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12.07.2023 Der "Transatlantische Datenschutzrahmen" so schlecht wie seine Vorgänger
EU bleibt treues Hündchen

  • Im Februar 2016, nach der Aushandlung des "Datenschutzabkommens Safe Harbour" zwischen der EU und den USA hatten wir geschrieben: Wir kritisieren das "Privatsphären-Schild" als "Mogelpackung" und "schlechten Witz".
  • Im Juli 2020 stellt der EuGH fest, dass Abkommen mit den USA "Privacy Shield" ist nichtig Seitdem jonglieren die EU und die USA mit einem eigentlich nicht mehr gültigen Abkommen über den transatlantischen Datenaustausch am Rande der Legalität. Alle Versuche der EU die USA zu einem der DSGVO ähnlichen Umgang mit unseren persönlichen Daten zu bewegen sind im Nirwana gelandet.

Nun kam der endgültige Kotau vor dem Großen Bruder. Wie netzpotik.org schreibt: Als US-Präsident Joe Biden Ende März 2022 nach Brüssel kam, gab es ein Freundschaftsgeschenk von seiner Gastgeberin Ursula von der Leyen. Die EU-Kommissionspräsidentin hatte für ein leidiges Thema eine Lösung im Angebot: Statt weiter Ärger zu machen wegen der Massenüberwachung der US-Geheimdienste gegen Europäer:innen, sicherte Von der Leyen Biden einen Freifahrtschein zu.

Ein "Transatlantischer Datenschutzrahmen" garantiert US-Konzernen wie Facebook, dass sie weiterhin Nutzer:innendaten aus Europa ungehindert in die USA übertragen können. Der massenhafte und unkontrollierte Zugriff der amerikanischen Behörden auf unsere Daten spielt keine Rolle mehr. Dieser Blankoscheck der EU wird wieder so lange gültig bleiben, bis der EuGH zum 3.Mal ein vernichtendes Urteil fällen wird. Dann beginnt das Spiel mit verteilten Rollen erneut, was wir bereits seit mehr als 10 Jahren zuerst mit den Vorgängern Safe Harbor und Privacy Shield erlebt haben.

Neben den staatlichen US Behörden können sich auch die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft) die Hände reiben und ihre Milliardengeschäfte mit unseren Daten ungehindert weiter betreiben.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/transatlantische-massenueberwachung-nimm-das-doch-endlich-ernst-ursula/
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Tags: #TransatlantischerDatenschutzrahmen #EuGH #Polizei #Geheimdienste #Hacking #Geodaten #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Entry-ExitSystem #Border #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #PrivacyShield #SafeHarbor #EU #USA #GAFAM
Erstellt: 2023-07-12 07:51:16

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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Tags: #BVerfG #Urteil #Geheimdienste #Onlinedurchsuchung #Handy #Smartphone #BND #Verfassungsschutz #NSA #VVN #Berufsverbot #Lauschangriff #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Wohnraumüberwachung #Rasterfahndung #ZentraleDatenbanken #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensaenderung

aktionfsa@diasp.eu

23.11.2021 "Waschmaschine benötigt Adressbuch und den Standort"

Zugriff auf alle Kontakte und das Telefon

Schon 1914-1929 wurden elektrische Waschmaschinen gebaut (Bild links) und ab der Mitte der 50-iger Jahre konnten diese auch schon mit Lochkarten elektronisch gesteuert werden (Bild rechts).

Da ist es doch ganz "natürlich", dass heute eine Waschmaschine wissen will, wessen Wäsche sie wäscht und dazu Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, die Kamera, deine Medien und das Adress- und Telefonbuch haben möchte.

Oder etwa nicht?

Ein Nutzer des Intenet-Dienstes Reddit beschwerte sich kürzlich, dass seine Waschmaschinen-App, der Samsung Smart Washer, nicht funktioniere, "wenn ich ihr keinen Zugriff auf meine Kontakte, meinen Standort und meine Kamera gebe", so schreibt das Portal Vice. In ihren Bewertungen bezeichnen Nutzer das Verlangen nach diesen Berechtigungen als "absurd", "inakzeptabel", "lästig" und "schrecklich". Ein Nutzer nannte es sogar "Spyware" - und genau das ist es auch!

Theoretisch können Nutzer von Smartphones von Apple als auch von Googles Androis sehen, auf welche Daten eine App Zugriff hat. Aber nur in wenigen Fällen können die Nutzer diese Berechtigungen verändern ohne die Funktionalität der Apps einzuschränken. Dann sind einige oder sogar sämtliche Funktionen der App für den Nutzer nicht mehr vorhanden.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits über Smart-TVs ( Smart TV - Spion im Wohnzimmer ) berichtet, die Nutzer belauschen und automatisch (die passende) Werbung einblenden. Demnächst wird sicher der lauschende Kühlschrank und der sprechende Föhn folgen ... ( Lauschende Handys als Zeugen? , Smart Home wird zum Horrorhaus , Teures Abhörgerät Auto , Fernseher "redet" mit dem Handy )

Mehr dazu bei https://www.vice.com/en/article/z3xqdw/samsung-washing-machine-app-requires-access-to-your-contacts-and-location
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aktionfsa@diasp.eu

22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7839-20211122-anlasslose-speicherung-von-reisedaten-soll-ausgeweitet-werden.htm
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