#urheberrecht

aktionfsa@diasp.eu

24.04.2024 Frankreich gegen CETA
Das Non des französischen Senats freut uns

... schreibt Mehr Demokratie e.V. in seinem aktuellen Newsletter und erinnert damit an einen fast vergessenen Dinosaurier. Vor mehr als 10 Jahren gingen mehr als 250.000 Menschen in Berlin gegen die sogenannten "Freihandelsabkommen" ACTA und TTIP auf die Straße. Beide Abkommen konnten verhindert werden. Nach umfangreichen internationalen Protesten lehnte das Europäische Parlament ACTA am 4. Juli 2012 mit großer Mehrheit (478 dagegen, 39 dafür, 165 Enthaltungen) ab. Nach der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 8. November 2016 sollten die TTIP-Verhandlungen pausieren. Trump hatte in seinem Wahlkampf Freihandelsabkommen scharf kritisiert. Die Verhandlungen kamen zum Erliegen.

Auch gegen den Nachfolger CETA gab es großen Widerstand, doch durch die EU wurde das Abkommen unterschrieben und dann erst anschließend den nationalen Regierungen vorgelegt und durch die nationalen Parlamente gepeitscht.

Lange hegte man in Deutschland noch die Hoffnung, dass sogar Parlamente der Bundesländer wie Bayern und Baden-Würtemberg CETA kippen könnten. Dann verschwand das Thema - auch weil der Globalisierungshype angesichts von Protektionismus, Sanktionspolitik und Kriegen verschwunden ist. Nun hören wir von Mehr Demokratie erfreuliche Nachrichten aus Frankreich.
CETA steht vor dem Aus

Der französische Senat stimmte unlängst mit Vier-Fünftel-Mehrheit gegen CETA. Und auch in der Nationalversammlung, die dem Abkommen vor einigen Jahren noch zustimmte, haben die Freihandels-kritischen Parteien jetzt eine Mehrheit.

Dabei soll der freie Handel stets einhergehen mit einer Einschränkung der Demokratie. Aber können wir mit befreundeten Ländern wirklich nur dann Waren austauschen, wenn wir irgendwelchen "Ausschüssen" und "Schiedsgerichten" eine maximale Menge Macht übertragen? Genau das würde mit CETA geschehen.
Später Sieg der europäischen Bürgerinitiative

Schon 2014 sammelten wir zusammen mit 500 Organisationen über drei Millionen Unterschriften in ganz Europa. Das war die größte europäische Bürgerinitiative (EBI). Es entstand eine europaweite Bewegung gegen die Handelsverträge und für einen fairen Handel. Jetzt kommt der Erfolg. Es lohnt sich also dranzubleiben. ...

Zusätzlich haben wir zwei Verfassungsbeschwerden gegen CETA angestrengt. Die Zweite ist noch offen. Sie richtet sich gegen die Ratifizierung: Bundestag und Bundesrat hätten CETA nie zustimmen dürfen.

Vielleicht wird jetzt schon CETA vor dem Ausgang dieser Klage beerdigt. Denn in der EU gilt das Einstimmigkeitsprinzip. Alle Mitgliedsländer müssen CETA absegnen, sonst tritt es nicht endgültig in Kraft. Selbst das freihandelsfreundliche Handelsblatt befürchtet jetzt eine Kettenreaktion: "Ein 'Non' aus Paris könnte eine Dynamik auslösen, die den sicher geglaubten Deal mit Kanada ins Wanken bringt."

Mehr dazu bei https://www.mehr-demokratie.de/
und alle unsere Artikel zu TTIP, ACTA, CETA, Mercosur, ... https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchart.pl?suche=ceta&sel=meta
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Ad
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8755-20240424-frankreich-gegen-ceta.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8755-20240424-frankreich-gegen-ceta.html
Tags: #ACTA #TTIP #IPRED #SOPA #CETA #Schiedsgerichte #EU #Frankreich #Abstimmung #EBI #Urheberrecht #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Zensur #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Handelsabkommen #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität

aktionfsa@diasp.eu

22.08.2023 Musikindustrie klagt gegen Internet Archive

Copyright auch auf mehr als 70 Jahre alte Musik

Im Internet Archive lassen sich seit den 1990er-Jahren ältere Versionen von Websites aufrufen. Damit leistet das Archiv einen wichtigen Dienst für die Forschung aber auch für Journalisten, die sich für Veränderungen im Netz interessieren. Mit ihrer Arbeit stößt das Archiv aber auch auf Gegenwehr. Erst kürzlich gab es eine Einigung mit 4 Großverlagen, die gegen den Verleih von digitalen Büchern in der Corona-Zeit vorgegangen waren.

Nun klagen mehrere große Plattenlabels, der Vorwurf lautet: Das Online-Archiv hätte sich mit der Veröffentlichung der Aufnahmen alter Schellakplatten massiver Verletzungen des Urheberrechts schuldig gemacht. Während bei den Musikverlagen ähnliche Aufnahmen digital nachbearbeitet wurden, hat das Archiv sie mit allem Rauschen, Knistern und Knacken veröffentlicht.

Die Musikverlage sehen sich bei 3.000 Musiktiteln von derzeit mehr als 400.000 Aufnahmen verletzt und erklären einen erlittenen Schaden von bis zu 412 Millionen US-Dollar. Die Klage wegen mehr als 70 Jahre alter Musiktitel ist nur möglich geworden, nachdem mit dem „Music Modernization Act“ die Laufzeit des urheberrechtlichen Schutzes für Aufnahmen verlängert worden war. Über ein ähnliches Vorgehen auf Drängen des Disney Verlags bei Büchern hatten wir schon vor einiger Zeit berichten müssen (Copyright-Verlängerung auf 144 Jahre in den USA ).

Vergleicht man die Summe von 412 Millionen Dollar mit den Zahlen der Aufrufe der beanstandeten Titel von meist unter 10 pro Monat, so sieht man, dass die Aufnahmen fast ausschließlich zu Forschungszwecken genutzt werden, während Musikliebhaber bei den qualitativ bearbeiteten Kopien der Musikindistrie fünfig werden. Der von der Industrie vorgegeben Schaden wird auch in 1000 Jahren nicht eintreten.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2023/wegen-100-jahre-alter-schallplatten-musikindustrie-verklagt-internet-archive/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3vN
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8499-20230822-musikindustrie-klagt-gegen-internet-archive.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8499-20230822-musikindustrie-klagt-gegen-internet-archive.html
Tags: #InternetArchive #Copyright #Klage #Musikindistrie #Buchverlage #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Internetsperren #Netzneutralität #OpenSource #ACTA #TTIP #IPRED #SOPA #CETA #Urheberrecht

simona@pod.geraspora.de

#DNS - Betreiber als Täter verurteilt wegen #Urheberrecht

Siehe: https://www.heise.de/news/Landgericht-Leipzig-macht-DNS-Betreiber-zu-Taeter-von-Urheberrechtsverletzungen-7532128.html

Daraus lernen wir mehrere Sachen:

  • Richter urteilen auch ohne Ahnung von Technologie
  • Kein Geld mehr für Sony
  • Urheberrecht ist ein Kapitalverbrechen, dass der Justiz wichtiger ist als Pflegenotstand, Polizeigewalt, Völkerrecht, Menschenrechte, Armut, Chancengleichheit, Abmahnungen,...
  • Als Serverbetreiber lieber nicht in der EU
  • #Zensur ist selbst in Demokratie immer die 1. Wahl
  • ...

#Deutschland #urteil #problem #internet #justiz #Skandal #technik

aktionfsa@diasp.eu

14.12.2022 Datenbankherstellerrecht?

Das Sahnehäubchen auf dem Urheberrecht

Manchen NutzerInnen von Google Maps haben es schon erlebt, dass sie nach der Veröffentlichung einer Google Maps Karte mit Hinweisen auf z.B. ihrer nächsten öffentliche Party im Internet eine Abmahnung erhielten, weil sie die Lizenzbedingungen damit "überdehnt" haben. Doch darum geht es hier heute nicht. Das bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) klagt gegen Michael Kreil, weil dieser, wie netzpolitik.org berichtet, am vergangenen Freitag zusammen mit Anja Krüger eine Recherche in der taz veröffentlichte, die das „komplexe Geflecht aus Vorschriften, Gesetzen und Verordnungen“ beschreibt, das einer schnellen Energiewende entgegenstehe. Dazu nutzte er "einen angeblich urheberrechtlich geschützten Datensatz" dieser Verwaltung.

Wir können uns ja vorstellen, dass ein Buch oder eine Landkarte urheberrechtlich geschützt ist, aber dass an dem Inhalt einer Datenbank, die die Gegebenheiten (Häuser, Straßen, Wald) in Bayern beschreibt, ein Urheberrecht besteht, und dann noch ein sogenanntes Datenbankherstellerrecht, das einen Schutz von Daten über den regulären urheberrechtlichen Schutz hinaus festlegt, erschließt sich uns nicht.

Um von solchen Stolpersteinen künftig befreit zu sein, klagt nun Kreil gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen Bayern. Sie sehen in diesen immer wieder initiierten Klagen eine Einschränkung der Pressefreiheit. Erst im letzten Frühjahr war Bayern gegen Open Data AktivistInnen juristisch vorgegangen, die die Geodaten von 20 Millionen Haushalten veröffentlich hatten. Das Argument damals war ebenfalls das Datenbankherstellerrecht, denn die bereits öffentlichen Adressen waren durch Daten der privaten Post Direkt GmbH um die Postleitzahl ergänzt worden. Dadurch sei ein "urheberrechtlicher Anspruch" entstanden.

Wem gehören Fakten?

Außerhalb der EU gibt es kein Datenbankherstellerrecht. Reine Fakteninformationen können nicht urheberrechtlich geschützt werden, wo ist also das schützenswerte Gut? Netzpolitik.org stellt darüber hinaus fest, dass andere Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen – ähnliche Daten schon seit Längerem im Internet zur freien Nutzung anbieten. Der EuGH versucht auch bereits den Umfang des "Datenbankherstellerrecht" einzugrenzen, deutsche Gerichte haben da noch einen langen Weg vor sich.

Vielleicht bringt das nun gestartete Verfahren in Bayern Open Data einen Schritt voran - schließlich hatte sich Deutschland erst kürzlich verpflichtet die Open Data Richtlinie der EU umzusetzen. Der poltische Skandal ist neben der Einschränkung der Presse- und Informationsfreiheit hinaus jedoch, dass Bayern durch sein Vorgehen die Energiewende behindert.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2022/zensurheberrecht-wie-bayern-gegen-open-data-und-energiewende-vorgeht/

Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3rm
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8241-20221214-datenbankherstellerrecht.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8241-20221214-datenbankherstellerrecht.htm
Tags: #Datenbankherstellerrecht #Urheberrecht #Bayern #Geodaten #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Energiewende #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #OpenData #Windräder #Abstand #Umwelt #Klima #GFF #Klage #EU #EuGH #Datenbanken #Fakten

simona@pod.geraspora.de

In Sachen #Urheberrecht, versucht der #BGH die Schrauben anzuziehen :(

Siehe: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/faq-urbeherrecht-plattformen-101.html

Die Karlsruher Richter hatten die Fälle bereits 2018 dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, um die Verantwortung der Plattformen nach dem maßgeblichen EU-Recht zu klären. Der hatte im Juni vergangenen Jahres entschieden, dass Anbieter wie YouTube grundsätzlich nicht für das Verhalten ihrer Nutzer verantwortlich sind, solange sie keine Kenntnis von den illegalen Inhalten haben. Etwas anderes könne aber gelten, wenn das #Geschäftsmodell der Plattform bereits darauf ausgelegt ist, rechtsverletzende Inhalte zur Verfügung zu stellen, oder wenn keine nach "üblicher Sorgfalt" geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen.

Genau auf diesen Punkt geht der BGH in seinem aktuellen Urteil ein und weist die Fälle an die Vorinstanzen zurück. Die sollen nun prüfen, ob beide Unternehmen in den konkreten Einzelfällen solche wirksamen Maßnahmen in ihren Systemen eingebaut hatten. Einfache Formulare, um Rechtsverstöße zu melden, seien nicht ausreichend, um Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken. Ob die Plattformen am Ende tatsächlich #Schadenersatz in den betroffenen Fällen zahlen müssen, ist damit noch offen. Insbesondere für den Anbieter von uploaded könnte es allerdings eng werden. Die Karlsruher Richter sahen dort Anhaltspunkte, dass bereits das Geschäftsmodell der Plattform darauf beruht, illegale Inhalte vorzuhalten.

#Internet #Haltbarkeit #Problem #Recht #Justiz #Medien