#leistungskürzung

aktionfsa@diasp.eu

17.10.2024 "Sicherheitspaket" vor der Abstimmung

Die Überwachungsgesamtrechnung ist seit langem überschritten

Auch der angeblich abgeschwächte abgeänderte Vorschlag der Ampel zum „Sicherheitspaket“ trifft auf harte Kritik. Wieder soll es mit dem Überwachungsgesetz mehr Befugnisse für die Polizei bei der biometrischen Gesichtserkennung und bei der automatisierten Datenzusammenführung und -analyse geben. "Nebenbei" gibt es noch starke Leistungskürzungen für bestimmte ausreisepflichtige Menschen.

Auch die "entschärfte" Version des Gesetzes soll Bundeskriminalamt und Bundespolizei erlauben massenhaft Bilder aus dem Netz zu analysieren und die darauf abgebildeten Gesichter ohne Einwilligung der Betroffenen biometrisch auszuwerten und zu speichern, um nach potentiellen Straftätern und Opfern von Straftaten zu suchen.

Dagegen haben sich Amnesty International in Deutschland, der Chaos Computer Club, AlgorithmWatch, LOAD und die AG Nachhaltige Digitalisierung zusammen getan, um in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen dieses Vorhaben zu protestieren.

Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, hatte im Innenausschuss bereits davor gewarnt, übereilte Befugnisse für biometrische Erkennung zu schaffen, schreibt Netzpolitik.org.

Nun muss man sehen, ob die dreißig Parlamentarier der SPD bei ihrer Absicht bleiben dem Sicherheitspaket vielleicht nicht zuzustimmen. Auch bei den Grünen Abgeordneten steht die automatisierte Gesichtserkennung ebenfalls in der Kritik. Vielleicht wird es dadurch das erste Gesetz, das durch die Stimmen der AfD zum Gesetz in Kraft tritt.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/biometrische-ueberwachung-sicherheitspaket-als-buechse-der-pandora/
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dk
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8936-20241017-sicherheitspaket-vor-der-abstimmung.html
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8936-20241017-sicherheitspaket-vor-der-abstimmung.html
Tags: #Sicherheitspaket #Biometrie #Gesichtserkennung #InternetFotos #Überwachungsgesamtrechnung #BKA #Bundespolizei #Videoüberwachung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Asyl #Leistungskürzung #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Privatsphäre

deutschlandfunk@squeet.me

ProAsyl kritisiert geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber

Ampel-Asylpaket - ProAsyl: Menschen bekommen nur noch Brot, Wasser und Seife

Schutzsuchende, die in einem anderen EU-Land registriert sind, sollen in Deutschland keine Leistungen mehr erhalten. ProAsyl hält das für verfassungwiedrig.#KarlKopp #ProAsyl #Leistungskürzung #Migrationspolitik
ProAsyl kritisiert geplante Leistungskürzungen für Asylbewerber

aktionfsa@diasp.eu

Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

BVerfG stellt fest: Geflüchtete sind keine Menschen 2. Klasse

In einer gemeinsamen Presseerklärung stellen PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Berlin fest:

Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden -
Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert

Das Bundesverfassungsgericht verurteilt die Leistungskürzungen für Geflüchtete

Dass die Leistungen für alleinstehende und alleinerziehende Asylsuchende und Geduldete in Sammelunterkünften seit 2019 um zehn Prozent gekürzt werden, ist verfassungswidrig. Im Urteil heißt es: „Weder im Gesetzgebungsverfahren noch im verfassungsrechtlichen Verfahren wurde hinreichend tragfähig begründet, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, diese Einsparungen durch gemeinsames Wirtschaften in Sammelunterkünften zu erzielen.“ (Rn 90) Dieses Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz fällte heute das Bundesverfassungsgericht in einem von PRO ASYL unterstützen Verfahren.

Wiebke Judith, rechtpolitische Sprecherin von PRO ASYL, kommentiert das Urteil: "Mit seinem heutigen Urteil stärken die Verfassungsrichter und -richterinnen ihre bisherige Rechtsprechung und stellen fest: Die Menschenwürde gilt für alle Menschen gleich in Deutschland. Migrationspolitisch motivierten Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und Kürzungen ohne Faktenbasis wird eine klare Absage erteilt. Das Bundesverfassungsgericht ist somit erneut ein wichtiges Korrektiv, um ein menschenwürdiges Leben für schutzsuchende Menschen in Deutschland zu garantieren."

Das Bundesverfassungsgericht hält für aktuelle Debatten höchst relevant fest: "Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." (Rn. 56)

Bürgergeld muss auch für Geflüchtete gelten

Das Urteil stärkt zudem die Kritikerinnen des Asylbewerberleistungsgesetzes, die seit Jahren die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes fordern. "Das Urteil aus Karlsruhe ist auch ein Arbeitsauftrag für die Ampel-Regierung, endlich den Missständen bei der Versorgung von Asylsuchenden ein Ende zu setzen. Konsequent ist einzig und allein die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und die Einbeziehung aller Geflüchteten ins Bürgergeld", sagt Wiebke Judith. Schließlich hatte die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Asylbewerberleistungsgesetzes "im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" versprochen. Geändert wurde bislang jedoch nichts.

"Das Asylbewerberleistungsgesetz verstößt gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde, des Sozialstaatsprinzips und des Gleichheitsgebots, gegen die UN-Kinderrechtskonvention und das Menschenrecht auf Gesundheit. Die diskriminierenden Sachleistungen und die Minimalmedizin sind dabei auch noch nachweislich teurer als reguläre Sozialleistungen", sagt Georg Classen, vom Flüchtlingsrat Berlin, der erst vor wenigen Tagen im November 2022 gemeinsam mit PRO ASYL eine umfassende Analyse des Asylbewerberleistungsgesetzes veröffentlicht hat. https://www.proasyl.de/material/stellungnahme-asylblg-2/

Das Bundesverfassungsgericht stellt weiter fest:
"Auch ein politisch ausgehandelter Kompromiss darf nicht zu sachlich nicht begründbaren Ergebnissen führen. Schlicht gegriffene Zahlen genügen ebenso wenig wie Schätzungen ins Blaue hinein den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wenn sie nicht wenigstens im Ergebnis nachvollzogen werden können." (Rn. 59)

Dass die zehnprozentige Leistungskürzung nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, überrascht nicht. Zahlreiche Fachorganisationen hatten in dem Verfahren beim Bundesverfassungsgericht kritische Stellungnahmen abgegeben. Für PRO ASYL hat Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Volker Gerloff in seiner Stellungnahme erläutert, dass die fiktive "Zwangsverpartnerung" durch den Gesetzgeber jeder sachlichen und empirischen Grundlage entbehrt.

Schon 2012 hatte das höchste deutsche Gericht jahrelangen Leistungskürzungen durch das Asylbewerberleistungsgesetz in einem wegweisenden Urteil ein vorläufiges Ende gesetzt.

Hinweis für die Praxis

Das Gericht verfügte mit seinem heutigen Urteil die Gewährung ungekürzter Leistungen nach Regelbedarfsstufe 1 ab sofort. Dies gilt auch rückwirkend, soweit gegen entsprechende Kürzungen noch fristgemäß Widerspruch oder Klage eingelegt wird oder wurde. Das Urteil bezieht sich formal nur auf Analogleistungen nach § 2 AsylbLG, ist aber nach rechtlicher Einschätzung von PRO ASYL und dem Berliner Flüchtlingsrat auf die noch geringeren, ebenfalls um zehn Prozent gekürzten Leistungen nach §§ 3/3a AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften übertragbar, gegen die daher jetzt ebenfalls Widerspruch und Klage eingelegt werden sollte.

Flüchtlingsrat Berlin, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Pressemitteilung von Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat als PDF https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/20221124PM-AsylbLG-final.pdf
Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3r1
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8221-20221125-einbeziehung-gefluechteter-ins-buergergeld-gefordert.htm
Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8221-20221125-einbeziehung-gefluechteter-ins-buergergeld-gefordert.htm
Tags: #Asylbewerbergesetz #Leistungskürzung #BVerfG #Urteil #Unrecht #Bürgergeld #ProAsyl #Pressemitteilung #Flucht #Asyl #Abschiebung #Migration #Schengen #Verfolgung