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Historisches Urteil zum Klimaschutz am Menschenrechtsgerichtshof

Seniorinnen klagen erfolgreich - Menschenrechtsgerichtshof spricht historisches Urteil zum Klimaschutz

Klimaschutz kann eingeklagt werden: Die Schweizer Klimaseniorinnen bekamen Recht vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.#EuropäischerGerichtshoffürMenschenrechte #KLIMA #Klagen #Verbandsklage
Historisches Urteil zum Klimaschutz am Menschenrechtsgerichtshof

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09.03.2024 EU fehlt Geld für Kontrolleure

Big5 sollen für ihre Überwachung zahlen

Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist letztes jahr in Kraft getreten und soll u.a. verhindern, dass die Big5 (GAFAM = Google, Amazon, Facebook, Apple, Microsoft) gegeneinander Schutzmauern aufbauen, um den eigenen NutzerInnen die Dienste der Konkurrenten unmöglich zu machen. Dafür sollen die Eingänge zu den Giganten von den Behörden kontrolliert werden.

Nun gibt es diese Behörden noch nicht oder nur in Anfängen und die Staaten möchten sich diese Kontrolltätigkeit gern von den Big5 bezahlen lassen. Wenn die nicht über Jahre ihre Steuerlast durch Tricks klein gerechnet hätten, wäre genug Geld da ...

Andererseits merkt Heise.de an: Die ins Spiel gebrachten Aufsichtsgebühren seien auf EU-Ebene im Bankensektor und bei der Kontrolle von Ratingagenturen bereits gängig. Das zweite EU-Plattformgesetz, der Digital Services Act (DSA), sehe ebenfalls finanzielle Beteiligung sehr großer Betreiber vor. Meta und TikTok verklagen die EU allerdings bereits wegen dieser Abgabe.

D.h. man denkt, es ist durchsetzbar, kann aber noch Jahre dauern, bis die dafür notwendigen Rechtsstreite im Interesse der NutzerInnen und der EU gewonnen sind.

Was soll nun kontrolliert werden?

Wieder zitieren wir Heise.de: Die von der Kommission als "Torwächter" eingestuften Unternehmen Alphabet (Google), Amazon, Apple, ByteDance (TikTok), Meta und Microsoft müssen sich demnach stärker für Konkurrenten öffnen und dürfen eigene Angebote nicht länger bevorzugen. Damit könnte die DMA "ein entscheidender Schritt zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen" für kleine und mittlere Unternehmen und "zum Schutz von Verbrauchern, Arbeitnehmern und der Demokratie" werden.

Dass sich die Big5 einfach fügen ist unwahrscheinlich und LobbyControl warnt deshalb: "Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass sich die Tech-Konzerne nicht ohne weiteres an die neuen Regeln halten werden". Bisher stehen statt der von EU-Parlamentariern veranschlagten 220 Stellen die Kommission bisher nur 80 Personen für die geplanten Kontrollen zur Verfügung.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/news/Digital-Markets-Act-Bundesregierung-und-NGOs-fordern-Ueberwachungsgebuehr-9649329.html
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18.10.2023 Auch Speichern von "Positivdaten" unzulässig

Nicht nur die Schufa tut es ...

Mehrmals hatten wir uns über das Vorgehen der Schufa empört, die ohne unser Wissen Daten über uns sammelt, bzw. einfach von Moblfunkanbietern, Energiekonzernen, Vermietern, ... übermittelt bekommt. Nun berichtet die Tagessschau aus Recherchen von NDR und SZ über einen süddeutschen Wettbewerber der Schufa, die Münchner Wirtschaftsauskunftei CRIF:

Die CRIF speichert die Vertragsdaten von Millionen Mobilfunkkunden der Unternehmen Telekom, Vodafone und Freenet - ohne Einwilligung und offenbar ohne, dass sie sich etwas zuschulden kommen lassen haben. Das Bayerische Landesamt für Datenschutz bestätigte NDR und SZ, dass die Behörde wegen der "Verarbeitung anlasslos übermittelter Vertragsdaten von Mobilfunk-Unternehmen" ein Verfahren führt.

Die Mobilfunkanbieter argumentieren, dass es sich um eine "Positivdatei" handele, da die Gespeicherten eben nichts "Böses" getan hätten. Sie bräuchten genau diese Informationen, um Betrugsfälle erkennen zu können. Das ist ja eine Argumentation wie für eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung und da haben höchste Gerichte bereits oft genug dagegen entschieden!

Außerdem stimmt die Argumentation nicht, denn aus den Daten ist auch zu ersehen, wer wie oft seinen Anbieter gewechselt hat, weil er/sie preisbewußt sein wollte. Da gab es bei den Stromanbietern einen ähnlichen Datenpool bei Stromverträgen , den Datenschützer vor drei Jahren untersagt haben, nachdem sich rausstellte, dass diesen Kunden keine oder nur noch teure Verträge angeboten werden.

Datenschutzbeauftragte halten nichts von "freiwilligen Auskünften" von Unternehmen an die Schufa und CRIF zur Anlage von gemeinsam genutzten Datenpools. Sie beharren darauf, dass Daten nur weitergegeben werden dürfen, wenn ein Kunde seine Rechnung nicht bezahlt hat oder versucht hat zu betrügen. Immerhin gibt es erste Gerichtsurteile (https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2023-05/2023-04-25_lg-munchen-i_urteil_geschw.pdf ), dass der Mobilfunkanbieter Telefónica O2 Vertragsdaten eines Kunden nicht ohne dessen Zustimmung an die Schufa hätte übermitteln dürfen.

Auch das Scoring der Schufa gerät endlich in die Mühlen der Justiz: Laut eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof verstoßen Score-Werte der Schufa gegen Europarecht.

Mehr dazu bei https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/crif-daten-handynutzer-100.html
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aktionfsa@diasp.eu

18.11.2022 Deutschland verlässt den Klimakiller-Vertrag ECT

Weg mit ECT und anderen privaten Schiedsgerichten!

... hatten wir vor fast 9 Monaten gefordert. Zumindest für den ECT, den Energiecharta Vertrag scheint sich das zu erfüllen. Ein großer Erfolg: Deutschland steigt aus dem Anti-Klima-Abkommen aus!

Das Umweltinstitut München schreibt dazu: Nach Jahren des Protests und über 15 gescheiterten Modernisierungsversuchen des fossilen Relikts beschloss die Bundesregierung, sich der Austrittswelle anzuschließen und bereits in 14 Tagen den Vertrag zu kündigen. Auch POLEN, SPANIEN, DIE NIEDERLANDE, FRANKREICH, SPANIEN UND SLOWENIEN haben angkündigt den ECT zu verlassen. Jetzt muss auch die EU nachziehen und austreten!

Weshalb ist der ECT klimaschädlich?

Konzerne wie UNIPER, RWE oder VATTENFALL haben den ECT genutzt für milliardenschwere Klagen gegen Länder, die aus fossilen Energien aussteigen oder Umweltauflagen erhöhen wollten. Alleine in Deutschland schützt der Vertrag fossile Investitionen in Höhe von über 54 Milliarden Euro. Damit stellt der Vertrag eine große Gefahr für die Energiewende und unsere Demokratie dar.

Jetzt drohen Zombies

Dazu schreibt das Umweltinstitut: Nach Austritt der Staaten läuft die „Zombie-Klausel“ an, welche sie noch 20 Jahre in Bezug auf bereits getätigte Investitionen an den Vertrag bindet. Doch dagegen können sich die Regierungen wehren. Wie das geht, zeigen wir in unserem AKTUELLEN RECHTSGUTACHTEN auf.* Allen, die uns bei der Finanzierung des Gutachtens mit einer Spende oder als Fördermitglied unterstützt haben, möchten wir dafür noch einmal ganz herzlich danken!

*) Ein aktuelles Beispiel nennt das Umweltinstitut auf seiner Webseite: Es ist die Verurteilung Italiens zu mehr als 250 Millionen Euro Schadenersatz, weil das Land Ölbohrungen in Küstennähe verboten hat. Italien ist bereits 2016 aus dem Vertrag ausgestiegen. Doch gegen diese Zombie-Klausel können sich die Regierungen wehren: Mit einem so genannten Inter-se Abkommen könnten sich die aussteigenden Staaten untereinander zusichern, sich nicht zu verklagen. Damit würde der Spielraum für Klagen erheblich eingeschränkt. ... Sollten Regierungen also verklagt werden, legen wir ihnen nahe, sich mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zu wehren. Wie das geht, zeigen wir ihnen mit unserem Gutachten auf.
Es wartet noch Arbeit auf uns

Der ECT ist der bisher meistgenutzte Vertrag für Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS). Schiedsgerichts-Klauseln sind noch in vielen anderen Verträgen verankert. Bekannt wurde deren Existenz bei den Protesten gegen die sogenannten "Frei"Handelsverträgen, wie ACTA, TTIP, CETA, Mercosur, JEP, u.v.a. Es darf keine "private Justiz" oberhalb der staatlichen Gewaltenteilung geben! Diese wurde nach dem Ende der Kolonialstaaterei nur eingeführt, um die Vorherrschaft des Nordens über die Länder des Südens zu zementieren. Auch heute noch dient sie ausschließlich den große Konzernen des Nordens.

Mehr dazu bei http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/klima/grosser-erfolg-fuer-klima-und-demokratie-deutschland-verkuendet-ausstieg-aus-dem-energiecharta-vertrag.html

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aktionfsa@diasp.eu

CETA kann noch immer gestoppt werden

CETA steht auch für schmutzige Teersande

Vor 7 Jahren sind wir gegen ACTA und CETA auf die Straße gegangen. Bei ACTA konnten wir erreichen, dass die Politik diesen Angriff auf die Rechte der arbeitenden Menschen zu den Akten legen musste. CETA, das "Frei"handelsabkommen der EU mit Kanada wurde trotz großer Proteste von der EU und Kanada unterschrieben.

Um endgültig in Kraft zu treten, sind auch jetzt noch Formalien zu erfüllen. Noch können wir Sand ins Getriebe geben. Auch nach fast fünfjähriger "vorläufiger Anwendung" von CETA haben immer noch die Parlamente von zwölf der 27 EU-Staaten nicht zugestimmt.

CETA zu verhindern ist auch ein entscheidender Schritt für mehr Klimaschutz. Denn mit CETA werden gerade einmal 0,08 Prozent zusätzlichen Wachstums - das entspricht 12 Milliarden Euro - in der EU erzeugt. Gleiches und wahrscheinlich mehr könnte man mit umweltfreundlicher Entwicklung erreichen.

Statt dessen sollen mit CETA 5 der weltweit 25 besonders skandalösen Öl- und Gasprojekte gefördert werden. Schmutzige Teersande sollen im arkischen Norden abgebaut werden, wo die Umweltschäden besonders lange wirken. Nebenbei enthält auch CETA Bestimmungen zu den privaten Schiedsgerichten, die uns bereits jetzt das Leben schwer machen, weil damit private Unternehmen "auf die Zukunft prognostizierte Gewinne" von Staaten einklagen können, wenn diese eine klimaschützende Politik durchzusetzen versuchen. ( Weg mit ECT und anderen privaten Schiedsgerichten! )

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Ceta-Schmutzige-Werte-7178860.html
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Weg mit ECT und anderen privaten Schiedsgerichten!

Energiecharta-Vertrag kündigen - sofort!

Unter dieser Überschrift hatten wir bereits vor einem Jahr die damalige Bundesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Energiechartavertrag (ECT) endlich beendet wird.

Der ECT ist so schlimm wie TTIP und CETA, aber schon lange in Kraft: der Energiecharta-Vertrag (ECT). Kaum jemand kennt das Abkommen, doch angesichts der Klimakrise entfaltet es jetzt eine fatale Wirkung. Der Pakt zwischen 53 Staaten verhindert, dass fossile Kraftwerke schnell abgeschaltet werden können, bei uns und europaweit. Denn er ermöglicht ausländischen Konzernen enorme Entschädigungsklagen.

Das Forum Umwelt und Entwicklung erinnert jetzt erneut daran, dass in diesem Jahr nichts passiert ist und dass es höchste Zeit ist, dass die neue Bundesregierung gegen diesen Vertrag vorgehen muss, wenn sie den Klimaschutz ernst nimmt.

EXIT ECT!

Kein anderes Abkommen steht der so dringenden Energiewende so im Weg wie der Energiecharta-Vertrag (ECT). Der Vertrag schützt vor allem fossile Investitionen der Energiewirtschaft. Er gibt Investor*innen das exklusive Recht, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen.

Beispiele wie die Milliarden-Klagen gegen den Atomausstieg in Deutschland, den Kohleausstieg in den Niederlanden oder das Verbot von Ölbohrungen in Italien beweisen: Der ECT steht in direktem Konflikt mit dem Pariser Klimaschutzabkommen, denn den Vertrag verhindert und verteuert die Energiewende massiv. Am 23. März hat das Europäische Parlament über den ECT debattiert und die Abgeordneten waren sehr kritisch. Auch einige von der konservativen EVP und liberalen RENEW Gruppe haben sich für einen Austritt aus dem ECT ausgesprochen und forderten die Europäische Kommission auf, einen koordinierten Ausstieg aus dem Energieabkommen vorzubereiten.

Das ist ein riesiger Erfolg. Mit Tausenden Postkarten wollen wir den neuen Wirtschafts- und Klimaminister Habeck deshalb davon überzeugen, den Energiecharta-Vertrag zu kündigen: JETZT POSTKARTEN BESTELLEN!

​Ein neues, englischsprachiges Briefing zieht eine Zwischenbilanz der Modernisierung des Energiecharta-Vertrags. Dabei wird untersucht, inwiefern die EU ihre selbstgesteckten Ziele im Modernisierungsprozess einhalten kann. Das Ergebnis ist ernüchternd: Bei Klimaschutz und in der Investor-Staat Streitbeilegung (ISDS) ist die EU weit von ihren Zielen entfernt. Auch werden viele Investorenrechte nicht ausreichend entschärft. Es zeichnet sich also ab, dass die Modernisierung des Energiecharta-Vertrags nicht erfolgreich abgeschlossen wird.

Forum Umwelt und Entwicklung
Marienstraße 19-20
10117 Berlin

Warum tut sich die Politik damit so schwer? Investor-Staat Streitbeilegung (ISDS), also private Schiedsgerichte, die den Staat und damit die Gesellschaft in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken, gehören auf den Müllhaufen der Geschichte! Sie sind ja auch ein Hauptgrund unseres Kampfes gegen die sogenannten "Frei"handelsverträge wie TTIP, ACTA, CETA, Mercosur, JEFTA, ..

Mehr dazu bei https://207620.seu2.cleverreach.com/m/12166052/648496-b25bbb0dc104082a2d2dda014ebbfd9b5da77e8edb1f7f2674c90f6d2bb5d67daabb6ccea73ee58fe1dd890c0e0c0d88
und https://aktion.campact.de/handelspolitik/energiecharta/teilnehmen
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7971-20220331-weg-mit-ect-und-anderen-privaten-schiedsgerichten.htm
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deutschewelle@squeet.me

Klagen gegen EU-Handelsabkommen mit Kanada in Karlsruhe gescheitert | DW | 15.03.2022

Das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der Europäischen Union und Kanada ist in seiner seit 2017 geltenden beschränkten Anwendung mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.#Bundesverfassungsgericht #Ceta #EU #Kanada #Freihandelsabkommen #DieLinke #Klagen #Ratifizierung
Klagen gegen EU-Handelsabkommen mit Kanada in Karlsruhe gescheitert | DW | 15.03.2022

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15.08.2021 Einsatz für Informationsfreiheit und Transparenz

10 Jahre "Frag den Staat"

Wir wünschen den Aktiven von "Frag den Staat" viele weitere Erfolge bei ihrem Kampf um Transparenz und Informationsfreiheit!

Zum 10. Geburtstag berichten sie über die letzten Auseinandersetzungen:

  • Geheimdienst muss Umweltinfos rausrücken Der Inlandsgeheimdienst muss grundsätzlich Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz geben, hat das Verwaltungsgericht Köln nach einer FragDenStaat-Klage beschlossen. Das sogenannte Bundesamt für Verfassungsschutz ist seiner Aufgabe, den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern, nicht nachgekommen. Nun muss der Geheimdienst auf Anfrage etwa Informationen über Akten herausgeben, in denen es um Energieverbrauch, Emissionen, Gifte oder auch Klima-Prognosen geht.
  • Klagen gegen alle Geheimdienste gewonnen Das Gericht hat unsere Klage, die ursprünglich aus dem Jahr 2017 stammt, erst mit vierjähriger Verspätung beschieden. Zuvor waren unsere Klagen gegen den BND vor dem Bundesverwaltungsgericht sowie gegen den Berliner Verfassungsschutz im Berliner Verwaltungsgericht bereits erfolgreich.

Ohne die Klagen von "Frag den Staat" wären zahlreiche Informationen, die an die Öffentlichkeit gehören, noch immer im Giftschrank. FragDenStaat-Anfragen und Recherchen haben u.a. dazu geführt, dass jüngst eine Bundesministerin zurückgetreten ist. Die veröffentlichten Dokumente waren in den vergangenen Jahren dutzendfach Teil von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bei Zivil- und Verwaltungsgerichten.

Diese Klagen hätte es alle nicht gegeben, wenn es nicht so viele Ünterstützer gegeben hätte. Diese Arbeit ist zu einem großen Teil durch Spenden von Einzelpersonen finanziert. Die braucht "Frage denn Staat" auch: Sie werden regelmäßig von Behörden verklagt (und gewinnen vor Gericht) und haben selbst inzwischen fast 100 Klagen auf Zugang zu Informationen eingereicht und unterstützt.

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/03/klage-gegen-geheimdienst-erfolgreich-bundesamt-fur-verfassungsschutz-muss-umweltinfos-rausrucken/?pk_campaign=newsletter
und https://fragdenstaat.de/blog/2021/08/01/10-jahre-fragdenstaat/
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/7737-20210815-einsatz-fuer-informationsfreiheit-und-transparenz.htm
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