#eugh

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01.11.2024 Europaweiter Rechtsruck

Integration von Geflüchteten wird erschwert

In den letzten Monaten konnte man keine Zeitung, keine Radio- oder Fernseh-Nachrichtensendung mehr "genießen" ohne von dem Wort Migration verfolgt zu werden. Dieser Gleichklang erscheint verdächtig, wenn man sich dieses "Problem" verglichen mit dem wirtschaftlichen Niedergang oder der Freigiebigkeit Europas bei der Waffenproduktion ansieht.

Hier 100 Milliarden für die Bundeswehr, eine fast Verdopplung der jährlichen Zahlungen an die Bundeswehr im Vergleich zu vor 10 Jahren und alle paar Monate 10-35 Milliarden für den Kriegshaushalt der Ukraine. Für die Kindergrundsicherung gab es nicht mehr als 2,5 Milliarden und die Einschränkungen bei Bildung, Gesundheit und Renten schreien ebenfalls zum Himmel.

Auch Geflüchteten wird das Ankommen in unserer Gesellschaft durch das Aufheizen der Stimmung gegen sie immer mehr erschwert oder sogar durch fragwürdige Abschiebungen unmöglich gemacht. Pro Asyl schreibt uns dazu:

Obwohl die Abschiebezahlen steigen, überbieten sich die Rufe nach mehr Abschiebungen und weiteren Aufenthaltsverschärfungen. Wir dokumentieren die Fälle von Tamika & Lila, Aysu und Divine und Wisdom.

Was die ständigen Rufe nach "konsequenten Abschiebungen" in der Realität bedeuten, erlebt unser Beratungsteam in den letzten Wochen und Monaten. Es mehren sich die Fälle, die nicht nur uns, sondern auch Freund*innen, Ausbildungsstätten oder Lehrkräfte fassungslos zurücklassen. Zum Beispiel bei Tamika und Lila. Die beiden Kita-Kinder wurden nachts von der Polizei abgeholt und mit ihrer Familie nach Uganda abgeschoben, während die erblindete Mutter die Situation gar nicht einordnen konnte. Oder bei Aysu, die eine Pflegeausbildung beginnen wollte. Stattdessen sitzt die 18-jährige nun alleine in Aserbaidschan.

Das ist nicht die einzige Auswirkung des zunehmenden Rechtsrucks: Im Zuge des EU-Asylpaktes plant die Bundesregierung weitere Asylrechtsverschärfungen. Die Umsetzung der Bezahlkarte hat massive negative Folgen für Geflüchtete. Und auch in Europa geht es weiter nach Rechts: Italien will Asylverfahren nun außerhalb der EU in Albanien stattfinden lassen. Ein Gericht in Rom hat das zunächst gestoppt.

Es wird bei vielen Plänen offenbar bewusst in Kauf genommen, dass sie nicht im Einklang mit Menschen- und Grundrechten stehen. Das werden wir den Verantwortlichen nicht durchgehen lassen: Wir werden weiter mit Betroffenen vor Gerichte ziehen! Dabei erzielen wir auch immer wieder Erfolge. So wurden vom EGMR diesen Monat die Zurückweisungen aus dem "Seehofer-Deal" für rechtswidrig festgestellt. Frauen aus Afghanistan sollen grundsätzlich Flüchtlingsschutz erhalten. Daran muss sich nun auch Deutschland halten.

Mehr dazu - und Protestmail an die Bundesregierung schicken - bei https://www.proasyl.de/
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15.10.2024 "Sieg über Meta"

Meta verlor vor dem EuGH

Meta hatte sich jahrelang erbittert gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts gewehrt, die dem Unternehmen Missbrauch von Marktmacht vorgeworfen und die unzulässige Zusammenführung von Daten untersagt hatte. Das Verfahren ging bis zum EuGH, doch auch dort verlor Meta.

Vor zehn Jahren hatte Facebook zuerst den Foto-Dienst Instagram, später den Messenger WhatsApp gekauft und damit seine Marktmacht erheblich vergrößert. Doch vor allem war der neue Konzern Meta nun in der Lage, die Daten der Kunden der verschiedenen Dienste zusammenzuführen und die Profile seiner Kunden deutlich zu schärfen.

So wurde personalisierte Werbung schließlich zum Kerngeschäft des US-Anbieters. 40 Milliarden US-Dollar konnte das Unternehmen allein im vergangenen Jahresquartal damit umsetzen, schreibt Netzpolitik.org.

Dagegen ging das Bundeskartellamts 2017 mit einer Entscheidung vor, gegen die Meta klagte und nun verlor. Entscheidend für das Bundeskartellamt war neben dem Zusammenführen der Daten aus verschiedenen Diensten auch die Tatsache, dass auch massenhaft und ganz ohne Facebook-Account Daten an den Anbieter fließen, etwa über den „Gefällt Mir-Button“ auf Millionen von Websites.

Nun muss Meta dafür sorgen, dass die Nutzer Meta mitteilen können, dass sie dieses Datensammeln nicht wollen. Wir befürchten, dass nur ein kleiner Prozentsatz der Menschen den Aufwand betreibt, sich durch die Datenschutzeinstellungen zu Klicken. Außerdem fürchten wir, dass Meta schon Ideen in Vorbereitung hat, um auf den verbliebenen Wegen die Daten seiner Nutzer abzusaugen. So können wir uns zwar über den juristischen Sieg des Bundeskartellamts freuen, aber wir werden weiter vor den Nutzung dieser Datenkrake warnen.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/meta-beugt-sich-dem-bundeskartellamt/
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06.10.2024 Daten speichern für die Ewigkeit?

Max Schrems gegen Meta erneut erfolgreich

NEIN ! Das hat der EuGH in einem Verfahren gegen Meta festgestellt. Personenbezogene Daten dürfen auch, wenn ihrer Speicherung zugestimmt wurde, nicht auf Dauer genutzt werden, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das Verfahren geht wieder auf den Östereicher Max Schrems zurück, der in der Vergangenheit bereits mehrmals gegen Meta (Facebook) erfolgreich war. ( Ab 25.5.18 gilt die DSGVO: Datenhändler auf dem Prüfstand , Kampf gegen Facebook geht weiter )

Im Prozess ging es um die Frage: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Der EuGH bestätigte Schrems Auffassung, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Diese grundsätzliche Entscheidung wird für die Werbeindustrie noch einigen Ärger bringen ...

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/europaeischer-gerichtshof-plattformen-duerfen-daten-nicht-ewig-fuer-werbung-verwenden/
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22.09.2024 Google mächtiger als die EU

Google trickst EU Kommission aus

Der "Wert" der BIG5 oder GAFAM (Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) ist größer als die Haushalte von vielen Staaten. Auch die EU mit 350 Millionen Einwohnern ist nicht mehr in der Lage die Konzerne in die Schranken zu weisen.

Seit Jahren geht die Wettbewerbsbehörde der EU mit Milliarden Bußgeldern gegen Google vor - auch gegen Meta (Facebook). Nun hat aktuell der EuG, das Gericht der EU, die von der EU-Kommission gegen ­Google verhängte Geldstrafe in Höhe von 1,49 Milliarden Euro kassiert. Die EU hatte festgestellt, dass der Onlinekonzern, bei seinem Dienst "Adsense for Search" die eigene marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte.

Bei diesem Google-Dienst können die Betreiber anderer Internetseiten für einen Anteil an den Anzeigenerlösen Google-Suchmasken einbinden. Bis 2016 hatte Google mit Ausschlussklauseln dafür gesorgt, dass es keine Konkurrenz geben dürfe. Der EuG hatte nun bemängelt, dass dies nur eine "zeitlich befristete Aktion" des Konzerns gewesen sei. Dabei hat Google mit Sicherheit seine Verträge nur deshalb angepasst, weil die EU gegen diesen Mißbrauch vorgegangen ist.

Nun kann die EU Kommission noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Berufung gehen. Dieser Gang war kürzlich erfolgreich, als ein gegen Google erhobenes Bußgeld in Höhe von 2,42 Milliarden Euro vom EuGH bestätigt wurde. Man kann nur hoffen, dass die EU diesen Weg zum Gericht geht. Aber auch das wird den wirtschaftlichen Schaden für die Konkurrenten von Google in dem verhandelten Fall nicht wieder gut machen können.

Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/484167.eu-gericht-kassiert-milliardenbu%C3%9Fe-google-eins-eu-null.html
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taz@squeet.me

Erstattung von Wettverlusten: Zocken im Graubereich

Manches deutsche Gericht erlaubt die Rückforderung von Wettverlusten, andere Gerichte lehnen das ab. Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden.#Sportwetten #EuGH #Fußballspiele #Sport
Erstattung von Wettverlusten: Zocken im Graubereich

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06.05.2024 Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Geheim. Geheimer. Frontex.

Auch wenn FRONTEX inzwischen mehr als 20 Jahre existiert, weiterhin bewegt sich die sogenannte Grenz"schutz"organisation der EU jenseits menschenrechtlicher Standards. Das hat nun auch ein Gericht entschieden, wie uns SeaWatch berichtet.

Gericht der Europäischen Union entschied: Frontex hält zu Unrecht Beweise zurück!

Mittwoch vor einer Woche fiel das Urteil in unserem Verfahren gegen Frontex: Die Grenzschutzagentur hat zu Unrecht über 100 Fotos eines illegalen Pullbacks vom Juli 2021 geheim gehalten. Dieses Bildmaterial könnte ein entscheidender Beweis für die Beteiligung von Frontex an einer Menschenrechtsverletzung sein.

Gemeinsam mit FragDenStaat fordern wir seit April 2022 die Freigabe von 73 Dokumenten, die Frontex von diesem 30. Juli zurückhält. Videos, Bilder und Berichte, die notwendig wären, um echte Transparenz zu schaffen. Informationen, die unabdingbar sind, um die europäische Agentur, die mitverantwortlich für Pullbacks im Mittelmeer ist, zur Rechenschaft zu ziehen.

Was zeigen diese Fotos?

Am 30. Juli 2021 führte die sogenannte libysche Küstenwache einen illegalen Pullback in internationalen Gewässern durch. Eine Frontex-Drohne umkreiste die Stelle im Mittelmeer mehrmals. Obwohl die Sea-Watch 3 als auch unser Seabird Flugzeug vor Ort waren, wurden uns keine Koordinaten des Seenotfalls mitgeteilt. Wir konnten keine Rettung einleiten. Ermittlungen von Human Rights Watch und Border Forensics kommen später zu dem Schluss, dass Frontex höchstwahrscheinlich die sogenannte libysche Küstenwache informiert hat – und nicht uns. Am Ende wurde das Boot mit 20 Menschen illegal nach Libyen zurück verschleppt.

Unsere Forderung der Freigabe der Dokumente wurde durch das Urteil weitgehend abgelehnt. Lediglich bei etwa 100 Fotos merkte das Gericht an, dass die Geheimhaltung dieser Fotografien nicht gerechtfertigt sei. Ansonsten übernahm das Gericht die fadenscheinige Argumentation von Frontex – und stärkt ihnen damit ultimativ den Rücken. Doch noch haben wir selbst diese Fotos nicht erhalten. Warum?

Das Urteil hat einmal mehr gezeigt, dass Frontex in einem nahezu rechtsfreiem Raum operiert. Unsere Klage berief sich auf 1 Tag im Mittelmeer, allein das Verfahren bis jetzt dauerte 2 (!) Jahre. Für die andauernden Menschenrechtsverletzungen im Mittelmeer werden Frontex, die sogenannte libysche Küstenwache und die dahinter stehenden verantwortlichen EU Institutionen somit nicht zur Rechenschaft gezogen. Nicht in diesem Fall, nicht in weiteren Fällen. Wir halten Frontex für nicht reformierbar und fordern die Auflösung der Agentur!

Zivile Seenotrettung statt maritime Aufrüstung!

Das europäische Gericht setzt den Trend fort: Frontex wird für seine Machenschaften an den europäischen Außengrenzen nicht zur Rechenschaft gezogen. Sie müssen sich nicht transparent verhalten. Sie sind weiterhin mitverantwortlich für Pullbacks mit der sogenannten libyschen Küstenwache als Handlanger. Und werden weiterhin durch EU-Gelder finanziert. Bis 2027 lässt sich die EU die Arbeit von Frontex 5,6 Milliarden Euro kosten. Ein flächendeckendes, ziviles Seenotrettungsprogramm würde nur einen Bruchteil davon kosten.

Mehr dazu bei https://sea-watch.org/
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24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

  • Kinderkrankengeldtage
  • Telefonische Krankschreibung
  • Pauschalen für Verpflegungskostenmehraufwand
  • Kosten für Firmenfeiern und Geschenke
  • Vereinfachte Buchführungspflicht per EÜR
  • Homeoffice-Pauschale
  • Arbeitszeiterfassung

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3y2
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deutschlandfunk@squeet.me

Urteil zum Schufa-Score: Der EuGH stärkt Verbraucherrechte

Verbraucherschutz - Warum der EuGH der Schufa klare Grenzen setzt

Der EuGH hat das automatisierte Erfassen von Kreditdaten für den Schufa Score in einigen Fällen als unzulässig eingestuft und so die Verbraucherrechte gestärkt.#Schufa-Auskunft #Schufa #EuGH #Kredite
Urteil zum Schufa-Score: Der EuGH stärkt Verbraucherrechte