#ueberwachung

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27.01.2024 EU beschließt Bargeldobergrenze
"De-Cashing" ist kein Selbstläufer

Gegen die deutsche Mentalität mit dem Sparstrumpf unter dem Kopfkissen kommt die Idee der Abschaffung des Bargelds schwer an. Im Gegensatz zu unseren nordischen Nachbarn zahlen die Deutschen immer noch gern mit Bargeld. Trotzdem ist der Internationale Währungsfonds (IWF) nach einem Papier von 2017, „The Macroeconomics of De-Cashing“, in dem aufgeschrieben wurde, wie Regierungen das Bargeld beseitigen könnten, der Meinung:

„Die Behörden vieler Länder haben bereits erste Schritte unternommen, um Bargeldtransaktionen zu begrenzen. (...) Auch der Privatsektor scheint Bargeld am liebsten loswerden zu wollen.“

Bis es zur freiwilligen Selbstaufgabe kommt, empfiehlt das Papier

  • die schrittweisen Abschaffung großer Banknotenstückelungen,
  • die Festlegung von Obergrenzen für Bargeldtransaktionen und
  • die Meldung von Bargeldbewegungen über die Grenzen hinweg. (durch umfassende Kontrollen? auch im Schengenraum?)

Zur Begründung für die Maßnahmen werden die (hohen) Kosten für Bargeld angegeben, ohne diese Kosten (ca. 0,3% in DE) mit den Kosten digitaler Transaktionen zu vergleichen. Real ist das wieder einmal eine Verschiebung der Kosten auf den Endkunden für seine Kreditkarte, für seinen Internetanschluss, ... Die Obergrenze für Barzahlungen in der EU ist auf jeden Fall erst einmal auf 10.000€ beschränkt.

Weitere Probleme, die digitale Zahlungen erzeugen können beschreibt unser Ehrenmitglied Edward Snowden in "Der Kampf um das Bargeld" und "Bargeldverbot oder Helikoptergeld?". So nach seiner Erkenntnis "... Eine digitale Zentralbankwährung ist auch keine Übernahme des Konzepts der Kryptowährung auf staatlicher Ebene [...] Stattdessen ist eine digitale Zentralbankwährung eher eine Perversion der Kryptowährung [...] – eine kryptofaschistische Währung, [...] die [...] ausdrücklich dazu bestimmt ist, ihren Nutzern das grundlegende Eigentum an ihrem Geld zu verweigern und den Staat als Vermittler jeder Transaktion einzusetzen.“

In verschiedenen EU Staaten gab es in letzter Zeit sogar Maßnahmen, um den Abschaffungstendenzen entgegen zu wirken. In Italien wurde die Barzahlungsobergrenze auf 2.000 Euro verdoppelt und verschiedene andere Anti-Bargeld-Maßnahmen wurden beendet. Die Slowakei hat ein (allerdings schwaches) Recht auf Barzahlung in der Verfassung verankert, Norwegen hat die Annahme von Bargeld verpflichtend gemacht.

Mehr dazu bei https://norberthaering.de/bargeld-widerstand/eu-bbargeldobergrenze-iwf/
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Tags: #Datenskandale #Bargeld #Zentralbanken #eCash #decashing #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere #Grundrechte #Freizuegigkeit #Ueberwachung #Bankdaten #IWF #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #EdwardSnowden

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21.06.2023 Happy Birthday Edward Snowden

Zum 40. Geburtstag von Edward Snowden

Heute feiert unser Ehrenmitglied Edward Snowden in Moskau seinen 40. Geburtstag. Happy Birthday Edward!

Dass er seinen Geburtstag und die letzten 10 Jahre in Russland verbringen muss, war nicht seine freiwillige Entscheidung. Vor 10 Jahren befand er sich auf der Flucht von Hongkong nach Equador. Seine Reise endete mit dem Schritt der US Regierung seinen Pass für ungültig zu erklären beim Umsteigen auf dem Moskauer Flughafen. Russland gewährte ihm Asyl - mehr als 20 andere Staaten, die Snowden um Asyl anfragte, wagten diesen Affront gegen die US Regierung nicht. Wir danken Russland für diesen Schritt. Snowden sehe sich in der Tradition des russischen Dissidenten und Friedensnobelpreisträgers Andrej Sacharow, sagte Putin damals zur Begründung, schreibt der Merkur. Inzwischen lebt Edward Snowden mit Frau und Kind und er hat, wie sein Sohn die russische Staatsbürgerschaft.

In einem Video-Interview mit dem US-Journalisten Glenn Greenwald sagte Edward Snowden: Er habe damals Lateinamerika und auch Europa als Asyl-Ziele im Blick gehabt - aber kein Land habe ihm Sicherheit garantieren können. Die USA predigten zwar weltweit Freiheit und Demokratie, aber er und andere seien politisch Verfolgte.

Das kann nicht oft genug gesagt werden

Eigentlich sollte inzwischen jeder Mensch auf der Welt die Enthüllungen von Edward Snoden kennen - leider ist das nicht so, wie wir immer wieder erfahren müssen. Deshalb erlauben wir uns hier einfach die Wiederholung unseres Textes vom 10. Juni, dem 10 Jahrestag seiner spektakulären Flucht.

Heute vor 5 Jahren feierten wir seine Enthüllungen über die Überwachung der Menschen durch die US Geheimdienste. Jetzt nach weiteren 5 Jahren hat sich für ihn die Situation kaum verbessert. Aber auch die Überwachungsmaßnahmen sind keineswegs geringer, eher mehr geworden. Gesetzesinitiativen - wenige in den USA, einige in Deutschland wurden zerredet oder so umgestrickt, dass sie praktisch genau das erlauben, was vorher verboten war.

Auch die Ergebnisse der Geheimdienst-Untersuchungsausschüsse wurde nur mit Schwärzungen bekannt gegeben. Hier ist es netzpolitik.org zu verdanken, dass z.B. der NSA-Abschlussbericht - mit 1.822 Seiten fast ohne die Schwärzungen zugänglich gemacht wurde. Bis zu einem immer noch verbesserungswürdigen Whistleblower Gesetz in der EU und Deutschland hat es weitere 5 Jahre gedauert.

Einer der wichtigsten Whistleblower, der Journalist Julian Assange, ist seit 13 Jahren seiner Freiheit beraubt, sitzt nun seit mehr als 3 Jahren ohne Anklage in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis und soll nun tatsächlich in die USA und damit in den Tod ausgeliefert werden.

Auch wegen dieser vielen Verschlechterungen möchten wir erneut auf die Enthüllungen von Edward Snowden hinweisen - die alten immer noch aktuellen von 2013, wie PRISM, Tempora, der Dampfdruckkochtopf und die 15.000 "bösen Worte" - und auch auf seine Arbeit der letzten 10 Jahre und wie er z.B. in seinem Buch "Permanent Record" beschreibt, was ihn bewogen hat beim Geheimdienst zu arbeiten und was ihn zu seinen Enthüllungen gebracht hat.

Immerhin haben seine Enthüllungen eine große Anzahl von Menschen zum Nachdenken gebracht, welche Daten sie mit ihren Aktivitäten in die Welt setzen. Auch die DSGVO der EU konnte sich nur in den damaligen Diskussionen über die ungesetzliche Verwendung unserer Daten entwickeln.

Leider hat sich - wie üblich - über alle diese Erkenntnisse der Schleier des Vergessens gelegt und die Geheimdienste konnten ihre Praktiken fast ungebremst weiterentwickeln. Es gibt also keinen Grund zum Jubeln, aber wir danken unserem Ehrenmitglied dafür, dass er mit seiner Entscheidung für die Wahrheit dafür gesorgt hat, dass aus den lange bestehenden Vermutungen nun traurige Gewissheit geworden ist. Alle Menschen können jederzeit bei allen ihren Aktivitäten verfolgt werden.

Mehr dazu z.B. bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3885-20131001-was-ist-neu-an-prism-tempora.html
und in vielen weiteren Artikeln über Edward Snowden https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=Snowden&sel=meta
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Tags: #EdwardSnowden #Geburtstag #Jubiläum #10Jahre #Grundrechte #Menschenrechte #Polizei #Geheimdienste #PRISM #Tempora #USA #NSA #BND #Ueberwachung #Whistleblowing #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Smartphone #Handy #IMSI-Catcher

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10.06.2023 Wir danken Edward Snowden!

10 Jahre Snowden Enthüllungen

Heute vor 10 Jahren war sein Name in aller Welt zu lesen - Edward Snowden befand sich auf der Flucht von Honkong nach Equador. Seine Reise endete mit dem Schritt der US Regierung seinen Pass für ungültig zu erklären beim Umsteigen auf dem Moskauer Flughafen. Nach einigen Wochen im Flughafen gewährte ihm Russland Asyl. Alle seine späteren Asylanträge an mehr als 20 Staaten auf der Welt wurden dagegen abschlägig beschieden. Kein anderes Land auf der Welt wagte es, sich gegen die USA zu stellen.

Heute vor 5 Jahren begingen wir den Tag mit einer "Nerdic Party" im Anti-Kriegscafé COOP und feierten seine Enthüllungen über die Überwachung der Menschen durch die US Geheimdienste.

Nach weiteren 5 Jahren hat sich für ihn die Situation kaum verbessert. Aber auch die Überwachungsmaßnahmen sind keineswegs geringer, eher mehr geworden. Gesetzesinitiativen - wenige in den USA, einige in Deutschland wurden zerredet oder so umgestrickt, dass sie praktisch genau das erlauben, was vorher verboten war.

Auch die Ergebnisse der Geheimdienst-Untersuchungsausschüsse wurde nur mit Schwärzungen bekannt gegeben. Hier ist es netzpolitik.org zu verdanken, dass z.B. der NSA-Abschlussbericht - mit 1.822 Seiten fast ohne die Schwärzungen zugänglich gemacht wurde. Bis zu einem immer noch verbesserungswürdigen Whistleblower Gesetz in der EU und Deutschland hat es weitere 5 Jahre gedauert.

Einer der wichtigsten Whistleblower, der Journalist Julian Assange, ist seit 13 Jahren seiner Freiheit beraubt, sitzt nun seit mehr als 3 Jahren ohne Anklage in einem britischen Hochsicherheitsgefängnis und soll nun tatsächlich in die USA und damit in den Tod ausgeliefert werden.

Auch wegen dieser vielen Verschlechterungen werden wir in diesem Jahr keine Neuauflage der "Nerdic Party" veranstalten. Wir möchten aber erneut auf die Enthüllungen von Edward Snowden hinweisen - die alten immer noch aktuellen von 2013, wie PRISM, Tempora, der Dampfdruckkochtopf und die 15.000 "bösen Worte" - und auch auf seine Arbeit der letzten 10 Jahre und wie er z.B. in seinem Buch "Permanent Record" beschreibt, was ihn bewogen hat beim Geheimdienst zu arbeiten und was ihn zu seinen Enthüllungen gebracht hat.

Immerhin haben seine Enthüllungen eine große Anzahl von Menschen zu Nachdenken gebracht, welche Daten sie mit ihren Aktivitäten in die Welt setzen. Auch die DSGVO der EU konnte sich nur in den damaligen Diskussionen über die ungesetzliche Verwendung unserer Daten entwickeln.

Leider hat sich - wie üblich - über alle diese Erkenntnisse der Schleier des Vergessens gelegt und die Geheimdienste konnten ihre Praktiken fast ungebremst weiterentwickeln. Es gibt also keinen Grund zum Jubeln, aber wir danken unserem Ehrenmitglied dafür, dass er mit seiner Entscheidung für die Wahrheit dafür gesorgt hat, dass aus den lange bestehenden Vermutungen nun traurige Gewissheit geworden ist. Alle Menschen können jederzeit bei allen ihren Aktivitäten verfolgt werden.

Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6501-20180605-aktion-freiheit-statt-angst-ev-feiert-5-jahre-snowden-enthuellungen.html
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03.04.2023 EU-Chatkontrolle benötigt eine VDS

Neue Vorratsdatenspeicherung droht

... nun aus der EU. Dabei haben wir uns schon x-mal (x größer 10) über Gerichtsurteile hoch bis zum EuGH gefreut, die eine anlasslose Speicherung unserer Kommunikationsdaten als verfassungswidrig verurteilt haben.

  • UN Bericht zur Überwachung
  • Für ein Europa frei von Massenüberwachung und Generalverdacht
  • EuGH: VDS bleibt grundrechtswidrig
  • EuGH Urteile zur VDS bisher alle positiv
  • EUGh verwirft Vorratsdatenspeicherung
  • Termin der Urteilsverkündung zur Voratsdatenspeicherung: 02. März 2010

Heise.de berichtet nun, dass das Thema Vorratsdaten erneut die Sitzungen der einschlägigen Ratsausschüsse (COSI bzw. COPEN) beherrscht. Im EU-Raum gibt es keine zwei Staaten mit direkt vergleichbaren Regeln zur Datenspeicherung für Strafverfolger. Nach mittlerweile acht negativen Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung wird nun eine "High Level Expert Group" eingerichtet.

Aus den Papieren dieser Arbeitsgruppen kommen die seltsamsten Forderungen. Sie klingen, als ob es die gegeteiligen Urteile höchster Gerichte nie gegeben hat. So fordert etwa Estland, der europäische Vorreiter bei der Digitalisierung, einfach die europäische Verfassung zu ändern, wenn diese "Freiheitsrechte höher setzt als die Sicherheit". So sei es eine unhaltbare Situation, wenn die Gerichte kein anderes Gesetz zur Verfügung haben als die EU-Charta. Das gelte so lange, bis die "EU eine Lösung vorstellt, die es dem EuGH ermöglicht, seine Prinzipien und seinen Zugang neu zu bewerten."

Das ist eine Forderung nach dem Vorrang von Sicherheit und Überwachung und ein Zurückstellen der individuellen Freiheitsrechte, die wir für lange überwunden gehalten haben. Scheinbar setzt sich im Zuge des Wachsens der autokratischen Strömungen in Polen, Ungarn, Italien, Schweden, Finnland (seit gestern), ... auch in weiteren EU-Staaten konservatives Denken durch.

Auch die anhaltenden Diskussionen um eine Überwachung der Kommunikationsinhalte, also die EU Chatkontrolle, trägt zu dieser Rechts-Entwicklung bei. Denn der Tenor in diesen Diskussionen der Regierungen ist noch immer "wir haben recht und müssen unsere Position der Bevölkerung und den Gerichten nur richtig verkaufen". In Deutschland kennen wir das als VDS und VDS 2.0, die beide verfassungswidrig waren und auch Belgien ist "inzwischen Europameister in der Disziplin, wie man in puncto Vorratsdatenspeicherung die Rechtssprechung des nationalen Höchstgerichts und des EuGH konsequent umgeht." Schon dreimal wurden belgische Gesetze zur VDS entweder vom belgischen Verfassungsgerichtshof oder durch den EuGH als rechtswidrig erkannt.

Verdient haben in allen EU Staaten nur irgendwelche Tech-Firmen, die immer wieder letztendlich illegale Überwachungs-Software programmieren durften. Auch eine eventuelle EU-Chatkontrolle wird nicht von allein laufen. Funktionieren wird sie sowieso nicht - dazu haben wir bereits mehrfach berichtet https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=chat&sel=meta

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Mit-der-Chatkontrolle-kehrt-die-Vorratsdatenspeicherung-zurueck-8474890.html
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Tags: #Lauschangriff #VDS #Klage #EUGH #Rechtslage #Ueberwachung #Chatkontrolle #Vorratsdatenspeicherung #Polizei #Geheimdienste #Grundrechte #Verfassungsänderung #Estland #Belgien #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Grundrechte #Menschenrechte

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24.02.2023 US No-Fly-List lag ungesichert im Netz

Kind auf der No-Fly-List

Über den absoluten Unsinn der Speicherung von Flugreisedaten haben wir schon oft berichtet, auch darüber, dass hunderte Beamte täglich nichts anderes machen, als die zu 99% falschen Daten unbekannter Algorithmen zu korrigieren.

Soweit der ordentliche deutsche und europäische Regelungswahn - die USA machen es sich einfacher, bei ihnen definieren einfach die Geheimdienste eine No-Fly-List und an die haben sich alle Fluggesellschaften weltweit zu halten. Diese Liste enthält natürlich genauso False Positives: US Reisedaten mit 37% Fehlerquote

Wer Daten speichert schafft Löcher

100% Sicherheit gibt es auch bei Geheimdiensten nicht, wie unser Ehrenmitglied Edward Snowden 2013 bewiesen hat und wenn man dann solche Daten an Hunderte Fluggesellschaften verteilt, hat man in jedem Fall verloren.

Die Schweizer Hackerin Maia Arson Crimew stieß beim Stöbern auf dem Webserver der US Fluglinie Commuteair auf eine sensible Datei mit dem zu offensichtlichen Namen NoFly.csv. Der Spiegel umschreibt die gefundene Datei als "No Fly List der amerikanischen Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration FAA, auf der des Terrors verdächtigte Personen, ein Teil der 'Terrorist Screening Database', einer Datenbank der US-Regierung, verzeichnet sind, die mit Terrororganisationen in Verbindung gebracht werden."

1,56 Millionen Einträge sind auf der Liste zu finden . Viele Einträge auf der Liste beschreiben muslimische Menschen, einige russische Oligarchen sind auch darauf zu finden und ehemalige Mitglieder der irischen IRA. Unter den Einträgen ist auch ein 8-jähriger Junge. Wie der Spiegel berichtet, hatte schon im August 2021 der ukrainische Sicherheitsforscher Wolodymyr Djatschenko eine vergleichbare Liste im Netz gefunden. Die enthielt die Namen von 1,9 Millionen Personen sowie deren Staatsbürgerschaft, Geschlecht, Geburtsdatum, Reisepassnummer und eben den No-Fly-Status.

Wie leicht man auf so eine Liste kommen kann, hätten wir nie geglaubt, wenn uns nicht eine Besucherin auf einer Veranstaltung zum Thema erzählt hätte, dass ihrem Freund auf dem Düsseldorfer Flughafen genau aus diesem Grund - natürlich ohne jede Erklärung - die Teilnahme am Flug verweigert wurde (https://www.youtube.com/watch?v=vMHnUUKOixo).

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/netzwelt/web/nofly-csv-schweizer-hackerin-entdeckt-no-fly-liste-der-usa-im-netz-a-3fcd0e23-522d-480e-98dd-e0da34767fcb
und https://en.wikipedia.org/wiki/No_Fly_List
und alle unsere Artikel zum Thema https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Tags: #Leak #Hack #Whistleblowerin #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #USA #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung

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25.09.2022 PNR: Auch nach EuGH Urteil mehr Überwachung geplant

EU Staaten versuchen EuGH Urteil zu umgehen

Im Juni hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten durch die EU Staaten einzuschränken sei. Doch statt diesem Urteil zu folgen, arbeitet die derzeitige tschechische Ratspräsidentschaft an einem Papier mit dem Titel „Bessere Umsetzung des Urteils in der Rechtssache C-817/19 – Ideen für Diskussion“, dass eher eine Ausdehnung der Überwachung als die vom Gericht geforderte Einschränkung vorsieht.

Damit können wir uns leicht vorstellen, was jetzt nach der Unzulässigkeitserklärung durch den EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung unserer Telefon- und Internetverbindungsdaten geschehen wird.

Wehret den Anfängen von Rechtsbruch!

Was verlangt das Gericht und was will die EU?
Nur notwendigste Daten speichern --- 60 Einzeldaten für jede/n Flugreisende/n
Keine Überwachung von inner-EU-Flügen --- alle innereuropäischen Flüge, obwohl das EU-Parlament dies nicht genehmigt hat
Beschränkung auf ernsthafte terroristische Gefahren --- alle Flüge, in dem alle EU Staaten eine "reale und gegenwärtige terroristische Bedrohungslage" erklären
Den Reisenden soll der Umfang und Zweck der Überwachung erläutert werden. ---- Würden die Überwachungskriterien derart umfangreich geteilt, könnte dies laut dem Papier aber auch „zu Sicherheitsrisiken führen“.
Zwischen der „Übermittlung“ und der „Verarbeitung“ von Daten soll in der Richtlinie unterschieden werden.

Die Daten sollten nur für einen begrenzten Zeitraum verarbeitet und nicht benötigte Datensätze gelöscht werden. --- Die Richtlinie sieht z.Zt. eine Speicherung über 5 Jahre vor.
Reisende sollen gerichtlich gegen die Speicherung vorgehen können, wenn sie offensichtlich unberechtigt war. --- Nur unter sehr bestimmten Bedingungen soll es möglich sein, dass Daten im Rahmen der Informationsfreiheit von den Speicherstellen herausgegeben werden.

Wie man sieht, sind die EU Staaten nicht bereit sich einem Urteil des EuGH anzupassen und die Diskussion kann (wieder einmal) lange dauern ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/vorratsdatenspeicherung-von-reisenden-eu-staaten-wollen-urteil-zu-fluggastdaten-umgehen/
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #Nichteinhaltung #Positionspapier #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung
Erstellt: 2022-09-25 08:37:11

aktionfsa@diasp.eu

08.09.2022 Anlasslose Reisedatenspeicherung in Zahlen

Viel Aufwand für nichts

In mehr als 80 Artikeln haben wir uns bereits mit der anlasslosen Speicherung unserer Flugreisedaten (Passenger Name Records = PNR) beschäftigt. Wir wollen das Fass hier nicht neu aufmachen, aber einige aktuelle Fakten aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linken verweisen, die netzpoltik.org zitiert.

  • In den PNR Datenbanken liegen 500 Millionen Datensätze.
  • 2021 waren 62 Millionen Reisende von der Speicherung betroffen.
  • Die Daten werden mit INPOL-Z und dem Schengener Informationssystem SIS abgeglichen.
  • Die Daten werden einer KI Mustererkennung unterzogen.
  • Ein PNR (Passenger Name Record) enthält bis zu 20 unterschiedliche Daten pro Person.
  • Die 62 Millionen überprüften Reisenden ergaben mehr als 300.000 „technische Treffer“.
  • Dazu kamen 5.500 Treffer nach dem „Musterabgleich“.
  • Mit diesen mussten sich in Bundesverwaltungsamt und BKA etwa 185 Menschen beschäftigen, die zu etwa 46.000 "Vorgängen" führten,
  • Die False-Positives-Rate, die im ersten Jahr nach Einführung der PNR-Sammlung bei unglaublichen 99,7% lag, liegt nun "nur noch" bei 84 Prozent.
  • Aus den 46.000 "Vorgängen" blieben 10.000 Menschen hängen, bei denen eine Fahnung lief.
  • 7 Reisenden wurde die Einreise verweigert.
  • 1.000 wurden festgenommen.
  • Knapp 1.200 wurden offen kontrolliert und gut 1.500 wurden verdeckt kontrolliert.

Es geht doch nichts über die verbeamtete deutsche Gründlichkeit ... sogar eine verdeckte Maßnahme wird gezählt.

Alle Argumente gegen eine anlasslose Überwachung aller Reisenden haben wir bereits in den erwähnten frühreren Artikeln aufgeführt. Deshalb nur noch kurz zur Erinnerung:

Die Wunsch die Reisedatensammlung auf Schiffs-, Zug- und Busreisen auszuweiten, kam aus Großbritannien, dessen Einfluss durch den Brexit geringer geworden ist. Es werden sich aber auch in der Rest--EU sicher Länder finden, die sich weiter für eine Ausweitung dieser (wie die Statistik oben zeigt) absolut sinnfreien aber grundrechtsgefährdenden Maßnahme aussprechen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/anlasslose-fluggastueberwachung-62-millionen-menschen-unter-generalverdacht/
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Tags: #PassengerNameRecords #PNR #Fluggastdatenbank #Statistik #EuroDAC #Europol #Schengen #EuGH-Urteil #EU-Parlament #DataMining #FalsePositives #Ueberwachung #Vorratsdatenspeicherung #Rasterfahndung #eBorder #Entry-ExitSystem #Freizuegigkeit #Unschuldsvermutung #USA

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11.08.2022 Reiseunternehmen als Spione missbraucht

"Global Distribution System" ist ein großer Bruder der "Passenger Name Records"

Seit Jahren kämpfen wir gegen die Erfassung und jahrelange Speicherung unserer Reisedaten (PNR). Bis zu 60 Merkmale werden über uns gesammelt. Die meisten Daten werden bei der Reisebuchung von den beteiligten Unternehmen an staatliche Stellen weitergegeben.

Auch wenn der EUGh die Nutzung dieser Daten kürzlich eingeschränkt hat, gesammelt wird weiter ...

Nun ist ein noch krasserer Fall bekannt geworden: Die US Behörden haben einen Hacker jahrelang mit den Daten der Reiseunternehmen auf Schritt und Tritt verfolgt. Um den Hacker, der verdächtigt ist, den Diebstahl von 20 Mio. US-$ mit gestohlenen Kreditkarten auf der Website Cardplanet durchgezogen zu haben, zu verfolgen, hat die US Regierung auf der Grundlage eines 233 Jahre alten Gesetzes zwei Reiseunternehmen gezwungen, ihnen alle Aktivitäten dieses Reisenden mitzuteilen.

Wir haben ja nichts gegen die Verfolgung von Gaunern und finden auch die Verfolgung solcher viel sinnvoller als die anlasslose Erfassung und Speicherung unser aller Reisedaten! Doch jetzt kommt's:

Die Reiseunternehmen, Sabre in den USA und Travelport in Großbritannien, mussten wöchentliche Berichte über seinen Aufenthaltsort an den US Geheimdienst melden. Das konnten sie perfekt, denn seit Jahrzehnten sammeln und speichern die Firmen Informationen über internationale Touristen in einem sogenannten Global Distribution System (GDS).

Das GDS soll eigentlich nur den Infor­mationsaustausch zwischen Fluggesellschaften, Kreuzfahrtanbietern, Autovermietern und Hoteliers erleichtern. Aber scheinbar kann jede Firma dabei auch auf die persönlichen Daten der Reisenden zugreifen, ohne im Einzelnen dazu einen Bedarf oder Zweck haben zu müssen. Datenschutz Fehlanzeige!

Uns stellt sich die Frage, warum man zusätzlich die PNR-Speicherung überhaupt benötigt hat - oder wollte man sich durch die rechtliche Absicherung nur "ehrlich machen"?

Zurück zur Story: Der Hacker wurde Ende 2015 in Tel Aviv verhaftet und an die USA ausgeliefert. Nur durch eine Anfechtungsklage von Forbes mussten die Gerichtsparteien erstmals offenlegen, mit welchen Methoden ihn die Behörden verfolgt hatten.

Mehr dazu bei https://www.forbes.at/artikel/DER-SPION-FLIEGT-MIT.html
und alle unsere Artikel zu den PNR https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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Erstellt: 2022-08-11 08:21:00

aktionfsa@diasp.eu

06.07.2022 EuGh stärkt Rechte der Flugreisenden

Speicherung von Reisedaten nicht mehr grenzenlos

Über Jahre hatten wir gegen die Speicherung unserer Reisedaten (PNR = Passenger Name Records) gekämpft, links im Bild bei einer Protestaktion im Berliner Flughafen Tegel. Unsere Argumente gegen eine solcher Erfassung von 60 Einzeldaten pro Reisendem waren neben dem Schutz der Privatsphäre z.B. zu seinen Essgewohnheiten auch die Tatsache, dass sich aus solchen Daten keine Terrorverdächtigen erkennen lassen.

Dies hat die Praxis bestätigt - denn 2019 ergab die Statistik eine Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland. Hunderte Beamte mussten die vom System erkannten "Terroristen" händisch überprüfen. Nach der Aufstockung der Stellen für diese sinnlose Arbeit "läuft es besser" (angeblich). So konnten 2020 mit Hilfe dieser Datensammlung 813 Haftbefehle vollstreckt werden und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Von den bei der Einführung der Maßnahme genannten Terroristen gibt es immer noch keine Spur.

Nun hat der EuGH geurteit, dass "die Nutzung der gespeicherten Daten auf das absolut Notwendige beschränkt" werden muss. So dürften die Daten

  • nicht für fünf Jahre gespeichert werden, sondern im Normalfall nur für sechs Monate.
  • Auch dürfen die nationalen Polizeien bei aktuellen terroristischen Bedrohungen nur die Daten für bestimmte Verbindungen und Reisemuster oder über bestimmte Flughäfen, Bahnhöfe oder Häfen anfordern.
  • Die PNR Daten dürfen nicht zur Bekämpfung illegaler Einwanderung genutzt werden.

Wer und wie man die Einhaltung dieser Einschränkungen kontrollieren kann, hat das Gericht nicht gesagt ...

Mehr dazu bei https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eugh-flugverkehr-daten-datenschutz-terrorismus-100.html
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Erstellt: 2022-07-06 00:29:11

aktionfsa@diasp.eu

Urteil: Verfassungsschutz verstößt gegen Grundgesetz

"Terroristische Bedrohung" wird leichtfertig von Amts wegen festgestellt

Wie wir schon seit Jahren beklagen, verstößt der Verfassungsschutz gegen die geltenden Grundrechte. Das wurde uns bereits auf dem Tribunal "Geheimdienste vor Gericht" im Oktober 2016 klar. Hinzu gekommen sind in den letzten Jahren aber weitere Überwachungsbefugnisse, wie Online-Trojaner und Handy-Überwachung. Auch darüber haben wir aufgeklärt und ihre Rücknahme gefordert.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das bayerische Verfassungsschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Grundrechte.

Geklagt hatten 3 Betroffene mit Unterstützung der "Gesellschaft für Freiheitsrechte". Mindestens einer von ihnen sollte von einem Berufsverbot betroffen werden, nachdem der Verfassungsschutz ihn auf einer Demonstration fotografiert hatte. Alle drei sind Mitglieder der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten" (VVN-BdA), die der bayerischen Verfassungsschutzbericht zur "linksextremistisch beeinflusste Organisation" erklärt hat.

Die 150-seitige Urteilsbegründung behandelt weniger die Frage ob ein Mittel durch einen Geheimdienst eingesetzt werden darf, sondern unter welchen Bedingungen. Wir erinnern uns, dass die letzte Gesetzesänderung sich wieder einmal gegen "terroristische Bedrohungen richten sollte.

Also stellt das Gericht die Frage: Wie groß muss etwa eine Bedrohung sein, um solche Befugnisse zu rechtfertigen?
Und ganz neu ist die Forderung nach unabhängiger Überprüfbarkeit. Bei polizeilichen Maßnahmen muss stets ein unabhängiger Richter ein Vorgehen anordnen oder genehmigen. Dies war bisher bei Geheimdiensten nicht so. Eine Entwicklung in diese Richtung haben wir auch bei Urteilen zur Arbeit des BND mit der Erweiterung des G10-Kontrollgremiums erlebt - auch wenn es im Endeffekt dabei geblieben ist, dass der BND dem Kontrollgremium seine Arbeit (meist) erst im Nachhinein zur Genehmigung vorlegt.

Fazit: Auf jeden Fall hat das BVerfG noch einmal betont, dass Wohnraumüberwachung, die Speicherung von Bewegungsprofilen bei der Handyortung schwere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen darstellen.
Leider wird die Klatsche für die Bayerische Landesregierung schnell verheilen, denn das Gericht hat, wie üblich, dem Bundesland eine Übergangsfrist bis Ende Juli 2023 zur Änderung des Gesetzes gewährt anstatt es in die Mülltonne der Geschichte zu verbannen.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bayern-verfassungsschutz-karlsruhe-101.html
und https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/bayern-bundesverfassungsgerichtt-100.html
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aktionfsa@diasp.eu

23.11.2021 "Waschmaschine benötigt Adressbuch und den Standort"

Zugriff auf alle Kontakte und das Telefon

Schon 1914-1929 wurden elektrische Waschmaschinen gebaut (Bild links) und ab der Mitte der 50-iger Jahre konnten diese auch schon mit Lochkarten elektronisch gesteuert werden (Bild rechts).

Da ist es doch ganz "natürlich", dass heute eine Waschmaschine wissen will, wessen Wäsche sie wäscht und dazu Zugriff auf deine Kontakte, deinen Standort, die Kamera, deine Medien und das Adress- und Telefonbuch haben möchte.

Oder etwa nicht?

Ein Nutzer des Intenet-Dienstes Reddit beschwerte sich kürzlich, dass seine Waschmaschinen-App, der Samsung Smart Washer, nicht funktioniere, "wenn ich ihr keinen Zugriff auf meine Kontakte, meinen Standort und meine Kamera gebe", so schreibt das Portal Vice. In ihren Bewertungen bezeichnen Nutzer das Verlangen nach diesen Berechtigungen als "absurd", "inakzeptabel", "lästig" und "schrecklich". Ein Nutzer nannte es sogar "Spyware" - und genau das ist es auch!

Theoretisch können Nutzer von Smartphones von Apple als auch von Googles Androis sehen, auf welche Daten eine App Zugriff hat. Aber nur in wenigen Fällen können die Nutzer diese Berechtigungen verändern ohne die Funktionalität der Apps einzuschränken. Dann sind einige oder sogar sämtliche Funktionen der App für den Nutzer nicht mehr vorhanden.

Vor einigen Jahren hatten wir bereits über Smart-TVs ( Smart TV - Spion im Wohnzimmer ) berichtet, die Nutzer belauschen und automatisch (die passende) Werbung einblenden. Demnächst wird sicher der lauschende Kühlschrank und der sprechende Föhn folgen ... ( Lauschende Handys als Zeugen? , Smart Home wird zum Horrorhaus , Teures Abhörgerät Auto , Fernseher "redet" mit dem Handy )

Mehr dazu bei https://www.vice.com/en/article/z3xqdw/samsung-washing-machine-app-requires-access-to-your-contacts-and-location
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aktionfsa@diasp.eu

22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
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berndfm@pod.geraspora.de

"das Gesetz seit ein "Ausverkauf der Bürgerrechte""

Hören: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2020/10/24/wie_gut_funktioniert_die_corona_warn_app_int_mit_drk_20201024_1310_29a8d2a9.mp3

» [...] Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, wonach Geheimdienste in Zukunft Staatstrojaner einsetzen können und damit alle Messengerdienste mitlesen könnten.
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Zukünftig sollen alle 19 Geheimdienste von Bund und Ländern heimlich Geräte hacken dürfen.
... | ...
das Gesetz seit ein "Ausverkauf der Bürgerrechte"
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ein "weiterer Schritt zum Abbau der Grund- und Bürgerrechte"
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Mit dem neuen Gesetz sollen zukünftig auch verschlüsselte Messengerdienste [...] überwacht werden.
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"Es gebe viele andere Möglichkeiten, wie man Nazis bei Polizei, Bundeswehr und Geheimdiensten finden kann, als jetzt eine pauschale Überwachungsmöglichkeit zu installieren, die eben auch alle möglichen anderen Leute betrifft. Das sind wir dann wieder bei der Gefährdung für die Grundrechte, die da ja ganz massiv mit einhergeht."
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die Provider [würden] zu einer Zusammenarbeit mit den Behörden verpflichtet werden und sie hätten keine große Wahl
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"Das wird einfach angeordnet werden. Da werden dann Geräte dort aufgestellt werden, die abzapfen, bzw. dort direkt Vorort möglicherweise dafür sorgen werden, dass die entsprechende Software aufgespielt wird. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Das eine ist die klassische Onlinedurchsuchung, der Staatstrojaner, über den wir seit vielen Jahren reden. Der möglicherweise unter Ausnutzung von Sicherheitslücken aufgespielt wird." [...] «

Dennis Kogel, Marcus Richter, Anne Roth (Politikwissenschaftlerin, Netzaktivistin) :: Deutschlandfunk Kultur Breitband :: 24.10.2020 :: Anne Roth über Staatstrojaner - "Ein weiterer Schritt zum Abbau der Grundrechte" :: https://www.deutschlandfunkkultur.de/anne-roth-ueber-staatstrojaner-ein-weiterer-schritt-zum.1264.de.html?dram:article_id=486288

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aktionfsa@diasp.eu

Überwacht Sicherheitsfirma Greenpeace und FfF?

Braucht man einen Geheimdienst zum Zeitung lesen?

So stellt es jedenfalls der österreichische Öl- und Energiekonzern OMV dar. Nachdem Greenpeace im vergangenen Jahr eine Kampagne gegen Offshore-Bohrungen des Ölkonzerns in Neuseeland organisiert hatte, die auch von der Klimaplattform Fridays for Future (FFF) unterstützt wird, wurde bekannt, dass der OMV Konzern die auf Überwachung spezialisierte internationale Security-Firma Welund auf sie angesetzt hat.

OMV bestreitet, dass es sich um eine geheimdienstliche Überwachung handelt. Angeblich sollte die Firma nur die Presseberichterstattung zu der Kampage beobachten. Brisant ist der Fall, das ein Driitel des Aktienkapitals von OMV durch den österreichischen Staat gehalten wird.

Jasmin Duregger, Pressesprecherin für Greenpeace Ost- und Mitteleuropa, fragt sich laut taz: „Wenn ich normales Pressemonitoring mache, warum muss ich eine spezialisierte Firma anheuern, die von einem MI6-Agenten gegründet wurde?“

Mehr dazu bei https://taz.de/Oelkonzern-wird-Spionage-vorgeworfen/!5761958/
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