des gestiegenen Bewusstseins für den Online-Datenschutz muss jede Website die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Tracking-Cookies installiert. Wenn Sie anonym surfen oder Cookies jedes Mal automatisch löschen, wenn Sie den Browser schließen, werden Websites immer wieder um diese Erlaubnis bitten, und es wird bald sehr lästig werden, jeden Tag auf die gleichen "Ich stimme zu"-Buttons zu klicken.

In den meisten Fällen werden Pop-ups, die sich auf Cookies beziehen, einfach blockiert oder ausgeblendet. Wenn es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich ist, akzeptiert es automatisch die Cookie-Richtlinie für Sie (manchmal akzeptiert es alle und manchmal nur die notwendigen Cookie-Kategorien, je nachdem, was einfacher zu tun ist). Es löscht keine Cookies.

Wichtig ist der letzte Satz! Es kann also durchaus sein, dass unerwünsche Cookies akzeptiert werden (müssen). Jede/r sollte deshalb im Browser voreingestellt haben, dass sämtliche Cookies nach dem Schließen der Webseite gelöscht werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/nervenschoner-neue-browser-erweiterung-entfernt-cookie-banner/
und https://www.i-dont-care-about-cookies.eu/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qu
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17.02.2022 NSU2.0: Gab es Hilfestellung aus Polizeikreisen?

Fragen zum Verfahren gegen NSU 2.0 Briefeschreiber

Über drei Jahre soll der Angeklagte Alexander Horst M. „NSU 2.0“-Drohschreiben an Anwält:innen, Politiker:innen oder Journalist:innen verschickt haben. Darin verstieg er sich in wüsten, rassistischen Beschimpfungen und unterschrieb die Briefe mit NSU 2.0 in Anlehnung an die Mörderbande um Schäpe, Böhnhardt und Mundlos.

Wieder ein Einzeltäter?

Neben der Verurteilung der Taten ist es nun Aufgabe des Gerichts zu klären, ob der Angeklagte bei seinen Taten Hilfe erhalten hat. Zentraler offener Punkt ist dabei eine mögliche Zusammenarbeit oder das Wegschauen durch Polizeibeamte oder Verfassungsschützer, wie bei NSU 1.0. Aus seinen Briefen ist zu ersehen, dass er viele Einzelheiten zu den Adressaten auf noch unbekannten Wegen in Erfahrung gebracht haben muss.

So berichtet die taz, dass der Angeklagte am 2. August 2018 an die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız schrieb. Der Brief enthielt private Daten, die "zufällig" kurz zuvor im 1. Polizeirevier in Frankfurt/Main abgefragt wurden. Ähnlich geschah es später auf anderen Polizeiwachen bei Drohschreiben gegen die Linkenchefin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Die Abfrage der Daten zu Başay-Yıldız erfolgte im Polizeicomputersystem sogar 17 Mal. Sie erfolgte über sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken gleichzeitig - ein seltsames Geschehen bei einem *Einzeltäter.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Frankfurter Polizeibeamten, auch gegen einen Beamten, der im Revier mit rechten Chats auffiel - aber bisher ohne Ergebnis. Die Opfer der Drohschreiben fordern weitere Ermittlungen in diese Richtung und die Verfolgung der Tatsache, dass der Angeklagte eine Schusswaffe und Würgehölzer besessen hat. Sie glauben nicht an einen "verwirrten Einzeltäter".

Mehr dazu bei https://taz.de/Vor-Prozessstart-zu-NSU-20-Drohserie/!5834911/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7928-20220217-nsu20-gab-es-hilfestellung-aus-polizeikreisen.htm
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