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06.08.2024 Wir brauchen ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

KI als "Überwachungskatalysator"

Wo läuft die Überwachung im Betrieb künftig zusammen? Natürlich bei der KI, über die alle Prozesse im Betrieb kontrolliert und gesteuert werden können. Das habe ich schon vor 20 Jahren auf den SAP Schulungen gelernt. Damals hieß das Steuerungsinstrment noch "Mangementkonsole". Damit sollte man über Nacht die gesamte Firma und ihre Prozesse "umstrukturieren" können.

Die damalige "KI" zeigte dann an, wie viel extra-Profit diese Veränderung in den Abläufen bringen würde. Stellen wir uns das jetzt mit dem wesentlich umfassenderen (Schein-) Wissen einer KI vor, so können wir die Gefahren ahnen.

Deshalb beginnt netzpolitik.org seinen Artikel zum Thema mit der Forderung eines Datenschutzbeauftragten: "Deutschland braucht endlich ein umfassendes Beschäftigtendatenschutzgesetz. Zu diesem Schluss kommen in einem neuen Gutachten zur Kontrolle am Arbeitsplatz [PDF] der Rat für digitale Ökologie und der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink."

Auch wir hatten vor 14 Jahren auf ein Beschäftigtendatenschutzgesetz gedrängt. Im Hinblick auf die Überwachungs-KI im Betrieb wären die Forderungen dafür:

  • keine automatisierte Leistungskontrolle,
  • keine Aufzeichnung des gesamten Verhalten von Angestellten,
  • keine heimliche und algorithmenbasierte Kontrolle,
  • Transparenz der Funktionen für alle,
  • ...

Doch weiterhin blockiert die FDP ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Ein anderer gangbarer Weg aber zeitraubenderer Weg wäre die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes über die DSGVO der EU.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/beschaeftigtendatenschutz-ki-als-katalysator-fuer-ueberwachung-am-arbeitsplatz/
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06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7839-20211122-anlasslose-speicherung-von-reisedaten-soll-ausgeweitet-werden.htm
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