07.06.2023 GLOBAL BAN ON WEAPONIZED DRONES
KAMPAGNE FÜR EIN GLOBALES VERBOT VON BEWAFFNETEN DROHNEN
Als langjähriger Unterstützer in der Drohnen-Kampagne ruft auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. dazu auf, die Kampagne für ein globales Verbot von bewaffneten Drohnen zu unterstützen.
AUFRUF ZUR INTERNATIONALEN UNTERSTÜTZUNG
In der folgenden Erklärung wird von nationalen und internationalen Organisationen die Forderung erhoben, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag über das Verbot bewaffneter Drohnen verabschieden. Diese Forderung ist inspiriert durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1997), das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2010), den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (2017) und ist solidarisch mit der Kampagne für einen UN-Vertrag zum Verbot von Killerrobotern. Die Forderung nach einem Verbot von bewaffneten Drohnen bezieht sich auf Grundwerte wie Menschenrechte, Internationalismus, Repräsentation des globalen Südens und seinen Schutz vor neokolonialer Ausbeutung und Stellvertreterkriegen und beachtet die Stimmen von Graswurzelbewegungen und von Frauen, jüngeren Menschen und Marginalisierten weltweit. Wir sind uns der drohenden Gefahr bewusst, dass bewaffnete Drohnen autonom werden können, was das Potenzial für Tod und Zerstörung weiter erhöht.
In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen (UAV - "unmanned aerial vehicles") in den letzten 21 Jahren zur Tötung, Verletzung, Terrorisierung und/oder Vertreibung von Millionen Menschen in Afghanistan, Irak, Pakistan, Palästina, Syrien, Libanon, Iran, Jemen, Somalia, Libyen, Mali, Niger, Äthiopien, Sudan, Südsudan, der armenischen Region in Aserbaidschan, Westsahara, kurdischen Regionen in der Türkei, Ukraine, Russland und anderen Orten geführt hat;
In Anbetracht dessen, dass zahlreiche detaillierte Studien und Berichte über Opfer durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrzahl der getöteten, verletzten, vertriebenen oder anderweitig geschädigten Menschen um Nichtkombattant*innen, darunter Frauen und Kinder, handelte;
In Anbetracht dessen, dass ganze Gemeinschaften und große Bevölkerungsgruppen durch den ständigen Flug bewaffneter Drohnen am Himmel über ihren Köpfen terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch geschädigt werden, auch wenn sie selbst nicht durch die Waffen getroffen werden;
In Anbetracht dessen, dass die Vereinigten Staaten, China, die Türkei, Pakistan, Indien, Iran, Israel, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kasachstan, Russland und die Ukraine bewaffnete Drohnen produzieren und/oder entwickeln, während eine wachsende Zahl von Ländern kleinere, kostengünstige „herumlungernde“ Einwegmunition ("loitering munition") und/oder Einwegdrohnen, die sogenannten "Selbstmord"- oder "Kamikaze"-Drohnen, produziert;In Anbetracht dessen, dass einige dieser Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Israel, China, die Türkei und der Iran, waffenfähige Drohnen in immer mehr Länder exportieren, während Hersteller in weiteren Ländern Teile für die Produktion bewaffneter Drohnen exportieren; In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht durch Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen auf der ganzen Welt geführt hat, darunter Verstöße gegen internationale Grenzen, nationale Souveränitätsrechte und UN-Abkommen;
In Anbetracht dessen, dass die Materialien, die für den Bau und die Bewaffnung rudimentärer Drohnen erforderlich sind, weder technologisch fortgeschritten noch teuer sind, so dass ihr Einsatz bei Milizen, Söldnern, Aufständischen und Einzelpersonen in alarmierendem Tempo zunimmt; In Anbetracht dessen, dass eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure Angriffe und Attentate mit bewaffneten Drohnen verübt hat, unter anderem: Constellis Group (ehemals Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, die Taliban, der Islamische Staat, Al-Qaida, libysche Rebellen, Hisbollah, Hamas, die Houthis, Boko Haram, mexikanische Drogenkartelle sowie Milizen und Söldner in Venezuela, Kolumbien, Sudan, Mali, Myanmar und anderen Ländern des globalen Südens;
In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen häufig in unerklärten und illegalen Kriegen eingesetzt werden;
In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zum bewaffneten Konflikt senken und Kriege ausweiten und verlängern können, da sie Angriffe ohne physisches Risiko für das Boden- und Luftwaffenpersonal der Anwendenden der bewaffneten Drohnen ermöglichen; In Anbetracht dessen, dass, abgesehen vom russisch-ukrainischen Krieg, die meisten Angriffe bewaffneter Drohnen bisher gegen nicht-weiße, nicht-christliche Menschen im globalen Süden gerichtet waren oder sind;
In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache Drohnen mit Raketen oder Bomben ausgerüstet werden können, die chemische Waffen oder abgereichertes Uran enthalten;
In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache bewaffnete Drohnen eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und den Planeten darstellen, da sie für Angriffe auf Atomkraftwerke eingesetzt werden können, von denen es Hunderte in 32 Ländern, vor allem im globalen Norden, gibt;
In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen aus den oben genannten Gründen ein Instrument zur Verletzung des nationalen und internationalen Rechts darstellen, wodurch sich Feindseligkeiten ausweiten und die Wahrscheinlichkeit von innerstaatlichen Konflikten, Stellvertreterkriegen, größeren Kriegen und der Eskalation bis hin zu nuklearen Bedrohungen steigt;
In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen die grundlegenden Menschenrechte verletzt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1976) garantiert sind, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Privatsphäre und ein faires Verfahren, sowie gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle (1949, 1977), insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor unterschiedslosen oder unverhältnismäßigen Angriffen;
... stellen wir folgende Forderungen:
Wir fordern die UN-Generalversammlung, den UN-Menschenrechtsrat und die zuständigen Ausschüsse der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Drohnenangriffe aus der Luft verübt haben oder verüben, zu untersuchen.
Wir fordern den Internationalen Strafgerichtshof auf, die schwerwiegendsten Fälle von Drohnenangriffen auf zivile Ziele als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, darunter Angriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte, Hochzeiten, Beerdigungen und alle Drohnenangriffe, bei denen keine Kriegserklärung vorliegt zwischen dem angreifenden Land und dem Land, in dem die Angriffe stattgefunden haben.
Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, die tatsächlichen Opferzahlen durch Drohnenangriffe sowie deren Umstände zu untersuchen und Entschädigungen für die Opfer unter Nichtkombattant*innen zu fordern.
Wir fordern die Regierungen aller Länder der Welt auf, die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export und den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten.
UND: Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auf, einen Vertrag auszuarbeiten und zu verabschieden, der die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export, den Einsatz und die Verbreitung bewaffneter Drohnen weltweit verbietet.
Initiiert: 1. Mai 2023 Initiierende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge): Ban Killer Drones (USA) Bund für Soziale Verteidigung (Germany) CODEPINK: Women for Peace Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign) Drone Wars UK International Fellowship of Reconciliation (IFOR) International Peace Bureau (IPB) Veterans for Peace Women for Peace in Upstate New York World BEYOND War
Weitere Organisationen haben den Aufruf schon unterstützt. Am 8. Juni 2023 wird eine erweiterte Liste der Organisationen aus verschiedenen Ländern veröffentlicht, die bis dahin diesen Aufruf unterstützt haben. Auch danach wird die Möglichkeit bestehen, als Organisation den Aufruf zu unterzeichnen, was ebenfalls veröffentlicht wird.
Um den Aufruf als Organisation im deutschsprachigen Raum zu unterzeichnen, bitte eine Email an die Mitgründerin der deutschen Drohnen-Kampagne, Elsa Rassbach, schicken: elsarassbach@gmail.com Betreff: "Kampagne"
Bitte beachten: Internationaler Friedenskongress 10/11 Juni WienWir möchten euch noch einmal auf den Friedenskongress in Wien am 10./11. Juni hinweisen, wo ein Verbot bewaffneter Drohnen auch ein Thema sein wird. Ihr könnt an diesem auch virtuell teilnehmen. Meldet euch an unter: https://forms.gle/cFCeY62wgmXyUVaH7, dann bekommt ihr den link zur Einwahl zugeschickt.
Mehr dazu bei https://drohnen-kampagne.de/
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