18.10.2023 Auch Speichern von "Positivdaten" unzulässig
Nicht nur die Schufa tut es ...
Mehrmals hatten wir uns über das Vorgehen der Schufa empört, die ohne unser Wissen Daten über uns sammelt, bzw. einfach von Moblfunkanbietern, Energiekonzernen, Vermietern, ... übermittelt bekommt. Nun berichtet die Tagessschau aus Recherchen von NDR und SZ über einen süddeutschen Wettbewerber der Schufa, die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF:
Die CRIF speichert die Vertragsdaten von Millionen Mobilfunkkunden der Unternehmen Telekom, Vodafone und Freenet - ohne Einwilligung und offenbar ohne, dass sie sich etwas zuschulden kommen lassen haben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz bestätigte NDR und SZ, dass die Behörde wegen der "Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen" ein Verfahren führt.
Die Mobilfunkanbieter argumentieren, dass es sich um eine "Positivdatei" handele, da die Gespeicherten eben nichts "Böses" getan hätten. Sie bräuchten genau diese Informationen, um Betrugsfälle erkennen zu können. Das ist ja eine Argumentation wie für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und da haben höchste Gerichte bereits oft genug dagegen entschieden!
Außerdem stimmt die Argumentation nicht, denn aus den Daten ist auch zu ersehen, wer wie oft seinen Anbieter gewechselt hat, weil er/sie preisbewußt sein wollte. Da gab es bei den Stromanbietern einen ähnlichen Datenpool bei Stromverträgen , den Datenschützer vor drei Jahren untersagt haben, nachdem sich rausstellte, dass diesen Kunden keine oder nur noch teure Verträge angeboten werden.
Datenschutzbeauftragte halten nichts von "freiwilligen Auskünften" von Unternehmen an die Schufa und CRIF zur Anlage von gemeinsam genutzten Datenpools. Sie beharren darauf, dass Daten nur weitergegeben werden dürfen, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt hat oder versucht hat zu betrügen. Immerhin gibt es erste Gerichtsurteile (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2023-05/2023-04-25_lg-munchen-i_urteil_geschw.pdf ), dass der Mobilfunkanbieter Telefónica O2 Vertragsdaten eines Kunden nicht ohne dessen Zustimmung an die Schufa hätte übermitteln dürfen.
Auch das Scoring der Schufa gerät endlich in die Mühlen der Justiz: Laut eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstoßen Score-Werte der Schufa gegen Europarecht.
Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/crif-daten-handynutzer-100.html
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