#radikalenerlass

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

#politik #repression #verfassungsschutz #radikalenerlass #berufsverbote #hufeinsen #rinks #lechts #spd #fdgo

Gegen Rechts antäuschen und nach Links ausschlagen. Kennt man....

Radikalenerlass reloaded?

....es ist zu befürchten, dass 50 Jahre nach dem Radikalenerlass das Instrument der Regelanfrage durch den Verfassungsschutz wieder eingeführt wird – nicht zuletzt wegen der entbrannten Diskussion nach der Großrazzia vom 7. Dezember, über die von Zeit bis Spiegel, von NDR bis SWR exklusiv und ausführlichst berichtet wurde. [...] Sowohl beim „Verfassungstreue-Check“ in Brandenburg als auch bei Faesers Beweislastumkehr bei Verdacht auf Demokratiefeindschaft ist zentrale Prämisse das umstrittene Extremismuskonzept. Entscheidend ist ausschließlich eine angenommene Ablehnung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Definitionshoheit über Abweichungen hiervon üben in erster Linie die Verfassungsschutzbehörden aus. Sie bestimmen, was extremistisch ist und was nicht. Der Kampf gegen Faschismus kann das sein, Klima-Aktivismus und selbst das Sammeln von Unterschriften zur Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen können unter Extremismus-Verdacht stehen.

Im Zuge der Corona-Proteste hat der Verfassungsschutz eine neue Form des Extremismus erfunden: die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Was darunter zukünftig zu verstehen sein wird, dürfte von jeweiligen politischen Konjunkturen abhängen. Heute sind es Reichsbürger, morgen vielleicht jene, die gegen Sanktionen gegen Russland sind, übermorgen vielleicht Klima-Aktivisten.

Mit Gewalt und Umsturz muss das alles jedenfalls nichts zu tun haben. Statt bewaffnete rechtsradikale Elitesoldaten dürften wie in der Vergangenheit die Mehrzahl der Betroffenen völlig gewaltfrei Handelnde sein. In den 1970ern und 1980ern durften ca. 2.500 Menschen keine Beamten werden bzw. wurden aus dem Staatsdienst entfernt. Lehrer, Universitätsangestellte, Richter und sogar Lokführer sowie Briefträger. Nahezu vollständig kamen sie aus dem linken politischen Spektrum, und genauso nahezu vollständig wurde keinem von ihnen eine gewalttätige Durchsetzung der politischen Ziele vorgeworfen. Wegen des Extremismuskonzepts könnten auch dieses Mal wieder Linke ins Visier geraten, auch wenn sämtliche Verschwörergruppen der vergangenen Jahre ausschließlich aus Rechten und Rechtsradikalen bestanden.
- vollständiger Artikel: https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/radikalenerlass-reloaded-nany-faesers-plaene-fuer-die-ueberpruefung-von-beamten

mikhailmuzakmen@pod.geraspora.de

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Radikalenerlass 2.0 kommt

Brandenburgische Landesregierung bringt „Verfassungstreue-Check“ und neue Regelanfrage auf den Weg – Radikalenerlass-Betroffene protestieren gegen erneute Aushebelung der Grundrechte

Die rot-schwarz-grüne Landesregierung in Potsdam hat am 30. August mit den Stimmen aller Ministerien die Wiedereinführung der Regelanfrage beim „Verfassungsschutz“ beschlossen. In den kommenden Wochen soll der Gesetzentwurf im Landtag abgestimmt werden. Damit drohen ein Dammbruch und eine neue Welle von Berufsverboten wie in der Folge des Radikalenerlasses von 1972. In der BRD kam es damals offiziell zu 3,5 Millionen Regelanfragen beim „Verfassungsschutz“, mindestens 11.000 Verfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, über 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Betroffen waren fast ausschließlich Linke, gegen Rechte wurde der Radikalenerlass faktisch nicht angewendet. Dass die Berufsverbote-Politik der Demokratie schweren Schaden zugefügt und zu Einschüchterung und Duckmäusertum insbesondere bei kritischen jungen Menschen geführt hat, ist heute unstrittig. Wir sind empört, dass die Landesregierung Brandenburg ausgerechnet im 50. Jahr nach der Verabschiedung des Radikalenerlasses erneut zu Einschüchterung und politischer Verfolgung greifen will. Ausdrücklich nimmt sie in ihrer juristischen Begründung Bezug auf die umstrittene „Gewährbieteklausel“ in den deutschen Beamtengesetzen. Sie ist dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ der Nazis von 1933 entnommen. Darin hieß es, aus dem Staatsdienst sei fernzuhalten, wer „nicht Gewähr bietet, jederzeit rückhaltlos einzutreten für den nationalen Staat.“ In den Beamtengesetzen der BRD wurde der „nationale Staat“ durch die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ersetzt. Die Beweislastumkehr und die vorzunehmende „Gesinnungsprognose“ sind geblieben.

Auch die Landesregierung schreibt in der Begründung ihres Gesetzesvorhabens wörtlich: „Der Nachweis einer verfassungsfeindlichen Betätigung ist nicht erforderlich. Bei der Prüfung dieser Gewähr handelt es sich um eine einzelfallbezogene Prognose, bei der der einstellenden Behörde ein Beurteilungsspielraum zusteht.“

Die Regierungskoalition schämt sich nicht, zur Begründung den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zu zitieren, der maßgeblich vom ehemaligen SA-Rottenführer, NS-Juristen und späteren Verfassungsrichter Willi Geiger formuliert wurde. Darin heißt es in unverkennbarer Diktion: „Die Treuepflicht fordert mithin mehr als nur eine formal korrekte, im Übrigen uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung gegenüber Staat und Verfassung.“…
- Pressemitteilung vom 1.9.2022 vom Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte

aktionfsa@diasp.eu

31.12.2021 Fünfzig Jahre Berufsverbote in der BRD

"Datenkraken im Öffentlichen Dienst"

Vor einem Jahre titelten wir noch "Fast 50 Jahre Berufsverbote", nun ist es soweit. Am 28. Januar 1972 unterzeichnete der damalige Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten Radikalenerlass. Dieser führte dazu, dass rund 3,5 Millionen Bewerberinnen für Berufe im öffentlichen Dienst überprüft wurden. Diese Überprüfungen führten zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen.

Nach 40 Jahren andauernder Überwachung endete das wohl längste Verfahren in diesem Zusammenhang mit einem rechtskräftigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Es bestätige die Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, den sogenannten "Verfassungsschutz".

Der betroffene Journalist und Autor Rolf Gössner schreibt uns dazu heute:

Rechtskräftiges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt Grundrechtswidrigkeit einer vier Jahrzehnte langen Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst "Verfassungsschutz"

Genau vor einem Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nach 15jähriger Verfahrensdauer in letzter Instanz rechtskräftig festgestellt, dass meine vier Jahrzehnte lange Dauerüberwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von Anfang an unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.

Im Frühjahr diesen Jahres sind die Urteilsgründe bekannt geworden sowie die Antwort der damaligen CDU/CSU-SPD-Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag: Die Regierung sah darin keinerlei Veranlassung, irgendwelche politischen, rechtlichen oder "wiedergutmachenden" Konsequenzen aus diesem klaren Urteil und aus jahrzehntelanger staatlicher Verletzung von Grundrechten und Berufsgeheimnissen zu ziehen.

Und es ist mehr als fraglich, ob die neue Ampelkoalition mit dieser Causa anders umzugehen gedenkt und ob sie endlich notwendige Konsequenzen aus dieser Skandalgeschichte zieht.

Angesichts der bisherigen "Arroganz der Macht" (Ulla Jelpke, Ex-MdB, Die Linke) freue ich mich umso mehr über den langjährigen starken psychischen Rückhalt aus meinem sozialen Umfeld sowie über die empathischen und solidarischen Reaktionen aus allen möglichen Teilen der Gesellschaft, von nahen und fernen Bekannten, Schriftsteller- und Künstler:innen, aus Politik, Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie von Bürger- und Menschenrechtsgruppen im In- und Ausland. Dafür nochmals ein herzliches Dankeschön- all das hat mein Durchhaltevermögen über 15 Verfahrensjahre hinweg jedenfalls ernorm beflügelt.

Die Tatsache, dass über meine Überwachungsgeschichte im Laufe der Jahre und Jahrzehnte recht häufig in ganz unterschiedlichen Medien kritisch berichtet und zahlreiche Interviews geführt worden sind, zeigt, dass es zwar ein herausragender Fall war, der öffentliches Aufsehen erregte - aber wir vergessen dabei allzu leicht, dass es auch andere bedrückende Überwachungsfälle gibt, die nicht vor Gericht landeten und nicht ans Licht der Öffentlichkeit gelangen. Und wir vergessen allzu leicht jene Menschen, die von Berufsverboten hart in ihren Lebensentwürfen betroffen waren und immer noch sind, wozu der "Verfassungschutz" ganz wesentlich beigetragen hatte.

Im kommenden Jahr 2022 jährt sich zum 50. Mal der sog. Radikalenerlass von 1972 als Ausgangsbeschluss einer zwei Jahrzehnte währenden Berufsverbote-Politik (1970er und 80er Jahre; http://www.berufsverbote.de/ ). Diese Politik darf sich nicht wiederholen - eine Gefahr, die (u.a.) ausweislich des Koalitionsvertrags der Ampelregierungsparteien nicht auszuschließen ist. Die oft existentiellen Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Gesellschaft müssen 2022 endlich aufgearbeitet und die Betroffenen schnellstens rehabilitiert und entschädigt werden.

Am Montag 17. Januar 2022 um 23:15 Uhr ist in der ARD die Ausstrahlung der 45minütigen von Hermann G. Abmayr angekündigt
https://www.fernsehserien.de/geschichte-im-ersten/folgen/jagd-auf-verfassungsfeinde-der-radikalenerlass-und-seine-opfer-1523633
...
Im weiteren berichtet Rolf Gössner über seine kürzliche Buchpublikation "Datenkraken im Öffentlichen Dienst" - mit Gastbeiträgen von Gerhart Baum, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Heribert Prantl. Dieses Buch, das im Mai 2021 erschienen ist, wurde folgendermaßen angekündigt: Der Jurist, Publizist und Bürgerrechtler Rolf Gössner hat sein neues Buch "DATENKRAKEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST" vorgelegt – eine "Laudatio" auf den präventiven Sicherheits- und Überwachungsstaat. Das Buch zeichnet den bundesdeutschen Weg in den präventiv-autoritären Sicherheits- und Überwachungsstaat nach.

Es wird weiterhin unsere Aufgabe sein, diesen Weg als Fehlentwicklung zu entlarven und für eine Umkehr zu arbeiten. Wir wünschen Rolf Gössner alles Gute für seinen weiteren Lebensweg.

Vergessen wir nicht, dass die "Tradition" der Berufsverbote nicht mit Willy Brandts Unterschrift begann, der Obrigkeitsstaat hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon vor 184 Jahren unterschrieb Ernst August I. von Hannover die Entlassungsurkunden für die "Göttinger Sieben", sieben Professoren, darunter Wilhelm und Jacob Grimm. Die Sieben hatten es gewagt im November 1837 gegen die Absetzung der Hannoveranischen Verfassung zu protestieren.

Mehr dazu bei https://ilmr.de/
und alles unsere Artikel zu den Berufsverboten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Berufsverbot&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7879-20211231-fuenfzig-jahre-berufsverbote-in-der-brd.htm
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