#pressemitteilung

raschmi@pod.geraspora.de

Gestern - Public Domain

Weiße Rose

#dwr #foto #fotografieren #mywork #fbg #fbd #fedibikes #MdRddG #MdRzA #Frühstück #Kakao #Tee

#TousledCraneonTour

#Welt! Bist du noch da?

80 vs. 27.000

Nun, gestern Abend bei einer #Mahnwache an einer ehemaligen #Synagoge gewesen, welche ich am 9. November schon seit 14 Jahren besuche, weil es wichtig ist!
Im Großdorfgebiet gab es eine zweite an einem jüdischen #Friedhof. Insgesamt 80 Menschen waren anwesend. Da ist noch Luft nach oben, viel #Luft!

Immerhin gab es eine #Pressemitteilung über eine Mahnwache.

Und jetzt gibt es #Kaffee!

https://iv.melmac.space/watch?v=XbamvzYDnOE

Bleibt senkrecht und gesund!

aktionfsa@diasp.eu

13.07.2023 Studentische Mobilität in Gefahr

Ministerien mauern: Keine Lösung für Semestertickets in Sicht

Während für die "meisten Menschen in Deutschland" mit dem 49€ Ticket ihre Mobilitätsprobleme eigentlich gelöst sein sollten, stehen einige "Randgruppen" immer noch vor großen Problemen. Dabei sehen wir großzügig darüber hinweg, dass

  • nur etwa 12 Millionen von 80 Millionen so ein Ticket gekauft haben,
  • es sich viele wegen ihres Preises nicht leisten können,
  • für Kinder, Jugendliche, Studenten und Rentner keine entsprechenden Angebote vorhanden sind (dazu gleich mehr),
  • es in vielen Gegenden - vor allem auf dem Land - überhaupt keinen ausreichenden Nahverkehr gibt.

Aber abgesehen von diesen "Kleinigkeiten", die ein gewissenhafter Verkehrsminister ja angehen könnte, sind wir einen Schritt weiter als ohne das Ticket. Nun schreiben uns das Landes-ASten-Treffens NRW in seiner aktuellen Pressemitteilung zur Zukunft des dortigen Semestertickets.
Immer noch keine Lösung für das Semesterticket - Studentische Mobilität steht auf der Kippe

Das Modell für ein bundesweit gültiges Semesterticket wird auf Bundesebene weiterhin blockiert. Es gibt weder eine langfristige Lösung noch eine Übergangslösung für das kommende Semester. Viele Studierendenvertretungen stehen daher kurz vor der Vertragskündigung des bisherigen Tickets.

Das Landes-ASten-Treffen NRW kritisiert, dass Studierende elf Wochen nach Start des Deutschlandtickets immer noch keine Gewissheit haben, wie es mit dem Semesterticket weitergeht. Eine in den Medien diskutierte bundesweite Lösung wird von einzelnen Ministerien immer noch blockiert. Sollten die Verhandlungen weiter verzögert werden, droht den Verkehrsverbünden eine Kündigungswelle der Ticketverträge. Viele ASten bereiten sich gerade darauf vor, die teilweise seit 30 Jahren laufenden Vereinbarungen mit den lokalen Verkehrsunternehmen zu beenden. Die Mobilität der armutsgefährdeten Gruppe der Studierenden steht auf der Kippe.

"Die Blockade einzelner Bundesländer und des Bundesfinanzministeriums stellt Studierendenschaften in NRW vor große Probleme. Nach Monaten ergebnisloser Gespräche mit Verkehrsunternehmen und der Landespolitik braucht es endlich eine Lösung, wie das Semesterticket gerettet werden kann. Kündigungen, die viele ASten gerade vorbereiten, müssen verhindert werden. Sonst stehen auch viele Verkehrsunternehmen vor finanziellen Problemen", so Katharina Rummenhöller, Koordinatorin des Landes-ASten-Treffens NRW.

Die derzeitig vorbereiteten Kündigungen basieren auf der rechtlichen Einschätzung zweier Rechtsgutachten. Der Preisabstand zwischen dem neu eingeführten 49-Euro-Ticket und den bestehenden Semestertickets ist zu gering, ein Gericht könnte die Solidarfinanzierung der Studierendentickets deswegen für unrechtmäßig erklären. Damit würde sich für viele Studierende die Mobilität verteuern. Für lokale Verkehrsunternehmen würde eine sichere und verlässliche Finanzierung wegfallen. Die Semestertickets finanzieren den Nahverkehr in NRW mit einem dreistelligen Millionenbetrag.

David Wiegmann, Koordinator des Landes-ASten-Treffens NRW, ergänzt: "Auch die individuelle Ebene muss bedacht werden. Viele Studierende zahlen jetzt mehr für ihr Semesterticket als Arbeitnehmer*innen für ihr Jobticket. Dabei sind ein Drittel aller Studierenden armutsgefährdet. Wenn die beteiligten Ministerien weiterhin keine Lösung anbieten, wird diese soziale Schieflage billigend in Kauf genommen."

Amanda Steinmaus, ebenfalls Koordinatorin des Landes-ASten-Treffens NRW, betont: "Die Studierendenvertretungen sind landes- und bundesweit gut vernetzt und kennen die unterschiedlichen Problemlagen vor Ort. Wir brauchen schnellstmöglich eine günstige Übergangslösung und langfristig ein Konzept, das die Bedürfnisse ländlicher und urbaner Studierender zusammenbringt und die Hochschullandschaft sowie die lokalen Verkehrsunternehmen stärkt. Stattdessen lässt uns die Politik im Regen stehen."

Landes-ASten-Treffen NRW c/o AStA TU Dortmund Emil-Figge-Straße 50 44227 Dortmund

Mehr dazu bei https://latnrw.de/
und alle unsere Artikel zum (4)9€ Ticket https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=9€&sel=meta
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Tags: #Semestertickets. #Tarifstruktur #49€Ticket #Klima #Umwelt #Entlastungspaket #Eisenbahn #Benachteiligung #Rentner #Studenten #Schüler #Verkehrsminister #Berlin #Dienstwagenprivileg #Steuersubventionen #Nahverkehr #Finanzierung #Pressemitteilung #Verhaltenänderung

aktionfsa@diasp.eu

07.06.2023 GLOBAL BAN ON WEAPONIZED DRONES

KAMPAGNE FÜR EIN GLOBALES VERBOT VON BEWAFFNETEN DROHNEN

Als langjähriger Unterstützer in der Drohnen-Kampagne ruft auch Aktion Freiheit statt Angst e.V. dazu auf, die Kampagne für ein globales Verbot von bewaffneten Drohnen zu unterstützen.

AUFRUF ZUR INTERNATIONALEN UNTERSTÜTZUNG

In der folgenden Erklärung wird von nationalen und internationalen Organisationen die Forderung erhoben, dass die Vereinten Nationen einen Vertrag über das Verbot bewaffneter Drohnen verabschieden. Diese Forderung ist inspiriert durch das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (1972), das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (1997), das Übereinkommen über das Verbot von Antipersonenminen (1999), das Übereinkommen über das Verbot von Streumunition (2010), den UN-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (2017) und ist solidarisch mit der Kampagne für einen UN-Vertrag zum Verbot von Killerrobotern. Die Forderung nach einem Verbot von bewaffneten Drohnen bezieht sich auf Grundwerte wie Menschenrechte, Internationalismus, Repräsentation des globalen Südens und seinen Schutz vor neokolonialer Ausbeutung und Stellvertreterkriegen und beachtet die Stimmen von Graswurzelbewegungen und von Frauen, jüngeren Menschen und Marginalisierten weltweit. Wir sind uns der drohenden Gefahr bewusst, dass bewaffnete Drohnen autonom werden können, was das Potenzial für Tod und Zerstörung weiter erhöht.

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen (UAV - "unmanned aerial vehicles") in den letzten 21 Jahren zur Tötung, Verletzung, Terrorisierung und/oder Vertreibung von Millionen Menschen in Afghanistan, Irak, Pakistan, Palästina, Syrien, Libanon, Iran, Jemen, Somalia, Libyen, Mali, Niger, Äthiopien, Sudan, Südsudan, der armenischen Region in Aserbaidschan, Westsahara, kurdischen Regionen in der Türkei, Ukraine, Russland und anderen Orten geführt hat;

In Anbetracht dessen, dass zahlreiche detaillierte Studien und Berichte über Opfer durch den Einsatz von bewaffneten Drohnen darauf hinweisen, dass es sich bei der Mehrzahl der getöteten, verletzten, vertriebenen oder anderweitig geschädigten Menschen um Nichtkombattant*innen, darunter Frauen und Kinder, handelte;

In Anbetracht dessen, dass ganze Gemeinschaften und große Bevölkerungsgruppen durch den ständigen Flug bewaffneter Drohnen am Himmel über ihren Köpfen terrorisiert, eingeschüchtert und psychologisch geschädigt werden, auch wenn sie selbst nicht durch die Waffen getroffen werden;

In Anbetracht dessen, dass die Vereinigten Staaten, China, die Türkei, Pakistan, Indien, Iran, Israel, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Kasachstan, Russland und die Ukraine bewaffnete Drohnen produzieren und/oder entwickeln, während eine wachsende Zahl von Ländern kleinere, kostengünstige „herumlungernde“ Einwegmunition ("loitering munition") und/oder Einwegdrohnen, die sogenannten "Selbstmord"- oder "Kamikaze"-Drohnen, produziert;In Anbetracht dessen, dass einige dieser Länder, darunter die Vereinigten Staaten, Israel, China, die Türkei und der Iran, waffenfähige Drohnen in immer mehr Länder exportieren, während Hersteller in weiteren Ländern Teile für die Produktion bewaffneter Drohnen exportieren; In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen zu zahlreichen Verstößen gegen internationale Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht durch Staaten und nichtstaatliche bewaffnete Gruppen auf der ganzen Welt geführt hat, darunter Verstöße gegen internationale Grenzen, nationale Souveränitätsrechte und UN-Abkommen;

In Anbetracht dessen, dass die Materialien, die für den Bau und die Bewaffnung rudimentärer Drohnen erforderlich sind, weder technologisch fortgeschritten noch teuer sind, so dass ihr Einsatz bei Milizen, Söldnern, Aufständischen und Einzelpersonen in alarmierendem Tempo zunimmt; In Anbetracht dessen, dass eine wachsende Zahl nichtstaatlicher Akteure Angriffe und Attentate mit bewaffneten Drohnen verübt hat, unter anderem: Constellis Group (ehemals Blackwater), Wagner Group, Al-Shabab, die Taliban, der Islamische Staat, Al-Qaida, libysche Rebellen, Hisbollah, Hamas, die Houthis, Boko Haram, mexikanische Drogenkartelle sowie Milizen und Söldner in Venezuela, Kolumbien, Sudan, Mali, Myanmar und anderen Ländern des globalen Südens;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen häufig in unerklärten und illegalen Kriegen eingesetzt werden;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen die Hemmschwelle zum bewaffneten Konflikt senken und Kriege ausweiten und verlängern können, da sie Angriffe ohne physisches Risiko für das Boden- und Luftwaffenpersonal der Anwendenden der bewaffneten Drohnen ermöglichen; In Anbetracht dessen, dass, abgesehen vom russisch-ukrainischen Krieg, die meisten Angriffe bewaffneter Drohnen bisher gegen nicht-weiße, nicht-christliche Menschen im globalen Süden gerichtet waren oder sind;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache Drohnen mit Raketen oder Bomben ausgerüstet werden können, die chemische Waffen oder abgereichertes Uran enthalten;

In Anbetracht dessen, dass sowohl technologisch fortgeschrittene als auch einfache bewaffnete Drohnen eine existenzielle Bedrohung für die Menschheit und den Planeten darstellen, da sie für Angriffe auf Atomkraftwerke eingesetzt werden können, von denen es Hunderte in 32 Ländern, vor allem im globalen Norden, gibt;

In Anbetracht dessen, dass bewaffnete Drohnen aus den oben genannten Gründen ein Instrument zur Verletzung des nationalen und internationalen Rechts darstellen, wodurch sich Feindseligkeiten ausweiten und die Wahrscheinlichkeit von innerstaatlichen Konflikten, Stellvertreterkriegen, größeren Kriegen und der Eskalation bis hin zu nuklearen Bedrohungen steigt;

In Anbetracht dessen, dass der Einsatz bewaffneter Drohnen die grundlegenden Menschenrechte verletzt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1976) garantiert sind, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Leben, Privatsphäre und ein faires Verfahren, sowie gegen die Genfer Konventionen und ihre Protokolle (1949, 1977), insbesondere im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung vor unterschiedslosen oder unverhältnismäßigen Angriffen;

... stellen wir folgende Forderungen:

Wir fordern die UN-Generalversammlung, den UN-Menschenrechtsrat und die zuständigen Ausschüsse der Vereinten Nationen auf, unverzüglich die Verstöße gegen das Völkerrecht und die Menschenrechte durch staatliche und nichtstaatliche Akteure, die Drohnenangriffe aus der Luft verübt haben oder verüben, zu untersuchen.

Wir fordern den Internationalen Strafgerichtshof auf, die schwerwiegendsten Fälle von Drohnenangriffen auf zivile Ziele als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu untersuchen, darunter Angriffe auf Rettungs- und Hilfskräfte, Hochzeiten, Beerdigungen und alle Drohnenangriffe, bei denen keine Kriegserklärung vorliegt zwischen dem angreifenden Land und dem Land, in dem die Angriffe stattgefunden haben.

Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen auf, die tatsächlichen Opferzahlen durch Drohnenangriffe sowie deren Umstände zu untersuchen und Entschädigungen für die Opfer unter Nichtkombattant*innen zu fordern.

Wir fordern die Regierungen aller Länder der Welt auf, die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export und den Einsatz bewaffneter Drohnen zu verbieten.

UND: Wir fordern die Generalversammlung der Vereinten Nationen nachdrücklich dazu auf, einen Vertrag auszuarbeiten und zu verabschieden, der die Entwicklung, den Bau, die Produktion, das Testen, die Lagerung, den Verkauf, den Export, den Einsatz und die Verbreitung bewaffneter Drohnen weltweit verbietet.

Initiiert: 1. Mai 2023 Initiierende Organisationen (in alphabetischer Reihenfolge): Ban Killer Drones (USA) Bund für Soziale Verteidigung (Germany) CODEPINK: Women for Peace Drohnen-Kampagne (German Drone Campaign) Drone Wars UK International Fellowship of Reconciliation (IFOR) International Peace Bureau (IPB) Veterans for Peace Women for Peace in Upstate New York World BEYOND War

Weitere Organisationen haben den Aufruf schon unterstützt. Am 8. Juni 2023 wird eine erweiterte Liste der Organisationen aus verschiedenen Ländern veröffentlicht, die bis dahin diesen Aufruf unterstützt haben. Auch danach wird die Möglichkeit bestehen, als Organisation den Aufruf zu unterzeichnen, was ebenfalls veröffentlicht wird.

Um den Aufruf als Organisation im deutschsprachigen Raum zu unterzeichnen, bitte eine Email an die Mitgründerin der deutschen Drohnen-Kampagne, Elsa Rassbach, schicken: elsarassbach@gmail.com Betreff: "Kampagne"

Bitte beachten: Internationaler Friedenskongress 10/11 Juni WienWir möchten euch noch einmal auf den Friedenskongress in Wien am 10./11. Juni hinweisen, wo ein Verbot bewaffneter Drohnen auch ein Thema sein wird. Ihr könnt an diesem auch virtuell teilnehmen. Meldet euch an unter: https://forms.gle/cFCeY62wgmXyUVaH7, dann bekommt ihr den link zur Einwahl zugeschickt.

Mehr dazu bei https://drohnen-kampagne.de/
Kategorie[25]: Schule ohne Militär Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3ut
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8422-20230607-global-ban-on-weaponized-drones.htm
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Tags: #Drohnenkampagne #Verbot #bewaffneteDrohnen #Aufruf #Kampagne #SchuleohneMilitär #Atomwaffen #Militär #Bundeswehr #Aufrüstung #Waffenexporte #Drohnen #Frieden #Krieg #Friedenserziehung #Menschenrechte #Zivilklauseln #PM #Pressemitteilung

aktionfsa@diasp.eu

16.02.2023 Bezahlbarer ÖPNV für Alle

ÖPNV Tarife müssen neu gestaltet werden!

Immer mehr Menschen wird bewusst, dass für einen umweltgerechten und nachhaltigen ÖPNV mehr nötig ist, als ein "Deutschland Ticket". Auch die Nahverkehrsverbünde wissen das, nur wissen sie nicht, wie sie es bezahlen sollen. Berlin ist mit dem 29€ - sehr zum Ärgen von Brandenburg - vorgeprescht. Auch die kostenlose Beförderung von Schülern in Berlin ist beispielhaft.

Wie soll man es Rentnern verständlich machen, dass ihr VBB-Brandenburg Ticket monatlich 65€ kostet, wenn das "Deutschland Ticket" für 49€ erhältlich sein wird. Auch die Studenten zahlen in den einzelnen Bundesländern sehr verschiedene Semesterpreise. Bisher hat nur Bayern seinen Studierenden ein Angebot gemacht.
Studenten beklagen: "Wir wurden vergessen!"

Bezahlbarer ÖPNV für Alle... Nur nicht für Studierende!
Unter dieser Überschrift fordern die Landes-ASten, die VertreterInnen der Studentenschaft:

Die Mobilitätswende läuft endlich mit dem Deutschland-Ticket an. Jedoch wurden die Studierenden nicht in die Rechnung miteinbezogen, obwohl sie von der aktuellen Krisenballung am meisten belastet sind. So sind nach Angaben des statistischen Bundesamtes ganze 37,9 Prozent der Studierenden armutsgefährdet, bei den alleinlebenden bzw. in Wohngemeinschaften lebenden Studierenden liegt die Zahl sogar bei 76,1 Prozent (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63).

49€ sind nicht bezahlbar für Studierende. Die Studierendenvertretungen stehen nun vor der Entscheidung, wie es mit ihren aktuellen Semesterticketmodellen weitergeht. Es droht der Zusammenbruch der Solidarmodelle, die bisher günstigere Vertragskonditionen gesichert haben und damit eine finanzielle Mehrbelastung verhindert haben. Der Vorstoß einiger Bundesländer, ein 29€ Bildungsticket einzuführen, führt zu einer Ungerechtigkeit zwischen den einzelnen Bundesländern.

Also sagen wir es laut: "Wir wurden vergessen!"

Daher formen wir, die Landesvertretungen der Studierendenschaften im Sinne der sozialen, generationalen und klimatischen Gerechtigkeit eine Allianz, um unseren Forderungen endlich Gehör zu verschaffen. Wir fordern stellvertretend für Millionen Studierende eine Mindestlösung, 29€ Bildungstickets. Ferner soll dieses in Form auch eines bundesweit Schüler*innen, gültigen Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden zugutekommen. Eine Mitnahme für Kinder bis 14 Jahren muss ebenfalls gewährleistet und bundesweit vereinheitlicht sein. Entsprechend den Forderungen der Studierendenvertretungen müssen die Länder weitere Ermäßigungen bereitstellen.

Wir sehen den Bund und die Länder in der Pflicht, ein nachhaltiges, gerechtes Bildungsticket in allen Bundesländern sicherzustellen. Es darf nicht sein, dass wir Studierende in zwei Jahren wieder vor einer ähnlichen Situation stehen und um sozialverträgliche Mobilität kämpfen müssen. Ein günstiger ÖPNV ist längst keine Frage der Machbarkeit mehr, sondern eine Frage des Willens und des Verantwortungsbewusstseins des Gesetzgebers.

Gezeichnet, die Landesstudierendenvertretungen der Bundesländer
mit freundlicher Unterstützung vom freien zusammenschluss von student*innenschaften

Dem ist fast nicht hinzuzufügen, außer, dass wir neben diesem Kampf schon jetzt darauf vorbereitet sein müssen, dass in 2 Jahren, wenn die zugesagten Mittel für das "Deutschland Ticket" aufgebraucht sein werden, auch eine Auseinandersetzung um die dauerhaft bezahlbare Mobilität kommen wird. Darauf müssen wir uns schon jetzt vorbereiten. Deshalb ist schon jetzt der Blick auf die umweltschädlichen Subventionen des Autoverkehrs, wie Dienstwagenprivileg und Dieselbesteuerung notwendig.

Mehr dazu bei https://latnrw.de/2022/11/16/studentische-mobilitaet-erhalten-und-staerken/
und https://latnrw.de/2023/02/01/pressemitteilung-studierendenvertretung-warnt-ticket-drama-an-den-hochschulen-droht/
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Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
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aktionfsa@diasp.eu

AUFRUF DER DROHNEN-KAMPAGNE

... ANLÄSSLICH DER OSTERMÄRSCHE 2022

  1. April 2022

Friedenslogik statt Eskalation – JA zu einer menschenwürdigen Zukunft,
NEIN zur Aufrüstung und zur nuklearen Teilhabe,
NEIN zu bewaffneten Killer-Drohnen und Killer-Robotern!

Krieg und militärische Aggression dürfen niemals akzeptiertes Mittel der Politik sein. Die Logik der Hochrüstung und des Krieges - ob im Irak, in Afghanistan, in Libyen, in Syrien, im Jemen, in Bergkarabach, Mali oder aktuell in der Ukraine -- hat nur zur Zerstörung, Klimaverseuchung, zur Tötungen oder Verletzungen von unzähligen Zivilist:innen sowie Soldat:innen, Flucht und zu einer brandgefährlichen Verschärfung der globalen Eskalation geführt.

Auch Wunderwaffen suchen ihre Kriege.

Die gigantischen Aufrüstungspläne der neuen Bundesregierung haben nichts mit Friedenstiftung oder mit einem gemeinsamen Sicherheitsplan für Europa oder für die Welt zu tun --ganz im Gegenteil! Die neue Aufrüstung hat auch nichts mit der Verteidigung der Ukraine zu tun, da diese erst nach Jahren zur Verfügung stehen werden. Obwohl Kanzler Scholz am 27. Februar ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen für "Verteidigung" in Höhe von 100 Milliarden Euro verkündet hat, ist es noch gar nicht klar, welche Firmen der deutschen Rüstungsindustrie gefüttert werden sollen, um welche Waffen es sich im Einzelnen handelt und bei welchen Bundeswehr-Missionen sie eingesetzt werden sollen. Doch diese Waffen werden sicherlich ihre Kriege suchen.

Die neue Bundesregierung hat eine neue Waffe aber schon bestellt: Bewaffnete Killer-Drohnen.

Dies ist die "Wunderwaffe", die schon seit zehn Jahren ganz oben auf der Wunschliste von Union, FDP und AfD gestanden hat. Ihr Ankauf wurde bisher immer wieder durch die Linke, die Grünen und die SPD-Bundestagsfraktionen verhindert. Trotz des spektakulären Debakels des US/NATO-Drohnenkriegs, z. B. in Kabul im August 2021, haben die Führenden von SPD und den Grünen dennoch im Koalitionsvertrag 2021 versprochen, die Anschaffung der umstrittenen Waffe zu "ermöglichen".

Am 6. April bewilligten die Verteidigungs- und Haushaltsausschüsse 152,6 Millionen Euro für 140 Raketen für die fünf israelischen "Heron TP" Drohnen der Bundeswehr. Diesmal hat nur noch die Linke dagegen gestimmt. Damit hat die SPD-Parteiführung ihr Versprechen auf dem Bundesparteitag der SPD im Dezember 2021 gebrochen, dass weitere öffentliche Diskussionen über ethische, völkerrechtliche und sicherheitspolitische Konsequenzen des Einsatzes von bewaffneten Drohnen stattfinden werden. Auch die Parteiführung der Grünen hat ihr Versprechen gebrochen. Der Killerdrohnen-Kauf wird aus dem schon bewilligten Verteidigungsbudget von 50 Milliarden im diesjährigen Haushalt bezahlt werden können und braucht keine Finanzierung aus dem Sondervermögen. Die Drohnen werden mit Bewaffnung ab 2024 einsatzfähig sein.

Kein Einsatzszenario für die Bundeswehr ist bekannt, für das die bewaffneten Heron TP-Drohnen sofort "gebraucht" werden. Es gibt auch keinen Beweis für die ständig wiederholte Behauptung, dass bewaffnete Drohnen Bundeswehr-Soldat:innen in Auslandsmissionen schützen werden. Sehr viele US-Soldat:innen sind trotz des Einsatzes von bewaffneten Drohnen bei den bewaffneten Konflikten in Afghanistan und im Irak getötet worden. Dagegen starben seit 2014 keine Bundeswehr-Soldat:innen durch Fremdangriff bei den Auslandseinsätzen. Was aber mehrfach bewiesen ist - z. B. durch die investigative Berichterstattung der New York Times (im Dezember 2021 und im Januar 2022) - dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen bei bewaffneten Konflikten immer wieder zur Tötung von vielen Zivilist:innen geführt hat, worüber die zuständigen Behörden nie berichtet haben.

Bewaffnete Drohnen sind Offensivwaffen und spielen eine verheerende, destabilisierende Rolle. Sie senken die politische Hemmschwelle bei der Entscheidung über Militäreinsätze. Ihr Einsatz führt zur Entgrenzung des Krieges, zeitlich und räumlich und führt zur dauerhaften Fortsetzung von Kriegen.

Es droht eine weltweite Pandemie von automatischen Killer-Drohnen und autonomen Killer-Robotern.

Die Bewaffnung der German "Heron TP"-Drohnen wird zu einem Dammbruch führen. Bewaffnung, Einsatz und Export der Killerdrohnen-Rüstungsprojekte von Airbus in Bayern -- die "Eurodrohne" und das "Future Combat Air System" (FCAS) -- sind schon in der Entwicklung.

Wissenschaftler:innen der Künstlichen Intelligenz (KI) und Informatik warnen bereits seit langem davor, dass mit der Bewaffnung von Drohnen die entscheidende Schwelle zu autonomer Kriegsführung überschritten wird: Jede moderne bewaffnete Drohne kann in naher Zukunft durch ein Software-Update in eine vollautonome Waffe umgewandelt werden – ohne Möglichkeit, dies durch internationale Kontrollen nachzuweisen. Aber die Gefahr willkürlichen Tötens und kriegerischer Eskalation aufgrund von Softwarefehlern oder falscher Programmierung wird durch die Entwicklung solcher Waffen erhöht. KI-Wissenschaftler:innen plädieren daher dafür, sowohl bewaffnete Drohnen als auch autonome Waffen zu ächten. Der Krieg in der Ukraine bestätigt unsere Befürchtungen erneut: Beide Seiten setzen Kampfdrohnen mit autonomen Fähigkeiten ein.

2013, als die deutsche Drohnen-Kampagne gegründet wurde, gab es nur zwei Länder, Israel und die USA, die bewaffnete Drohnen produziert und eingesetzt haben; zudem setzten Großbritannien US-Drohnen in Afghanistan ein. Heute besitzen oder entwickeln bereits mehr als 30 Staaten bereits bewaffnete Drohnen. Mindestens 90 Staaten sowie einige nichtstaatliche Akteure verfügen über unbewaffnete Drohnen, die bewaffnet werden können. Die UN-Verhandlungen in Genf haben in zehn Jahren keine nennenswerten Fortschritte dabei gemacht, eine drohende 'Pandemie' von Killer-Drohnen und Killer-Robotern abzuwenden.

Deutschland ist das einzige Land der westlichen “Wertegemeinschaft”, in dem überhaupt versucht wurde, eine ausführliche Drohnen-Debatte über ethische, rechtliche und sicherheitspolitischen Aspekte zu lancieren. Deutschland galt deswegen bis vor kurzem als ein "Leuchtturm” der Vernunft unter Expert:innen und Organisationen, die Sachkenntnisse über die Gefahren des neuen Waffensystems haben. Nun wird versucht, diese Debatte vorzeitig abzubrechen.

Wir sagen "Nein!" Wir werden durch unseren Protest die deutsche Drohnen-Debatte fortsetzen.

Bewaffnete Killer-Drohnen dürfen niemals von der Bundesrepublik eingesetzt werden.
Bewaffnete Drohnen von deutschen Unternehmen oder von deren Partnerunternehmen oder Einrichtungen dürfen niemals exportiert werden!  Auch Teile für den Bau von Killer-Drohnen dürfen nicht exportiert werden.
Die Bundesregierung und der Bundestag müssen sich umgehend für die Kontrolle, Abrüstung und Ächtung von bewaffneten Drohnen und autonomen Waffensystemen einsetzen.

http://www.drohnen-kampagne.de/
http://www.drohnen-kampagne.org
E-Mail: kontakt@drohnen-kampagne.org

Spendenkonto: Versöhnungsbund e.V.
IBAN: DE40 4306 0967 0033 6655 00

Stichwort: Drohnen-Kampagne

Elsa Rassbach

Mehr dazu bei https://drohnen-kampagne.org und https://drohnen-kampagne.de
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7987-20220415-aufruf-der-drohnen-kampagne.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/7987-20220415-aufruf-der-drohnen-kampagne.htm
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aktionfsa@diasp.eu

22.11.2021 Anlasslose Speicherung von Reisedaten soll ausgeweitet werden

Durchleuchtung von Flugreisenden hat sich "eingeschliffen"

Hatten wir vor 2 Jahren noch von einer Falsch-positiv-Rate von 99,7 Prozent bei der Überprüfung von Flugreisenden in Deutschland berichten müssen, so können wir heuten - keineswegs erfreut - davon berichten, dass sich die Beamten inzwischen an ihren öden Job gewöhnt haben, händisch die "automatischen Treffer" in der Software zu überprüfen.

Matthias Monroy berichtet bei netzpolitik.org, dass das Bundespolizeipräsidium im Jahr 2020 25.280 Personendaten vom Bundeskriminalamt (BKA) mit einer Aufforderung für sogenannte Folgemaßnahmen erhalten habe. 2019 lag diese Zahl dem Bericht zufolge noch bei 10.900, das ergibt trotz pandemiebedingt rückläufiger Passagierzahlen eine Steigerung von rund 132 Prozent.

Durch diese Maßnahmen konnten 813 Haftbefehle vollstreckt und es gab 547 „Personentreffer mit Bezug zur Politisch motivierten Kriminalität“. Warum man für diese Erkenntnisse die PNR-Daten mit bis zu 60 Einzeldaten – darunter Anschrift, Telefonnummer, Reiseroute, sowie gebuchter Sitzplatz und gebuchtes Essen – gebraucht hat, erschließt sich aus den Angaben des BKA nicht. Völlig unlogisch ist ach die Speicherung der Daten aller Flugreisenden in der EU für weitere 5 Jahre.

Auch 2020, also 5 Jahre nach der Einführung der PNRs in der EU klagt das BKA weiter über Fehlalarme durch sogenannte "technische Treffer". Das sind Fehler durch verschiedene Schreibweise von Namen oder Adressen in der deutschen INPOL-Datei, dem Schengener Informationssystem (SIS II) oder Dateien bei Europol. Die ermüdende "händische Ermittlung" wird also weitergehen.

Trotzdem prüft die EU-Kommission die Erweiterung des PNR-Systems auf grenzüberschreitende Bahn-, Bus- und Schiffsreisen. Wir können nur weiter, wie seit mehr als 10 Jahren fordern: **Keine anlasslose Speicherung unserer Bewegungsdaten!*_

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2021/vorratsdatenspeicherung-von-passagierdaten-polizei-geht-immer-haeufiger-gegen-flugreisende-vor/
und alle unsere Artikel zu PNRs https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=PNR&sel=meta
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7839-20211122-anlasslose-speicherung-von-reisedaten-soll-ausgeweitet-werden.htm
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aktionfsa@joindiaspora.com

PM: Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen Videoüberwachung gegründet

BAFF fordert: VERFASSUNGSGERICHTSHOF MUSS VOLKSBEGEHREN FÜR VIDEO- UND TONÜBERWACHUNG ÜBERPRÜFEN

Aktion Freiheit statt Angst bittet um Kenntnisnahme der Pressemitteilung zur Gründung der Berliner Allianz für Freiheitsrechte.

Wir lehnen das Volksbegehren für Video- und Tonüberwachung in Berlin ab und fordern eine Prüfung des Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin.

Zu dieser Pressemitteilung ist der vollständige Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und die Namen der Erstunterzeichner*innen hier zu finden.

Berliner Allianz für Freiheitsrechte zur Sicherung grundgesetzlich garantierter Freiheit hat sich gegründet!

Am 11. April 2018 hat sich die Berliner Allianz für Freiheitsrechte gegen das von Thomas Heilmann, Heinz Buschkowsky und anderen angestrebte Volksbegehren gegründet. Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte will, dass sich Parteien und Zivilgesellschaft gleichermaßen gegen den Ausbau von Videoüberwachung und für die Freiheitsrechte der Menschen einsetzen.

Max Althoff, Rechtsanwalt, erklärt dazu: „Die geplante massenhafte Videoüberwachung der Initiative mit dem irreführenden Namen 'Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz' stellt die Menschen unter Generalverdacht, schafft Misstrauen und verändert die Art, wie wir miteinander umgehen. Eine Ausweitung der Videoüberwachung oder gar eine Tonüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir daher ab. Videoüberwachung ist der Einstieg in ein umfassendes Überwachungssystem für mehr Kontrolle über jeden von uns."

Maximilian Blum, Sprecher der LAG Netzpolitik der Linken ergänzt: „Mit der vom Volksbegehren angestrebten 'intelligenten Technik' der Videoüberwachung sollen mittels eines 'speziellen Algorithmus' 'potentiell gefährliche Situationen' in 'automatischer Früherkennung' identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um Täteraufklärung geht, sondern um die massenhafte Überwachung von Personen, denen ausgehend von entsprechenden Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Eine so umfassende Überwachungstechnologie schlägt schnell von einer Verhaltensanalyse in eine Verhaltenssteuerung um."

Aus Sicht der Berliner Allianz für Freiheitsrechte führt ein Ausbau der Videoüberwachung niemals zu mehr Sicherheit. „Sie kann nur ein rein subjektives Unsicherheitsgefühl beruhigen, führt letztendlich aber nur zur Verlagerung der Kriminalität an andere Orte", so Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise. „Zielgerechter wäre es, wenn die Ursachen der Probleme analysiert würden und die Politik sich aktiv mit deren Beseitigung beschäftigte, anstatt weiter auf eine Politik der Verdrängung und Repression zu setzen."

Alexander Spies, der ehemalige Vorsitzende der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus, ergänzt: „Mit der Fokussierung auf Videoüberwachung machen sich die Initiatoren einen schlanken Fuß, führen die Menschen und ihre Sorgen in die Irre und verweigern tatsächliche Antworten auf sicherheitspolitische Fragestellungen. Damit setzt das Volksbegehren den Weg der Berliner CDU fort, den diese schon als Teil des Senats verfolgte: die reine Verschleppung der Probleme."

Auch das massenhafte Speichern von Daten stößt bei der Berliner Allianz für Freiheitsrechte auf erhebliche Kritik. Dazu Werner Hülsmann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz: „Es ist bekannt, dass das massenhafte Speichern von Daten weitere Begehrlichkeiten weckt und immer auch die Gefahr birgt, dass diese abhanden kommen. Das Grundrecht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung kann bei Nutzung so einer Masseninfrastruktur nicht garantiert werden. Deshalb stellt ein Ausbau der Überwachung sogar ein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die gewonnenen Ton- und Videodaten werden aufgrund der riesigen Masse nur automatisch ausgewertet. Ob hier Ballspiele von Schlägereien unterschieden werden können, ist höchst fraglich. Ein direktes Eingreifen bei einer Gefahr findet nicht statt, weil Kameras niemals eingreifen und einer bedrängten Person helfen können. Das bringt kein Mehr an Sicherheit, und auch keine Polizist*in ist bei einer gefährlichen Situation tatsächlich vor Ort."

Auch rechtlich sei das Volksbegehren zweifelhaft. Louisa Hattendorff, Sprecherin der Grünen Jugend Berlin, führt aus: „Das Volksbegehren weckt erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Es sollen auch massenhaft Tonaufnahmen erhoben und einen Monat gespeichert werden. Der Gesetzeswortlaut lässt jede Verhältnismäßigkeit vermissen. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass gerade ein ehemaliger Justizsenator so leichtfertig mit den Grenzen unseres Grundgesetzes und den Freiheiten der Menschen umgeht."

Rebecca Cotton sagt: „Wir wollen, dass der Schutz der Privatsphäre, welche sich in Verbindung mit dem einzigen nicht einschränkbaren Grundrecht, der Menschenwürde, aus der Verfassung ableitet (Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), erhalten bleibt. Dieser Schutz darf nicht unter dem Deckmantel der Sicherheit der Bürger*innen zur Ausweitung der Macht und Informationshoheit des Staates ausgehöhlt werden."

Axel Bussmer von der Humanistischen Union ergänzt: „Aufgrund der zahlreichen, inzwischen von Fachleuten, der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, und Verbänden geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken fordern wir die Senatsverwaltung auf, das Gesetzesvorhaben dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur rechtlichen Prüfung vorzulegen und keine Gespräche mit dem Überwachungsbündnis zu führen."

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6435-20180412-pm-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte-gegen-videoueberwachung-gegruendet.htm

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