#zustimmung

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15.04.2024 Digitalisierung löst keine Probleme im Gesundheitsbereich

"Den kommenden Mangel kann man sich noch nicht vorstellen"

... sagt Gesundheitsminister Lauterbach mit Blick auf den in den kommenden Jahren erwarteten Ärztemangel in Deutschland. Er rechnet zukünftig mit mindestens 50.000 fehlenden Medizinern. Statt dieses Problem seit Jahr(zehnt)en durch eine Reform der Ausbildung und zusätzliche Mittel anzugehen, beschäftigen sich die Gesundheitsminister zuerst mit Milliardeninvestitionen mit der angeblich "allesspeichernden" elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und nun seit 5 Jahren mit der "perfekten" zentralen elektronischen Patientenakte (ePA). Versenkt wurden für die eGK mehr als 6 Milliarden Euro und die Ausgaben für die ePA werden diese Summe demnächst ebenfalls erreichen und die Risiken einer zentralen Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Menschen können wir uns gut vorstellen.

In vielen Beiträgen haben wir auf die Risiken und Pannen dieser beiden Projekte hingewiesen. Einige aktuelle Probleme thematisiert auch der aktuelle Newsletter des Patientenrechte und Datenschutz e.V.

European Health Data Space - EHDS

EU-Parlament und Rat haben sich Mitte März auf einen Verordnungsentwurf für einen Europäischen Gesundheitsdatenraum geeinigt. Versicherte sollen demnach der Weitergabe ihrer Daten zu Forschungszwecken widersprechen können. Die weitere Vorschriften sind so kritisch, dass die Patient:innenrechte zur Makulatur zu geraten drohen. Eine erste (vorläufige) Bewertung ist nachzulesen auf Netzpolitik.org und bei Patientenrechte und Datenschutz e.V.
Widerspruch gegen eine ePA

Vor einem Jahr wurde die ePA zur Zwangs-ePA, d.h. gesetzlich wurde geregelt, dass Jede/r grundsätzlich eine ePA bekommt und erst dann mit einem Widerspruch diese ablehnen kann. Zu den drei gesetzlich möglichen opt-out Verfahren, die ohne die ePA-App möglich sind, schreibt Patientenrechte und Datenschutz e.V.:

  • ePA opt-out - grundsätzliche Ablehnung einer persönlichen ePA,
  • Widerspruch gegen die Integration der Abrechnungsdaten in die ePA, falls man eine ePA hat,
  • Widerspruch gegen gesundheitliche Empfehlungen der Krankenkasse, die diese durch Auswertung der Abrechnungsdaten erzeugen kann.

Unter der Überschrift Wohin mit dem Widerspruch? hatten wir vor einem Jahr über die Ablehnung eines ePA-Widerspruchs durch eine Krankenkasse berichtet. Die Begründung lautete: Wir können den Widerspruch gegen eine ePA erst funktionssicher verbuchen, wenn dafür ein (digitales) System zur Verfügung steht. Obwohl das Recht zum Widerspruch in Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und Digitalgesetz (DigiG) vorgesehen sind, ist ihre Durchführung praktisch unmöglich. Ein weiterer "Einzelfall" ist hier beschrieben: "Erfahrungen und Erkenntnisse".

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. bespricht sich bei monatlichen Aktiventreffs per Videokonferenz. Bei Interesse an einer Teilnahme kann man sich per E-Mail anmelden unter kontakt@patientenrechte-datenschutz.de.

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/
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Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8746-20240415-digitalisierung-loest-keine-probleme-im-gesundheitsbereich.html
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Tags: #Widerspruch #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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05.02.2024 Microsoft zieht Nutzer über den Tisch

Probleme bei der Browser-Auswahl

Heise.de berichtet über die (fiesen) Tricks mit denen Microsoft seinen NutzerInnen den hauseigenen Browser Edge unterhubeln will. Forscher im Auftrag von Mozilla haben dazu eine Studie aufgeschrieben. Hauptsächlich geht es Microsoft darum ihren eigenen Browser Edge durchzusetzen und sie von der Nutzung konkurrierender Browser wie Mozillas Firefox, Google Chrome oder Apples Safari abzubringen.

In einem ersten Schritt wird mit speziellen verbalen Formulierungen, wie "Vorauswahl", "visuelle Einmischung", "getarnte Werbung" und anderen trickreichen Formulierungen die NutzerInnen um die wirklich möglichen Auswahlmöglichkeiten gebracht.

Im weiteren werden die üblichen Standard-Webprotokolle wie "https://" durch "hauseigene" Definitionen wie "microsoft-edge://" ersetzt. Dieser zweite Schritt ist für viele schwerer zu bemerken und muss in jedem Fall als Beeinträchtigung kritisiert werden.

In Europa ist ein solches Verhalten nach dem DMA, dem Digital Markets Act, eigentlich verboten.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mozilla-Studie-Microsoft-treibt-Nutzer-mit-schaedlichen-Designtricks-zu-Edge-9617504.html
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Tags: #Windows #Microsoft #Big5 #Werbung #Browser #Edge #Mozilla #Einverständnis #Zustimmung #Information #Verhaltensänderung

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Prime Video mit Werbung

Werbung ohne Zustimmung

Noch eine Kurzmeldung, diesmal schreibt Heise.de: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will gerichtlich gegen Änderungen bei Prime Video von Amazon vorgehen. Ab dem 5. Februar sind beim Amazon-Streamingdienst standardmäßig Werbeunterbrechungen in Filmen und Serien zu sehen. Wer die Werbespots nicht sehen möchte, muss 3 Euro pro Monat zusätzlich zahlen.

So ein Vorgehen ist ebenfalls rechtswidrig (s. Artikel von gestern). Es reicht nämlich nicht, nur über den bevorstehenden Schritt zu informieren. Notwendig ist es, die NutzerInnen um ihr Einverständnis zu fragen,

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Prime-Video-mit-Werbung-Verbraucherschuetzer-bereiten-Klage-vor-9616371.html
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Tags: #Amazon #Big5 #Werbung #Einverständnis #Zustimmung #Information #Verhaltensänderung #TV #Fernsehen #Streamen #PrimeVideo

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01.01.2024 Gesundheitsdaten in Gefahr

Sensible Daten müssen geschützt werden

Vor allem müssen sie möglichst nicht zentral gesammelt werden - am besten ist es natürlich, sie werden gar nicht erst erfasst. Immer wieder lesen wir Kommentare auf unsere Kritik an der elektronischen Patientenakte (ePA), dass es doch gut wäre, wenn man Doppeluntersuchungen vermeiden könnte und jederzeit auf alle für den Patienten erhobenen Daten zugreifen könnte.

Dazu müssen wir leider immer wieder feststellen:

  • Keine zentrale Datensammlung ist sicher. Das haben auch Hacker insbesondere für Gesundheitsdaten auf dem 37. CCC Kongress wieder unter Beweis gestellt (Gesundheitsdaten nur bedingt sicher ).
  • Mammut-IT-Projekte kosten Unsummen, bringen nur marginale Ergebnisse und erhöhen die Gefahr für unsere Daten (s. alle Berichte über die mehr als 6 Milliarden Euro für die eGK - eine Plastikkarte mit Foto).
    • Die für uns maximal zulässige Instanz für eine zentrale Sammlung wäre die eigene Krankenkasse. Hier könnte uns die Politik sogar entgegenkommen, wenn sie statt Hunderter Krankenkassen eine-für-alle schaffen würde, einschließlich der Privatversicherten.
  • Die Relevanz unserer Gesundheitsdaten für die Forschung nutzt vor allem den Pharmariesen.
  • Die Pseudonymisierung unserer Daten ist keine Anonymisierung und damit langfristig gefährlich.
  • Unsere Gesundheitsdaten sind überhaupt nicht relevant, da sie nur von den gesetzlich Versicherten stammen würden. Die Privatversicherten werden wieder einmal privilegiert behandelt.
  • Das ab heute zwingend gültige eRezept wird sicher nicht ab heute Standard, weil auch die Ärzte es nicht wollen.
    • Wir lehnen weiterhin jede Zwangsdigitalisierung ab, weil sie für viele das Leben schwerer anstatt leichter macht.

Wir verweisen auf einen offenen Brief, den ein Bündnis aus vierzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen und Sicherheitsforscher, darunter CCC ebenso wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, unter der Überschrift "Vertrauen lässt sich nicht verordnen" an die Verantwortlichen für unsere Gesundheitspoltik verschickt haben. Sie fordern darin, wie Heise.de berichtet, Korrekturen an den Plänen zur weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens, der Mensch sollte dabei im Zentrum stehen.

Kritisiert wird auch, dass künftig bei der Ausgestaltung des "Gesundheitsdatenraums" das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit lediglich "ins Benehmen gesetzt werden" sollen und kein echtes Mitspracherecht haben sollen. Auch die Patienten selbst sollen weitgehend außen vor bleiben. So ist bisher nirgends geplant, ihnen eine Nutzen, z.B. durch individuelle Informationen zu ihrem Gesundheitszustand, zukommen zu lassen, wenn die angeblich so wichtige Forschung mit ihren Gesundheitsdaten (lebens-) wichtige Ergebnisse bringen sollte.

Selbst eine Gemeinwohlorientierung der Forschungsergebnisse aus unseren Gesundheitsdaten ist nirgends festgeschrieben. Auch hier wird stattdessen nur Politik zur Gewinnmaximierung für die Pharmariesen gemacht.

Bei aller Kapitalismuskritik vergessen wir nicht die vielen Datenschutzmängel:
Alle unsere Artikel zu ePA+Datenverlusten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+verlust&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Elektronische-Patientenakte-Zivligesellschaft-und-Sicherheitsforscher-warnen-9572354.html
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Tags: #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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DigiG und GDNG beschlossen

Widerspruch zur ePA ... nun bald möglich

"Ein Widerspruch gegen ein Noch-Nicht-Gesetz ist nicht möglich." Das war die Aussage der BKK auf einen Widerspruch zur Zwangs-ePA im Frühsommer. Nun ist das Gesetz da und der Weg zum Widerspruch muss möglich sein. Lieber wäre es uns gewesen, wenn der Gesetzgeber im letzten halben Jahr dazu gelernt hätte und auf die Zwangs-ePA verzichtet hätte.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) rät nun:

"Am 14. Dezember 2023 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verabschiedet. Der Gesetzentwurf des DigiG sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht nach vorheriger Information innerhalb einer Frist von sechs Wochen gegenüber ihrer Krankenkasse widersprechen. Beide Gesetze sind noch nicht in Kraft getreten."

Danach kann es weiter vorkommen, dass Krankenkassen wie in dem oben beschriebenen Fall den Widerspruch nicht annehmen, eben weil die Gesetze noch nicht in Kraft sind. Spätestens nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten kann sich aber keine Kasse mehr rausreden. Wichtig ist der späteste Termin des Widerspruchs 6 Wochen nach einer Information über die Einrichtung der ePA durch die Krankenkasse.

Welche Gründe es gibt, gegen die Einrichtung einer ePA zu sein, haben wir in vielen Artikeln und auch in zwei Diskussionssendungen bei Alex TV im Offenen Kanal Berlin thematisiert.

Weiterhin ist ein zentraler Kritikpunkt der ungehinderte Zugriff auf unsere Gesundheitsdaten durch (beliebige) "Forschungseinrichtungen", denn das bedeutet im Endergebnis, dass wir zu Versuchskaninchen der Pharmaindustrie werden. Aber auch die fehlende Segmentierung des Zugriffs z.B. auf psychologische Daten und der möglich Missbrauch durch nichtautorisiertes Krankenhauspersonal sind weiterhin zu kritisieren.

Außerdem sehen wir in dieser Zwangsdigitalisierung eine Diskriminierung der Menschen, die durch die Nicht-Inanspruchnahme von Smartphones und Laptops bereits in vielen Bereichen des Lebens von der Teilhabe ausgeschlossen werden.

Mehr dazu bei https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/GesundheitSoziales/eHealth/WiderspruchgegendieePA.html
und alle unsere Artikel zur ePA https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ePA+eGK&sel=meta
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Tags: #DigiG #GDNG #opt-out #eGK #ePA #Arbeitnehmerdatenschutz #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

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27.08.2023 Der Digital Services Act ist nun Gesetz

Unsere Privatsphäre nun gesichert?

Gestern haben wir uns noch aufgeregt, dass Datenhändler fast alles über uns wissen, dabei gilt seit einigen Tagen der Digital Sercives Act (DSA). Und manche bezeichnen den DSA auch schon als das "Grundgesetz des Internets".

Was steht da drin?

  • Dark Pattern werden verboten. Unsichtbare Cookie-Banner und das Hervorheben oder Verstecken bei Auswahlen, z.B. bei der Zustimmung zur Nutzung unserer Daten sind nicht mehr erlaubt.
  • Besser wäre gewesen gar keine Cookie-Banner zu erlauben!
  • Ausschluss von sensiblen Daten bei Tracking-Werbung: Daten wie sexuelle Orientierung, politische Anschauungen oder Religionszugehörigkeit dürfen nicht mehr für Werbezwecke verarbeitet werden.
  • Ein vollständiges Verbot des Tracking hat es nicht in die Gesetzgebung geschafft.
  • Transparenz über die Reihenfolge von Feeds: Kein Nutzer weiß, welcher Algorithmus bestimmt, was man angezeigt bekommt. Nun soll man mindestens mehr Kontrolle über den eigenen Verlauf bekommen. So soll man zum Beispiel wählen, Posts in einer chronologischen Reihenfolge, oder auf Grundlage von selbst festgelegten Interessen angezeigt zu bekommen.
  • Auf die Realisierung dieser Anforderung muss man gespannt sein, denn sie würde die Geschäftsmodelle der Big5 schwer schädigen.
  • Plattformen müssen ein klareres „Melde- und Aktions“-Verfahren vorhalten, bei dem die nutzenden Personen die Möglichkeit haben, illegale Inhalte online zu melden; Meldungen von nutzenden Personen müssen von den Plattformen zügig bearbeitet werden.
  • Wie soll man von außen prüfen, ob dieses Verfahren "diskriminierungsfrei" abläuft oder ob es nicht doch durch die geschäftlichen oder politischen Interessen der Unternehmen gesteuert ist?
  • Inter-Operabilität bei Messenger-Diensten: TikToks auf Insta schauen oder Tweets über Mastodon lesen? Es wird Jahren dauern, bis so etwas möglich wird.
  • Transparenz und Informationsfreiheit werden damit gestärkt. Ob es wirklich ein Fortschritt ist, den Unsinn von TikTok oder Instagram auf seriösen offenen Plattformen sehen zu können, bezweifeln zumindest diejenigen, die jetzt schon bewußt dort sind, weil sie der Verblödung aus dem Weg gegangen sind.
  • Nutzer digitaler Dienste werden das Recht haben, Entschädigung für Schäden oder Verluste zu verlangen, die sie aufgrund von Verstößen durch Plattformen erlitten haben.
  • Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen (mit mehr als 45 Millionen Nutzern) können mit Geldbußen von bis zu 6 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.
  • Sehr große Online-Plattformen müssen systemische Risiken bewerten und abmildern und sich jedes Jahr unabhängigen Prüfungen unterziehen.
  • _Mal sehen, wer da und wie prüft ...:
  • Wenn eine Krise eintritt, z. B. eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der Gesundheit, kann die Kommission von sehr großen Plattformen verlangen, dringende Bedrohungen auf ihren Plattformen zu begrenzen. Diese besonderen Maßnahmen sind auf drei Monate begrenzt.
  • Also, was soll das heißen und wer bestimmt was eine Bedrohung ist? Wenn z.B. das Geld für Waffenlieferungen alle ist, dann darf nicht mehr über Alternativen, wie Frieden, Kindergrundsicherung oder die Rente diskutiert werden?

Auf die Umsetzung und Durchsetzung des DSA können wir gespannt sein. Um die Vorgaben zu kontrollieren, braucht es Behörden mit entsprechenden Ressourcen, die es mit denen der Big5 aufnehmen können. So haben Bürgerrechtsorganisationen schon Kritik angemeldet.

  • Die Bürgerrechtsbewegung European Digital Rights meldete in einer Pressemeldung substanzielle Bedenken an und beurteilte den Vorschlag als Gefahr für die Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.
  • Abgeordnete der Piratenpartei bemängelten, dass sich mit dem Gesetzesvorschlag Industrieinteressen gegenüber digitalen Bürgerrechten durchgesetzt hätten.
  • ...

Wir schließen uns dem Fazit auf Wikipedia an: Die sozialen Medien die zunächst als Demokratieverstärker gefeiert wurden, werden immer mehr als Gefahr für die Demokratie wahrgenommen. Das gilt zumindest solange diese Medien in den Händen einiger weniger Unternehmen liegen und öffentlicher Kontrolle entzogen werden.

Mehr dazu bei https://www.amnesty.de/informieren/blog/privatsphaere-digital-services-act-aenderungen-fuer-nutzer-innen
und https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_digitale_Dienste
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Tags: #DigitalServicesAct #DSA #EU #Big5 #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zustimmung #Ergonomie #Datenklau #Beschwerden #Hass #Algorithmen #Cookies #Smartphone #Handy #sensibleDaten #Gesundheit #Religion #politischeAnsichten #Soziales #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung

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26.08.2023 Datenhändler wissen fast alles

Verfolgung auf Schritt und Klick

"Womit können wir Ihnen helfen? Wir wissen fast alles." Frage einfach den Datenhändler deines (Nicht-) Vertrauens:

  • Menschen in Italien, die ein Kind adoptieren wollen,
  • Frauen auf dem Land in Frankreich, die ihren Ehemann verloren haben,
  • Haushalte in Deutschland, die mit 1.000 Euro monatlich über die Runden kommen müssen,
  • Geringverdiener ohne Orientierung,
    • Überdurchschnittlicher Alkohol-Konsum

Viele Hunderttausende solcher Kategorien bieten Datenhändler an. Mit unseren persönlichen Eigenschaften helfen wir der Werbeindustrie beim Geldverdienen. Das geht nur so gut, weil wir uns keine Gedanken über den Datenmüll machen, den wir hinterlassen.

Cookies, IP-Adressen und Werbe-IDs werden beim Surfen im Internet auf unseren Geräten abgelegt. Dass Fremde sie dort lesen können, liegt wieder an unserer Nachlässigkeit. Aus Bequemlichkeit stimmen wir der Nutzung unserer persönlichen Daten zu, denn sich wirklich damit auseinanderzusetzen, welche Daten technisch notwendig und welche nur zu Werbezwecken erzeugt werden, ist mühsam. Browser Add-Ons wie NoScript, AddBlocker u.v.m. können uns dabei die Arbeit erleichtern. Google und seine WEI-Schnittstelle wollen es uns erschweren ...
Zurück zu den Datensammlern

Netzpolitik.org stellt fest: Einer der wichtigsten Akteure dieser Industrie ist der Datenmarktplatz Xandr. Xandr gehört inzwischen zu Microsoft. Bevor es zur Übernahme kam, stellte Xandr ein riesiges Dokument mit den Namen von rund 650.000 Segmenten öffentlich ins Netz. Netzpolitik.org hatte eine Zusammenfassung davon im Juni veröffentlicht. Davon kann man mindestens 1900 Kategorien als sensibel oder datenschutzrechtlich bedenklich nennen (Bsp. s. o). Das sind Kategorien, die persönliche Eigenschaften, etwa Gesundheit, Religion und politische Ansichten betreffen.

Auf mehrfache Nachfrage zu diesen Kategorien hat Microsoft nun mitgeteilt: Man nehme „diese Angelegenheiten ernst“ und halte sich an alle Gesetze. Andere Datenhändler, wie The Adex und Adsquare haben Netzpoltik.org erklärt, dass die gesammelte Daten nach rund 90 Tagen gelöscht würden. Damit meinen sie real wohl, dass die Daten in diesem Zeitraum durch neue Daten ersetzt werden - man will ja nichts veraltetes verkaufen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/europa-vergleich-wie-eng-uns-datenhaendler-auf-die-pelle-ruecken/

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Tags: #Datenhändler #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Zustimmung #Ergonomie #Datenpannen #Datenskandale #Cyberwar #Hacking #Trojaner #Cookies #Smartphone #Handy #Gesundheit #Religion #politischeAnsichten #Soziales #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung
Erstellt: 2023-08-26 08:45:45

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11.08.2023 Zoom will Nutzerdaten an KI verkaufen

AGB wurden kürzlich verändert

In den AGB des Videokonferenzdienstes Zoom findet man seit ?? - nachweisbar seit Mai23 - eine seltsame Formulierung zur Nutzung der Daten seiner NutzerInnen: Zoom behält sich demnach das Recht vor, alle „Telemetriedaten, Produktnutzungsdaten, Diagnosedaten und ähnliche Inhalte oder Daten, die Zoom in Verbindung mit Ihrer Nutzung bzw. der Nutzung der Dienste oder Software durch Ihre Endbenutzer erhebt oder generiert“, für beliebige Zwecke nutzen zu wollen.

Was z.B. unter den "beliebigen Zwecken zu verstehen ist, kann man an den folgenden Absätzen finden: So möchte man damit Anwendungen der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) trainieren. Und das soll auf ewig so sein, denn das Abtreten der Rechte gelte unbefristet und weltweit.

Zoom relativiert Vorwürfe dazu, denn NutzerInnen hätten das Recht, dies abzulehnen. NutzerInnen würden einen Hinweis erhalten, dass ihre Daten für Produktverbesserungszwecke verwendet werden können. Das ist ja wohl nicht das Gleiche!

Netzpolitik.org zitiert den Juristen Thomas Schwenke, der sagt, er könne "Zoom als Anwalt nicht mehr nutzen und muss eigentlich jedem davon abraten, Zoom im Rahmen von Kunden, Mandanten- oder Patientenkommunikation einzusetzen" – jedenfalls, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliege. Dieses Argument wrid auch auf viele andere berufliche Nutzungen von Zoom zutreffen.

Nun ist Zoom damit nicht zumersten Mal aufgefallen. Auch schon zu Corona-Zeiten gab es wiederholt Kritik an der Datensammelei der Firma. Wir weisen weiter auf freie Open Source Alternativen, wie Tox oder die datenschützende Anwendungen, wie Jitsi oder BigBlueButton hin.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/agb-aenderung-zoom-nutzt-daten-von-nutzerinnen-um-kuenstliche-intelligenz-zu-trainieren/
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Tags: #Zoom #KI #AI #künstlicheIntelligenz #AGB #Änderung #Transparenz #Informationsfreiheit #OpenSource #Tox #Jitsi #BigBlueButton #BBB #Einwilligung #Zustimmung

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05.06.2023 ePA: Wohin mit dem Widerspruch?

Widersprechen schwer gemacht

Vor 3 Monaten überraschte Gesundheitsminister Lauterbach die Menschen mit der Ankündigung, dass die elektronische Patientenakte, die ePA, künftig für Jede/n angelegt wird, der nicht dagegen widerspricht. Jahrelang hieß es, dass die ePA freiwillig sei und nur auf Wunsch eines gesetzlich Versicherten erzeugt wird.

Logischerweise muss man bei so einer Ankündigung damit rechnen, dass auch Menschen von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. So weit denken scheinbar weder der Gesundheitsminister noch die Krankenkassen

Hier Auszüge aus einer Antwort der BKK auf einen Widerspruch zur ePA

Ihre elektronische Patientenakte (ePA): Vorsorglicher Widerspruch

Guten Tag Frau ...
danke, dass Sie Ihren vorsorglichen Widerspruch gegen das opt-out-Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA für alle) zu uns gesandt haben.

Derzeit wird vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugt. Aktuell wurde die gematik (Gesellschaft für Tetematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) vom BMG mit der Prüfung der Machbarkeit des sogenannten „opt-out-ePA" beauftragt. Dabei geht es um die Bereitstellung und den Zugriff auf die ePA sowie um die Speicherung von Gesundheitsdaten und deren Weitergabe zu Forschungszwecken als pseudonymisierte Datenspende.

Nachdem die gematik diesen Prüfauftrag abgeschlossen hat, können wir mit einem Gesetzesverfahren rechnen. Der Bundesgesundheitsminister geht davon aus, das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode - also bis 2024 - auf den Weg zu bringen. Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen.

Juristisch existiert weder das Gesetz noch die Umsetzung. Der juristischen Logik zufolge können wir einen vorsorglichen Wklerspruch nicht bearbeiten.

Bitte sehen Sie es uns nach, dass wir Ihnen heute keine anderen Informationen geben können. Wir halten Sie über den Stand der Dinge in unserem Kundenmagazin proFIT und auf den Social-Media-Plattformen auf dem Laufenden.

Haben Sie Fragen? Ich bin gern für Sie da. ...

Wir haben Fragen!

  • Bewegt sich der Gesundheitsminister außerhalb der Legalität? Wie kann er "eine Einführung der ePA mit einem Widerspruchsrecht (opt-out-Verfahren) für alle Versicherten bevorzugen", wenn dies überhaupt nicht dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen entspricht?
  • Vielleicht hätte den Mund halten sollen, bis "die Prüfung der Machbarkeit des sogenannten opt-out-ePA" abgeschlossen ist.
  • Wann soll denn nun die Zwangs-ePA kommen - zum 1.1. 24 oder erst zum 1.1.25?
  • "Wenn das Gesetz in Kraft ist und die ePA für alle Versicherten automatisch eingerichtet wird, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen."Nein! Ich will widersprechen bevor sie für mich eingerichtet ist!
  • Warum sind die Krankenkassen nicht in der Lage, sich die Wünsche ihrer Kunden zu merken, um sie dann gegebenfalls umzusetzen?

Mit der letzten Frage kommt man auch zum Hauptproblem: Die Krankenkassen haben eine umfangreiche IT-Struktur zur Speicherung, zur Kontrolle und zur Abrechnung ihrer Leistungen. Sie sollten aus finanziellen Gründen auch das größte Interesse an der Vermeidung von Doppeluntersuchungen haben. Sie könnten ohne den Milliardenaufwand, den der Staat über Jahrzehnte in die (mißlungene) eGK (elektronische Gesundheitskarte) und die ePA gesteckt haben, eine abgespeckte datenschutzkonforme ePA realisieren. Das Problem diverser verschiedener IT-Systeme bei den verschiedenen Krankenkassen wäre sicher ein Hindernis, aber es wäre von "Staats-wegen" lösbar, wenn man es wagen würde in deren Kleinstaaterei einzugreifen.

Ob die Wünsche der Pharmaindustrie nach "pseudonymisierten Forschungsdaten" dann zusätzlich realisiert werden sollten - wie es die jetztige ePA-Planung vorsieht, muss erstens die Politik und dann für den konkreten Fall der einzelne Patient selbst und freiwillig entscheiden.

Mehr dazu in unseren bisherigen Artikeln zur ePA bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=eGK+ePA&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ur
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8420-20230605-epa-wohin-mit-dem-widerspruch.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8420-20230605-epa-wohin-mit-dem-widerspruch.html
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17.03.2023 Wenige Vorteile, viele Nachteile bei der ePA

Die digitale Gesellschaft mit der Brechstange erzeugen

Warum müssen wir uns jetzt innerhalb eines Monats zum 3. Mal mit der ePA, der elektronischen Patientenakte, beschäftigen? Eigentlich dachten wir, das Thema vor 2 Jahren mit 2 ausführlichen Analysen und dem Hinweis auf Zwangsdigitalisierung grundlegend geklärt zu haben.

Ja, und diese Warnungen waren scheinbar nicht nur durch uns so erfolgreich, dass nach 2 Jahren ePA genau 0,7% der gesetzlich Versicherten sich eine ePA haben anlegen lassen. Genau deshalb kommt nun die Zwangs-ePA mit dem Opt-Out, einem aktiven Widerspruchsverfahren für jede/n Einzelne/n. Dachten wir bis zu seinem Amtsantritt, wir hätten (endlich mal) einen Gesundheitsminister vom Fach, so ist sein Geschwafel zur ePA nur zum Lachen:

"Der Sachverständigenrat hat sich Lösungen angeschaut in Ländern, die das sehr gut machen … Estland z.B. … wo es eine sogenannte Blockchaintechnologie gibt … wo man gut prüfen kann, wer sich in ein System einlinkt und das dann sanktionieren kann."

Wie bitte? Mit der ePA kann man Hacker schneller verhaften, oder was soll das heißen?

Gemeinwohl oder private Profitinteressen

Bei dieser Frage sind die Möglichkeiten von Hackern nicht unwichtig, jedoch erhöht der Minister deren Chancen mit jeder zusätzlichen (zentralen) Speicherung unserer sensiblen Gesundheitsdaten. Simone Hörrlein fasst auf Rubikon die ganze Misere der ePA so zusammen:

  • Der Wechsel vom Opt-In zum Opt-out-Verfahren soll die Vorgaben der EU umzusetzen, die immer vehementer eine Europäische Gesundheitsunion fordert.
  • (Gesundheits-) Daten können nach der DSGVO nur verarbeitet werden, wenn dazu ein Zweck oder ein Gesetz das erfordert. Damit wird eine Änderung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) die rechtliche Basis für die Zwangs-ePA. Bisher garantieren § 343 Abs.1 Ziffer 3 und 4 SGB die Freiwilligkeit duch das Opt-In.
  • Die ganze für die (auch schon größtenteils private) Gesundheitsversorgung aufgebaute (Telematik-) Infrastruktur ist ein PPP Unternehmen. Nominell hat das Gesundheitsministerium an der Gematik 51% Anteil, aber die anteren "Partner" verdienen dabei das Geld.
  • "Und weil das so ist, haben wohl eher die PPP-Kritiker recht, die meinen, dass öffentlich-private Partnerschaften die Grenzen zwischen legitimen öffentlichen Zwecken und privaten, gewinnorientierten Aktivitäten verwischen, sodass die Öffentlichkeit aufgrund von Eigeninteressen und Profitgier oft den Kürzeren zieht".*
  • Zu den privaten Firmen, allen voran in der Gematik die Bertelsmann Stiftung, kommen noch die Lobbyvertreter von BZÄK, DAV, DKG, GKV-SV, KBV, KZBV und PKV hinzu, die jeweils ihre Eigeninteressen durchsetzen wollen. Bei der ePA war es interessant, dass sich die PKV bei den ersten Tests mit all seinen Problemen dezent zurückgehalten hat und die Pflicht für eine ePA für Privatversicherte hinten anstellte - Kosten wollte man sich nicht aufhalsen.
  • Nun rückt bei einer Zwangs-ePA auch das Interesse der "Forschung" in den Vordergrund. Die Daten sollen anonymisiert - real nur pseudonymisiert - der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das wäre diskutabel, wenn es die staatliche Hochschulforschung beträfe, aber hier stehen die Pharmakonzerne bereits in den Startlöchern.
  • Alles deutet in Richtung einer lohnenderen Verwertung unserer Gesundheitsdaten, von einer dadurch beseren Gesundheitsversorgung bleiben nur die Allgemeinplätze in den Werbebroschüren der oben genannten Verbände.
  • Im Gegenteil: Die Stiftungen Münch und Bertelsmann, die in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss kamen, dass die Umstellung der ePA auf das Opt-out-Verfahren datenschutzrechtlich problemlos sei, haben auch mit einer Studie der Bertelsmann-Stiftung den Abriss von 700 Krankenhäusern initiiert und festgestellt, dass die Zahl der Krankenhausaufenthalte bis 2030 auf 14 Millionen pro Jahr gesenkt werden kann.

*) zur PPP Kritik: "In der sehr lesenswerten Broschüre „History RePPPeated — Warum öffentlich-private Partnerschaften kein Erfolgsmodell sind“, hat die Heinrich-Böll-Stiftung detailliert die Probleme solcher Projekte untersucht. Alle 10 Projekte waren mit hohen Kosten für die öffentliche Hand und übermäßigen Risiken für den öffentlichen Sektor verbunden und wurden damit zu einer schweren Belastung für die Bevölkerung."

Wie soll dabei die Versorgung der Menschen besser werden? Das Zauberwort dazu heißt KAS+. Es soll dass bundesweit erste forschungsunterstützende klinische Arbeitsplatzsystem werden, mit dem Krankenversorgung und medizinische Forschung fest miteinander verbunden werden. In diese Entwicklung wird z.Zt. das Geld der Steuerzahler und der gesetzlich Versicherten versenkt, nachdem diese zuvor über Jahrzehnte erst die eGK, die Gesundheitskarte und nun die ePA finanziert haben.

Der European Health Data Space

Das Ziel ist dann bis 2030 - real wohl eher 2040, wenn man an eGk und ePA denkt - der "European Health Data Space" mit dem Aufbau einer eHealth-Diensteinfrastruktur (eHDSI) sein. Simone Hörrlein stellt dazu fest: Im Mai 2021 startete die EU-Kommission das EHDS-Gesetzgebungsverfahren, ein Jahr später wurde der erste Kommissionsentwurf "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten" vorgelegt.

Noch viel mehr zu den Lobbyverbänden und privaten Interessen, aber auch zu den Absichten der EU und der WHO finden sich in dem verlinkten Artikel auf Rubikon.

Mehr dazu bei https://blog.fefe.de/?ts=9af77861
und https://www.rubikon.news/artikel/legalisierter-datenklau
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Tags: #EU #eGK #ePA #seconduse #Profit #Forschung #Lücke #Widerspruch #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischePatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

deutschewelle@squeet.me

Macron setzt Rentenreform ohne Abstimmung durch | DW | 16.03.2023

Den letzten parlamentarischen Schritt hat Frankreichs Präsident Macron umgangen. Ohne Abstimmung der Nationalversammlung wird die französische Regierung die umstrittene Rentenreform umsetzen. Die Opposition kocht.#Frankreich #Rentenreform #Senat #EmmanuelMacron #Zustimmung
Macron setzt Rentenreform ohne Abstimmung durch | DW | 16.03.2023

deutschewelle@squeet.me

Frankreichs Senat billigt Rentenreform | DW | 16.03.2023

Die umstrittene Rentenreform von Präsident Emmanuel Macron befindet sich womöglich auf der Zielgeraden. Der Senat hat dem Vorhaben zugestimmt. Die Abstimmung in der Nationalversammlung wird aber noch einmal spannend.#Frankreich #Rentenreform #Senat #EmmanuelMacron #Zustimmung
Frankreichs Senat billigt Rentenreform | DW | 16.03.2023

aktionfsa@diasp.eu

15.03.2023 Der europäische Gesundheitsdatenraum

So wird das nichts!

Der "European Health Data Space" - ein digitaler Raum, in dem ich europaweit mein eRezept einlösen kann und der Arzt am anderen Ende der EU zur Behandlung einfach meine ePA, meine elektronische Patientenakte aufschlägt und mich sofort angemessen behandeln kann. Das wird wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung bleiben und in den nächsten Jahren nur die Profite der beteiligten Unternehmen in den Himmel wachsen lassen.

In der Präambel des ersten Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten heißt es vollmundig:

"... die COVID‑19-Pandemie [hat] noch stärker gezeigt, wie wichtig elektronische Gesundheitsdaten für die Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gesundheitskrisen sind."

Wenn wir dabei an die Corona-Warn-App und das gleich parate Konkurrenzprodukt, die Luca App denken, können wir über diesen Satz nur lachen. Aber auch wir sind neugierig, wie eine europäisch einheitliche Gesundheitsversorgung geschaffen werden könnte und wir haben auch nichts gegen ein europaweites eRezept.

Was ist geplant?

Es wird im "European Health Data Space" mit Schlagworten um sich geworfen und auf gelungene Digitalvorhaben anderer Länder, wie die Patientenakte in Estland oder Finnland verwiesen. Warum werden da nicht Österreich und die Schweiz referenziert, die auch schon erfolgreicher sind als wir?

Allerdings müssen wir stutzig werden, wenn nach den Schlagworten sofort über den sogenannten „primary use“ und noch einen „secondary use“ – also eine Verwendung von Gesundheitsdaten über den eigentlich Primärzweck der Behandlung und Versorgung hinaus, geschrieben wird. Dabei kann es um die Nutzung unserer sensiblen Gesundheitsdaten für die Forschung gehen, aber auch ganz profane kommerzielle Zwecke.

Wenn man über solche (Profit-) Möglichkeiten nachdenkt, dann gehört es sich mindestens den Menschen eine Widerspruchsmöglichkeit anzubieten. Weder ein Opt-Out oder Opt-In Verfahren sind bisher vorgesehen, aber es wird darüber "diskutiert". Aber auch dieses (noch nicht vorhandene) Widerspruchsrecht wird an anderer Stelle wieder eingefangen, in dem "Data Holders", das sind eventuell Ärzte und in jedem Fall Krankenhäuser, Gesundheitsdaten für den „secondary use“ bereitstellen müssen.

Anonym - pseudonym

Unsere Gesundheitsdaten sollen für den „secondary use“ pseudonymisiert werden und dadurch "weitgehend anonym" sein. Wie weitgehend das ist, hängt von einer eventuell seltenen Krankheit und einer bestimmten Blutgruppe und ... weiteren spezifischen Merkmalen ab. Je mehr Daten gesammelt werden, umso leichter ist jemand identifizierbar. Und es ist schon erstaunlich, was nach dem Vorschlag alles zu den Gesundheitsdaten gehören soll. Umgekehrt ist die Definition der Verarbeitungszwecke sehr unscharf. So kann man sich unter "Training, Erprobung und Bewertung von Algorithmen, auch in Medizinprodukten, KI-Systemen und digitalen Gesundheitsanwendungen, die zur öffentlichen Gesundheit oder sozialen Sicherheit beitragen" alles mögliche vorstellen.

Immerhin sollen die damit trainierten KI-System keine "Entscheidungen zum Schaden einer natürlichen Person" treffen dürfen. Und wenn sie es doch tun?

Bis zur Ausformulierung und dem Inkrafttreten des "European Health Data Space" im Jahr 2025 wird noch einiges klarzustellen sein ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/european-health-data-space-ein-datenraum-voller-ungereimtheiten/
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aktionfsa@diasp.eu

Abtreibungsverbote greifen um sich

Zugang zu medizinischer Versorgung ...

... hängt nun in den USA nicht mehr "nur" davon ab, wieviel Geld man hat, sondern auch auf welcher Seite des Mississippi man wohnt. Während wir im letzten Samstagabend Krimi noch sehen konnten, wie die Kommissarin nach ihrem One-Night-Stand sich die Pille für danach in der nächsten Apotheke holen konnte, ist dieses Recht für viele US Bürgerinnen nun verwehrt.

Ultravieolet.org berichtet, dass der Konzern Walgreens bekannt gegeben hat, dass es die Abtreibungspille Mifepriston in sage und schreibe 24 Staaten nicht vertreiben wird - darunter sind auch Staaten, in denen Abtreibung weiterhin völlig legal ist.

Der Flickenteppich

Richtg gehört, nach der Aufhebung des Urteils Roe vs Wade aus den 70-iger Jahren durch den Obersten Gerichtshof der USA gibt es kein landesweites Recht auf straffreie Abtreibung. Damit sind die Gesetze der Bundesstaaten maßgebend. Einige hatten noch Abtreibungsverbote, die durch das Bundesurteil außer Kraft waren, anderen haben im letzten Jahr neue Verbote durchgesetzt.

Aber die Pharmakonzerne und ihre Auslieferer planen ihre Versorgung vor allem nach logistischen Gesichtspunkten und wollen vor allem nicht in die Schlagzeilen des rechtspopulistischen Fox News geraten. Und das, obwohl die Abtreibungspille seit mehr als zwei Jahrzehnten von der FDA zugelassen ist. Doch unter dem Druck der Anti-Abtreibungslobby und rechtsgerichteter Generalstaatsanwälte hat Walgreens nachgegeben. Walgreens hat dem Druck der Abtreibungsgegner nachgegeben und sich freiwillig bereit erklärt, Mifepriston in fast der Hälfte aller Bundesstaaten nicht mehr zu vertreiben.

Zu den Bundesstaaten, die auf der Walgreens-Verbotsliste stehen, gehören Alaska, Iowa, Kansas und Montana, wo Abtreibung weiterhin gesetzlich geschützt ist. In Kansas haben die Wähler erst im vergangenen Jahr, nachdem der Oberste Gerichtshof Roe v. Wade gekippt hatte, einen Verfassungszusatz deutlich abgelehnt, der es der staatlichen Legislative erlaubt hätte, Abtreibungen zu verbieten.

Dies ist ein verheerender Schlag für den Zugang zur Abtreibung. Mehr als die Hälfte aller Abtreibungen in den USA werden heute mit der Abtreibungspille durchgeführt, und sie war ein besonders wichtiger Rettungsanker für Menschen in Bundesstaaten, in denen die Abtreibung verboten ist. Jetzt drängen die rechtsgerichteten Republikaner andere Apothekenketten, darunter CVS, Albertsons, Rite Aid, Costco, Walmart und Kroger, die Abtreibungspille ebenfalls nicht mehr anzubieten.

Ultravieolet.org schreibt: Wir fordern, dass die Apotheken die FDA-Vorschriften einhalten und ihren Kunden Mifepriston anbieten.

Darüber hinaus droht landesweit eine weitere Verschärfung der Situation, denn das ist nur eine erste Möglichkeit, mit denen die Anti-Abtreibungsbewegung die medikamentöse Abtreibung angreift. Tatsächlich könnte ein Verfahren, das derzeit vor einem rechtsextremen Anti-Abtreibungsrichter in Texas verhandelt wird, schon diese Woche zu einem landesweiten Verbot von Mifepriston führen - was der Hersteller durch sein Entgegenkommen gegenüber den Abtreibungsgegnern eigentlich vermeiden wollte.

Mehr dazu bei https://weareultraviolet.org/
und https://weareultraviolet.org/uv-action/
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Tags: #Gesundheitsversorgung #Abtreibung # #Verbraucherschutz #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #Skandale #eHealth #Grundrechte #Menschenrechte #SozialesGleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verhaltensänderung

aktionfsa@diasp.eu

05.03.2023 Die "Zwangs-ePA" ist da

Elektronische Patientenakten für alle?

So, wie wir es schon vor zweieinhalb Jahren mehrfach vorhergesagt haben, soll nun die "Zwangs-ePA" eingeführt werden. Nachdem nach 2 Jahren elektronischer Patientenakte (ePA) nur 1% der gesetzlich Versicherten sich von ihrem Arzt eine ePA haben anlegen lassen, will Gesundheitsminister Lauterbach unter dem Jubel der Bertelsmann-Stiftung eine "Widerspruchslösung" einführen. Der Arzt kann für den Patienten eine ePA anlegen, solange dieser nicht widerspricht.

Wie man bei 1% Beteiligung nach mehrmaliger Werbung per Brief in jeden betroffenen Haushalt von "breiter Zustimmung" sprechen kann, bleibt sicher das Geheimnis von Bertelsmann. Es soll an dieser Stelle aber kein Geheimnis bleiben, dass "Arvato [ist] als einer von insgesamt acht Geschäftsbereichen des Bertelsmannkonzerns ein weltweit tätiges Dienstleistungsunternehmen mit Hauptsitz in Gütersloh" ist. (https://de.wikipedia.org/wiki/Arvato)

Arvato betreibt für die Gematik das "Gesundheitsnetz" und hat für dieses, vom Internet durch "Connectoren" abgetrennte Netz, in allen Arztpraxen und Krankenhäusern viel Technik installieren dürfen. Diese Technik wurde nach vielen Pannen mehrfach aufgerüstet. Alle diese Kosten durften die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium, damals angeführt von Minister Spahn, tragen. (s. z.B. Bundesrechnungshof will GEMATIK prüfen , Google hantiert mit Millionen Patientendaten , Herr Spahn will die Verantwortlichkeiten verwischen , Elektronische Patientenakte - Top oder Flop? , Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten , Sicherheitslücke(n) in der ePA , ...)

Im Endergebnis zahlt der Steuerzahler und die gesetzlich Versicherten für ein Monster, dessen Sinn und Zweck - die Vermeidung von Doppeluntersuchungen - auch durch die Krankenkassen zu kontrollieren wäre. All dies läuft unter dem Motto "mehr Digitalisierung" ohne realistische Betrachtung des wirklichen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Und dann sind da noch die Gefahren, die die Zwangsdigitalisierung mit sich bringt, wie z.B. Sicherheitslücke(n) in der ePA und Das Video-Ident Verfahren ist kaputt und Gesundheitsdaten sicher ... für 10 Minuten.

Die letzte geplante Millionen-teure Renovierung aller "Connectoren" ist auch noch total überflüssig, wie der CCC nachgewiesen hat, wie in ct-Heft 23 ab S. 15 zu lesen ist: "Der Austausch von 130.000 Hardware-Konnektoren bis Ende 2024, den die gesetzlichen Krankenkassen mit mindestens 300 Millionen Euro finanzieren sollen, ist technisch unnötig. Dies müssen die für die Telematische Infrastruktur zuständige Gematik sowie die drei Hersteller CGM, Secunet und RISE ebenfalls gewusst haben."

Wieder einmal wird das für eine vernüftige Gesundheitsversorgung nötige Geld für Hardware vergeudet. Die ct schreibt weiter: "Und nun liefert ein kleines Hacker-Team in seiner Freizeit innerhalb von nicht mal zwei Wochen eine Referenzimplementierung, mit der man die Laufzeit der Konnektoren einfach dadurch verlängern könnte, dass Software-Patches ausgespielt werden. Dies lässt keinen anderen Schluss zu, als dass die zu 51 Prozent vom Bund kontrollierte Gematik die wirtschaftlichen Interessen eines Hersteller-Oligopols offenbar schwerer gewichtet als die finanzielle Entlastung der Versicherten. Eine kostengünstige Softwarelösung wurde offensichtlich mit Absicht jahrelang zurückgehalten. Den Schaden tragen die Ärzte und Patienten."

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen außer - Schluss mit der Zwangsdigitalisierung!

Mehr dazu bei https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2023/februar/elektronische-patientenakte-geplante-widerspruchsloesung-trifft-auf-breite-zustimmung
und https://www.heise.de/news/Gematik-Datenschuetzer-streiten-ueber-kuenftigen-Schutz-von-Gesundheitsdaten-7520433.html
und c't 2022, Heft 23, S.15 ff
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3sN
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8325-20230305-die-zwangs-epa-ist-da.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8325-20230305-die-zwangs-epa-ist-da.htm
Tags: #eGK #ePA #Hack #Arbeitnehmerdatenschutz #SoftwareUpdate #Lücke #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Freiwilligkeit #Zustimmung #Einwilligungserfordernis #elektronischenPatientenakte #CCC #Skandale #RFID #elektronischeGesundheitskarte #eHealth #Zwangsdigitalisierung #Gematik

aktionfsa@diasp.eu

27.10.2022 Ständige Cookie Abfragen kann man sich ersparen

Die eigenen Nerven schonen

Das könnte man mit zuckerhaltigen Keksen möglicherweise, aber es wäre dauerhaft für die Gesundheit nicht zu empfehlen. Außerdem geht es nicht um lächelnde Kekse, sondern um nervende Banner, die von uns die Zustimung für beliebige Cookies auf unserem Gerät haben wollen.

Denen können wir laut DSGVO zwar den Garaus machen, in dem wir ihr Einnisten in unseren Geräten verbieten, aber dafür nerven sie uns täglich wieder mit der gleichen Frage. Hinzu kommt noch, dass sie uns keine Information über die wirklichen Wahlmöglichkeiten geben. Meist wird uns vorgeschlagen "Alles akzeptieren", auf einer anderen Seite heißt es "Zustimmen" - wozu auch immer. Das Ablehnen wird uns schwer gemacht, weil wir zuvor eine Auswahl treffen sollen, die sich über mehrere Klicks hinziehen kann und im schlimmsten Fall wieder auf der Ausgangsseite endet.

Unnötige Arbeit ersparen

... ist seit jeher das Ziel mathematisch-naturwissenschaftlich erzogener Menschen, speziell denen, die sich dem Thema Software gewidmet haben. Deshalb war es nur eine Frage der Zeit bis Programme zur Verfügung stehen, die uns diese nervende Klickerei ersparen. So gibt es nun den "Nervenschoner" der Verbraucherzentrale Bayern als Add-On für Firefox und Chrome.

Das Add-On sorgt dafür, dass die nervenden Einwilligungs-Banner gar nicht erst angezeigt werden und blockiert auch Werbe-Tracker. Die Software basiert auf dem bekannten und empfehlenswerten Add-On uBlock. Es kann natürlich passieren, dass Elemente einer Seite so blockiert werden, dass die Seite durch die Erweiterung nicht benutzbar ist. Dann muss man diesen Link für das Add-On markieren über die Browser-Leiste die Auswahl "grünes Schild-Symbol anklicken", "auf dieser Website nichts blockieren" auswählen.

I don't care about cookies

Einen ähnlichen Weg geht das EU-weite Projekt "I don't care about cookies". Auch hier handelt es sich um ein Add-On für die Browser Firefox und Chrome. Die Macher erklären auf ihrer Webseite:

Aufgrund der EU-Verordnungen und des gestiegenen Bewusstseins für den Online-Datenschutz muss jede Website die Zustimmung des Nutzers einholen, bevor sie Tracking-Cookies installiert. Wenn Sie anonym surfen oder Cookies jedes Mal automatisch löschen, wenn Sie den Browser schließen, werden Websites immer wieder um diese Erlaubnis bitten, und es wird bald sehr lästig werden, jeden Tag auf die gleichen "Ich stimme zu"-Buttons zu klicken.

In den meisten Fällen werden Pop-ups, die sich auf Cookies beziehen, einfach blockiert oder ausgeblendet. Wenn es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website erforderlich ist, akzeptiert es automatisch die Cookie-Richtlinie für Sie (manchmal akzeptiert es alle und manchmal nur die notwendigen Cookie-Kategorien, je nachdem, was einfacher zu tun ist). Es löscht keine Cookies.

Wichtig ist der letzte Satz! Es kann also durchaus sein, dass unerwünsche Cookies akzeptiert werden (müssen). Jede/r sollte deshalb im Browser voreingestellt haben, dass sämtliche Cookies nach dem Schließen der Webseite gelöscht werden.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/nervenschoner-neue-browser-erweiterung-entfernt-cookie-banner/
und https://www.i-dont-care-about-cookies.eu/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3qu
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8191-20221027-staendige-cookie-abfragen-kann-man-sich-ersparen.htm
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Tags: #Cookies #Abfragen #Zustimmung #DSGVO #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Lauschangriff #Überwachung #Verhaltensänderung #Selbstschutz #Privatsphäre #Einstellungen #surfen

stubenfliege@diasp.org

_Wer diese gefährlichen , willkürlich und ohne echte, wissenschaftliche Beweise von einem Gesundheitsminister der diesen Begriff niemals verdiente aus #Bequemlichkeit oder #Gehorsam auch weiterhinhin fortführt, hat mE trotz aller #Aufklärung von #noch vertraulichen #Journalisten und #Experten nichts

dazu gelernt_. Genauso wenig ist von der #Zustimmung des verlogenen #Buschmann zu halten, dem es ebenfalls nicht um unsere #Gesundheit, sondern um seinen sehr gut bezahlten Platz an der Sonne geht.
Kein Land der Welt setzt soviel #Willkür auf seine Bevölkerung ein.

https://www.msn.com/de-de/reisen/nachrichten/diese-corona-regeln-gelten-f%C3%BCr-herbst-und-winter/ar-AA11TBrA?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=b44b028b21f9483993d906f1d6908849

aktionfsa@diasp.eu

09.05.2022 Der Bahn ein Ultimatum gestellt

Bahn App läuft weiter jenseits der DSGVO

Digitalcourage Vorstandsmitglied padeluun, Mike Kuketz und Peter Hense haben gemeinsam einen offenen Brief an die Deutsche Bahn geschrieben. Sie drohen mit rechtlichen Schritten, wenn die Bahn bis zum 1. Juli das unzulässige Datensendeverhalten nicht abschalten, welches eine technische Analyse der "DB Navigator" App offenbart hat.
Die Bahn App ignoriert die DSGVO

... oder hat sie nicht verstanden ...

Folgendes fiel den Analysten auf:

  • Datenübermittlungen erfolgen noch bevor der Nutzer eine Interaktion ausgeführt hat und damit noch vor der Abgabe einer ausdrücklichen, informierten, freiwilligen und aktiven Einwilligung , wie sie die DSGVO verlangt.
  • Weiterhin werden Verbindungen zu 5 Servern von anderen Bahn-Diensten aufgebaut, ohne dass der Nutzer das verlangt oder überhaupt bemerken kann.
  • Es werden 2 Verbindungen zu verschiedenen Adobe Diensten in den USA aufgebaut und entsprechende Cookies lokal auf den Geräten gespeichert.
  • Unter iOS wird zusätzlich das Marketing- bzw. Analyse-Unternehmen Optimizely (USA) kontaktiert.
  • Nun endlich erfolgt die Abfrage der Zustimmung des Nutzers mit einem (Cookie-)Consent-Banner.
  • Allerdings ist dessen Darstellung kaum mit den Einwilligungen nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) der DSGVO zu vereinbaren. Dargestellt werden müssen die für den "gewünschten Telemediendienst" und "unbedingt erforderlichen" und evtl. weitere zusätzliche Cookies.
  • Die Deutsche Bahn beeinflusst mit ihrer hervorgehobenen Auswahl "Alle Cookies zulassen" den Nutzer zu dieser Auswahl.

Was passiert bei Nutzung der App?

Bisher war alles Vorgeplänkel, um dem Nutzer ein DSGVO-konformes Verhalten der App dazustellen. Sucht man nun nach einer Bahnverbindung, so sind

  • Adobe, Qualtrics und Google (Maps) bei jedem Schritt dabei.
  • Auch wenn man nur der Auswahl "Nur erforderliche Cookies zulassen" zugestimmt hat, übermittelt die App Daten an Tracking- und Analysedienstleister, wie Optimizely, Google, Tealium, Adobe Inc. CrossEngage.

Die rechtliche Auseinandersetzung kann eigentlich nur Kosten für die Deutsche Bahn erzeugen, denn diese Verstöße sind bereits mehrfach höchstrichterlich beurteilt worden. Mike Kuketz führt dazu eine ganze Liste von Urteilen auf. Vor allem die völlig unnötige Verarbeitung der Daten in Drittländern (außerhalb der EU) ohne Information oder geeignete Garantien sind im Verfahren Schrems (II) gegen Facebook abschließend als illegal festgestellt.

Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2022/db-tracking-brief
und https://www.kuketz-blog.de/db-navigator-datenschutz-faellt-heute-aus-app-check-teil1/
Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3np
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