#bfv

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14.11.2022 Verdeckte Ermittler im Netz

Bestimmte Beamte dürfen kriminell sein ...
... z.B., wenn sie undercover für den Geheimdienst arbeiten - oder doch nicht?

Diese juristische Frage stellen Aktive von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). So stellt der Jurist Bijan Moini bei netzpolitik.org fest: "Die Befugnisnormen zum Einsatz klassischer verdeckter Ermittler:innen passen nicht zum virtuellen Einsatz." Er hält "das Vertrauen im Netz [für] weniger schutzwürdig, weil jede:r damit rechnen muss, dass das virtuelle Gegenüber eine falsche Identität vortäuscht.“

Damit hätte der Einsatz verdeckter Ermittler in digitalen Netzen eine andere Qualität als bei einem Einsatz im realen Leben. Diese Unterscheidung wird wichtig, weil der/die Undercover-AgentIn im virtuellen nicht der berühmte "Einzelfall" ist.

Die Süddeutsche Zeitung berichtete im September, dass mehr als hundert sogenannte virtuelle Agent:innen im Auftrag der Verfassungsschutzämter in der digitalen rechtsextremen Szene unterwegs sind, um Informationen zu sammeln. Dort erscheinen sie unter falschen Biografien und sollen sich das Vertrauen ihrer Beobachtungsobjekte erschleichen. Dazu müssen(?) sie oft selbst Hassbotschaften posten, gegen "Volksverräter" hetzen und damit Straftaten begehen, wie etwa Volksverhetzung begehen.

Wie viele Agent:innen im linken Milieu ermitteln wurde, nicht bekannt ...
Dass diese über 100 Beamten 40 Stunden in der Woche damit den rechten Sumpf befördern, um ihn eigentlich trocken zu legen ist schon an sich ein Treppenwitz.

Wir wollen uns jedoch auf die juristische Frage stürzen, was dürfen Geheimdienst-Beamte? Dazu nennt das Bundesverfassungsschutzgesetz die besonderen Befugnisse des Geheimdienstes bei der Informationsbeschaffung. In §9 Abs. 1 in Verbindung mit §8 Abs 2 steht eine Liste mit "Methoden, Gegenständen und Instrumenten zur heimlichen Informationsbeschaffung" wie etwa der Einsatz von Vertrauensleuten oder Observationen. Diese Liste ist nicht abschließend, kann also bei neuen Ermittlungsmethoden u.U. angepasst werden. Für Online-Undercover-Ermittler:innen kommen noch die Regelungen zu verdeckten Ermittler:innen (§ 9a, Abs. 2) hinzu, wenn es darum geht ob und welche Straftaten sie begehen dürfen.

Dürfen verdeckte digitale Ermittler mehr als solche im realen Leben?

Diese Frage sollte höchstrichterlich geklärt werden. Wie netzpolitik.org berichtet, hatte der Jurist Moini mit der GFF erst kürzlich ein Urteil erstritten, in dem das Bundesverfassungsgericht hohe Hürden für den Einsatz von „echten“ verdeckten Ermittler:innen formuliert hat. Ebenso sollte geklärt werden, ob die Schwelle für ein Tätigwerden von virtuellen Ermittler:innen wirklich niedriger sei und damit "also auf Vorrat virtuelle Agent:innen eingesetzt werden" dürfen und unter welchen Voraussetzungen das zulässig sei.

Ohne eine solche Klärung könne die Überwachung durch Geheimdienste leicht zu einer Überwachung ohne Grenzen führen. Beängstigend ist in diesem Zusammenhang die von Innenministerin Nancy Faeser bei der Vorstellung des jährlichen Verfassungsschutzberichtes in diesem Juni erstmals erwähnte neue Kategorie bei der Arbeit dieses Dienstes, eine sogenannte "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates". Danach könnte es bereits als "staatsgefährdend" angesehen werden, wenn man z.B. behauptet, der Staat oder seine Repräsentanten tun auf diesem oder jenen Feld nicht genug.

Das beträfe dann nicht nur Reichsbürger, sondern evtl. jede Opposition und wird mit Sicherheit auch gegen Aktivisten der Klimaproteste angewendet.

Jenseits aller juristischen Definitionen fragen wir uns, ob man mit der Infiltration rechter Gruppen im Netz - vor allem in dieser hohen Zahl - diese nicht sogar aufwertet, bestärkt und ihnen eine scheinbare Größe gibt, die sie ohne diese "Unterstützung" (von 400 Wochenstunden Hetze [s.o.]) nie erhalten hätten. Vergessen wir nicht, dass das NPD-Verbotsverfahren in den Nullerjahren daran gescheitert war, dass der Verfassungsschutz zu viele V-Leute in der Parteispitze positioniert hatte ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/volksverhetzung-durch-verfassungsschutz-wenn-undercover-agentinnen-im-netz-straftaten-begehen/
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Tags: #BND #BfV #Verfassungsschutz #Bundestrojaner #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Hass #Hetze #RechtsaußenNeo-Nazis #NSU #Faschisten #Strafbarkeit #Beamte #undercover #verdeckteErmittlung #Transparenz #asozialeNetzwerke

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22.07.2022 Überwachung von "Ausländervereinen" unrechtmäßig

Fast 30 Jahre Unrecht

... und keiner hat es gemerkt? Doch, die Betroffenen, die in Vereinen aktiven "Ausländer" in Deutschland haben nur zu oft bemerkt, dass ihre Daten über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an BKA und Verfassungsschutz zu anlassloser Speicherung weitergegeben wurden.

Die "Rechtsgrundlage" für diese Überwachung war angeblich ein Erlass des damaligen Innenministers Manfred Kanther (CDU) aus dem Jahr 1994. Der Anlass war das ein Jahr zuvor in Deutschland in Kraft getretene Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK).

Über diesen Erlass schreibt netzpolitik.org:

_Vereine, deren Mitglieder oder Vorstand sämtlich oder überwiegend keine Bürger:innen von EU-Mitgliedstaaten sind, gelten in Deutschland als „Ausländervereine“. Nach § 19 des deutschen Vereinsgesetzes müssen sie persönliche Daten aller Vorstände oder entsprechend berechtigter Personen innerhalb von zwei Wochen bei den zuständigen Landesvereinsbehörden melden. ...

Sofern die Vereine als „politisch“ gelten, müssen sie auf Verlangen der Behörden zudem Namen und Anschriften aller Mitglieder herausgeben. Dann besteht auch eine Pflicht zur Auskunft über die Tätigkeit des Vereins sowie die Herkunft und Verwendung ihrer finanziellen Mittel. Für dieses Auskunftsverlangen muss keine konkrete Gefahr erkennbar sein, es genügt dafür das Ermessen der Vereinsbehörde._

Seit April 1994 füllte sich dieses Ausländervereinsregister mit 14690 Vereinsgründungen. Nun hat die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag zu diesen Vorgängen angefordert. Und dieses Gutachten stellt fest, dass es für die oben beschriebene dreißigjährige Praxis keine Rechtsgrundlage gab, denn

  • die anlasslose Weitergabe personenbezogener Daten ist ein Grundrechtseingriff, für den es eine gesetzliche Ermächtigung geben muss,
  • der Erlass ist nicht mehr rechtlich überprüfbar, denn beim Bundesinnenministerium ist das Dokument verschwunden.

Brisant ist dieses "doppelte Versagen der deutschen Bürokratie" nicht nur, weil sich deutschen Behörden scheinbar um die Rechtsgrundlagen ihres Handels nicht wirklich kümmern, sondern zusätzlich, weil befürchtet werden muss, dass die unrechtmäßig erhobenen Daten ihren Weg zu den türkischen Geheimdiensten gefunden haben und damit das Leben der in der Türkei lebenden Angehörigen der Betroffenen gefährdet wurde.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/bka-und-verfassungsschutz-anlasslose-uebermittlung-kurdischer-vereinsdaten-ist-rechtswidrig/

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Erstellt: 2022-07-22 07:05:58

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17.02.2022 NSU2.0: Gab es Hilfestellung aus Polizeikreisen?

Fragen zum Verfahren gegen NSU 2.0 Briefeschreiber

Über drei Jahre soll der Angeklagte Alexander Horst M. „NSU 2.0“-Drohschreiben an Anwält:innen, Politiker:innen oder Journalist:innen verschickt haben. Darin verstieg er sich in wüsten, rassistischen Beschimpfungen und unterschrieb die Briefe mit NSU 2.0 in Anlehnung an die Mörderbande um Schäpe, Böhnhardt und Mundlos.

Wieder ein Einzeltäter?

Neben der Verurteilung der Taten ist es nun Aufgabe des Gerichts zu klären, ob der Angeklagte bei seinen Taten Hilfe erhalten hat. Zentraler offener Punkt ist dabei eine mögliche Zusammenarbeit oder das Wegschauen durch Polizeibeamte oder Verfassungsschützer, wie bei NSU 1.0. Aus seinen Briefen ist zu ersehen, dass er viele Einzelheiten zu den Adressaten auf noch unbekannten Wegen in Erfahrung gebracht haben muss.

So berichtet die taz, dass der Angeklagte am 2. August 2018 an die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız schrieb. Der Brief enthielt private Daten, die "zufällig" kurz zuvor im 1. Polizeirevier in Frankfurt/Main abgefragt wurden. Ähnlich geschah es später auf anderen Polizeiwachen bei Drohschreiben gegen die Linkenchefin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Die Abfrage der Daten zu Başay-Yıldız erfolgte im Polizeicomputersystem sogar 17 Mal. Sie erfolgte über sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken gleichzeitig - ein seltsames Geschehen bei einem *Einzeltäter.

Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Frankfurter Polizeibeamten, auch gegen einen Beamten, der im Revier mit rechten Chats auffiel - aber bisher ohne Ergebnis. Die Opfer der Drohschreiben fordern weitere Ermittlungen in diese Richtung und die Verfolgung der Tatsache, dass der Angeklagte eine Schusswaffe und Würgehölzer besessen hat. Sie glauben nicht an einen "verwirrten Einzeltäter".

Mehr dazu bei https://taz.de/Vor-Prozessstart-zu-NSU-20-Drohserie/!5834911/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7928-20220217-nsu20-gab-es-hilfestellung-aus-polizeikreisen.htm
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Tags: #Drohbriefe #Neo-Nazis #NSU #Faschisten #Rassismus #BfV #Verfassungsschutz #NSU20 #Zschäpe #Mundlos #Böhnhardt #Opfer #Aufklärung #V-Leute #Polizei #Datenbanken #Abfragen #Netzwerke

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30.01.2022 Wahrheit oder Fake?
"Bundesservice Telekommunikation" ist Behörde des Verfassungsschutzes

Vor einigen Jahren hatten wir uns schon über die "Hauptstelle für Befragungswesen" (HBW) gewundert, die direkt dem Kanzleramt untersteht. Diese Hauptstelle war für die ausführliche Befragung von Asylbewerbern zuständig. Die Sicherheitsexpertin und Aktivistin Lilith Wittmann hat nun nachgeforscht, wem der "Bundesservice Telekommunikation" untersteht. Das war nicht einfach und ihre Nachforschungen wurden beamtlicher-seits auch wenig unterstützt.

Zuerst einmal stellte sie fest, dass die Behörde über kein E-Mail-Postfach, kein Amtsschild am Briefkasten, keine konkrete Zuständigkeit und kein Budget verfügt. Also war Findigkeit gefragt. Um zu beweisen, dass das Bundesamt für den Verfassungsschutz (BfV) dahinter steckt, war die Erkenntnis, dass die IP Adressen des "Amts" aus dem gleichen Bereich wie die des BfV kommen nicht ausreichend.

Also musste ein sogenannter "Airtags" her, ein Ortungsgerät von Apple. Das ist ein frei verkäuflicher Peilsender. Lilith Wittmann versteckte ihn in einer Postsendung und schickte ihn an ein angegebenes Postfach. Von dort wurde das Paket zum Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln weiter geleitet.

Wie t-online.de berichtet, bestreitet ein Sprecher des Bundesministeriums in einer Bundespressekonferenz mehrfach, dass es sich beim "Bundesservice Telekommunikation" um eine "Behörde" im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums oder der Bundesregierung handelt.

Wir leben in einer Demokratie - da sind verschiedene Meinungen und Wahrheiten scheinbar üblich ...
Mehr dazu bei https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91541448/-bundesservice-telekommunikation-sicherheitsexpertin-entlarvt-tarnbehoerde.html
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7909-20220130-wahrheit-oder-fake.htm
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Tags: #Wahrheit.Fake #BundesserviceTelekommunikation #HauptstellefürBefragungswesen #Verfassungsschutz #BfV #Airtag #Apple #Geheimdienste #Hacking #Innenministerium #Kanzleramt #HBW

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15.10.2021 Diskussion zum NSU-Komplex

Vieles bleibt unaufgeklärt

Auf einer Veranstaltung des Mediendienstes Integration stellte sich am Donnerstag der Präsident des Bundesamts für den Verfassungsschutz der Diskussion zur Aufklärung der Verbrechen des NSU.Auch er konnte nicht behaupten, dass nun alles aufgeklärt worden sei. Im Gegensatz zu seinem Vorgänger räumte er Fehler ein und benannte diese auch. So sei Verdacht, dass die Täter der Morde aus dem Umfeld der Opfer gekommen sei, einer der größten Fehler und hätte die Aufklärung maßgeblich verzögert.

Die nzz hat diese offenen Fragen zusammengetragen:

  • Gab es neben den vier Helfern, die mit Zschäpe verurteilt wurden, noch weitere Unterstützer?
  • Wurden wirklich alle Morde von Böhnhardt und Mundlos begangen?
  • Stammten die Mittel, aus denen sich der NSU finanzierte, tatsächlich nur aus Banküberfällen, oder hatte der Staat die Mordtaten am Ende durch V-Leute gar mitfinanziert?

Haldenwang sagte auf der Veranstaltung, dass die Fehler bei den Ermittlungen ihn demütig machten. Der Inlandgeheimdienst habe in den letzten Jahren daraus Konsequenzen gezogen und einen "grossen Reformprozess" angestossen. Er versicherte, dass V-Leute nun sorgfältiger ausgewählt und geführt würden.

Die Nebenklägerin und Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz ist trotzdem mit der Aufklärung der eigenen Rolle durch den Verfassungsschutz nicht zufrieden. Die nzz zitierte sie: Sie könne "zig Beispiele" dafür nennen, dass der Inlandsgeheimdienst Unterlagen, die zur Aufklärung hätten beitragen können, entweder nicht freigegeben oder zerstört habe. So sei etwa die Personalakte eines V-Mannes vernichtet worden, der Kontakte zu Böhnhardt und Mundlos unterhalten und für den Zschäpe zeitweise gearbeitet habe. ... Ebenfalls ungeklärt ist immer noch die Anwesenheit eines Verfassungsschützers beim Mord an Halit Yozgat, der im April 2006 als neuntes Opfer des NSU in einem Kasseler Internetcafé durch zwei Kopfschüsse getötet wurde.

Im Fall der Aktenvernichtung bestätigte der Verfassungschutzchef, dass der für die Vernichtung von Akten verantwortliche Beamte zur Rechenschaft gezogen worden sei. An der Aufklärung der vielen anderen Fragen muss weiter gearbeitet werden.

Mehr dazu bei https://www.nzz.ch/international/thomas-haldenwang-rechnet-nicht-damit-die-verbliebenen-raetsel-um-den-nsu-noch-loesen-zu-koennen-ld.1650351
und https://www.nzz.ch/international/nsu-prozess-fuenf-antworten-zu-den-ungereimtheiten-ld.1402297
und alle unsere Artikel zum NSU https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=nsu+nazi&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7800-20211015-diskussion-zum-nsu-komplex.htm
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15.08.2021 Einsatz für Informationsfreiheit und Transparenz

10 Jahre "Frag den Staat"

Wir wünschen den Aktiven von "Frag den Staat" viele weitere Erfolge bei ihrem Kampf um Transparenz und Informationsfreiheit!

Zum 10. Geburtstag berichten sie über die letzten Auseinandersetzungen:

  • Geheimdienst muss Umweltinfos rausrücken Der Inlandsgeheimdienst muss grundsätzlich Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz geben, hat das Verwaltungsgericht Köln nach einer FragDenStaat-Klage beschlossen. Das sogenannte Bundesamt für Verfassungsschutz ist seiner Aufgabe, den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern, nicht nachgekommen. Nun muss der Geheimdienst auf Anfrage etwa Informationen über Akten herausgeben, in denen es um Energieverbrauch, Emissionen, Gifte oder auch Klima-Prognosen geht.
  • Klagen gegen alle Geheimdienste gewonnen Das Gericht hat unsere Klage, die ursprünglich aus dem Jahr 2017 stammt, erst mit vierjähriger Verspätung beschieden. Zuvor waren unsere Klagen gegen den BND vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie gegen den Berliner Verfassungsschutz im Berliner Verwaltungsgericht bereits erfolgreich.

Ohne die Klagen von "Frag den Staat" wären zahlreiche Informationen, die an die Öffentlichkeit gehören, noch immer im Giftschrank. FragDenStaat-Anfragen und Recherchen haben u.a. dazu geführt, dass jüngst eine Bundesministerin zurückgetreten ist. Die veröffentlichten Dokumente waren in den vergangenen Jahren dutzendfach Teil von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Diese Klagen hätte es alle nicht gegeben, wenn es nicht so viele Ünterstützer gegeben hätte. Diese Arbeit ist zu einem großen Teil durch Spenden von Einzelpersonen finanziert. Die braucht "Frage denn Staat" auch: Sie werden regelmäßig von Behörden verklagt (und gewinnen vor Gericht) und haben selbst inzwischen fast 100 Klagen auf Zugang zu Informationen eingereicht und unterstützt.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/03/klage-gegen-geheimdienst-erfolgreich-bundesamt-fur-verfassungsschutz-muss-umweltinfos-rausrucken/?pk_campaign=newsletter
und https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/01/10-jahre-fragdenstaat/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7737-20210815-einsatz-fuer-informationsfreiheit-und-transparenz.htm
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27.07.2021 BfV soll vertrauliche Kommunikation von Journalisten abhören

Pressefreiheit in Deutschland bedroht

Auch die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di sieht die Pressefreiheit durch den Gesetzentwurf zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts als schweren Eingriff in das IT-Grundrecht sowie die Grundrechte auf Telekommunikationsfreiheit und Pressefreiheit. Anlässlich der Abstimmung kurz vor Ende der Legislaturperiode vor wenigen Wochen hatte Verdi die Abgeordneten des Bundestags aufgefordert, das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen - leider haben nur wenige Abgeordnete die Gefahr gesehen.

Die Junge Welt zitiert Monique Hofmann, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion (DJU) in Verdi, die auf die Bedrohung der Pressefreiheit verwies:

"Auch Journalistinnen und Journalisten sollen nach dem neuen Gesetz überwacht werden dürfen, obwohl sie als Berufsgeheimnisträger zu den besonders geschützten Personengruppen gehören. Das gefährdet vor allem den investigativen Journalismus, der auf eine vertrauliche Kommunikation mit Informantinnen und Informanten angewiesen ist." Schon jetzt gerieten außerdem immer wieder ­Medienschaffende auf fragwürdigen Grundlagen ins ­Visier des Verfassungsschutzes. "Statt hier Abhilfe durch mehr Transparenz und Kontrolle zu schaffen, zementiert das Gesetz in der jetzigen Form diesen Missstand".

Erst vor 2 Wochen hatten Reporter ohne Grenzen (RoG) eine Liste der Länder veröffentlicht, in denen die Pressefreiheit mit Füssen getreten wird und diese Liste ist nicht nur wieder einmal länger geworden - sie enthält inzwischen auch Eingriffe in die Pressefreiheit in Ländern der EU, wie Slowenien, Polen und Ungarn. Über den Verfassungsschutz mussten wir berichten, dass er inzwischen auch Zeitungsverlage als "verfassungsfeindliche Organisationen" einstuft - da kommt denen das neue Gesetz gerade recht.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/406939.hintergrund-gesetzesnovelle-bedroht-pressefreiheit.html
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Tags: #Pressefreiheit #BfV #Verfassungsschutz #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Grundrechte #verdi #Gewerkschaft #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit