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24.01.2024 Menschlichkeit soll strafbar werden

EU macht Seenotretter zu Schleusern

Wir haben schon in vielen Artikeln den Vergleich gezogen, dass "Fluchthelfer" in den 80-iger Jahren mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt wurden, während heute "Schleuser" mit jahrelangen Freiheitsstrafen bedroht werden. Nun ist es zusätzlich ein grundlegender Unterschied, ob ich jemanden versteckt im Auto über die Grenze bringe oder ob ich jemanden vor dem Ertrinken rette und an Land bringe. Es sollte auch ein Unterschied sein, ob ich das mit "Gewinnerzielungsabsicht" oder uneigennützig tue. Alle diese Unterschiede werden nun in Fage gestellt.

Doch auch die Seenotrettung, die nach internationalem Seerecht eine Pflicht **ist, wird nach dem neuen EU "Flüchtlingskompromiss" in Frage gestellt. Im Tagesspiegel wird der Rechtsanwalt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte mit seinem Gutachten zitiert: "Diesen Qualifikationstatbestand (die Schleusung alleinreisender Minderjähriger wird als besonders strafverschärfender Aspekt gesehen) erfüllt nach dem Änderungsantrag auch, wer (uneigennützig) **wiederholt oder zugunsten von mehreren unbegleiteten Minderjährigen handelt."

Danach darf ich vielleicht noch ein Kind aus dem Wasser ziehen und retten aber nicht mehrere? Wie verlogen und unmenschlich kann Politik werden? Die Sprecherin der Grünen Jugend, Katharina Stolla, dazu im Tagesspiegel: "Das Gesetz darf weder am Donnerstag noch sonst irgendwann beschlossen werden." ... "Das muss man sich mal vorstellen. Menschen, die Kinder vor dem Ertrinken retten, unter Strafe zu stellen, ist skandalös und unverschämt."

Vor allem müssen wir uns darüber im Klaren werden, was dieses Gesetz für die Helfer bedeutet. In der taz stellt David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) fest: "Selbst wenn ein deutsches Gericht am Ende die Seenotretter freispreche, könne schon das Ermittlungsverfahren belastend sein. Auch könne es dabei zu Telekommunikationsüberwachung und Beschlagnahmungen kommen. Es drohe eine Einschüchterung der Seenotretter, ein ­chilling effect."

... Und das ist ja wohl auch die Absicht des Gesetzes - mehr Menschen sollen ertrinken, um Menschen abzuschrecken den Fluchtweg über das Meer zu wählen.

Mehr dazu bei https://taz.de/Neues-Abschiebegesetz/!5984072/
und https://www.tagesspiegel.de/politik/zwei-rechtsgutachten-warnen-ausgerechnet-die-seenotrettung-minderjahriger-konnte-doch-strafbar-werden-11065984.html
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Europol wird zur Big-Data-Polizei

Eine Zensur findet nicht statt

Überwachung und Zensur waren angeblich - bis vor 2 Wochen - Dinge, die in den Staaten der EU nicht oder zumindest nur "in Ausnahmefällen beim Vorliegen ausreichender Indizien auf ein Verbrechen" durchgeführt werden.

In wie vielen darüber hinaus gehenden Fällen es immer wieder Zensur und Drangsalierung Andersdenkender gab, und dass die Geheimdienste seit Jahren eine flächendeckende automatische Überwachung durchführen, wissen wir seit den Enthüllungen unseres Ehrenmitglieds Edward Snowden nur zu genau.

Nun genügen die Sitzungsprotokolle der EU Gremien, um zu wissen, dass alle Kommunikation, die wir digital tätigen durch die neuen Befugnisse für Europol zur Analyse massiver personenbezogener Datensätze mit Data-Mining zu einem legitimen polizeilichen Ermittlungsinstrument in Europa geworden sind.

Nicht neu aber nun rechtlich abgesichert

Nach der vor 2 Wochen zu Ende verhandelten EU-Verordnung bekommt, Europol umfassende neue Kompetenzen, unter anderem die Lizenz zum Data-Mining, die bestehende Praxis wird damit rechtlich legitimiert, schreibt Erich Möchel auf fm4. Data-Mining in großen Mengen aus privaten E-Mails, Foren und Chats kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Als "Legitimation" dieser Maßnahmen wird wieder einmal - Zensursula (Singen mit Zensi Zensa Zensursula) läßt grüßen - das Thema Kinderpornografie in den Vordergrund geschoben und dazu eine zentrale europäische Behörde ins Leben gerufen. Deren Kompetenzen können dann später auf beliebig andere auch weniger verbrecherische Tätigkeiten erweitert werden.

Erich Möchel nennt das Vorhaben ein "Pilotprojekt für einen europäischen Polizeistaat" und schreibt

Europol ist passenderweise ab nun ermächtigt, von privaten Datenhaltern aus „multiplen Jurisdiktionen“ Daten zu beziehen und zu verarbeiten. Das ist auch notwenig, denn über das geplante Zentrum gegen Kindesmissbrauch sollen ja massive Datensätze vor allem von den großen US-Plattformen in die IT-Systeme von Europol transferiert, dort verarbeitet und an die nationalen Knoten in den Innenministerien der EU-Mitgliedsstaaten in Kopie weiter verteilt werden. Sämtliche dieser Datenkonvolute, die da geliefert werden, verbleiben auf unbestimmte Zeit in der IT von Europol.

Durch diese neuen Befugnisse für Europol wird die davor auf den Gehimdienstgebrauch beschränkte Analyse massiver personenbezogener Datensätze mit Data-Mining zu einem legitimen polizeilichen Ermittlungsinstrument in Europa.

Er steht mit dieser Einschätzung nicht allein da, denn diese Metamorphose Europols vom biederen „Europäischen Polizeiamt“ des Jahres 1999 zum Polizeigeheimdienst des Jahres 2022 zeigt auch eine Analyse von Matthias Monroy samt historischem Abriss über diesen Zeitraum. Sie trägt nicht zufällig den Titel Europol wird zur Big-Data-Polizei.

Mehr dazu bei https://fm4.orf.at/stories/3024715/
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